Rente im Ausland
Rente im Ausland
Manch einer träumt vom Ruhestand in fernen Ländern. Doch Vorsicht: Nicht jede Rente wird im Ausland in vollem Umfang bezahlt. Ein Überblick.
Die gesetzliche Rente zahlt ins Ausland
Die gesetzliche Rente ist nicht an Grenzen gebunden und kann rund um den Globus bezogen werden. Das nutzen zahlreiche Bundesbürger: Die Deutsche Rentenversicherung zahlt derzeit in mehr als 150 Länder. Wohnt der Ruheständler nur vorübergehend (bis sechs Monate auf ein Jahr verteilt) im Ausland, überweist die Rentenversicherung die Auszahlung wahlweise auf ein Empfängerkonto im Ausland oder auf das Konto bei einer Bank in Deutschland.
Bei der Überweisung ins Ausland können jedoch Gebühren und Wechselkursverluste entstehen. Kehrt der Rentner seiner Heimat dauerhaft den Rücken, muss er unter Umständen mit einer Kürzung rechnen. In jedem Fall sollten Rentenempfänger drei Monate vor dem Umzug der Rentenversicherung ihre Pläne mitteilen und sich über eventuelle Kürzungen informieren.
Das sogenannte Riestern ist nach wie vor eine beliebte und gute Möglichkeit, die Rentenlücke privat, aber mit staatlicher Unterstützung zu schließen. Riester-Sparen funktioniert jedoch nur in Deutschland. Wer außerhalb der Landesgrenzen arbeitet und Geld verdient, hat keinen Anspruch auf die staatlich geförderte Rentenversicherung.
Anders, wer Riester-Rente beziehen will: Sie ist „EU-tauglich“. Im Jahr 2010 wurde ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt, nach dem Arbeitnehmer und Rentner, selbst wenn sie für immer in ein anderes EU-Land ziehen, die erhaltene Förderung nicht wie bis dahin zurückzahlen müssen. Die Regel gilt ebenfalls für Island, Norwegen und Liechtenstein.
Wer jedoch für immer in ein Land außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zieht, muss die Riester-Förderung zurückzahlen. Sonne und Riester-Förderung in Miami oder auf Bali zu genießen, ist also nicht erlaubt. Auch in der Schweiz, der Türkei und allen anderen Staaten nicht.
Privatrente
Unter mediterraner Sonne den Ruhestand verbringen – das ist der Traum vieler Rentner. Doch wissen Sie heute schon, was Sie in 20, 30 oder 40 Jahren machen wollen? Für all jene, die auf Nummer sicher gehen wollen, ist eine Privatrente als Ergänzung zur gesetzlichen Rente eine gute Wahl. Sie überweist überall in die Welt. Toskana, Miami oder Bali – der Versicherer zahlt und der Rentner genießt. So ist das auch bei der klassischen und der fondsgebundenen Rentenversicherung von Zurich.
Pflegeversicherung im Ausland
Auch bei der Pflege sollten Sie genau hinsehen, wenn Sie Ihren Lebensabend im Ausland verbringen wollen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, zahlt der Staat zwar auch im Ausland die deutsche Rente, doch bei der Pflege greift der Leistungskatalog des Wohnsitzlandes.
Hierbei können die Unterschiede zum deutschen System gewaltig sein. In manchen Ländern kann der Anspruch auf Pflegezahlungen sogar ganz entfallen. Auch hier ist eine private Alternative wie die Private Pflegerentenversicherung von Zurich mit einem weltweiten Versicherungsschutz sinnvoll oder sogar alternativlos.
Rentenzahlungen unterliegen der Steuer und so müssen Rentner auch Steueraspekte beachten, denn seit 2005 gilt die „nachgelagerte Besteuerung“ von Renten. Wie die Deutsche Rentenversicherung informiert, hängt die Steuerpflicht von verschiedenen Faktoren ab: In Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig ist, wer trotz Wegzug seinen ersten Wohnsitz in Deutschland hat oder sich mehr als sechs Monate im Jahr hier aufhält.
Eine beschränkte Steuerpflicht liegt vor, wenn Sie in Deutschland Einkünfte erzielen, sich hier aber weder Ihr Wohnsitz noch Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort befindet. Dann steht Ihnen als Rentner zum Beispiel kein steuerfreier Grundfreibetrag oder das Ehegattensplitting zu, was zu niedrigeren Renteneinkünften führen kann.
Zu beachten sind diesbezüglich sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Umzugsland und Deutschland. Dieses Abkommen regelt, wie und wo Einkünfte wie etwa Renten zu versteuern sind. Entsprechend kann eine Steuerpflicht in Deutschland oder auch eine Versteuerung im ausländischen Wohnsitzstaat notwendig werden.
Genaue Auskünfte geben das Finanzamt Neubrandenburg, das zentral für Auslandsrenten zuständig ist, oder Steuerberater.