Das Wichtigste kurz erklärt
Ihr Geschäftsalltag steckt voller Risiken, schnell ist eine falsche Entscheidung getroffen oder ein Mitarbeiter verursacht einen Schaden. Wir wissen das und haben speziell für freie Berufe und die IT-Branche perfekte Versicherungspakete geschnürt.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für freie Beruf wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechts- und Patentanwälte und vereidigte Buchprüfer mit
- Streichung der Sozienklausel
- Anderkontendeckung
- Financial Planning
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für IT-Unternehmen
- einzigartiges Konzept auf dem deutschen Versicherungsmarkt
- spezialisierte Versicherungskombination für IT- und Telekommunikationsunternehmen
- inklusive Betriebs- und Umwelthaftpflicht
Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden, die Dritten durch Ihre beruflichen Fehler entstehen können. Sie ist besonders relevant für Berufe, bei denen ein unbeabsichtigter Beratungsfehler oder eine Fristverletzung zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen können, zum Beispiel bei Anwälten oder Steuerberatern. Dies wird als reiner oder echter Vermögensschaden bezeichnet, der entsteht, wenn Ihr Kunde direkt einen finanziellen Verlust erleidet, ohne dass ein Sach- oder Personenschaden entstanden ist.
Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ein Unternehmensberater für einen Kunden aufgrund fehlerhafter Beurteilung von Daten eine deshalb fehlerhafte Grundlage für eine Investitionsentscheidung erstellt hat und aufgrund dieser fehlerhaften Beurteilung dem Kunden erhebliche finanzielle Verluste entstehen. In einem solchen Schadenfall greift die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und übernimmt die Kosten, die durch den Beratungsfehler entstanden sind.
Ein unechter Vermögensschaden liegt hingegen vor, wenn er als Folge eines Sach- oder Personenschadens entsteht. Ein Beispiel wäre, wenn ein Besucher in Ihrer Firma auf einem glatten Boden ausrutscht und sich dabei ein Bein bricht. In diesem Fall handelt es sich um einen Personenschaden. Wenn die Person mehrere Wochen nicht arbeiten kann und somit einen Verdienstausfall hat, handelt es sich zusätzlich um einen Vermögensschaden.
In diesem Fall würde Ihre Betriebshaftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen.
Leistungen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Versicherung von echtem Vermögensschaden
Versicherungsschutz besteht beispielsweise für:
Sachverständige bei
- Verwechslung von Proben
- Bewertungsfehlern
- Schätzungsfehlern
- falschen Analysen
- unrichtigen Messungen
- Verlust von Unterlagen
Unternehmensberater bei
- fehlerhafter Erstellung von Bewertungsgutachten und darauf basierenden unzutreffenden Vorschlägen
- fehlerhafter Personalplanung
- unwirtschaftlichen Konzepten zur Lagerorganisation
- Vorschlag untauglicher PR-Maßnahmen
- fehlerhaften Vorschlägen zur Neuorganisation der EDV
Rechtsanwälte bei
- unrichtiger Rechtsauskunft
- unrichtiger Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels
- fehlerhaft abgefassten Verträgen
- Frist- und Terminversäumnis
- Verstreichen lassen von Forderungen
Wirtschaftsprüfer bei
- Nichterkennen der Überbewertung von Forderungen bei einer Jahresabschlussprüfung
- Nichterkennen der Bilanzierung nicht vorhandener Wirtschaftsgüter
- fehlerhaftem Gutachten über Einbringungswerte von Sachanlagen
- Nichterkennen von Bilanzmanipulation der Geschäftsleitung
Steuerberater bei
- versäumten Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelfristen
- verspäteter Antragstellung, beispielsweise bei Einkommensteuerausgleich
- fehlerhafter Auskunft oder Beratung in Steuersachen
- Verlust von Unterlagen
Leistungen der ZurichITSaveCare2.0-Police
Die sichere Kombination für IT- und Telekommunikationsunternehmen
Die Zurich ITSafeCare2.0-Police versichert:
- alle ITK-Leistungs- und Tätigkeitsbereiche
- weltweit, soweit rechtlich zulässig (auch Exporte in die USA)
- Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
- Verzögerungsschäden, wenn diese nicht auf einer fehlerhaften Einschätzung vorhandener Kapazitäten beruhen
- Haftpflichtansprüche mitversicherter Tochterunternehmen untereinander
- Erfüllungsfolgeschäden, insbesondere Produktions- und Umsatzausfall
- Kosten, die im Zusammenhang mit einer Datenschutzverletzung entstehen
- Kosten für behördliche Verfahren und strafrechtliche Verteidigung
- Eigenschäden bei Rücktritt des Auftraggebers (Return of Project Costs)
- Kosten der Wiederherstellung der eigenen Website bei Beschädigung oder Zerstörung
- Implementierungs-, Integrations- und Tätigkeitsschäden
- Umweltschäden inklusive Umweltschadengesetz nach EU-Normen
- Mietsachschäden
- Belegschafts-, Besucherhabe und Schlüssel-/Codekartenverlust
- Mehrkosten nach fehlgeschlagener Installation, inklusive eigenen Aufwendungen des Versicherungsnehmers
- Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften
- Verlängerung der Gewährleistungsfrist auf 5 Jahre
- Nachmeldefrist von 10 Jahren
- Schiedsgerichtsverfahren
- Reputationsschäden
- Unterlassungsklagen und einstweilige Verfügungen gegen den Versicherungsnehmer
- Schäden durch beauftragte Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen Händlerkettenklausel
- Abweichung von vereinbarter Beschaffenheit der Sachen, Lieferung oder Leistung (zum Beispiel aufgrund von Service Level Agreements)
Die ITSafeCare2.0-Police versichert außerdem:
- Schäden durch Übertragung schädlicher Computerprogramme (Malware) oder von Viren an Dritte
- Vereinbarungen von pauschaliertem Schadenersatz
Individuelle Deckungserweiterungen
Nach Vereinbarung können die folgenden Risiken mitversichert werden:
- weitere rechtlich selbstständige Unternehmen im Ausland
- Projektexcedent (projektbezogene Anhebung der Versicherungssumme)
- Anlagen nach Wasserhaushaltsgesetz oder Bundesimmissionsschutzgesetz (über eine separate Police)
Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an.
Wer benötigt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Für freie Berufe
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist besonders für Berufsgruppen wichtig, bei denen berufliche Fehler zu erheblichen finanziellen Schadenersatzansprüchen führen können. Dazu zählen vor allem rechts- und wirtschaftsberatende Berufe, für die eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deshalb sogar gesetzlich vorgeschrieben ist.
Dazu zählen: Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechts- und Patentanwälte und vereidigte Buchprüfer, die andere beraten oder in deren Namen handeln. Eine zu spät eingelegte Berufung oder eine übersehene neue Steuerrichtlinie kann erheblichen Schaden verursachen.
Zurich bietet Ihnen hier den richtigen Schutz – auch bei echtem Vermögensschaden.
- speziell auf Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechts- und Patentanwälte zugeschnittene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
- Streichung der Sozienklausel
Üblicherweise wird im Schadenfall maximal die durchschnittliche Versicherungssumme aller Sozien entschädigt. Der Schutz für jeden Einzelnen kann daher zu niedrig ausfallen. Bei der Berufshaftpflichtversicherung von Zurich gibt es dieses Risiko nicht. Jeder Sozius erhält genau die Versicherungssumme, die er benötigt. - Anderkontendeckung
Auch fehlerhafte Verfügungen über Gelder auf Anderkonten sind über die Berufshaftpflichtversicherung von Zurich abgedeckt. - Financial Planning mitversichert
Financial Planning ist die Analyse der privaten Vermögens- und Lebenslage sowie die Erstellung von privaten Finanzplänen zur Sicherung eines in der Zukunft erwünschten oder benötigten Liquiditätsbedarfs.
Für IT-Unternehmen
Durch einen kleinen Fehler bei einem IT- oder Softwareprojekt können schnell hohe Schäden entstehen. Die ITSafeCare2.0-Police schützt IT- und Telekommunikationsunternehmen vor den finanziellen Folgen der Risiken aus der Betriebs- und Produkthaftpflicht, insbesondere auch bei Vermögensschäden.
- einzigartiges Konzept auf dem deutschen Versicherungsmarkt
- spezialisierte Versicherungskombination für IT- und Telekommunikationsunternehmen
- inklusive Betriebs- und Umwelthaftpflicht
Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an.
Vermögensschadenhaftpflicht-Beispiele aus der Praxis
Ein Anwalt versäumt innerhalb der gesetzten Frist Berufung gegen ein Urteil einzulegen, weshalb die Berufung nicht mehr zugelassen wird. Der Mandant erleidet dadurch einen erheblichen finanziellen Schaden, da das Urteil rechtskräftig bleibt und er Zahlungen leisten muss, die durch die Berufung möglicherweise hätten vermieden werden können.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Zurich deckt in diesem Fall die Schadenersatzansprüche des Mandanten. Die Versicherung prüft die Haftungsfrage und übernimmt die Kosten für den entstandenen finanziellen Nachteil des Mandanten sowie eventuelle Anwalts- und Gerichtskosten bei Abwehr unberechtigter Forderungen.
Eine Notarin beurkundet den Kaufvertrag einer Immobilie, vergisst jedoch, den neuen Eigentümer rechtzeitig im Grundbuch eintragen zu lassen. In der Zwischenzeit wird die Immobilie durch eine Zwangsvollstreckung belastet, was den Wert der Immobilie deutlich mindert. Der Käufer erhebt Anspruch auf Schadenersatz wegen der Wertminderung.
In diesem Fall greift die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Zurich, die die Forderungen des Käufers übernimmt. Sie trägt die Kosten für den Wertverlust und prüft gleichzeitig, ob der Schaden in vollem Umfang berechtigt ist.
Ein IT-Unternehmen entwickelt eine neue Software für einen großen Produktionsbetrieb. Aufgrund eines Programmierfehlers kommt es nach der Installation zu einem kompletten Systemausfall, was zu mehreren Tagen Produktionsstillstand führt. Der Kunde erleidet enorme Umsatzeinbußen und fordert Schadenersatz.
Die ITSafeCare2.0-Police der Zurich schützt das IT-Unternehmen in diesem Fall. Sie übernimmt die Kosten für den entstandenen Vermögensschaden und unterstützt auch bei der Wiederherstellung der betroffenen Systeme und der Abwehr überhöhter Forderungen.
Was zahlt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und was nicht?
Was die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zahlt
- Beratungsfehler: Wenn durch eine falsche Beratung ein finanzieller Schaden entsteht, übernimmt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die Kosten. Dies betrifft zum Beispiel Rechtsanwälte, die versehentlich falsche Rechtsauskünfte geben oder Fristen nicht einhalten.
- Schätz- und Bewertungsfehler: Verursacht ein Gutachter oder Wirtschaftsprüfer durch eine fehlerhafte Analyse einen finanziellen Nachteil für den Kunden, wird der Schaden übernommen.
- Fristversäumnisse: Dies ist besonders relevant für Berufe wie Notare oder Steuerberater, wenn durch ein Versäumnis ein Mandant finanzielle Einbußen erleidet.
- Fehlerhafte Softwareentwicklung: Im IT-Bereich sind Schäden abgedeckt, die durch Softwarefehler entstehen, etwa bei Produktionsausfällen.
Was die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht zahlt
- Vorsätzliche Handlungen: Schäden, die absichtlich verursacht wurden, sind von der Versicherung ausgeschlossen.
- Strafbare Handlungen: Rechtswidrige Handlungen wie Betrug werden nicht übernommen.
- Vertragliche Erfüllungsansprüche: Die Versicherung deckt keine Schäden ab, die durch die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten entstanden sind, wenn dies nicht auf einen Beratungsfehler zurückzuführen ist.
- Unechte Vermögensschäden: Schäden, die indirekt durch Personen- oder Sachschäden entstehen, werden nur durch eine zusätzliche Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Höhe der Versicherungssumme für eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung sollte ausreichend sein, um existenzbedrohende Forderungen abzudecken.
Für viele Berufe wie Rechtsanwälte oder Steuerberater werden daher mindestens 5 Millionen Euro empfohlen, um Risiken wie Beratungsfehler und Fristversäumnisse abzudecken.
Bei Unternehmen, die höhere Schadensrisiken tragen, etwa im IT-Bereich, können auch höhere Deckungssummen sinnvoll sein. Die genaue Summe sollte anhand des Risikoprofils des jeweiligen Unternehmens festgelegt werden. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Zurich Ansprechpartner persönlich beraten.
Fragen und Antworten zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
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Was deckt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab?Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt finanzielle Schäden ab, die durch berufliche Fehler entstehen, zum Beispiel durch falsche Beratung, Fristversäumnisse oder fehlerhafte Gutachten.
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Was ist ein Vermögensschaden?Ein Vermögensschaden entsteht, wenn eine Person durch das Fehlverhalten eines anderen einen finanziellen Nachteil erleidet. Ein Beispiel ist, wenn ein Steuerberater eine Frist versäumt und dadurch dem Mandanten hohe Steuernachzahlungen entstehen. Diese Art von Schaden betrifft ausschließlich finanzielle Verluste und nicht Personen- oder Sachschäden.
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Wann greift die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung greift, wenn durch einen beruflichen Fehler ein finanzieller Nachteil für Dritte entsteht. Dies kann beispielsweise bei Beratungsfehlern, Fristversäumnissen oder fehlerhaften Gutachten der Fall sein. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzforderungen, die aus diesen Fehlern resultieren.
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Was ist der Unterschied zwischen Vermögensschadenhaftpflicht- und einer Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt finanzielle Verluste ab, die durch berufliche Fehler wie Beratungsfehler oder Fristversäumnisse entstehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung hingegen schützt vor Personen- und Sachschäden, die durch betriebliche Tätigkeiten verursacht werden, etwa Unfälle oder Beschädigungen. Zudem sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung auch Vermögensfolgenschäden abgedeckt, also jene Schäden die indirekt durch Sach- oder Personenschäden entstehen.
Ein Beispiel: Ein Handwerksbetrieb verursacht während Renovierungsarbeiten einen Wasserschaden. Durch den Wasserschaden wird die Wohnung des Kunden unbewohnbar und er muss vorübergehend in ein Hotel ziehen. Die Kosten für die Hotelübernachtungen aufgrund des Schadens stellen Vermögensfolgeschäden dar, die indirekt durch den Sachschaden (den Wasserschaden) verursacht wurden.