Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Zuletzt aktualisiert : 25.10.2023
2 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Wer eine Risikolebensversicherung abschließen möchte, kommt um die Gesundheitsprüfung nicht herum. Nur so können die Kosten für die Versicherten gerecht verteilt werden.
  • Existiert bereits eine Risikolebensversicherung, kann sie unter Umständen ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden.
  • Abhängig vom Alter und der gewünschten Absicherung reicht in manchen Fällen eine vereinfachte Gesundheitsprüfung für den Abschluss einer Risikolebensversicherung aus.

Was ist die Gesundheitsprüfung bei der Risikolebensversicherung?

Möchten Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, sind Sie verpflichtet, sich der Gesundheitsprüfung zu unterziehen. Hierbei müssen Sie verschiedene Gesundheitsfragen beantworten, die sich über die letzten 5 bis 10 Jahre erstrecken. Diese beziehen sich zum Beispiel auf Vorerkrankungen, Hobbys, Größe und Gewicht.

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RisikoLeben Komfort

Die Risikolebensversicherung von Zurich sichert Sie und Ihre Lieben finanziell ab, wenn es zu schweren Erkrankungen oder einem Todesfall kommt. Die Absicherung von zwei Personen in einem Vertrag ist möglich.

Kann man eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen?

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist nicht mehr möglich. Durch die Gesundheitsprüfung wird ein Einheitstarif vermieden, dessen Beiträge um ein Vielfaches höher liegen würden. Mit den Gesundheitsfragen können die Versicherer das individuelle Risiko berücksichtigen und so günstigere Beiträge für alle Versicherten anbieten. Wenn Sie keine Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten wollen, bietet sich Ihnen die Möglichkeit, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Der Versicherungsabschluss erfolgt hier ohne Gesundheitsprüfung.

Welche Gesundheitsfragen werden in der Gesundheitsprüfung gestellt?

Häufig reicht es aus, wenn Sie lediglich die Gesundheitsfragen aus dem Fragenkatalog beantworten. Je nach Gesundheitsangaben kann es zu einer Rückfrage beim Hausarzt kommen. Bei höheren Absicherungssummen könnte auch eine zusätzliche Untersuchung notwendig werden.

Unter anderem müssen Sie Fragen zu folgenden Bereichen beantworten (hier eine Auswahl):

  • Infektionen (Tuberkulose, HIV, Malaria, COVID-19 etc.)
  • Krebserkrankungen
  • Atmungsorgane (Asthma, Lungenentzündung, chronische Bronchitis etc.)
  • Verdauungsorgane (Leber, Magen, Darm etc.)
  • Herz-Kreislauf-System (Bluthochdruck, Herzinfarkt, Schlaganfall etc.)
  • Stoffwechsel (Schilddrüsenerkrankungen, Diabetes, erhöhtes Cholesterin etc.)
  • Gelenkerkrankungen (Arthritis, Rheuma etc.)
  • Harn- und Geschlechtsorgane (Blasen-, Nieren-, Unterleibserkrankungen etc.)
  • Bluterkrankungen
  • Psyche und Nervensystem (Depressionen, Bulimie, Migräne, Multiple Sklerose etc.)
  • Krankenhausaufenthalte

Welche Vorerkrankungen müssen nicht angegeben werden?

Haben Sie Sorge, bei der Gesundheitsprüfung für die Risikolebensversicherung „durchzufallen“, können Sie beruhigt sein: Viele Vorerkrankungen spielen keine oder nur eine geringe Rolle, die sich kaum auf den Versicherungsbeitrag auswirkt. Ganz abgelehnt wird fast niemand. Um Ihren Versicherungsschutz aber später nicht zu gefährden, sollten Sie die Gesundheitsfragen unbedingt ehrlich beantworten.

Folgende Vorerkrankungen hingegen müssen Sie nicht angeben (hier eine Auswahl):

  • ausgeheilte Erkältungskrankheiten
  • ausgeheilte Magen-Darm-Infekte
  • Kniebeschwerden
  • Hörschäden
  • ausgeheilte Sportverletzungen
  • Sonnenallergien
  • Lebensmittelunverträglichkeiten

Risikolebensversicherung und Extremsportarten

Teil des Fragenkatalogs bei der Gesundheitsprüfung für den Abschluss einer Risikolebensversicherung ist auch die Auskunft über Hobbys. Damit soll ermittelt werden, welchem Sterberisiko Sie ausgesetzt sind. Wandern, Joggen, Schwimmen – alles kein Problem. Wer aber eine Extremsportart wie Bungee-Jumping betreibt, hat ein deutlich höheres Risiko, sich zu verletzen und tödlich zu verunglücken. In diesem Fall ist es nicht möglich, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Auch Flugsportarten werden kritisch gesehen. Welche Hobbys genau ausgeschlossen werden, kann nicht pauschal beantwortet werden und hängt auch vom gewählten Versicherer ab.

Was ist der vereinfachte Fragenkatalog?

In einigen Fällen greift der vereinfachte Fragenkatalog bei der Gesundheitsprüfung. Das bedeutet, es werden deutlich weniger Angaben abgefragt. Dies ist abhängig von der gewählten Versicherungssumme und dem Alter. Bei der Zurich Risikolebensversicherung reichen die verkürzten Gesundheitsfragen aus, wenn Sie unter 50 Jahre alt sind oder die Todesfallsumme weniger als 150.000 Euro beträgt.

Gesundheitsfragen sorgfältig beantworten

Auch wenn es verlockend erscheint, eine Angabe, die möglicherweise einen höheren Beitrag nach sich ziehen könnte, zu unterschlagen – beantworten Sie sämtliche Fragen der Gesundheitsprüfung wahrheitsgemäß. Sind Sie bei einer Vorerkrankung unsicher, ob diese angegeben werden muss, entscheiden Sie sich im Zweifel lieber für die Nennung als dagegen. Wird später bekannt, dass Sie falsche Angaben gemacht haben, riskieren Sie, dass der Versicherer Ihren Hinterbliebenen die Versicherungssumme nicht auszahlt.

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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung, digital oder vor Ort.

Fragen und Antworten zur Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung

  • Was muss man bei Gesundheitsfragen angeben?
    Neben Angaben zu Vorerkrankungen, Infekten, Krankenhausbehandlungen etc. (vgl. oben) müssen Sie Fragen zu risikoreichen Hobbys, Beruf und dem Konsum von Rauschmitteln beantworten.
  • Wann bekomme ich keine Risikolebensversicherung?
    Dass jemand von einer Risikolebensversicherung ausgeschlossen wird, kommt selten vor. Meist fallen Risikozuschläge an, wenn es bestimmte Vorerkrankungen oder risikoreiche Hobbys gibt. Extremsportarten wie Bungee-Jumping oder Erkrankungen wie Drogenabhängigkeit dagegen gelten meist als Ablehnungskriterium. Bei einigen Erkrankungen kann es auch sein, dass der Antrag zurückgestellt wird und nach einer gewissen Zeit erneut geprüft werden kann.
  • Wie lange muss man Vorerkrankungen angeben?
    Normalerweise müssen Sie nur die Erkrankungen der letzten 5 Jahre sowie stationäre Behandlungen der letzten 10 Jahre angeben. Die genaue Zeitspanne ist im Fragenkatalog angegeben. Relevant ist immer das, wonach der Versicherer fragt.
  • Wie sieht eine Gesundheitsprüfung aus?
    Bei der Gesundheitsprüfung zum Abschluss einer Risikolebensversicherung werden Angaben zu Vorerkrankungen, Rauchverhalten, Hobbys, Alter und Beruf abgefragt. Die Fragen können Sie online oder schriftlich beantworten.
  • Muss man Erkrankungen angeben, die nach den Gesundheitsfragen auftreten?
    Nein. Wenn Sie den Vertrag für Ihre Risikolebensversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie während der Vertragslaufzeit auftretende Krankheiten nicht melden. Ihr Versicherungsschutz ist davon nicht betroffen.
  • Wie stelle ich eine Risikovoranfrage?
    Bei einer Risikovoranfrage geben Sie Ihre Daten bei einer Versicherung vorab an, um zu erfragen, ob und zu welchen Konditionen Sie eine Risikolebensversicherung abschließen können.

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