8 Irrtümer über Berufsunfähigkeit, die Sie unbedingt kennen müssen

Zur persönlichen
Beratung

Zuletzt aktualisiert : 17.05.2024
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Die meisten Menschen hoffen, dass sie nie berufsunfähig werden. Tatsache ist aber, dass durchschnittlich jeder Vierte* gesundheitsbedingt nicht mehr für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann.
  • Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist auch in vermeintlich ungefährlichen Berufen mit Bürotätigkeit hoch. Über die Hälfte aller Berufsunfähigkeitsfälle werden durch psychische Erkrankungen oder Krebs verursacht. Und diese können jeden treffen – unabhängig von Beruf und Freizeitgestaltung.
  • Rund um das Thema Berufsunfähigkeit gibt es viele Vorurteile. Wir räumen in diesem Artikel damit auf und präsentieren euch die Top-8 Irrtümer.

*Quelle: Aktuar Aktuell (Ausgabe 44/ Dezember 2018)

Acht Irrtümer über Berufsunfähigkeit

1. "Ich werde schon nicht berufsunfähig. Ich arbeite doch im Büro."

Niemand ist davor sicher, berufsunfähig zu werden. Wer glaubt, dass der ruhige Job im Büro vor einer Berufsunfähigkeit schützt, irrt sich. Jeder Vierte* wird in seinem Leben berufsunfähig. Die häufigsten Ursachen sind dabei Erkrankungen, die auch Menschen treffen, die nicht körperlich arbeiten (Burnout, Depressionen, Krebs etc.). Ein Bürojob schützt also nicht vor Berufsunfähigkeit.

  • Jeder Vierte* wird berufsunfähig. Wir haben für jeden die passende Lösung

*Quelle: Aktuar Aktuell (Ausgabe 44/ Dezember 2018)

2. "Eine Unfallversicherung reicht doch aus, oder?"

Eine Unfallversicherung greift nur bei Unfällen. Die Hauptursache für Berufsunfähigkeit sind jedoch Erkrankungen. Nur rund 8 % aller Berufsunfähigkeitsfälle werden durch Unfälle verursacht. Die Hauptursachen sind Erkrankungen. Wer eine Unfallversicherung abgeschlossen hat und nach einer Erkrankung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, erhält trotzdem keine Leistung.

  • Egal, welche Erkrankung oder welcher Unfall zur Berufsunfähigkeit führt – mit dem Berufsunfähigkeits-Schutzbrief erhalten Sie Ihre vereinbarten Leistungen.

3. "Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann ich mir nicht leisten."

Berufsunfähig zu werden, ist deutlich teurer. Wenn Sie Ihre Arbeitskraft verlieren, laufen Ihre Lebenshaltungskosten dennoch weiter. Denken Sie z. B. an Ihre Wohnung, Ihr Auto, Ihre Ausgaben für Ernährung etc. Wie hoch der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung letztendlich ist, hängt von Ihrem Eintrittsalter, der Vertragsdauer, Ihrem Beruf, der gewünschten Rentenhöhe und Ihrem Gesundheitszustand ab. So zahlt beispielsweise eine 25-jährige Architektin für eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 1.000 EUR bis zum 67. Lebensjahr monatlich rund 44 EUR Beitrag.

  • Der Monatsbeitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung kostet nicht mehr, als einmal pro Monat in einem gehobenen Restaurant gut essen zu gehen.

4. "Die BU kann ich ja auch noch später abschließen"

Je früher eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, desto niedriger sind die Beiträge. Jüngere Menschen sind in der Regel gesünder als ältere. Deshalb stellen die Gesundheitsfragen vor Vertragsabschluss für sie eine geringere Hürde dar. Wer bis zum ersten Bandscheibenvorfall wartet, bis er den Versicherungsschutz beantragt, wird nicht ganz so problemlos – wahrscheinlich auch weniger günstig – versichert als jemand, der noch vollkommen gesund ist. Im schlimmsten Fall sogar gar nicht.

Jüngere Menschen zahlen außerdem für die gleiche Leistung niedrigere Beiträge als ältere. Zum Beispiel zahlt eine 20-jährige Grafikdesignerin monatlich rund 45 EUR für 1.000 EUR Monatsrente bis zum 67. Lebensjahr. Hätte sie den Vertrag erst mit 45 Jahren abgeschlossen, würde sie ca. 66 EUR zahlen und wäre bis dahin nicht abgesichert gewesen. Wer sich rechtzeitig absichert, spart also Geld.

  • Einen frühen Einstieg belohnen wir mit niedrigeren Beiträgen.

5. "Der Staat oder die Krankenkasse werden mich bei Berufsunfähigkeit schon auffangen"

Die gesetzlichen Leistungen bieten allenfalls eine Minimalversorgung. Das Krankengeld, das Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten, ist auf maximal 72 Wochen begrenzt. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt lediglich dann, wenn Sie irgendeine Erwerbstätigkeit nur noch in geringem Umfang ausüben können. Wenn Sie maximal drei Stunden täglich arbeiten können, erhalten Sie gerade einmal ca. 40 % Ihres Nettoeinkommens. Bei drei bis sechs Stunden sind es sogar nur ca. 20 %.

Ein angestellter Rechtsanwalt, der aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, aber noch so weit erwerbsfähig ist, dass er sich einen anderen Job suchen könnte, bekommt damit keinerlei Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

  • Wir leisten verlässlich, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

6. "Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch, wenn mir etwas in der Freizeit passiert?"

Sie sind rund um die Uhr und an jedem Tag der Woche abgesichert. Bei unserer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es völlig egal, ob Sie bei der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit erkranken, verunglücken oder zu Hause z. B. einen Herzinfarkt oder einen Bandscheibenvorfall erleiden. Entscheidend ist nur, in welchem Umfang Sie Ihre berufliche Tätigkeit noch ausüben können, nachdem Sie erkrankt bzw. verunglückt sind.

  • Es spielt keine Rolle, ob die Ursache für eine Berufsunfähigkeit im beruflichen oder im privaten Umfeld liegt.

7. "Kann ich mich auf die Versicherung verlassen, wenn es darauf ankommt?"

Auf uns ist Verlass. Im Jahr 2023 haben wir mehr als 113,4 Millionen EUR an Leistungen wegen Berufsunfähigkeit an unsere Kunden ausbezahlt. Berufsunfähig zu sein ist aber nicht nur finanziell eine äußerst belastende Situation. Daher kommunizieren wir direkt und offen mit Ihnen. Sobald Sie uns Ihre Berufsunfähigkeit melden, nehmen wir innerhalb von 24 Stunden telefonisch Kontakt zu Ihnen auf und helfen Ihnen dabei, Ihre Leistungen zu beantragen. Auch bei Ihrer Rehabilitation und der eventuellen Rückkehr in Ihren Beruf können Sie auf unsere Beratung und Unterstützung zählen, wenn Sie dies wünschen.

  • Wir sind für Sie da, wenn Sie Hilfe benötigen.

8. "Sind meine Beiträge komplett weg, wenn mir nichts passiert?"

Stimmt. Es sei denn, die Berufsunfähigkeitsversicherung wird mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung kombiniert. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein „Sicherheitsnetz“ für ein Ereignis, das hoffentlich nie eintritt. Falls aber doch, fängt es Sie auf und zahlt Ihnen Monat für Monat Ihren Lebensunterhalt. Gegebenenfalls bis zur Rente. Die Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich auch mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung kombinieren. Bei der BUZinvest von Zurich fließen die Sparbeiträge in Fonds. Bei guter Fondsentwicklung können Sie eine Ablaufleistung in Höhe der eingezahlten Beiträge – oder sogar mehr – erzielen.

  • Wir verbinden Berufsunfähigkeits-Schutz mit Altersvorsorge.
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