BU trotz Psychotherapie

Zur persönlichen
Beratung

Zuletzt aktualisiert : 22.08.2023
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Psychische Erkrankungen wie Depressionen und Burn-out sind in Deutschland mittlerweile die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit.
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung von Zurich schützt Sie vor den gravierenden finanziellen Folgen, wenn Sie aufgrund eines psychischen Leidens berufsunfähig werden.
  • Es ist jedoch nicht einfach, eine BU-Versicherung abzuschließen, wenn Sie bereits in Therapie sind. Daher lohnt es sich, frühzeitig über eine BU-Versicherung nachzudenken.
  • Wenn Sie sich bei einer bestehenden oder früheren psychischen Erkrankung gegen Berufsunfähigkeit versichern möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, trotzdem Versicherungsschutz zu erhalten: Die Versicherung kann zum Beispiel einen Risikozuschlag verlangen oder eine Ausschlussklausel vereinbaren.

Wie häufig sind psychische Krankheiten in Deutschland?

Stress, Zeitnot, Leistungsdruck, Zukunftsängste: Zahlreiche Ursachen können die Seele aus dem Gleichgewicht bringen. In Deutschland ist jeder vierte Erwachsene im Zeitraum eines Jahres von einer psychischen Erkrankung betroffen.
Das sind fast 18 Millionen Menschen. Zu den am häufigsten vorkommenden Erkrankungen zählen Depression, Burn-out, Angststörungen sowie Erkrankungen, die durch Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsum ausgelöst werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung von Zurich kann Ihnen helfen, finanzielle Lücken zu schließen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

Psychische Erkrankungen als häufige Ursache für Berufsunfähigkeit

Laut jüngsten Studien sind psychische Erkrankungen in Deutschland die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit. Je nach Studie und Erhebungsmethode können psychische Erkrankungen für ca. 30 bis 40 Prozent der Fälle von Berufsunfähigkeit verantwortlich sein.
Als weitere Hauptgründe für eine Berufsunfähigkeit gelten Probleme mit Teilen des Bewegungsapparats wie Rücken und Gelenken sowie Krebserkrankungen.

Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Psychotherapie abschließen

Es ist schwierig, während einer Psychotherapie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die Versicherung sieht das Risiko einer Berufsunfähigkeit als zu hoch an und der Antrag wird in der Regel abgelehnt.
Auch wenn Sie bereits eine Therapie gemacht haben oder an einer Depression leiden, ist es nicht einfach, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die Annahme Ihres Antrags hängt von der Art und Dauer der Erkrankung ab.

Es ist daher bereits in jungen Jahren sinnvoll, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Der BU-Versicherungsschutz fängt die gravierenden finanziellen Folgen auf, die entstehen können, wenn Sie aufgrund einer Depression oder eines Burn-outs nicht mehr arbeiten können.

Tipps, um die Berufsunfähigkeitsversicherung trotz psychischer Erkrankung abschließen zu können

Die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer bestehenden oder früheren psychischen Erkrankung kann schwierig sein. Sie ist aber keineswegs unmöglich. Hier Tipps, um die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Antragstellung zu erhöhen:

  • Risikozuschlag wegen einer psychischen Erkrankung bezahlen
    Die Höhe der BU-Versicherungsprämie ist unter anderem von den versicherten Risiken abhängig. Wenn Sie bereits ein psychisches Leiden als Vorerkrankung haben, steigt natürlich das Risiko, dass Sie aufgrund wiederkehrender Beschwerden nicht mehr arbeiten können.
    Um dieses Risiko auszugleichen, hat der Versicherer die Möglichkeit einen höheren monatlichen Betrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbaren, den sogenannten Risikozuschlag. So können Sie trotz Ihrer bekannten psychischen Erkrankung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
    Werden Sie berufsunfähig, erhalten Sie eine BU-Rente, selbst wenn Sie aufgrund Ihrer Vorerkrankung berufsunfähig werden.
  • Leistungsausschluss: keine BU-Rente im Fall einer psychischen Erkrankung
    Wenn Sie bei Versicherungsabschluss eine psychische Erkrankung haben, heißt das nicht unbedingt, dass Sie nicht mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen können. Die Versicherung hat in diesem Fall die Möglichkeit Ihnen, einem Leistungsausschluss für psychische Erkrankungen anzubieten.
    Der Versicherer kann eine Ausschlussklausel festlegen, welche Bestandteil der besonderen Bedingungen sind. In diesem Fall bedeutet das aber, dass die Versicherung die BU-Rente nicht zahlt, wenn die Berufsunfähigkeit durch eine psychische Erkrankung und deren Folgen, wie eine Depression oder einen Burn-out verursacht wird.

Gesundheitsprüfung entscheidet beim Antrag der BU

Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie bei jedem Versicherungsunternehmen Gesundheitsfragen beantworten.
Bei Zurich geschieht die Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss mithilfe eines RisikoChecks. Während dieses kurzen Checks beantworten Sie Fragen zu Beruf, Freizeit, Reisen und auch zur Gesundheit und Ihrer Krankheitsgeschichte.

Bei der Gesundheitsprüfung dürfen Sie Vorerkrankungen und somit auch eine frühere Psychotherapie nicht verschweigen. Beantworten Sie die Fragen nicht wahrheitsgemäß, kann der Versicherer im Leistungsfall die Auszahlung der BU-Rente verweigern.

Eine hundertprozentige Voraussage, ob ein BU-Antrag angenommen oder abgelehnt wird, gibt es nicht. Letztlich kommt es auf den Einzelfall an. Haben Antragssteller bereits Vorerkrankungen, ist es sinnvoll nicht persönlich bei den Versicherungsgesellschaften anzufragen, sondern sich über eine anonyme Risikovoranfrage durch einen Dienstleister Angebote verschiedener Versicherer einzuholen. Fragen Sie auch ihren Vermittler vor Ort nach einem unverbindlichen Angebot.

Wichtig: Für den Abschluss einer Zurich Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie Vorerkrankungen der letzten 5 bis 10 Jahre angeben. Das bedeutet: Haben Sie vor diesem Zeitraum eine Psychotherapie gemacht, muss diese nicht angegeben werden und wird bei der Prüfung Ihres Antrags nicht mehr berücksichtigt.

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Häufige Fragen zur BU trotz Psychotherapie

  • Welche Versicherung zahlt bei psychischen Erkrankungen?
    Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei psychischen Erkrankungen. Allerdings hängt dies von der individuellen Situation des Versicherten und den Bedingungen des Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrags ab.
    Zurich zahlt eine BU-Rente, wenn die versicherte Person ihre derzeitige berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine körperliche oder eine psychische Erkrankung die Ursache ist.
  • Bei welchen psychischen Erkrankungen trifft häufig eine Berufsunfähigkeit ein?

    Zu einer Berufsunfähigkeit können je nach Schweregrad die folgenden psychischen Erkrankungen führen:

    • Depression (am häufigsten)
    • Burn-out
    • bipolare Störungen
    • Psychosen
    • Schizophrenie
    • Angst- und Zwangsstörungen
    • posttraumatische Belastungsstörungen
  • Wann zahlt die BU-Versicherung bei psychischer Erkrankung?
    Einen Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente haben Versicherte, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Grad der Berufsunfähigkeit beträgt mindestens 50 Prozent und die psychische Erkrankung verursachte berufliche Leistungsbeeinträchtigung wird voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen andauern.
  • Wie lange muss man eine Psychotherapie bei den Gesundheitsfragen angeben?
    Wenn Sie aufgrund einer psychischen Erkrankung in Therapie waren, müssen Sie dies möglicherweise nicht bei der Gesundheitsprüfung Ihrer Versicherung angeben. Denn für psychische Leiden wie Burn-out und Depression gilt wie für alle anderen Vorerkrankungen eine „Verjährung“ – die Angaben müssen in der Regel nur für die letzten 5 bis 10 Jahre gemacht werden.

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