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Den letzten Willen festhalten.

Erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, ein Testament zu verfassen

Testament ist nicht gleich Testament: Um Ihren letzten Willen festzuhalten, bieten sich Ihnen verschiedene Möglichkeiten. Hier können Sie sich darüber informieren, welche davon am besten zu Ihrer Lebenssituation passt bzw. Ihren Vorstellungen entspricht.

Zurich Tipp zum EU-Erbrecht

Für Erbfälle innerhalb Europas gilt seit dem 17.08.2015 die EU-Erbrechtsverordnung. Sie regelt, welches nationale Erbrecht anzuwenden ist, wenn Vermögen in mehreren EU-Staaten zu vererben ist.

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen gilt das Wohnortprinzip: Für den gesamten Nachlass ist eine Rechtsordnung maßgebend. Und zwar die des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Die Zuständigkeit von Gerichten und Behörden wird nach dem Wohnsitzprinzip bestimmt.

Die Regelungen des EU-Erbrechts können stark vom deutschen Recht abweichen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar beraten. Eventuell ist es notwendig, Ihr Testament zu ergänzen.

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