Das öffentliche Testament
Das öffentliche Testament
Gehen Sie auf Nummer sicher.
Das öffentliche Testament wird immer bei einem Notar errichtet. Dabei ist auf Folgendes zu achten:
Formulierung durch den Notar
Sie erläutern dem Notar mündlich, welche Nachlassregelung gewünscht wird. Der Notar berät und formuliert nach diesen Vorgaben ein Testament.
Wenn Sie sich über mögliche Folgen Ihrer letztwilligen Verfügung nicht ganz im Klaren sind, lassen Sie sich beraten. Der Notar erklärt Ihnen komplizierte Sachverhalte.
Übergabe an den Notar
Sie übergeben dem Notar ein Schriftstück, offen oder in einem geschlossenen Umschlag und erklären, darin stehe Ihr letzter Wille. In diesem Fall kann das Dokument auch mit der Schreibmaschine oder dem Computer erstellt sein, eine Unterschrift ist nicht nötig.
Der Notar protokolliert die Testamentserrichtung; dabei vergewissert er sich von Ihrer Testierfähigkeit und bestätigt diese in seiner zu erstellenden Urkunde. Das notarielle Testament ist ein öffentliches Testament und kann zusammen mit der Eröffnungsniederschrift als Erbnachweis dienen.
Verwahrung des öffentlichen Testaments
Das öffentliche Testament wird vom beurkundenden Notar beim zuständigen Verwahrungsgericht in die besondere amtliche Verwahrung gegeben. Verwahrungsgericht ist das Amtsgericht, in Baden-Württemberg das Notariat. Im Todesfall teilt das zuständige Geburtsstandesamt dem zuständigen Nachlassgericht den Tod mit. Das Nachlassgericht nimmt dann die Testamentseröffnung vor.
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So viel kostet ein öffentliches Testament
Wert des Nachlasses in EUR Gebühr in EUR 50.000 165 100.000 273 150.000 354 200.000 435 350.000 685 500.000 935 600.000 1.095 700.000 1.255 800.000 1.415 900.000 1.575 1.000.000 1.735 Stand: 01/2020
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn ein Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament beurkundet worden ist. Zusätzlich ist für die amtliche Verwahrung des Testaments ein Betrag von 75 EUR zu entrichten.
Lassen Sie sich von den Kosten nicht abschrecken. Ein notarielles Testament kann Kosten sparen. Ein korrekt und eindeutig abgefasstes Testament vermeidet Streit unter den Erben und erspart gerichtliche Auseinandersetzungen. Außerdem kann ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag den Erbschein ersetzen.
Zurich Tipp
Bei schwierigeren Vermögens- und Familienverhältnissen oder bei Vorhandensein eines Betriebs, empfiehlt sich in jedem Fall, ein öffentliches Testament vor einem Notar zu errichten. Dieser zieht ggf. einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt hinzu.
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