Schutz für Ihr Unternehmen
- Versicherungsschutz: Eine Vertrauensschadenversicherung schützt Ihr Unternehmen vor finanziellen Schäden durch kriminelle Handlungen von Vertrauenspersonen. Hierzu zählen sowohl interne als auch externe Mitarbeiter.
- Leistungen: Die Versicherung deckt Schäden durch Diebstahl, Betrug und Veruntreuung sowie IT-Angriffe wie Phishing ab. Sie übernimmt Kosten für die Schadensregulierung, Rechtsverfolgung und PR-Maßnahmen bei Reputationsschäden.
- Rückwärtsdeckung: Die Versicherung bietet Rückwärtsdeckung. Das heißt, Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht, aber erst später entdeckt werden, sind ebenfalls versichert.
- Weltweiter Schutz: International agierende Unternehmen können sich weltweit vor den Folgen von Wirtschaftskriminalität schützen.
Was ist eine Vertrauensschadenversicherung?
Eine Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor Schäden durch kriminelle Handlungen von sogenannten Vertrauenspersonen. Vertrauenspersonen sind alle Angestellten des Unternehmens, aber auch externe Dienstleister wie zum Beispiel das Sicherheits-, Wartungs- und Reinigungspersonal oder IT-Dienstleister, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind darüber hinaus zum Beispiel Schäden, die durch Hacker-Angriffe oder unmittelbar durch Wirtschaftsspionage entstehen.
Typische Vertrauensschadenfälle sind Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Veruntreuung und Sabotage, oft begangen durch Mitarbeitende oder externe Kriminelle. Die Versicherung greift, wenn ein vorsätzlich verursachter Schaden nachweisbar ist, und hilft, Kosten für Schadenregulierung, Reputationsschaden und Rechtsverfolgung zu decken.
Leistungen der Vertrauensschadenversicherung
Die Vertrauensschadenversicherung von Zurich schützt Unternehmen vor Vermögensschäden, die durch kriminelle Handlungen von Vertrauenspersonen, also Mitarbeitenden oder externem Personal, entstehen. Hier sind die wichtigsten Leistungen im Überblick:
- Schäden durch Vertrauenspersonen: Deckt vorsätzliche unerlaubte Handlungen, Geheimnisverrat und Pflichtverletzungen ab. Dies schließt auch Vertragsstrafen und Drittschäden mit ein.
- Schäden durch externe Dritte: Versichert gegen Raub, Diebstahl, Täuschung und Betrugsszenarien wie „Fake-President“ und gefälschte Bestellungen.
- Schäden durch IT-Eingriffe: Deckt Angriffe auf die IT-Systeme des Unternehmens, Phishing und Missbrauch von Zugangsdaten ab.
- Kostenübernahme: Übernimmt Kosten für Schadenermittlung, Rechtsverfolgung, psychologische Beratung, Fortführung des Geschäftsbetriebs sowie PR-Maßnahmen beim Umgang mit dem Imageschaden.
- Rückwärtsdeckung: Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht, aber erst später entdeckt wurden, sind mitversichert.
- Weltweiter Versicherungsschutz: Die Deckung ist weltweit möglich.
- Vorläufige Entschädigungsleistung: 50 % der Schadensumme (max. 2,5 Mio. Euro) werden bereits bei Klageerhebung ausgezahlt.
- Nachmeldefrist: Schäden können bis zu 36 Monate nach Vertragsende gemeldet werden.
Wer ist als Vertrauensperson mitversichert?
In einer Vertrauensschadenversicherung sind viele verschiedene Personengruppen als Vertrauenspersonen mitversichert:
- Betriebsangehörige: Dazu gehören alle fest angestellten Mitarbeiter des Unternehmens – vom Geschäftsführer über Abteilungsleiter bis hin zu Sachbearbeiter und Fachkräfte.
- Zeitarbeitskräfte: Auch temporäre Mitarbeiter, die über Zeitarbeitsfirmen im Unternehmen tätig sind, sind als Vertrauenspersonen mitversichert.
- Reinigungspersonal und andere externe Dienstleister: Reinigungskräfte, Hausmeisterdienste und ähnliche Dienstleister gehören ebenfalls zu den Versicherten.
- Praktikanten und Werkstudenten: Personen, die im Rahmen eines Praktikums oder eines Werkstudentenverhältnisses für das Unternehmen arbeiten, gelten als Vertrauenspersonen.
- IT-Dienstleister: Externe IT-Berater und Dienstleister sind ebenfalls mitversichert. In der Regel haben gerade sie sensiblen Zugang zu wichtigen Daten und Systemen.
- Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte: Sie üben oft eine vertrauensvolle Beratungs- oder Kontrollfunktion aus und können Zugang zu vertraulichen Informationen haben.
- Externe Freiberufler: Berater, Dienstleister und Freiberufler, die remote arbeiten, sind ebenfalls in den Schutz integriert.
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Wann ist eine Vertrauensschadenversicherung sinnvoll?
Die Presse berichtet dauernd über aktuelle, teils spektakuläre Fälle von Betrug, Untreue und Unterschlagung in Unternehmen. Jedes Jahr entstehen in Deutschland Schäden in Milliardenhöhe.
Eine Vertrauensschadenversicherung ist daher für alle Unternehmen sinnvoll, die das Risiko von finanziellen Verlusten durch Wirtschaftskriminalität, sei es durch Mitarbeiter, Geschäftspartner oder Dritte, absichern möchten. Insbesondere gilt dies aber für Branchen mit hohem Vertrauensvorschuss wie Banken, Handel, Logistik oder IT, wo der Missbrauch von Zugriffsrechten oder Informationen erhebliche Schäden verursachen kann.
Was zahlt die Vertrauensschadenversicherung und was nicht?
Was zahlt die Vertrauensschadenversicherung im Schadenfall?
In diesen Fällen gilt der Versicherungsschutz der Vertrauensschadenversicherung :
- Schäden durch Vertrauenspersonen: Versichert sind vorsätzliche unerlaubte Handlungen wie Diebstahl, Betrug, Unterschlagung oder Geheimnisverrat durch Mitarbeitende und Dienstleister.
- Schäden durch Dritte: Deckt kriminelle Handlungen durch Dritte ab, wie etwa durch Betrug (z.B. „Fake-President“-Betrug") oder gefälschte Rechnungen.
- IT-Schäden: Versichert sind gezielte Eingriffe in IT-Systeme, wie Phishing oder der Missbrauch von Zugangsdaten.
- Rückwärtsdeckung: Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht wurden, aber erst später entdeckt werden, sind inkludiert.
- Weltweit verursachte Schäden: Unternehmen sind mit der Vertrauensschadenversicherung auch international geschützt, z.B. im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und auf Antrag darüber hinaus.
Was zahlt die Vertrauensschadenversicherung im Schadenfall nicht?
Hier zahlt die Vertrauensschadenversicherung nicht:
- Vorsätzliche Handlungen des Unternehmens: Schäden, die durch wissentliches Fehlverhalten des Unternehmens oder dessen leitende Angestellte entstehen, sind ausgeschlossen.
- Nicht nachweisbare Schäden: Schäden, die nicht eindeutig auf kriminelle Handlungen zurückgeführt werden können, sind in der Regel nicht versichert.
- Nicht versicherte Personen: Schäden durch Personen, die nicht als Vertrauenspersonen gelten (z.B. unbefugte Externe ohne Geschäftsbezug), sind nicht gedeckt.
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Vertrauensschaden: Beipiele aus der Praxis
Ein langjähriger Buchhalter eines mittelständischen Unternehmens manipulierte über Jahre die Finanzbuchhaltung. Er leitete kleine Beträge auf sein privates Konto um, die bei Routineprüfungen unbemerkt blieben. Der Gesamtschaden belief sich auf 200.000 Euro. Nach einer internen Revision wurde der Betrug entdeckt und der Mitarbeiter fristlos entlassen.
Die Vertrauensschadenversicherung von Zurich übernahm den finanziellen Schaden und schützte das Unternehmen vor schwerwiegenden Verlusten. Zusätzlich unterstützte die Versicherung bei der strafrechtlichen Verfolgung des Täters.
Ein Lagerist eines Großhändlers für Elektronikprodukte unterschlug regelmäßig hochwertige Waren, die er heimlich aus dem Lager entwendete und privat verkaufte. Der Gesamtschaden belief sich auf über 500.000 Euro.
Als die Unterschlagung durch eine Inventur entdeckt wurde, kam die Vertrauensschadenversicherung von Zurich ins Spiel. Sie deckte den Verlust ab und ermöglichte dem Unternehmen, schnell wieder in den regulären Betrieb zurückzukehren. Zudem half die Versicherung bei der Optimierung von Kontrollmechanismen, um zukünftige Schäden zu verhindern.
Kriminelle gaben sich als ein langjähriger Geschäftskunde eines Maschinenbauunternehmens aus und bestellten mit einer gefälschten E-Mail-Adresse Waren im Wert von 80.000 Euro. Die Lieferung forderten sie an eine alternative Adresse. Da der Name des Stammkunden dem Unternehmen bekannt war, wurde die Bestellung ohne weitere Prüfung versandt. Erst als der echte Kunde nach seiner regulären Bestellung fragte, flog der Betrug auf.
Dank der Vertrauensschadenversicherung von Zurich wurde der Verlust vollständig ersetzt. Zudem half die Versicherung dem Unternehmen, seine Bestell- und Kundenprüfprozesse zu verbessern, um ähnliche Betrugsfälle in der Zukunft zu verhindern.
Was kostet eine Vertrauensschadenversicherung?
Die Kosten für eine Vertrauensschadenversicherung können stark variieren und hängen u.a. von folgenden Faktoren ab:
- Unternehmensgröße: Die Anzahl der Mitarbeiter und der Umsatz des Unternehmens wirken sich direkt auf die Kosten aus.
- Deckungssumme: Die Höhe der Versicherungssumme, die im Schadensfall abgedeckt wird, beeinflusst ebenfalls die Kosten.
- Risikomanagement: Unternehmen mit guten internen Kontrollmechanismen und starkem Risikomanagement profitieren in der Regel von niedrigeren Prämien.
- Geografische Lage: Unternehmen, die international tätig sind oder in bestimmten Ländern mit höherem Betrugsrisiko Geschäfte machen, können unter Umständen höhere Prämien zahlen.
Um einen perfekt für Ihr Unternehmen geeigneten Versicherungsschutz zu finden und Ihren Betrieb umfassend gegen etwaige Vermögensschäden abzusichern, ist eine individuelle Analyse Ihres Versicherungsbedarfs notwendig. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.
Fragen und Antworten zur Vertrauensschadenversicherung
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Wie kann man sich vor einem Vertrauensschaden schützen?
Auch wenn es die absolute Sicherheit nicht gibt, um sich vor einem Vertrauensschaden zu schützen, können Unternehmen folgende Vorkehrungen treffen:
Kontrollen
- „Vier-Augen-Prinzip“ mit beispielsweise zwei Unterschriften bei Zahlungsvorgängen bei Vermögensverfügungen
- Regelmäßige Budgetkontrollen und Erfolgsrechnungen
- Laufende Rentabilitäts- und Liquiditätsbetrachtungen
- Besondere Überprüfung ungewöhnlicher Zahlungsanweisungen oder Änderungsaufträgen von Bankdaten bzw. Lieferanschriften
- Regelmäßige Schulungen zu Bedrohungen wie Bestellerbetrug und sog. Fake-President
Revisionen
- Rückschauende Prüfung des betrieblichen Geschehens und der Richtigkeit der Vorgänge
Sorgfältige Personalauswahl
- Auskunfteinholung, Referenzbefragung, Anforderung von Beschäftigungsnachweisen, Zeugnissen, polizeilichen Führungszeugnissen
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Wann handelt es sich um einen Erfüllungsschaden und wann um einen Vertrauensschaden?Ein Erfüllungsschaden entsteht, wenn eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht oder mangelhaft erbracht wird, etwa durch verspätete Lieferung oder fehlerhafte Ware. Ein Vertrauensschaden hingegen liegt vor, wenn durch betrügerisches Verhalten, Täuschung oder Unterschlagung das Vertrauen missbraucht und dem Unternehmen dadurch ein finanzieller Schaden entsteht.
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Ist eine Vertrauensschadenversicherung in Verbindung mit einer Cyberversicherung sinnvoll?Ja, eine Vertrauensschadenversicherung in Verbindung mit einer Cyberversicherung ist sinnvoll. Mit einer Vertrauensschadenversicherung genießen Sie zwar bereits einen weitreichenden Schutz gegen mögliche zielgerichtete Cybervorfälle. Die Cyberversicherung schützt Sie jedoch zusätzlich gegen Betriebsunterbrechungsschäden aufgrund eines Cyberangriffs oder auch Schäden, die durch fahrlässige Falschbedienung entstehen.
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Zahlt die Versicherung auch bei einem Vertrauensschaden durch Außenstehende?Ja, eine Vertrauensschadenversicherung kann auch bei Vertrauensschäden durch Außenstehende zahlen, zum Beispiel bei Betrug durch externe Mitarbeiter, Dienstleister und Berater oder Hackerangriffe, die zu finanziellen Verlusten führen.