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Ihr digitaler Nachlass.

Das digitale Testament

Beim Tod eines Internet-Nutzers fällt ein digitales Erbe an: Es liegt auf dem eigenen Rechner, in der Cloud, im E-Mail-Account und bei sozialen Netzwerken. Bei Facebook und Twitter gehen Nachrichten ein. eBay-Partner warten auf Antwort, bei PayPal sind Zahlungen fällig, für Online-Verträge und Abonnements werden Beiträge eingezogen.

Die Erben übernehmen grundsätzlich im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Und damit auch den digitalen Nachlass mit sämtlichen Verträgen und Verpflichtungen. Wurde der digitale Nachlass nicht geregelt, kann es für die Erben schwierig werden.

  • So können Sie vorsorgen
    • Machen Sie eine Liste mit allen Benutzerkonten, Benutzernamen und Passwörtern.
    • Hinterlegen Sie die Liste in einem verschlossenen Umschlag an einem sicheren Ort.
    • Aktualisieren Sie die Liste regelmäßig.
    • Benennen Sie eine Vertrauensperson. Klären Sie mit ihr, wie der digitale Nachlass zu verwalten und abzuwickeln ist.
    • Stellen Sie sicher, dass die Vertrauensperson im Erbfall Zugriff auf Computer, Laptop, Smartphone, Tablet-PC und die Internetseiten hat. Ebenso auf Benutzerkonten, Benutzernamen und Passwörter.
    • Nehmen Sie den digitalen Nachlass in das Testament mit auf. Hinterlegen Sie die Zugangsdaten bei einem Notar.
    • Benennen Sie in einer Vorsorgevollmacht Personen, die im Ernstfall berechtigt sind, Internetverträge zu kündigen und Daten zu übertragen bzw. zu löschen.
  • Klare schriftliche Anweisungen verfassen

    Es hat sich bewährt, folgende Fragen durch klare, schriftliche Anweisungen zu klären. Unterschreiben Sie Ihre Anweisungen. Informieren Sie Ihre Vertrauensperson(en), wo die Anweisungen aufbewahrt sind.

    Vertrauensperson

    • Welche Person soll sich um den digitalen Nachlass kümmern?
    • Wer soll auf den Computer und die Internetseiten zugreifen können?
    • Wer ist als Vertrauensperson bestimmt?

    Persönliche Accounts

    • Welche Passwörter und Nutzernamen werden verwendet?
    • Wie werden Ihre Accounts regelmäßig aktualisiert?
    • Welche Online-Aktivitäten, Online-Konten, Abos und Profile gibt es? Wie soll im Todesfall damit verfahren werden?
    • Was soll mit Ihren Profilen bei Facebook, Twitter, Google+ etc. geschehen?

    Persönliche Daten

    • Welche E-Mail-Konten werden genutzt und welche Nachrichten gehen dort regelmäßig ein?
    • Welche Daten sollen gelöscht, welche erhalten bleiben?
    • Welche Fotos und Videos sind wertvoll?

    Abos, Apps und Streaming

    • Welche kostenpflichtigen Abonnements und Zugänge sind zu kündigen: Apps, Online-Spiele, Streaming-Dienste, digitale Zeitschriften etc.?

    Hardware und Endgeräte

    • Was soll mit den Endgeräten (Computer, Smartphone, Tablet etc.) und den dort gespeicherten Daten passieren?
  • Das sollten die Erben beachten
    • Prüfen Sie den digitalen Nachlass sehr genau. Möglicherweise enthält er wichtige Informationen und Hinweise z. B. auf Versicherungs- und Kreditverträge.
    • Kündigen Sie kostenpflichtige Mitgliedschaften, stornieren Sie (wenn möglich) gebuchte Reisen und online geschlossene Verträge.
    • Erfüllen Sie bestehende Vertragsverpflichtungen, z. B. bei eBay oder für im Internet gekaufte Musik oder Filme.
    • Klären Sie, ob z. B. bei Bezahldiensten oder auf Internet-Konten Guthaben vorhanden sind. Lassen Sie sich das Geld auszahlen.
    • Prüfen Sie die Mail-Postfächer des Verstorbenen und die möglicherweise mit dem E-Mail-Dienst geschlossenen Verträge.
    • Klären Sie, was aus Profilen werden soll, die der Verstorbene in sozialen Netzwerken angelegt hat.
  • Was tun, wenn Passwörter und Nutzernamen fehlen?

    Facebook
    Facebook fordert den Nachweis, dass der Erbe Familienangehöriger oder rechtsgültiger Erbe ist (z. B. mit einem Erbschein). Legt man zusätzlich eine Sterbeurkunde vor, kann man beantragen, das Profil in eine Gedenkseite umzuwandeln oder es zu löschen.

    Flickr
    Bei Vorlage der Sterbeurkunde ist es möglich, die Löschung zu beantragen.

    Xing
    Es reicht der Nachweis, ein direkter Angehöriger zu sein, um den Tod des Profilbesitzers zu melden. Das Profil wird dann inaktiv geschaltet.

    Twitter
    Notwendig sind Sterbeurkunde, Erbschein oder der Nachweis der Verwandtschaft sowie eine Todesanzeige. Außerdem ist ein unterzeichnetes, notariell beglaubigtes Dokument vorzulegen. Darin müssen die Beziehung zum Verstorbenen, der eigene Name, E-Mail-Adresse und Kontaktdaten festgehalten sein.

    GMX
    Erben können bei Vorlage des Erbscheins das Postfach übernehmen und auf Wunsch löschen.

    Yahoo
    Das E-Mail-Konto wird gelöscht, wenn die Erben eine Sterbeurkunde vorlegen.

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