Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechts- und Patentanwälte oder vereidigte Buchprüfer beraten andere oder handeln in deren Namen. Eine zu spät eingelegte Berufung oder eine übersehene neue Steuerrichtlinie kann erheblichen Schaden verursachen. Zurich bietet Ihnen hier den richtigen Schutz – auch bei echtem Vermögensschaden.

  • speziell auf Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechts- und Pantentanwälte zugeschnittene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Streichung der Sozienklausel
  • Anderkontendeckung
  • Financial Planning mitversichert
  • zusätzlicher Versicherungsschutz über eine Bürohaftpflicht* möglich

* Wir versichern Sie im Rahmen einer Betriebsstättenrisikoversicherung gegen Schäden, die sich aus dem allgemeinen Betrieb Ihres Unternehmens ergeben, sowie gegen alle betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken. Nähere Informationen dazu unter Unser Leistungsangebot.

  • Unser Leistungsangebot

    Versicherung von echtem Vermögensschaden

    Versicherungsschutz besteht beispielsweise für:

    Rechtsanwälte bei

    • unrichtiger Rechtsauskunft
    • unrichtiger Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels
    • fehlerhaft abgefassten Verträgen
    • Frist- und Terminversäumnis
    • Veranlassen von Forderungen

    Wirtschaftsprüfer bei

    • Nichterkennen der Überbewertung von Forderungen bei einer Jahresabschlussprüfung
    • Nichterkennen der Bilanzierung nicht vorhandener Wirtschaftsgüter
    • fehlerhaftem Gutachten über Einbringungswerte von Sachanlagen
    • Nichterkennen von Bilanzmanipulation der Geschäftsleitung

    Steuerberater bei

    • Versäumen von Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelfristen
    • verspäteter Antragsstellung, beispielsweise bei Einkommenssteuerausgleich
    • fehlerhafter Auskunft oder Beratung in Steuersachen
    • Verlust von Unterlagen
  • Deckungssummen und Selbstbeteiligung

    Deckungssummen

    Vermögensschäden sind bis 5 Mio. EUR mitversichert Darüber hinausgehende Versicherungssummen können Sie individuell vereinbaren.

    Personen- und Sachschäden sind bis 3 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden prämienfrei im Rahmen der Bürohaftpflichtversicherung von Zurich mitversichert.