Path
mindestlohn_850x850_2021_03
Mindestlohn in Deutschland

Die wichtigsten Regelungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Mindestlohn in Deutschland – die wichtigsten Regelungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Im Jahr 2015 wurde in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Nach den Lohnanstiegen in den Jahren 2017, 2019, 2020 und 2021 liegt der aktuelle Mindestlohn bei 9,50 Euro pro Stunde und steigt bis 2022 auf 10,45 Euro. In diesem Beitrag erfahren Sie, was der gesetzliche Mindestlohn ist, wie sich dieser von anderen Mindestlöhnen unterscheidet und was Arbeitgeber beachten müssen.

Quick Facts

  • Am 1. Januar 2021 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf einen Bruttostundenlohn von 9,50 Euro angehoben. Er steigt bis 1.6.2022 in drei Schritten auf 10,45 Euro.
  • Der gesetzliche Mindestlohn unterscheidet sich vom branchenspezifischen und dem branchenunabhängigen Mindestlohn.
  • Der Zoll kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohngesetzes.
  • Unternehmen sind zur genauen Dokumentation über ihre Lohnzahlungen verpflichtet.

Die drei verschiedenen Arten des Mindestlohns

Den einen Mindestlohn gibt es in Deutschland nicht. Vom gesetzlichen Mindestlohn sind der branchenspezifische Mindestlohn und der branchenunabhängige Mindestlohn zu unterscheiden. Das unterscheidet sie:

  • Der gesetzliche Mindestlohn ist ein einheitlicher und branchenübergreifender Mindestlohn, der vom Gesetzgeber bestimmt wird. In Deutschland liegt dieser aktuell seit 1.1.2021 bei einem Bruttostundenlohn von 9,50 Euro und steigt am 1.6.2021 auf 9,60 Euro.
  • Branchenspezifische Mindestlöhne nach Tarifvertrag gelten anders als der gesetzliche Mindestlohn – wie der Name schon sagt – nur für bestimmte Branchen. Es ist möglich, dass dieser Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird und somit auch für Arbeitnehmer gilt, welche keinem Tarifvertrag unterliegen.
  • Der branchenunabhängige Mindestlohn wird nicht von Unternehmen, sondern vom Staat garantiert. Sehr niedrige Löhne werden dabei auf Hartz-IV-Niveau aufgestockt.

Höhe des Mindestlohns in Deutschland nach aktueller Rechtsverordnung

Im Jahr 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland eingeführt und betrug zu Beginn 8,50 Euro brutto pro Stunde. Am 1.1.2017 wurde dieser zunächst auf 8,84 Euro aufgestockt und liegt nach aktueller Rechtsverordnung seit 1.1.2021 bei 9,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Für 2021 und 2022 sind weitere Erhöhungen des Mindestlohns geplant: ab 1.7.2021 auf 9,60 Euro, ab 1.1.2022 auf 9,82 Euro und ab 1.7.2022 auf 10,45 Euro

Festgelegt wird der gesetzliche Mindestlohn von der Mindestlohnkommission – ein Gremium, das sich aus einem Vorsitzenden, 6 stimmberechtigten und 2 beratenden Mitgliedern ohne Stimmrecht zusammensetzt. Die stimmberechtigten Mitglieder bestehen aus drei Gewerkschaftsvertretern und drei Arbeitgebervertretern. Alle 5 Jahre wird die Kommission neu berufen.

Allgemein verbindlicher, gesetzlicher Mindestlohn versus Branchenmindestlohn mit Tarifbindung

Der gesetzliche Mindestlohn gilt über alle Branchen hinweg und stellt die absolute Lohnuntergrenze in Deutschland dar. Für manche Branchen haben die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern spezifische Branchenmindestlöhne ausgehandelt. Dadurch sind zahlreiche Arbeitgeber zur Zahlung höherer Stundenlöhne verpflichtet. So gilt beispielsweise im Elektrohandwerk ein Branchenmindestlohn von 12,40, für Gerüstbauer von 12,20 Euro. In den meisten Fällen gilt der ausgehandelte Mindestlohn nur für die beteiligten Tarifpartner. Wird ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt und diesem zugestimmt, sind jedoch auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber zur Zahlung des Branchenmindestlohns verpflichtet.

Im Jahr 2021 sind mehrere Branchenmindestlöhne gestiegen

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn werden im Jahr 2021 auch einige Branchenmindestlöhne gestiegen. Hiervon betroffen sind zum Beispiel:

  • Abfallwirtschaft
  • Dachdeckerhandwerk
  • Maler und Lackierer
  • Pflegebranche
  • Zeitarbeitsbranche
  • uvm.

Ziele des Mindestlohns

Mit Einführung des Mindestlohns wurde das Ziel verfolgt, Vollzeitarbeitnehmer vor der Armut zu schützen. Viele Arbeitnehmer verdienten vor Einführung des Mindestlohns so wenig Geld, dass ihr Einkommen durch Arbeitslosengeld 2 aufgestockt werden musste. Neben den Einsparungen bei den staatlichen Ausgaben zählen zu den Zielen des Mindestlohns auch die höheren Einzahlungen in die gesetzliche Rente und die höhere Kaufkraft für Geringverdiener und die damit einhergehenden positiven Effekte auf die Binnenkonjunktur.

Mindestlohngesetz – welche Ausnahmen gibt es?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer ab einem Alter von 18 Jahren. Im Mindestlohngesetz sind jedoch auch einige Ausnahmen festgelegt. Demnach haben folgende Personen- und Berufsgruppen keinen Anspruch auf Mindestlohn:

  • Jugendliche unter 18 Jahren, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen
  • Auszubildende (unabhängig vom Alter). Azubis, die ihre Ausbildung 2021 beginnen, erhalten seit 1.1.2021 eine Mindestausbildungsvergütung von mindestens 550 Euro pro Monat (ab 1.1.2022: 585 Euro, ab 1.1.2023: 620 Euro).
  • Praktikanten, die ihr Praktikum im Rahmen der Ausbildung oder eines Studiums absolvieren
  • freiwillige Praktikanten mit einer Praktikumsdauer von maximal 3 Monaten
  • Jugendliche, die zur Vorbereitung einer Berufsausbildung an einer Einstiegsqualifizierung teilnehmen
  • Langzeitarbeitslose, die nach ihrer Arbeitslosigkeit die ersten 6 Monate beschäftigt

Wer kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohngesetzes?

Trotz der klaren Regelungen des Mindestlohngesetzes erhielten im Jahr 2019 rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland einen Lohn, der unterhalb der Lohnuntergrenze lag. In Deutschland ist deshalb der Zoll aktiv bei der Kontrolle des Mindestlohns. Über 6.700 Zöllnerinnen und Zöllner sind dafür im Bundesgebiet aktiv und kontrollieren neben der Einhaltung der Mindestlöhne auch Schwarzarbeit und die Abgaben an die Sozialversicherung.

Wie geht der Zoll bei einer Kontrolle vor?

Bei einer sogenannten Finanzkontrolle Schwarzarbeit dürfen Mitarbeiter des Zolls die Grundstücke und Geschäftsräume des Arbeitgebers betreten, dessen Personalien aufnehmen und Personenbefragungen durchführen. Dabei ist der Arbeitgeber nicht nur zur Gewährung einer solchen Untersuchung verpflichtet, sondern muss sogar aktiv daran mitwirken. So ist er verpflichtet, dem entsprechenden Zollbeamten Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Schicht- und Einsatzpläne, Arbeitszeitnachweise, Arbeitskonten etc. offenzulegen.

Mit welchen Strafen müssen Arbeitgeber bei Missachtung des Mindestlohngesetztes rechnen?

Stellt der Zoll bei einer Finanzkontrolle Schwarzarbeit fest, dass das entsprechende Unternehmen seiner Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns nicht nachkommt, können Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Wird ein Unternehmen mit einem Bußgeld von mindestens 2.500 Euro belegt, kann dieses zudem vom öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Im Jahr 2019 wurden 55.000 Arbeitgeber kontrolliert und aufgrund der Nichteinhaltung des Mindestlohns über 115.000 Strafverfahren gegen Arbeitgeber eingeleitet.

Dokumentationspflicht über Arbeitsstunden und Lohnzahlung – darauf müssen Arbeitgeber achten

Um die Forderungen des Mindestlohngesetzes zu erfüllen, müssen Arbeitgeber nicht nur den Mindestlohn zahlen, sondern die Arbeitsstunden und Lohnzahlungen an ihre Mitarbeiter auch entsprechend dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen oder in einem der in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereiche tätig sind, dazu gehören:

  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport und Logistikgewerbe
  • Gebäudereinigung
  • Schaustellergewerbe
  • Baugewerbe
  • Forstwirtschaft
  • Fleischwirtschaft
  • Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen

Bei der Dokumentation müssen der Beginn, die Dauer der täglichen Arbeitszeit und das Ende der Arbeitszeit festgehalten werden. Spätestens bis zum Ablauf des 7. Kalendertages nach Arbeitsleistung muss die Arbeitszeit des Mitarbeiters erfasst sein. Zudem sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihre Aufzeichnungen 2 Jahre lang aufzubewahren.

Können bestimmte Vergütungsbestandteile auf den Mindestlohn angerechnet werden?

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern einen niedrigeren Lohn als den gesetzlich festgesetzten Mindestlohn zahlen, wenn dieser durch andere Lohnbestandteile auf mindestens 9,50 Euro aufgestockt wird. Verrechenbar sind laut Zentralverband des Deutschen Handwerks nach aktueller Rechtslage beispielsweise Zulagen und Zuschläge für Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit oder Arbeit unter Schmutz- und Gefahrenzulagen, Akkordprämien oder Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Fazit

Am 1. Januar 2021 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf eine Höhe von 9,50 Euro brutto angehoben. Durch strenge Kontrollen stellt der Zoll die Einhaltung des Mindestlohngesetzes sicher. Für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern weniger als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen, kann ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro fällig werden. Neben der Zahlung des Mindestlohnes sind Unternehmen zudem zur präzisen Dokumentation ihrer Lohnzahlungen verpflichtet.

Das könnte Sie auch interessieren