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Sorgen Sie rechtzeitig vor.

Verfügungen

Sollte der Ernstfall einmal eintreten, ist es besonders wichtig, dass nicht andere über Sie entscheiden: Hier können Sie sich darüber informieren, wie Sie Ihre Angelegenheiten bei schwerer Krankheit oder Behinderung am besten regeln. 

  • Pflegeverfügung
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung
  • Bestattungsverfügung

Pflegebedürftigkeit

Als Mitglied in der gesetzlichen Pflegeversicherung werden Sie bei schwerer Krankheit, Behinderung oder Demenz finanziell unterstützt. Die Leistungen umfassen ambulante, stationäre und häusliche Pflege.

  • Welche Pflegegrade gibt es?
    • Seit 2017 überprüfen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Kranken-versicherung (MDK) oder andere Prüforganisationen alle neuen Anträge auf Pflegeleistungen.
    • Festgestellt wird der Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit.
    • Die zuständige Pflegekasse entscheidet auf der Grundlage des Gutachtens, ob die versicherte Person einen Anspruch auf einen Pflegegrad hat.
    • Je mehr Punkte erreicht werden, umso höher ist der Pflegegrad und umso mehr Pflege- und Betreuungsleistungen genehmigt die Pflegekasse.

    Übersicht der Pflegegrade

    • Pflegegrad 1
    • Pflegegrad 2
    • Pflegegrad 3
    • Pflegegrad 4
    • Pflegegrad 5
    Pflegegrad 1:
    Gering beeinträchtigte Selbstständigkeit (12,5 bis 27 Punkte)
    Pflegegrad 2:
    Erheblich beeinträchtigte Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
    Pflegegrad 3:
    Schwer beeinträchtigte Selbstständigkeit (47 bis unter 70 Punkte)
    Pflegegrad 4:
    Schwerst beeinträchtigte Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
    Pflegegrad 5:
    Schwerst beeinträchtigte Selbstständigkeit mit außergewöhnlich hohen Pflegeanforderungen (90 bis unter 100 Punkte)

     

    Stand 01/2020

  • Wie hoch ist das Pflegegeld?
  • Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste
  • Leistungen für die zeitweise Betreuung in einer Pflegeeinrichtung
  • Leistungen für die vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung
  • Was ist eine Pflegeverfügung?

Patientenverfügung

Bevor Sie durch Krankheit, Unfall oder Demenz entscheidungsunfähig werden, können Sie mit einer Patientenverfügung für den Notfall die gewünschte ärztliche Behandlung festlegen. Wir haben dazu einige wichtige Tipps für Sie. Beachten Sie aber: Unsere Informationen können ein persönliches Gespräch mit einem Arzt, Notar oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

  • Was ist eine Patientenverfügung
  • Welche Form muss die Patientenverfügung haben?
  • Wer hilft mir beim Verfassen einer Patientenverfügung?
  • Warum sollte ich zusätzlich eine Vorsorgevollmacht erteilen?
  • Wie verwahre ich eine Patientenverfügung?

Betreuungsverfügung

Was passiert, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können? Mit einer Betreuungsverfügung können Sie im Vorfeld darüber entscheiden. Machen Sie eine Vertrauensperson zum Betreuer.
Wir geben Ihnen erste Einblicke in dieses Thema. Beachten Sie: Unsere Informationen können ein persönliches Gespräch mit einem Arzt, Notar oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

 

  • Was ist eine Betreuungsverfügung?

    Das Betreuungsgericht kann für eine Person die gesetzlich geregelte Betreuung anordnen und einen Betreuer bestimmen. Die Betreuung wird angeordnet, wenn die betroffene Person (Betroffener) körperlich, seelisch oder geistig so schwer erkrankt oder so behindert ist, dass sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. In diesem Fall entscheidet der Betreuer für die betreffende Person.

    Es ist sinnvoll, wenn Sie selbst eine Vertrauensperson als Betreuer bestimmen. Dazu benötigen Sie eine Betreuungsverfügung. 

  • Was kann ich mit einer Betreuungsverfügung regeln?
  • Welche Auswirkungen hat eine Betreuung?
  • Wie lange dauert eine gesetzliche Betreuung?

Bestattungsverfügung

In einer Bestattungsverfügung sind die individuellen Wünsche für den Todesfall geregelt. Die Verfügung beantwortet den Angehörigen alle wichtigen Fragen nach der gewünschten Bestattungsart, der Trauerfeier und dem Ort der letzten Ruhe.

Zu empfehlen ist, die Bestattungsverfügung schriftlich zu hinterlegen und - soweit notwendig - sich von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen.

Zurich Tipp

Mit der Sterbegeldversicherung von Zurich sorgen Sie für die notwendigen finanziellen Rücklagen für eine Bestattung. Die vereinbarte Versicherungssumme wird an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
Sprechen Sie mit Ihrem Zurich Versicherungspartner und lassen Sie sich beraten.

Zurich Tipp

Bei schwerer Krankheit, Behinderung oder Demenz haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Leistungen umfassen ambulante, stationäre und häusliche Pflege. Für pflegende Angehörige gibt es nach dem „Pflegestärkungsgesetzen I, II, III“ unterstützende Angebote. Vorausgesetzt, eine Pflegestufe ist zugeordnet.

Die gesetzliche Vorsorge deckt in der Regel nur einen Teil der Pflegekosten ab. Mit einer privaten Pflegerentenversicherung der Zurich können Sie die Lücke schließen und sich Ihre Ersparnisse und andere Besitzwerte, z. B. das eigene Haus, erhalten.

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