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Verfügen Sie über Ihren Nachlass.

Das privatschriftliche Testament

Das privatschriftliche Testament ist die einfachste Form, um über seinen eigenen Nachlass zu verfügen. Alles was Sie dafür brauchen, ist ein Blatt Papier, auf dem Sie Ihren letzten Willen notieren.

Voraussetzung: Das handschriftliche Testament

Das privatschriftliche Testament muss eigenhändig handschriftlich verfasst und am Ende der Urkunde mit vollem Namen unterschrieben sein. Das Schreiben mit einem Computer oder einer Schreibmaschine ist nicht zulässig. Das Testament wird dadurch unwirksam.

Auf dem Testament sind Ort und Zeitpunkt der Niederschrift anzugeben. Sind mehrere Testamente vorhanden, lässt sich später genau feststellen, welches das letzte und damit gültige ist.

Aufbewahrung Ihres Testaments

Ein privatschriftliches Testament können Sie überall aufbewahren. Bewahren Sie es zu Hause auf, sollten Sie einen sicheren, aber gut zugänglichen Ort wählen. In jedem Fall ist es von Vorteil, eine Mappe anzulegen, in der sich alle wichtigen Dokumente befinden.

Damit Ihr Testament auch tatsächlich entdeckt und nicht von einem enttäuschten Hinterbliebenen vernichtet wird, ist zu empfehlen, es amtlich verwahren zu lassen. Verwahrungsgericht ist das Amtsgericht (in Baden-Württemberg das Notariat). Das Gericht stellt für das hinterlegte Testament einen Hinterlegungsschein aus. Das Verwahrungsgericht prüft den Inhalt des zu verwahrenden Testaments nicht. Durch die amtliche Verwahrung wird das privatschriftliche Testament nicht zum öffentlichen Testament. Nach Testamentseröffnung ist ein Erbschein als Erbnachweis erforderlich.

Zurich Tipp

Ein Testament kann in ganz "normaler Sprache" abgefasst werden ohne bestimmte Formulierungen zu verwenden. Ihre Absichten, Ihr letzter Wille müssen aber klar zu erkennen sein.

Der Laie stößt bei der Verwendung juristischer Fachausdrücke und deren Bedeutung oft an seine Grenzen. Deswegen ist es sinnvoll, bei der Abfassung eines schwierigeren Testaments in jedem Fall einen Notar einzubeziehen.

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