Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige

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Beratung

Zuletzt aktualisiert : 01.08.2023
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Als Selbstständiger zahlen Sie in der Regel nicht in die Sozialversicherung wie Kranken- oder Rentenversicherung ein. Das bedeutet, dass Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben.
  • Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung gehört daher für Selbstständige zu den wichtigsten Versicherungen: Sie schützt Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit vor den finanziellen Folgen.
  • Die Höhe des BU-Beitrags hängt auch für Selbstständige von individuellen Faktoren ab. Hierzu zählen u. a. Alter, Gesundheitszustand, Raucherstatus, Höhe der BU-Versicherung, Beruf und Vertragslaufzeit.
  • Schon bei der Gründung eines Unternehmens, ist es sinnvoll sich um die private Absicherung zu kümmern.

Was bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige?

Eine Krebserkrankung oder ein Burn-out: Es gibt viele Gründe, weswegen Sie plötzlich von heute auf morgen berufsunfähig werden können. In diesem Fall schützt Sie als Selbstständiger oder Freiberufler eine Berufsunfähigkeitsversicherung vor den finanziellen Folgen.

Im Leistungsfall erhalten Sie die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Zurich zahlt die volle BU-Rente bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit und einer Berufsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten. Die BU-Versicherung zählt somit zu einer der wichtigsten Versicherungen für Selbstständige und Freiberufler.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung von Zurich kann Ihnen helfen, finanzielle Lücken zu schließen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

Warum ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige wichtig?

  1. Hohes finanzielles Risiko als Selbstständiger
  2. Egal, ob Sie einen Einmannbetrieb oder eine kleine Firma mit Angestellten führen – wenn Sie als Selbstständiger berufsunfähig werden, gerät das Leben finanziell schnell aus den Fugen. Die BU-Rente schützt Sie davor und zahlt Ihnen eine monatliche Rente.

  3. Keine staatliche Absicherung
  4. Als Selbstständiger sind Sie in der Regel nicht in der Deutschen Rentenversicherung abgesichert. Das bedeutet: Wer berufsunfähig wird, hat keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

    Selbst wenn Sie gesetzlich rentenversichert sind oder wie Journalisten, Architekten, Psychotherapeuten u. a. in ein Versorgungswerk einzahlen, erhalten Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung vom Staat. Erst wenn Sie nur noch weniger als sechs Stunden irgendeine Arbeit ausführen können, erhalten Sie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Um Ihren gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten, reicht diese jedoch nicht aus.

  5. Berufsunfähigkeit kann jeden treffen
  6. Ob Sie angestellt oder selbstständig sind, Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Laut Statistik wird in Deutschland jeder vierte Erwerbstätige irgendwann einmal berufsunfähig. Die häufigste Ursache sind psychische Erkrankungen wie Burn-out, Depression und Angststörungen. Auch Rückenleiden sind oft der Grund. Damit verursachen gerade die typischen Volkskrankheiten, die jeden treffen können, in den meisten Fällen eine Berufsunfähigkeit.

Selbstständige nach Schlaganfall ohne BU – ein Fallbeispiel

Frau Musterfrau (52) ist selbstständig und arbeitet freiberuflich als Innenarchitektin. Nach einem Schlaganfall kann sie nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten. Die Ärzte bescheinigen ihr eine Berufsunfähigkeit.

Hätte Frau Musterfrau eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Selbstständige abgeschlossen, würde sie jetzt eine Berufsunfähigkeitsrente bekommen. Um ihren Verdienstausfall abzufangen, wäre diese Absicherung absolut notwendig. Denn Frau Musterfrau hat als Selbstständige auch nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und demnach keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Frau Musterfrau bleibt nur die Möglichkeit, Grundsicherung zu beantragen. Diese Leistung der Sozialhilfe sichert das absolute Existenzminimum ab. Das eigene Vermögen, Erspartes, aber auch das Einkommen des Partners werden dabei auf die staatlichen Leistungen angerechnet und mindern den Anspruch entsprechend.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige?

  • Berufsgruppe
    Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Tätigkeit, die Sie als Selbstständiger oder Freiberufler ausüben. Es muss schließlich berücksichtigt werden, welchem Risiko Sie in Ihrem Beruf ausgesetzt sind. Jede Versicherung teilt daher die unterschiedlichen Berufe in verschiedene Risikogruppen ein: je höher die Risikoklasse, desto höher die Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige.
  • Hobbys
    Gefährliche Hobbys können Einfluss auf die Beitragshöhe der BU-Versicherung haben. Je nach Versicherer können Freizeitaktivitäten wie Tiefseetauchen, Paragliding oder Fallschirmspringen dazu führen, dass sich der Beitrag erhöht. In jedem Fall müssen gefährliche Hobbys bei der Risikoprüfung der Versicherung angegeben werden.
  • Alter
    Je früher Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, desto niedriger sind die Beiträge. Denn je älter Sie werden, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass Sie aufgrund einer Erkrankung berufsunfähig werden.
  • Gesundheitszustand
    Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, denn eine BU ohne Gesundheitsfragen, gibt es in der Regel nicht. Neben Ihrem Gesundheitszustand spielen dabei auch Risikosituationen eine Rolle. Zum Beispiel werden Sie gefragt, ob Sie Raucher oder Nichtraucher sind.
  • Höhe der BU-Rente
    Entscheidend für den monatlichen Beitrag ist die vereinbarte Höhe der Berufsunfähigkeitsrente, die Sie im Leistungsfall als Selbstständiger oder Freiberufler ausgezahlt bekommen. Hierfür gilt 75 Prozent Ihres aktuellen Nettoeinkommens als Richtwert, um Ihren Lebensstandard im Fall einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufrechterhalten zu können. Jedoch darf die gesamte versicherte Jahresrente (auch inklusive bereits bestehender Versicherungen) 60 Prozent Ihres durchschnittlichen Jahresbruttogehalts der letzten drei Jahre nicht überschreiten. 
  • Vertragslaufzeit
    Je kürzer die Vertragslaufzeit ist, desto niedriger der Beitrag für die BU-Versicherung. Dennoch empfiehlt es sich, die Versicherungsdauer auf das Rentenalter abzustimmen, damit der Übergang zur gesetzlichen Rente nahtlos ist.

Können Selbstständige die Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen?

Selbstständige können die Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Der Höchstbetrag liegt bei Selbstständigen bei 2.800 EUR, für Arbeitsnehmer (Angestellte und Beamte) hingegen bei 1.900 EUR.

Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören allerdings auch die Beiträge für andere Versicherungen, darunter für die Kranken- und Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Unfall- und Haftpflichtversicherung. Selbstständige können die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung daher steuerlich nur absetzen, wenn sie den Höchstbetrag mit ihren anderen Versicherungsbeiträgen noch nicht ausgeschöpft haben.

Welche Alternativen gibt es zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige?

  1. Grundfähigkeitsversicherung: Sie springt bei Verlust bestimmter körperlicher und geistiger Fähigkeiten (wie z. B. Gehen, Tragen oder Sprechen) ein.
  2. Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Sie zahlt eine Rente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mind. 3 Stunden am Tag irgendeiner Arbeit nachgehen können.
  3. Dread-Disease-Versicherung: Sie zahlt einmalig eine vereinbarte Versicherungssumme bei schwerer Krankheit. Welche Krankheiten versichert sind, regelt der Vertrag. In den meisten Fällen gehören hierzu Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt. Psychische Leiden sind in der Regel ausgeschlossen.
  4. Unfallversicherung: Sie leistet, wenn infolge eines Unfalls eine Invalidität bleibt. Werden Sie aufgrund einer körperlichen oder psychischen Erkrankung berufsunfähig, erhalten Sie keine Leistungen aus der Unfallversicherung.

Worauf sollten Selbstständige beim Abschluss einer BU achten?

Damit Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung Ihnen ausreichenden Schutz bietet, sollte sie eine Vielzahl an Leistungen beinhalten, die auf Ihre Situation als Selbstständiger abgestimmt sind.

  • Die Umorganisationsklausel
    Die Umorganisationsklausel spielt für Selbstständige mit einem eigenen Betrieb oder Geschäft eine sehr wichtige Rolle. Die Klausel legt fest, dass Sie nicht als berufsunfähig gelten und Sie keine BU-Rente bekommen, wenn Sie nach der Erkrankung Ihren Betrieb oder Ihre Arbeit umorganisieren und dadurch weiterarbeiten können. Die Zurich BU-Versicherung verlangt jedoch eine Umorganisation nur, wenn die Maßnahmen zumutbar sind und die Einkommensminderung maximal 20 Prozent beträgt. Zudem verzichtet Zurich in den meisten Fällen auf eine Prüfung einer möglichen Umorganisation.
  • Umorganisationshilfe
    Ist es Ihnen zumutbar, Ihren Betrieb umzuorganisieren, zahlt Ihnen die Zurich BU-Versicherung eine einmalige Hilfe in Höhe von sechs Monatsrenten. Mit dieser Kapitalzahlung haben Sie als Freiberufler und Selbstständiger die Möglichkeit, Ihren Betrieb, Ihre Kanzlei oder Ihre Praxis auf andere Art weiterzuführen.
  • Höhe der Berufsunfähigkeitsrente
    Wie hoch die monatliche Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige sein sollte, ist natürlich immer von der individuellen Situation abhängig. Die Empfehlung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungsgesellschaften (GDV) sieht 75 % des aktuellen Nettoeinkommens vor.
  • Abstrakte Verweisung
    Einige Versicherer haben in ihren Verträgen die Klausel „abstrakte Verweisung“. Das bedeutet, dass Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit auf einen anderen als den von Ihnen ausgeübten Beruf verwiesen werden können. Zurich verzichtet jedoch ganz klar auf die abstrakte Verweisung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige.
  • Beitragsdynamik
    Um die Inflation auszugleichen, werden die Beiträge regelmäßig angepasst. Diese Beitragsdynamik verhindert, dass die Kaufkraft Ihrer BU-Rente verloren geht. Bei einer Inflation von 2 Prozent wären sonst von 1.000 Euro Rente nach 20 Jahren nur noch 628 Euro reale Kaufkraft übrig.
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Sie haben noch Fragen?

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Haben Sie Fragen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige?

 

  • Was ist die Umorganisationsklausel?

    Eine Umorganisationsklausel besagt vereinfacht, dass der Versicherte nicht als berufsunfähig anerkannt wird, wenn er durch eine Umorganisation seiner Berufstätigkeit oder seines Betriebs weiterhin berufstätig sein kann.

    Zurich verlangt im Gegensatz zu einigen anderen Versicherern eine Umorganisation nur, wenn die Maßnahmen zumutbar sind und die Einkommensminderung maximal 20 Prozent beträgt. Darüber hinaus verzichtet Zurich in vielen weiteren Fällen auf die Umorganisation, wenn nach einer akademischen Ausbildung die Arbeit hauptsächlich aus kaufmännischen, planerischen, leitenden oder organisatorischen Tätigkeiten bestand.

  • Ist eine Beitragsdynamik bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige sinnvoll?
    Ja, denn die Beitragsdynamik sorgt dafür, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz steigt. Ziel dabei ist es, dass Ihre BU-Rente an den Wertverlust durch die Inflation angepasst wird.
  • Welche Vertragslaufzeit ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige sinnvoll?
    Der Vertrag sollte für Selbstständige wie auch für Festangestellte idealerweise bis zum Eintritt in die Rente, also bis zum 67. Lebensjahr, laufen. Denn die Wahrscheinlichkeit für eine Berufsunfähigkeit steigt, je älter Sie werden.
  • Sind Zahlpausen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige möglich?
    Ja, gerade bei Selbstständigen kann es aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen zu finanziellen Engpässen kommen. In diesem Fall können Sie die Beiträge für Ihre BU eine Zeit lang aussetzen.
  • Wie hoch sollte die BU für Selbstständige sein?
    Als Faustformel gilt: Die BU für Selbstständige sollte in etwa 70 Prozent Ihres aktuellen Nettoeinkommens betragen.

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