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Die sichere Nachlassregelung.

Das öffentliche Testament

Gehen Sie auf Nummer sicher.

Das öffentliche Testament wird immer bei einem Notar errichtet. Dabei ist auf Folgendes zu achten:

Formulierung durch den Notar

Sie erläutern dem Notar mündlich, welche Nachlassregelung gewünscht wird. Der Notar berät und formuliert nach diesen Vorgaben ein Testament.

Wenn Sie sich über mögliche Folgen Ihrer letztwilligen Verfügung nicht ganz im Klaren sind, lassen Sie sich beraten. Der Notar erklärt Ihnen komplizierte Sachverhalte.

Übergabe an den Notar

Sie übergeben dem Notar ein Schriftstück, offen oder in einem geschlossenen Umschlag und erklären, darin stehe Ihr letzter Wille. In diesem Fall kann das Dokument auch mit der Schreibmaschine oder dem Computer erstellt sein, eine Unterschrift ist nicht nötig.

Der Notar protokolliert die Testamentserrichtung; dabei vergewissert er sich von Ihrer Testierfähigkeit und bestätigt diese in seiner zu erstellenden Urkunde. Das notarielle Testament ist ein öffentliches Testament und kann zusammen mit der Eröffnungsniederschrift als Erbnachweis dienen.

Verwahrung des öffentlichen Testaments

Das öffentliche Testament wird vom beurkundenden Notar beim zuständigen Verwahrungsgericht in die besondere amtliche Verwahrung gegeben. Verwahrungsgericht ist das Amtsgericht, in Baden-Württemberg das Notariat. Im Todesfall teilt das zuständige Geburtsstandesamt dem zuständigen Nachlassgericht den Tod mit. Das Nachlassgericht nimmt dann die Testamentseröffnung vor.

  • So viel kostet ein öffentliches Testament

    Wert des Nachlasses in EUR Gebühr in EUR
    50.000 165
    100.000                   273
    150.000 354
     200.000 435
     350.000 685
    500.000 935
    600.000 1.095
    700.000 1.255
    800.000  1.415
     900.000 1.575
       1.000.000   1.735

    Stand: 01/2020

    Die Gebühren verdoppeln sich, wenn ein Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament beurkundet worden ist. Zusätzlich ist für die amtliche Verwahrung des Testaments ein Betrag von 75 EUR zu entrichten.

    Lassen Sie sich von den Kosten nicht abschrecken. Ein notarielles Testament kann Kosten sparen. Ein korrekt und eindeutig abgefasstes Testament vermeidet Streit unter den Erben und erspart gerichtliche Auseinandersetzungen. Außerdem kann ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag den Erbschein ersetzen.
     

Zurich Tipp

Bei schwierigeren Vermögens- und Familienverhältnissen oder bei Vorhandensein eines Betriebs, empfiehlt sich in jedem Fall, ein öffentliches Testament vor einem Notar zu errichten. Dieser zieht ggf. einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt hinzu.

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