Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen

Zuletzt aktualisiert : 11.08.2023
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Fragen – das Wichtigste kurz erklärt

  • Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen immer Gesundheitsfragen beantwortet werden.
  • Trotz Vorerkrankungen ist es möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten.
  • Eine anonyme Risikovoranfrage hilft einzuschätzen, wie die Chancen auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung – gegebenenfalls mit Einschränkungen – stehen.
  • Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist kein vollwertiger Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Kann man trotz Vorerkrankung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Eine Vorerkrankung wie Diabetes, Asthma oder Depression erhöht aus Sicht der Versicherung das Risiko, dass Sie wegen dieser Krankheit in Zukunft berufsunfähig werden. Aus diesem Grund müssen Sie vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Reihe von Gesundheitsfragen beantworten. Bei Zurich geschieht dies mithilfe eines RisikoChecks. Bei diesem 20-minütigen Check beantworten Sie Ihrem Versicherungsberater Fragen zu Beruf, Freizeit, Reisen und auch zur Gesundheit. Falls Sie Vorerkrankungen hatten, bedeutet dies aber nicht automatisch, dass Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen können.

Zum einen hat das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, bestimmte Krankheiten auszuschließen. Das heißt: Wenn Sie aufgrund der ausgeschlossenen Krankheiten berufsunfähig werden, leistet die Versicherung nicht. Hat Ihre Berufsunfähigkeit andere Ursachen, erhalten Sie Leistungen von Ihrer BU-Versicherung.

Ein anderer Weg, mit Vorerkrankungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, ist der Risikozuschlag. Sie zahlen in diesem Fall einen höheren Beitrag für Ihre BU-Versicherung, sind damit aber auch vollumfänglich abgesichert – auch wenn Sie aufgrund der gemeldeten Vorerkrankung berufsunfähig werden.

Ob Sie mit einem Risikozuschlag oder mit einem Leistungsausschluss oder mit einer Kombination aus beidem eine BU-Versicherung erhalten, liegt im Ermessen des Versicherers. Über jeden Antrag wird einzeln entschieden.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung von Zurich kann Ihnen helfen, finanzielle Lücken zu schließen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

Bis wann sind Vorerkrankungen relevant?

Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen sollten Sie darauf achten, für welchen Zeitraum Sie Angaben machen müssen. Für den Abschluss einer Zurich Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie Vorerkrankungen der letzten 5 bis 10 Jahre angeben. Unterschiede bei der Beurteilung durch die Versicherungsexperten können auch in der Art der Erkrankung liegen, ob Sie ambulant behandelt wurden oder stationär, ob Sie an einer psychischen Erkrankung wie einer Depression litten oder ob Operationen mit stationären Klinikaufenthalten notwendig waren.

Welche Vorerkrankungen sind unkritisch?

Nicht jede Vorerkrankung wird von der Versicherung als kritisch angesehen. Eine milde Migräne, leichtes Asthma oder eine Tierhaarallergie machen in der Regel ebenso wenig Probleme bei der Antragstellung wie eine Blinddarm- oder eine Mandeloperation, Gallensteine, Hämorrhoiden, eine geringe Fehlsichtigkeit oder ein Muskelfaserriss, sofern sie folgenlos ausgeheilt und nicht behandlungsbedürftig sind. Ein Bandscheibenvorfall, ein Hörsturz oder Bluthochdruck hingegen führen oft zu einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss. Bei schweren oder auch akuten Krankheitsverläufen können BU-Versicherungsanträge auch abgelehnt werden.

Was passiert, wenn eine Erkrankung ausgeheilt ist?

Bei Vorerkrankungen kann es sich lohnen, ärztliche Atteste und Stellungnahmen einzuholen. Sind Krankheiten ohne Folgen ausgeheilt, können Risikozuschläge oder Ausschlüsse oft reduziert werden oder sie fallen ganz weg. Angaben zum Zeitpunkt der Krankheit, zur konkreten Diagnose, zur Behandlung und zum Zeitpunkt der Ausheilung helfen dem Versicherer bei der Entscheidung, wie und zu welchen Bedingungen er den Versicherungsschutz gewähren kann.

Welche Sportarten sind unkritisch?

Bei der Entscheidung des Versicherers für oder gegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind auch Ihre Hobbys ausschlaggebend. Je risikoreicher Ihre Freizeitgestaltung ist, umso eher kommt es zu einem Risikozuschlag oder gar einer Ablehnung Ihres Antrags. Unkritisch sind in der Regel Sportarten wie Schwimmen, Skilanglauf oder Fußball. Denn hier ist das Risiko eines Unfalls oder einer gravierenden Verletzung eher gering.

Bei Hobbys wie Wandern oder Tauchen hängt es davon ab, wie intensiv Sie die Sportarten betreiben: Bei Wanderungen in großen Höhen oder mit langen Distanzen schauen Versicherer oft genauer hin, ebenso wie beim Nachttauchen oder bei besonders tiefen Tauchgängen. Zählen Sie Basejumping, die Teilnahme an Kampfsportwettkämpfen, Motorrad- oder Autorennen zu Ihren Hobbys, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Ihr BU-Antrag abgelehnt wird.

Anonyme Risikovoranfrage

Eine hundertprozentige Voraussage, ob ein BU-Antrag angenommen oder abgelehnt wird, gibt es nicht. Letztlich entscheidet der Versicherer individuell über jeden Einzelfall. Falls Sie eine Vorerkrankung haben oder einem Hobby nachgehen, das unter Umständen ein Problem für die Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen könnte, empfiehlt es sich, eine anonyme Anfrage zu stellen. Es kann durchaus sein, dass es einen Anbieter gibt, für den Ihre Vorerkrankung oder Ihr Hobby keine Rolle spielt.

Dabei ist es jedoch sinnvoll, nicht persönlich bei den Versicherungsgesellschaften anzufragen, sondern sich über eine anonyme Risikovoranfrage durch einen Dienstleister Angebote verschiedener Versicherer einzuholen. Denn sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, landen Ihre Daten in einer Datenbank, in die alle Versicherungsunternehmen Einblick haben. Bei einer anonymen Anfrage gelangen Ihre Gesundheitsdaten nicht in dieses Informationssystem.

Ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen eine Alternative zur BU-Versicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen zu bekommen, ist so gut wie unmöglich. Falls Sie Vorerkrankungen haben, die mit Sicherheit zur Ablehnung einer BU-Versicherung führen, können Sie über eine alternative Absicherung nachdenken, zum Beispiel eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine Grundfähigkeitsversicherung, die den Verlust bestimmter Fähigkeiten wie Sehen, den Gebrauch der Hände oder Bücken abdeckt.

Manche Versicherer bieten solch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch ohne Gesundheitsprüfung an. Zu beachten ist dabei, dass Sie in solchen Fällen das erhöhte Risiko des Versicherungsunternehmens durch höhere Beiträge ausgleichen müssen. Zudem bestehen beim Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen Wartezeiten von bis zu 5 Jahren. Werden Sie vor Ablauf der Frist erwerbsunfähig, erhalten Sie keine Rente. Wer auf die Wartezeit verzichten will, muss wiederum Gesundheitsfragen beantworten.

Auch bei Zurich können Sie eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen. Für diese ist jedoch ein individueller RisikoCheck mit Fragen zu Beruf, Freizeit, Reisen und zur Gesundheit notwendig. Dafür entfällt die Wartezeit und Sie haben unmittelbar einen Versicherungsschutz.

Ob mit oder ohne Gesundheitsfragen – eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist keine gleichwertige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Zum einen tritt der Leistungsfall bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung nur ein, wenn Sie weniger als 3 Stunden pro Tag überhaupt keinen Beruf mehr ausüben können. Eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten Sie hingegen schon dann, wenn Sie Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr zu mindestens 50 Prozent nachgehen können.

Zum anderen sichern Erwerbsunfähigkeitsversicherungen einige Berufe nur bis zu einem bestimmten Endalter ab, oft bis zum 60. Lebensjahr. Werden Sie erst in späten Jahren krank, leistet die Versicherung nicht. Grundsätzlich ist die Berufsunfähigkeitsversicherung also immer die bessere Wahl.

Vereinfachte Gesundheitsprüfung: Vor- und Nachteile

Hin und wieder bieten Versicherungsunternehmen Sonderaktionen für BU-Versicherungen an, bei denen nur eine vereinfachte Gesundheitsprüfung notwendig wird. Für Antragsteller mit Vorerkrankungen kann dies eine Chance sein, trotz Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte eine Berufsunfähigkeitsabsicherung zu bekommen.

Allerdings haben Berufsunfähigkeitsversicherungen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung auch einige Einschränkungen, denn sie sind an verschiedene Bedingungen geknüpft. Meist bieten sie nur eine niedrige Rentenhöhe von rund 1.000 EUR im Monat an. Außerdem richten sich solche Aktionen häufig ausschließlich an jüngere Menschen, die statistisch gesehen gesünder sind als ältere. Und: Oft sind bei derartigen Aktionen wichtige Regelungen wie eine Nachversicherungsgarantie oder eine Beitragsdynamik nicht im Vertrag enthalten.

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Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung, digital oder vor Ort.

Fragen und Antworten zu den Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Wie stelle ich sicher, dass ich die Gesundheitsfragen ordnungsgemäß beantworte?
    Für das Ausfüllen des Fragebogens ist es hilfreich, bei behandelnden Ärzten oder Kliniken die Patientendaten anzufordern. Diese werden in der Regel 10 Jahre lang aufbewahrt. Auch bei der Krankenkasse erhalten Sie im Rahmen der Versichertenauskunft Angaben, die beim Beantworten der Gesundheitsfragen helfen können.
  • Welche Folgen hat es, wenn ich im Antrag falsche Gesundheitsangaben mache?
    Wenn Sie Vorerkrankungen verschweigen, kann der Versicherer aufgrund der „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“ den Vertrag aufheben und die Zahlung der BU-Rente verweigern. Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollten Sie also in jedem Fall alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
  • Muss ich Erkrankungen nachmelden, die nach Vertragsabschluss eintreten?
    Entscheidend für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Gesundheitszustand bis Antragstellung. Wenn Sie nach Abschluss der Versicherung erkranken, brauchen Sie dies dem Versicherungsunternehmen nicht zu melden – es sei denn, die Erkrankung könnte einen Leistungsanspruch wegen BU auslösen.

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