Elektronikversicherung
Unternehmen sind auf Elektronik angewiesen. Die Elektronikversicherung versichert Schäden und Kosten, wenn Geräte und Anlagen beschädigt werden oder abhandenkommen.
- maßgeschneiderter Versicherungsschutz
- Minimierung des unternehmerischen Risikos, da keine unsicheren Rückstellungen für mögliche Schäden gebildet werden müssen
- Durch eine schnelle und kompetente Schadenregulierung werden betriebliche Ausfälle minimiert.
Leistungen der Elektronikversicherung
Elektronische Anlagen und Geräte begleiten Sie bei Ihrer täglichen Arbeit und sind somit sehr exponierte Helfer. Beim täglichen Umgang treten jedoch Risiken auf, die nicht kalkulierbar sind und zu erheblichen finanziellen Belastungen führen können.
Die Antwort auf alle denkbaren Schäden ist unsere Elektronikversicherung. Sie bietet Ihnen umfassenden Versicherungsschutz für Ihre wertvollen elektronischen Anlagen und Geräte. Die klassischen Versicherungsformen, zum Beispiel Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Leitungswasserversicherungen, bieten dagegen nur Ausschnittsdeckungen genau definierter Gefahren.
Die Elektronikversicherung stellt also eine Allgefahrendeckung her. Dies bedeutet, dass alle Gefahren (Zerstörung oder Beschädigung durch nicht vorhergesehene Ereignisse) mitversichert sind, soweit sie nicht ausdrücklich in den Bedingungen ausgeschlossen werden.
Versicherungsnehmer bzw. Versicherte können sein
- Eigentümer
- Betreiber
- Leasing-Geber
- Leasing-Nehmer
- Mieter
- Entleiher
- Verwahrer
Das ist versichert
Versicherte Sachen
Wir leisten Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Sachschäden an versicherten Sachen. Dies können stationär und beweglich eingesetzte Anlagen und Geräte sein:
- Bürotechnik
- Informationstechnik
- Kommunikationstechnik
- Medientechnik
- Medizintechnik
- Mess- und Prüftechnik
- Satz- und Reprotechnik
- Sicherungs-, Melde- und Überwachungstechnik
- Verkehrstechnik
Versicherte Schäden
Wir ersetzen Ihnen beispielsweise die Kosten für Schäden durch:
- Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
- Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Sengschäden
- höhere Gewalt
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Überspannung, Induktion
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
Nicht versicherbare Schäden
Generell unversicherbar sind:
- betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung
- Erdbeben und deren Folgen
- Kernenergie
- Krieg, Bürgerkrieg oder innere Unruhen
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seiner Repräsentanten
Zusatzbausteine
Zusatzdeckung von Schadennebenkosten
Auf besonderen Antrag können versichert werden:
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
- Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht
Ergänzende Versicherungen
Auf besonderen Antrag können Sie zusätzlich abschließen:
- Datenversicherung
- Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung
- Mehrkostenversicherung