frachtfuehrerversicherung_850x850_2021_01

Frachtführerversicherung

  • Variabel wählbarer Geltungsbereich
  • Einfache Beitragsberechnung je Fahrzeug
  • Beitragsfreie Vorsorgeversicherung bis 150.000 EUR

Frachtführerversicherung: Schutz für Ihr Frachtgut

  • Die Beförderung fremder Güter stellt Unternehmen vor große Verantwortung. Wer fremde Güter transportiert, der haftet!
  • Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist eine Frachtführerversicherung nicht nur sinnvoll, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch für leichtere Fahrzeuge gilt: Für Schäden während des Transports haften Sie als Frachtführer, unabhängig von einem Verschulden.
  • Ein Schadensfall kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Deshalb ist es wichtig, sich mit einer Frachtführerversicherung adäquat abzusichern und das Risiko zu minimieren.
  • Die Frachtführerversicherung von Zurich bietet Ihnen die Mitversicherung der persönlichen Eigentum der Fahrzeuginsassen.
  • Vorsorgeversicherung für Neufahrzeuge bis zu 4 Wochen ab Zulassung und für kurzfristig angemietete Fahrzeuge bis zu 4 Wochen, um für eventuelle Schäden im Voraus gerüstet zu sein. Zusätzlich bieten wir Versicherungsschutz für Kurierdienste auf Fahrzeugebene.
  • Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz flexibel, um auch Haftungsansprüche aus Schäden an fremden Anhängern, Aufliegern, Trailern und Chassis abzudecken. So schützen Sie sich vor unerwarteten Kosten und sichern die Zukunft Ihres Unternehmens.

Was ist eine Frachtführerversicherung?

Die Frachtführerversicherung bietet Transportunternehmen einen wichtigen Schutz. Sie übernimmt die Haftung für Schäden oder Verluste an gewerblich beförderten Gütern. Kurz gesagt: Wenn Sie als Frachtführer mit Ihrem LKW oder Transporter Güter gegen Entgelt befördern, haften Sie gesetzlich für alle Schäden oder Verluste an diesen Gütern. In solchen Fällen tritt die Frachtführerversicherung ein und deckt die finanziellen Verluste ab.

Besonders zu beachten ist, dass die Frachtführerversicherung in Deutschland für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gesetzlich vorgeschrieben ist. Ohne eine solche Versicherung dürfen diese Fahrzeuge nicht im Straßenverkehr eingesetzt werden.

Für Transporter unter 3,5 Tonnen ist diese Versicherung zwar nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. Auch bei kleineren Fahrzeugen besteht die Gefahr, dass die transportierten Güter beschädigt werden oder verloren gehen.

Was leistet die Frachtführerversicherung von Zurich?

Unsere Frachtführerversicherung sichert Sie zuverlässig gegen die finanziellen Folgen eines Schadens ab – selbstverständlich auch beim Einsatz kleinerer Fahrzeuge.
Beförderungsmehrkosten
Beförderungsmehrkosten aus Anlass einer Fehlleitung, wenn sie zu Verhütung eines ersatzpflichtigen Schadens erforderlich waren.
Fahrzeuginsassen
Mitversicherung des persönlichen Eigentums von Fahrzeuginsassen.
Vorsorgeversicherung
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Fahrzeuge bis 4 Wochen ab Zulassung und kurzfristig hinzugemietete Fahrzeuge bis zu 4 Wochen.
Anmieten Kfz für 2 Tage
Kosten für die Anmietung eines vergleichbaren Kfz für 2 Tage, sofern das Transportfahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall oder durch einen Motor-/Fahrzeugbrand derart beschädigt ist, dass ein Weitertransport nicht möglich ist.
Rückreisekosten
Rückreisekosten des Fahrers zum Firmensitz oder Kosten für die Reise zum Übernahmeort des Ersatzfahrzeuges, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde oder nach einem Transportmitteunfall nicht mehr einsatzbereit ist.

Leistungen der Frachtführerversicherung im Überblick

Kurzbeschreibung Versicherungssummen/
Höchstentschädigungen*
Verlust oder Beschädigung von Gütern inklusive Be- und Entladeschäden sowie transportbedingter Zwischenlagerungen bei durchgängigen Transporten mit den je Fahrzeug geltenden Sonderziehungsrechten 2.500.000 EUR
Gerichtliche und außergerichtliche Kosten zur Abwehr unbegründeter Ansprüche (subsidiär) 2.500.000 EUR
Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenfeststellungskosten 2.500.000 EUR
Güterschäden durch qualifiziertes Verschulden von Bediensteten des Versicherungsnehmers mit den je Fahrzeug geltenden Sonderziehungsrechten 50.000 EUR
Reine Vermögensschäden 100.000 EUR
Sonstige Vermögensschäden das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre
Bergungs-, Vernichtungs- und Beseitigungskosten aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung (subsidiär) 2.000 EUR auf Erstes Risiko
Übernachtungskosten des Fahrers sowie eines zweiten Fahrers (sofern dieser für den ursprünglichen Transport auch eingeplant war 25.000 EUR
In Fällen von Nachnahme-Versehen 25.000 EUR
Ersatz von Standgeldern, die durch Verschulden von Auftraggebern, Absendern und/oder Empfängern verursacht werden 1.500 EUR
Beförderungsmehrkosten aus Anlass einer Fehlleitung, wenn sie zu Verhütung eines ersatzpflichtigen Schadens erforderlich waren 50 % des Wertes des Gutes, maximal 20.000 EUR
Rückreisekosten des Fahrers zum Firmensitz oder die Kosten für die Reise zum Übernahmeort des Ersatzfahrzeuges, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde oder nach einem Transportmittelunfall nicht mehr einsatzbereit ist 1.000 EUR
Kosten für die Anmietung eines vergleichbaren Kraftfahrzeuges für 2 Tage, sofern das Transportfahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall oder durch einen Motor-/Fahrzeugbrand derart beschädigt ist, dass ein Weitertransport nicht möglich ist (ohne Fahrzeugnebenkosten, z. B. Kraftstoff, Zollplaketten, Steuern, Versicherungen) 2.000 EUR
Übernachtungskosten des Fahrers sowie eines zweiten Fahrers (sofern dieser für den ursprünglichen Transport auch eingeplant war) nach einem Transportmittelunfall, einem Brandschaden oder wenn das Fahrzeug gestohlen wurde und die Rückreise nachweislich nicht kurzfristig organisiert werden kann für maximal 5 Tage 200 EUR je Tag, maximal 1.000 EUR
Persönliche Habe von Fahrzeuginsassen auf Erstes Risiko 1.000 EUR
Überschreitung von Lieferfristen im innerdeutschen Verkehr der dreifache Betrag der Fracht
Überschreitung von Lieferfristen im grenzüberschreitenden Verkehr der einfache Betrag gemäß den Bestimmungen der CMR
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Fahrzeuge bis 4 Wochen ab Zulassung und kurzfristig hinzugemietete Fahrzeuge bis zu 4 Wochen 8,33 Sonderziehungsrechte, max. 150.000 EUR

*sofern vertraglich nicht anders vereinbart

Downloads

Warum ist eine Frachtführerversicherung sinnvoll?

Wer fremde Güter gegen Entgelt transportiert, ist dafür verantwortlich, dass diese auch unbeschädigt und rechtzeitig am Bestimmungsort ankommen. Aber was, wenn ein unvorhersehbares Ereignis das verhindert?

Der Frachtführer haftet – auch ohne Verschulden. Jeder, der Fahrzeuge über 3,5 Tonnen einsetzt, ist verpflichtet, eine Frachtführerversicherung abzuschließen. Diese schützt ihn, wenn berechtigte oder unberechtigte Schadenersatzansprüche gestellt werden. Hier ein paar Beispiele für den Nutzen einer Frachtführerversicherung:

Kurze Pause auf dem Autohof

Der Fahrer eines Transporters hält für eine kurze Pause an einem Autohof an. Während das Fahrzeug kurz unbeaufsichtigt ist, wird der ordnungsgemäß verschlossene Transporter aufgebrochen. Er wird beim Aufbruch beschädigt und die Ladung gestohlen. Die Frachtführerversicherung erstattet die durch den Diebstahl abhandengekommene Fracht.

Wartezeiten durch Panne

Durch eine Panne kann ein Frachtführer seine Lieferung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zustellen. Der Empfänger kann dadurch einen Auftrag nicht mehr rechtzeitig fertigstellen, weil seine Mitarbeiter auf diese Lieferung warten mussten. Die für die Wartezeit angefallenen Kosten trägt die Frachtführerversicherung bis zur Höhe des dreifachen Betrags der vereinbarten Fracht.

Was zahlt die Frachtführerversicherung und was zahlt sie nicht?

Was zahlt die Frachtführerversicherung im Schadenfall?

  • Befriedigung berechtigter oder Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche aus entgeltlichen Frachtverträgen, z. B. durch
    • Verlust oder Beschädigung von Gütern, auch beim Be- oder Entladen
    • Lieferfristüberschreitungen
  • gerichtliche oder außergerichtliche Kosten zur Abwehr unbegründeter Ansprüche
  • Bergungs-, Vernichtungs- oder Beseitigungskosten
  • Beförderungsmehrkosten aus Anlass einer Fehlleitung
  • Rückreisekosten des Fahrers zum Firmensitz oder Kosten für die Reise zum Übernahmeort des Ersatzfahrzeuges
  • Kosten für die Anmietung eines vergleichbaren Kfz für 2 Tage

Welche Schäden sind in der Frachtführerversicherung nicht versichert?

  • Haftungsansprüche aus Transporten, denen kein Beförderungsvertrag zugrunde liegt
  • Schäden, die der Frachtführer absichtlich oder grob fahrlässig verursacht.
  • Schäden aus der Beförderung von Umzugsgut oder Schwergut
  • Schäden verursacht durch Streik, Terror, Beschlagnahme oder Eingriffe von Hoher Hand
  • Die Versicherung deckt keine Schäden an bestimmten Gütern ab, wie z. B.:
    • Juwelen, Edelsteinen, gemünzten oder ungemünzten Edelmetalle
    • Kunstgegenständen, Gemälden, Skulpturen und vergleichbaren Kostbarkeiten
    • Papiergeld, Wertpapieren aller Art, Dokumenten und Urkunden
Beratung vor Ort

Zurich in Ihrer Nähe

Angebot anfordern

Ihr persönliches Angebot

Fragen & Antworten zur Frachtführerversicherung

  • Wer braucht eine Frachtführerversicherung?

    Die Frachtführerversicherung ist eine wichtige Versicherung für alle Unternehmen und Personen, die fremde Güter transportieren.

    Typische Unternehmen, die eine Frachtführerversicherung benötigen:

    • Frachtführer
    • Fuhr- und Transportunternehmen
    • Kurier- und Expressdienste
    • Entsorgungsfachbetriebe
    • Speditionen
  • Ist die Frachtführerversicherung eine Pflichtversicherung?
    Die Frachtführerversicherung ist für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt, Sie dürfen mit so einem LKW im gewerblichen Güterkraftverkehr gar nicht erst auf die Straße, wenn Sie keine Frachtführerversicherung haben. Für Lieferwagen unter 3,5 Tonnen ist die Versicherung zwar keine Pflicht, aber dennoch sehr empfehlenswert. Denn auch bei denen kann ja etwas schiefgehen und die Ware kaputt gehen. Im Schadenfall kann die Frachtführerversicherung dann den finanziellen Ruin verhindern.
  • Wie hoch ist der Mindestbeitrag und die Selbstbeteiligung für die Frachtführerversicherung von Zurich?

    Es gilt ein Mindestbeitrag je Vertrag von 80 EUR.
    Standardmäßig gilt in der Frachtführerversicherung keine generelle Selbstbeteiligung. Auf Wunsch kann eine generelle Selbstbeteiligung gegen eine Rabattierung vereinbart werden.