Welche Versicherungen sind Pflicht?
-
Angebot anfordern
Fordern Sie hier unverbindlich Ihr Angebot an.
-
Produktrechner
Alle Produktrechner im Überblick.
Ihr Kontakt vor Ort
Wir sind ausgezeichnet
Zur persönlichen
Beratung
Das Wichtigste kurz erklärt
- Pflichtversicherungen sind gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, die bestimmte Risiken abdecken und zwingend abgeschlossen werden müssen.
- Zu den vorgeschriebenen Pflichtversicherungen gehören zum Beispiel die Krankenversicherung und die Haftpflicht in der KFZ-Versicherung. In bestimmten Bundesländern ist auch die Tierhalterhaftpflicht für Hundebesitzer und die Berufshaftpflicht für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte oder Architekten gesetzlich verpflichtend.
- Zusätzlich empfiehlt es sich, Soll-Versicherungen abzuschließen, auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Wichtige Beispiele hierfür sind die Privathaftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Wohngebäudeversicherung für Immobilienbesitzer.
- Kann-Versicherungen können optional als Ergänzung für den Versicherungsschutz gewählt werden wie zum Beispiel eine Krankenhauszusatz-Versicherung für gesetzlich Krankenversicherte.
In diesem Ratgeber
Was versteht man unter einer Pflichtversicherung?
Pflichtversicherung: Diese Versicherungen sind verpflichtend
Soll-Versicherungen: Diese Versicherungen sollte man haben
Kann-Versicherungen: Diese Versicherungen bieten einen sinnvollen Schutz
Keine Pflichtversicherung abgeschlossen: Was kann passieren?
Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Pflichtversicherungen
Was versteht man unter einer Pflichtversicherung?
In Deutschland versteht man unter einer Pflichtversicherung eine Zwangsversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist und die bestimmte Personengruppen zwingend abschließen müssen. Diese gesetzlichen Vorschriften sollen sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger gegen bestimmte Risiken abgesichert sind.
Als Pflichtversicherungen zählen in Deutschland zum Beispiel die gesetzliche und private Krankenversicherung, aber auch die Kfz-Haftpflichtversicherung. Je nach Bundesland sowie privater oder beruflicher Situation gibt es weitere Versicherungen, die Pflicht sind.
Pflichtversicherung: Diese Versicherungen sind verpflichtend
Krankenversicherung
Nach Artikel 5 des Sozialgesetzbuchs muss jeder Bürger in Deutschland eine Krankenversicherung haben. Das System ist in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung unterteilt.
Angestellte und Arbeiter sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse. Ab einer bestimmten jährlichen Einkommensgrenze besteht für Angestellte jedoch eine Vertragsfreiheit: Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, entweder eine Privatversicherung bei einer privaten Krankenkasse abzuschließen oder aber als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse zu verbleiben.
Pflegeversicherung
Sie ist eng mit der Krankenversicherung verbunden und soll die Kosten für Pflegebedürftigkeit abdecken. Auch hier gibt es eine gesetzliche und eine private Variante.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen und dient der Altersvorsorge. Für alle angestellten Arbeitnehmer und Auszubildende ist sie gesetzlich verpflichtend. Die Rentenversicherungspflicht gilt aber auch für besondere Personenkreise, dazu zählen zum Beispiel:
- Wehrdienstleistende
- Zivildienstleistende
- Bestimmte Gruppen von Selbstständigen (z. B. Landwirte, Handwerker, Hebammen, selbstständige Lehrer und Erzieher, Künstler und Publizisten)
Alle anderen Selbstständigen haben die Möglichkeit, freiwillig eine private Rentenversicherung abzuschließen.
Arbeitslosenversicherung
Sie schützt vor den finanziellen Folgen der Arbeitslosigkeit und ist für die meisten Arbeitnehmer eine Pflichtversicherung (Ausnahme z. B. Minijobber), nicht aber z. B. für Beamte. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Selbstständige eine Arbeitslosenversicherung beantragen.
Gesetzliche Unfallversicherung
Sie deckt Unfälle ab, die am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin und zurück passieren. Jeder Betrieb und jedes Unternehmen, das in Deutschland gegründet wird, muss eine Unfallversicherung abschließen. Träger dieser Versicherung sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Für Arbeitnehmer ist die Mitgliedschaft obligatorisch. Selbstständige sind jedoch nicht pflichtversichert.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jedes Fahrzeug braucht, um auf der Straße fahren zu können. Sie haftet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Fahrzeughalter mit seinem eigenen Auto anderen Personen und fremdem Eigentum zufügt.
Berufshaftpflichtversicherung
Für einige freie Berufe, wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Notare, ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit gegen den Versicherten geltend gemacht werden können.
Jagdhaftpflichtversicherung
Für Jäger ist in Deutschland eine Jagdhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch die Jagdausübung verursacht werden können. Sie muss von allen Jägern und Jägerinnen bei der Jagdbehörde vorgewiesen werden, wenn sie ihren Jagdschein einlösen möchten.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
In einigen Bundesländern (Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) ist eine Tierhaftpflichtversicherung für Hundebesitzer verpflichtend. In anderen Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen) ist diese Versicherung nur für gefährlich eingestufte Hunderassen Pflicht. Die Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn der eigene Hund Personen- oder Sachschäden verursacht.
Soll-Versicherungen: Diese Versicherungen sollte man haben
Privathaftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung ist keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, dennoch ist sie ein absolutes Muss, denn sie schützt Menschen vor unabsehbaren finanziellen Risiken. Denn jede Person ist in Deutschland verpflichtet, für von ihr verursachte Schäden aufzukommen, gegebenenfalls sogar mit ihrem gesamten privaten Vermögen. Dies betrifft auch Schäden durch versehentliche Missgeschicke. Gerade bei Personenschäden können Kosten für medizinische Behandlungen, Einkommensausfälle und Schmerzensgeld zu Schadenersatzansprüchen in Millionenhöhe führen, was lebenslange finanzielle Verpflichtungen zur Folge haben kann.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Jede vierte Person wird irgendwann im Laufe ihres Berufslebens einmal berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört daher zu einer wichtigen Versicherung für alle Erwerbstätigen, die von ihrem Einkommen abhängig sind.
Denn falls Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine vereinbarte monatliche Rente. Die staatlichen Leistungen bieten keinen ausreichenden Schutz, um den Lebensunterhalt auf Dauer zu sichern.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichem Eigentum wie Möbeln, technischen Geräten und Kleidung in Wohnungen oder Häusern ab. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Feuer-, Wasser-, Einbruchdiebstahlschäden und anderen Risiken. Da bei Schäden oder Verlust des Hausrats erhebliche Kosten entstehen können, ist sie für jeden Haushalt empfehlenswert. Zurich bemisst die Versicherungssumme nach der Quadratmeterzahl der Wohnfläche und der Region bzw. Stadt der versicherten Immobilie.
Kfz-Kaskoversicherung
Die Kfz-Kaskoversicherung erweitert die Kfz-Versicherung um den Schutz bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Sie ist in zwei Varianten verfügbar: Die Teilkasko deckt unter anderem Schäden durch Diebstahl, Brand, Naturereignisse, Glasbruch und Zusammenstöße mit Tieren ab; die Vollkasko bietet zusätzlich Schutz bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus. Sie ist besonders für Besitzer von neuen oder wertvollen Fahrzeugen zu empfehlen, da die Reparatur- oder Ersatzkosten sehr hoch sein können.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist für Eigentümer von Immobilien unerlässlich, da sie das Gebäude selbst vor Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser schützt. Zusätzlich können weitere Bausteine wie Glasbruch oder Schäden durch Naturkatastrophen integriert werden. Die Versicherung ist wichtig, um den Wiederaufbau oder die Reparatur des Gebäudes nach einem Schaden zu sichern.
Elementarschadenversicherung
Die Elementarschadenversicherung ergänzt die Wohngebäude- und Hausratversicherungen um den Schutz gegen Schäden durch Naturereignisse wie Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsche und Lawinen. Diese Ereignisse sind oft nicht in den Standardpolicen abgedeckt. Die Elementarversicherung ist daher besonders in gefährdeten Gebieten zu empfehlen. Sie hilft, das Risiko finanzieller Verluste durch die zunehmend häufigeren und intensiven Naturkatastrophen zu mindern.
Auslandsreisekrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung bietet Schutz bei Krankheiten und Unfällen während eines Auslandsaufenthalts, indem sie Kosten für medizinische Behandlungen und den Krankenrücktransport übernimmt. Sie ist essenziell für Reisende, da die gesetzliche Krankenversicherung außerhalb Europas oft keinen oder nur begrenzten Schutz bietet und private Krankenversicherungen nicht alle Auslandskosten abdecken. Besonders für Reisen in Länder mit hohen Behandlungskosten wie die USA oder für Aktivitäten mit erhöhtem Verletzungsrisiko ist sie unverzichtbar.
Kann-Versicherungen: Diese Versicherungen bieten einen sinnvollen Schutz
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen, wie Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten. Sie kann für verschiedene Bereiche wie Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Immobilienrecht abgeschlossen werden. Diese Versicherung ist besonders sinnvoll für Personen, die sich im Fall eines Rechtsstreits keine Sorgen um die finanziellen Folgen machen und ihr Recht mit professioneller Hilfe durchsetzen möchten.
Private Zusatzkrankenversicherung
Die private Zusatzkrankenversicherung erweitert die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Leistungen, die nicht oder nur teilweise von der gesetzlichen Versicherung bezahlt werden. Dazu gehören Einzelzimmerunterbringung im Krankenhaus, Behandlungen durch den Chefarzt, verbesserte Zahnbehandlungen und Brillenzuschüsse oder ein Krankenhaustagegeld. Diese Zusatzversicherung ist sinnvoll für gesetzlich Versicherte, die Wert auf umfangreichere medizinische Leistungen und gesonderte Zuschüsse legen.
Risikolebensversicherung
Mit einer Risikolebensversicherung sorgen Sie für Ihren Partner und Ihre Familie vor und sichern die Ausbildung Ihrer Kinder ab. Auch im beruflichen Kontext ist die Risikolebensversicherung sinnvoll, etwa um Unternehmen, Geschäftspartner oder Gesellschafter abzusichern. Die vereinbarte Versicherungssumme wird ausgezahlt, wenn Sie als versicherte Person während der Vertragslaufzeit versterben. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung bietet Ihren Hinterbliebenen im Fall der Fälle finanzielle Sicherheit. Verpflichtungen wie Lebenshaltungskosten oder auch Darlehen können damit gedeckt werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Ratgebern zur Risikolebensversicherung:
Keine Pflichtversicherung abgeschlossen: Was kann passieren?
Wer nicht versichert ist und keine Beiträge bezahlt, für den kann das bei diesen Pflichtversicherungen weitreichende Folgen haben:
Keine Krankenversicherung
Ohne Krankenversicherung drohen zwar keine rechtlichen Strafen, jedoch folgen finanzielle Belastungen und ein limitierter medizinischer Zugang. In akuten Notlagen müssen Ärzte zwar auch unversicherte Personen behandeln, doch erfolgt die Behandlung oft nur eingeschränkt oder auf eigene Kosten.
Besteht keine medizinische Notlage, dürfen Ärzte die Versorgung verweigern. Umfassender medizinischer Schutz lässt sich daher am besten durch den raschen Beitritt zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sicherstellen.
Keine Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, ohne die ein Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen kann. Wer mit einem nicht versicherten Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fährt, begeht eine Straftat. Die Folgen können der Entzug des Führerscheins, Geldstrafen und in manchen Fällen sogar eine Freiheitsstrafe sein. Zudem ist eine Zulassung eines Fahrzeugs ohne den Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung nicht möglich.
Keine Tierhalterhaftpflicht
Wenn Sie Ihren Hund nicht versichern, obwohl eine Versicherungspflicht besteht, kann das zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Verursacht Ihr Hund einen Schaden und ist nicht versichert, sind Sie persönlich für die Deckung des Schadens sowie aller damit verbundenen Kosten verantwortlich.
Besteht in Ihrem Bundesland eine Pflicht zur Tierhalterhaftpflicht, riskieren Sie bei Nichteinhaltung ein hohes Bußgeld von bis zu 10.000 EUR und Sie müssen Ihren Hund eventuell sogar abgeben.
Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Pflichtversicherungen
-
Wer ist alles in der Krankenkasse pflichtversichert?
Folgende Personen sind in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Rentnerinnen und Rentner (unter bestimmten Bedingungen)
- Arbeitslose, die Leistungen nach dem SGB III erhalten
- Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen (unter bestimmten Voraussetzungen)
- Auszubildende
- Bestimmte Gruppen von Selbstständigen (z. B. Künstler, Publizisten über die Künstlersozialkasse)
- Menschen mit Behinderungen (in Werkstätten oder Wohnheimen)
- Personen in der Familienversicherung ohne eigenes Einkommen oder mit einem geringen Einkommen
-
Ist die Unfallversicherung eine Pflichtversicherung?Ja, die gesetzliche Unfallversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Sie schützt Arbeitnehmer, Auszubildende, Schüler und Studierende vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden ausschließlich von den Arbeitgebern getragen und richten sich nach dem Gehalt der Versicherten sowie dem Risiko der ausgeübten Tätigkeit.
-
Ist es Pflicht, sein Auto zu versichern?Ja, in Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, für jedes Fahrzeug, das im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab, die durch das eigene Fahrzeug entstehen. Somit dient die Kfz-Haftpflicht dem Schutz Dritter vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.
-
Was ist, wenn man keine Kfz-Versicherung hat?Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung ist das Führen eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr in Deutschland illegal und kann zu hohen Bußgeldern und einem Fahrverbot führen. Zudem haftet der Fahrzeughalter persönlich für alle Schäden, die im Falle eines Unfalls entstehen.
-
Welche Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben?
- Kfz-Haftpflichtversicherung: für jeden Fahrzeughalter.
- Sozialversicherungen wie Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung für Arbeitnehmer.
- Berufshaftpflichtversicherung: für bestimmte freie Berufe, wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater.
- Tierhalterhaftpflichtversicherung: verpflichtend für bestimmte Tierarten, vor allem für Hunde, in einigen Bundesländern.
- Jagdhaftpflichtversicherung: für Jäger in Deutschland
- Rentenversicherung: als Teil der Sozialversicherung, verpflichtend für Arbeitnehmer und bestimmte Gruppen von Selbstständigen.