Vollkaskoversicherung im Überblick

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Beratung

Zuletzt aktualisiert : 08.08.2023
6 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Vollkaskoversicherung – das Wichtigste kurz erklärt

  • Eine Vollkaskoversicherung enthält grundsätzlich alle Leistungen der Teilkaskoversicherung. Darüber hinaus kommt die Vollkasko für Schäden auf, die durch eigenes Verschulden oder durch Vandalismus an Ihrem Auto entstanden sind.
  • Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung ist die Vollkaskoversicherung ebenso wie die Teilkaskoversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern eine freiwillige Versicherung.
  • Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich nicht nur für Besitzer von Neuwagen. Auch ältere Fahrzeuge oder insbesondere Oldtimer können einen hohen Wert besitzen, den man durch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung absichern kann. Darüber hinaus sollten Fahranfänger über einen Vollkaskoschutz nachdenken.
  • Die Kosten der Vollkaskoversicherung werden unter anderem von Faktoren wie der Regionalklasse, dem Fahrzeugtyp und der Schadenfreiheitsklasse beeinflusst. Mit einer Selbstbeteiligung können Sie die monatlichen Kosten senken.

Was ist eine Vollkaskoversicherung?

Die Vollkasko ist eine freiwillige Versicherung. Sie enthält einerseits alle Leistungen der Teilkaskoversicherung. Dazu zählen unter anderem Elementarschäden durch Unwetter, Hochwasser, Hagel- und Sturmschäden sowie Schäden durch Glasbruch, Brand, Kurzschluss und außerdem Wildschäden. Zusätzlich übernimmt die Vollkaskoversicherung Schäden am Auto, die durch selbst verschuldete Unfälle und durch Vandalismus entstehen.
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Kosten einer Vollkaskoversicherung

Die Kosten der Vollkaskoversicherung sind von folgenden Tarifmerkmalen abhängig:

  • Typklasse: Die Typklasse des Fahrzeugs gibt die Schadens- und Unfallbilanz eines bestimmten Automodells an. Je häufiger ein Modell in Unfälle verwickelt ist, oder je höher der Schadenaufwand ist, desto höher ist auch die Typklasse. In der Vollkasko gibt es Klassen von 10 bis 34.
  • Regionalklasse: Die Regionalklasse richtet sich nach dem Ort, an dem Sie das Fahrzeug zulassen. Für die Berechnung spielt beispielsweise die Diebstahlsrate ebenso eine Rolle wie die Wahrscheinlichkeit eines Schadens durch Sturm, Hagel oder Wildunfälle.
  • Schadenfreiheitsklasse: Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt Auskunft darüber, wie viele Jahre ein Versicherungsnehmer bereits unfallfrei gefahren ist. Fahranfänger fangen bei der Stufe 0 an und steigen dann mit jedem unfallfreien Kalenderjahr weiter bis zur höchsten Stufe SF-Klasse 35.
  • Fahrerkreis: Je mehr Personen mit einem Auto fahren dürfen, desto höher sind die Kosten der Vollkaskoversicherung.
  • Alter des Versicherungsnehmers und der Fahrer: Junge Fahrerinnen und Fahrer haben laut Statistiken ein höheres Unfallrisiko. Versicherer gehen deshalb davon aus, öfter für Schäden aufkommen zu müssen. Für Versicherungsnehmer unter 25 Jahren fallen daher die Jahresbeiträge höher aus. Tipp zur Kfz-Versicherung für Fahranfänger finden Sie in unserem Ratgeber.
  • Stellplatz des Fahrzeugs: Es macht einen Unterschied, ob Ihr Auto geschützt in einer Garage oder draußen auf der Straße steht, wo die Gefahr für Fremdeinwirkung wie Diebstahl oder Wetterschäden wesentlich höher ist. Je nach Gefahrenrisiko kann deshalb die Prämie variieren.
  • Höhe der Selbstbeteiligung: Bei der Vollkaskoversicherung haben Sie die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu wählen, mit der Sie Ihre Prämie senken können.

Den Beitrag Ihrer Vollkaskoversicherung können Sie monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder einmal pro Jahr bezahlen.

Selbstbeteiligung bei der Vollkasko

Bei der Vollkasko haben Sie die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu wählen. Bei einem Schadensfall müssen Sie dann für die Kosten in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung selbst aufkommen. Erst die Kosten darüber hinaus übernimmt die Versicherung. Auf der anderen Seite sparen Sie bei der Versicherungsprämie, wenn Sie eine Selbstbeteiligung wählen.

Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung sein?

Das ist unter anderem abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Überlegen Sie, in welcher Höhe Sie die Kosten im Schadenfall übernehmen können. Viele Versicherte wählen eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 300 Euro. Vielleicht lohnt sich in Ihrem Fall auch eine Selbstbeteiligung von 500 Euro und Sie legen sich das durch den niedrigeren Beitrag gesparte Geld für den Schadenfall auf die Seite.


Ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll?

Ob eine Vollkaskoversicherung für Sie sinnvoll ist, hängt in erster Linie vom Alter Ihres Fahrzeugs ab. In den ersten drei bis fünf Jahren empfiehlt sich bei einem Neuwagen in den meisten Fällen eine Vollkaskoversicherung. Denn sie zahlt auch für Schäden, die durch selbst verschuldete Unfälle oder Vandalismus an Ihrem Auto entstanden sind.

Bei einem Neuwagen erstattet die Vollkaskoversicherung im Falle eines Totalschadens sogar den Neuwert. Die Neuwertentschädigung gilt im Top-Tarif bis zu 36 Monate nach der Zulassung bei Totalschaden und 12 Monate bei Diebstahl. Im Basis-Tarif sind die jeweiligen Zeiträume auf 12 und 6 Monate halbiert.

Ist eine Vollkaskoversicherung auch für Leasingfahrzeuge sinnvoll?

Bei einem geleasten Fahrzeug ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung meist als verpflichtender Bestandteil im Leasingvertrag festgelegt.

Auch für Fahranfänger kann sich die Vollkasko lohnen, denn bei ihnen ist das Unfallrisiko deutlich höher – zumindest statistisch gesehen.

Unterschied Vollkasko und Teilkasko

Der Unterschied zwischen der Vollkaskoversicherung und der Teilkaskoversicherung besteht im Umfang der Leistungen. Die Teilkasko springt bei Schäden ein, die durch äußere Einflüsse an Ihrem Auto entstehen – etwa durch Hagel, Sturm, Diebstahl, Marderbiss oder Wildunfall.
Die Vollkaskoversicherung bietet einen noch umfassenderen Schutz: Sie enthält alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und reguliert darüber hinaus selbst verschuldete Schäden. Zudem sichert die Vollkasko Ihr Auto auch gegen Vandalismus ab.

Im Ausland gut versichert mit Ihrer Vollkaskoversicherung

Ihre Vollkaskoversicherung greift auch im Ausland in Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Der Schutz besteht jedoch nur in Ländern, die laut Tarif eingeschlossen sind.
Hierzu zählen bei Zurich alle Länder der EU und Gebiete, die politisch zur EU gehören, wie zum Beispiel die Kanarischen Inseln.

In welchen Ländern Sie im Ausland versichert sind und in welchen Ländern Sie nicht versichert sind, entnehmen Sie Ihren Versicherungsunterlagen.

Leistungsumfang einer Vollkaskoversicherung

Verursachen Sie einen Unfall, kommt Ihre Haftpflichtversicherung für die Schäden des Unfallgegners auf. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten an Ihrem eigenen Auto.
Die Vollkaskoversicherung übernimmt zudem Schäden, die durch Vandalismus an Ihrem Auto entstanden sind, wenn zum Beispiel mit einem Schlüssel Ihre Seitentüren zerkratzt wurde.

Zahlt die Vollkasko auch bei Fahrerflucht?

Die Vollkasko kommt auch für die Folgen eines Schadens auf, wenn der Verursacher nicht gefunden wird. Die häufigsten Fälle sind sogenannte Parkschäden auf großen Parkplätzen und in Parkhäusern.

Zudem regelt die Vollkasko alle Teilkaskoschäden. Hierzu zählen Schäden durch folgende Fälle:

  • Elementarschäden durch Hagel, Sturm, Wasser, Lawinen, Vulkan¬ausbruch, Erdbeben oder Blitzschlag
  • Überschwemmung
  • Brand und Explosion
  • Kurzschlussschäden
  • Tierbiss wie Marderbiss
  • Steinschlag
  • Ladeschäden
  • Wildunfall
  • Autodiebstahl
  • Glasschaden durch Steinschlag, Wildunfälle und Elementarereignis

Greift die Vollkaskoversicherung auch bei nicht eingetragenen Fahrern?

Verursacht ein nicht eingetragener Fahrer einen Unfall, reguliert die Vollkaskoversicherung den Schaden. Je nach Vertrag kann es aber zu einer Vertragsstrafe kommen.

Was zahlt die Vollkaskoversicherung nicht?

Typische Fälle, in denen die Vollkaskoversicherung nicht zahlen würde, wären Unfälle unter Drogen- oder Alkoholeinfluss und vorsätzlich herbeigeführte Schadenereignisse.

Vollkaskoversicherungen für Fahrzeugarten

Neben der Vollkasko für Pkws bietet Zurich auch für diese Fahrzeugarten einen Vollkaskoschutz:

  • Vollkaskoversicherung für E-Autos
    Die Zurich Elektroauto Versicherung können Sie für alle elektrischen Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen und einer Geschwindigkeit von über 45 km/h abschließen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ein E-Auto, Hybrid-Auto, E-Motorrad oder einen E-Lkw besitzen.
  • Vollkaskoversicherung für Pedelecs
    Pedelecs sind in der Anschaffung sehr teuer. Mit der Zurich Pedelecversicherung können Sie Ihr Pedelec inklusive Akku und Zubehör ab einem Neuwert von 500 Euro gegen Diebstahl, Unfall, Vandalismus und Schäden versichern, die durch Überspannung, Stürze oder Unfälle entstehen.
  • Vollkaskoversicherung für ein Fahrrad
    Die Zurich Fahrradversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Vandalismus, Fahrraddiebstahl sowie vor den Reparaturkosten von Unfallschäden oder Naturgewalten wie Brand, Explosion, Blitzschlag und Erdbeben.
  • Vollkaskoversicherung für Oldtimer
    Zusätzlich zu den Schadenereignissen der Teilkasko bietet die Vollkasko der Oldtimerversicherung auch Schutz bei Schäden, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstanden sind. Gegen Mehrbeitrag können Sie den Zusatzbaustein VK Plus für Ihren Oldtimer abschließen. Diese Versicherung schützt Sie unter anderem bei Ladungs- und Bremsschäden, Diebstahl bei einer Probefahrt und zerstochenen Reifen.
  • Vollkaskoversicherung für Wohnmobile
    Die Vollkasko der Wohnmobilversicherung regelt zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko Schäden an Ihrem Wohnmobil durch einen selbst verschuldeten Unfall sowie Schäden durch Vandalismus.
  • Vollkaskoversicherung für Motorräder
    Die Vollkasko der Motorradversicherung greift bei selbst verschuldeten Schäden an Ihrem eigenen Bike und bei Beschädigungen durch Vandalismus. Teilkaskoschäden, zum Beispiel aufgrund von Hagel, Diebstahl oder Kurzschluss, sind ebenfalls abgedeckt.

Schaden entstanden – wie gehe ich vor?

Ist ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden, den Sie von Ihrer Zurich Vollkaskoversicherung regulieren lassen möchten, sollten Sie diesen umgehend melden. Bei Zurich können Sie die Schadensmeldung schnell und problemlos durchführen.

Sie erreichen uns telefonisch rund um die Uhr.
Aus dem In- und Ausland:

+49 (0)221 7715-7780

Oder Sie nutzen die Zurich Online-Schadensmeldung.

Wenn Sie uns einen Schaden melden, sollten Sie folgende Angaben parat haben:

  • Versicherungsvertrag
  • Versicherten-Fahrzeug
  • Schadenereignis: Schadenzeitpunkt, Unfallort, Schadenhergang, Art und Umfang des Schadens
  • eventuell Fotos zur besseren Dokumentation
  • falls vorhanden: Angaben zu Zeugen

Rückstufung innerhalb der Vollkaskoversicherung

Ob es bei Ihrer Vollkaskoversicherung zu einer Rückstufung kommt, hängt von Ihrer Schadenfreiheitsklasse und Ihren Vertragsbedingungen ab. Am Ende des Jahres prüft die Versicherung, ob ein Schaden gemeldet wurde, den Zurich reguliert hat. Entsprechend wird dem Versicherungsnehmer das schadenfreie Jahr angerechnet oder es kommt zu einer Rückstufung der sogenannten Schadenfreiheitsklasse. Wie viele SF-Klassen Sie zurückgestuft werden, hängt von der Anzahl der Unfälle bzw. der gemeldeten Schäden sowie den Vertragsbedingungen ab.

Um eine Vollkasko-Hochstufung zu vermeiden, kann es manchmal günstiger sein, die Rechnung der Werkstatt selbst zu bezahlen. Vorausgesetzt, es handelt sich um einen kleinen, nicht allzu kostspieligen Schaden.

Vollkaskoversicherung wechseln

Es gibt verschiedene Gründe, die Vollkaskoversicherung zu wechseln.

  • Sie haben die Angebote der verschiedenen Anbieter verglichen und sich dazu entschlossenen, Ihre Vollkasko zu wechseln. Denn Sie haben eine Versicherungstarif gefunden, der besser zu Ihnen und Ihren aktuellen Lebensumständen passt.
    Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt bei einem Versicherungswechsel in der Regel erhalten, es sei denn es handelte sich bei Ihrem Vorversicherer um eine spezielle Sondereinstufung.
  • Sie wollen von der Teilkaskoversicherung auf Vollkaskoversicherung wechseln: Dieser Fall kann sinnvoll sein, wenn Sie einen Fahranfänger in den Kreis der eingetragenen Fahrer Ihres Autos mit aufnehmen möchten.
  • Sie wollen von der Vollkasko auf Teilkasko wechseln: Denn Ihr mittlerweile fünf bis zehn Jahre altes Gebrauchtfahrzeug ist mit der Teilkasko ausreichend geschützt – insbesondere, wenn Sie Ihr persönliches Unfallrisiko niedrig einschätzen.

Vollkaskoversicherung kündigen

Bei vielen Versicherern ist es möglich, die Vollkaskoversicherung zur Hauptfälligkeit am 1. Januar zu kündigen. Das bedeutet, dass Ihre Kündigung spätestens am 30. November in schriftlicher Form bei Ihrer Versicherung vorliegen muss. Die schriftliche Kündigung sollte generell per Einschreiben und Rückschein erfolgen.
Wollen Sie von der Vollkasko zur Teilkasko wechseln, ist das innerhalb einer Versicherungsgesellschaft meistens auch während der Vertragslaufzeit möglich.

Wichtig: Kündigen Sie Ihre Vollkaskoversicherung erst, wenn Sie einen neuen Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. Eine Versicherungslücke könnte Sie im Falle eines Unfalls teuer zu stehen kommen.

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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema KFZ-Versicherung, digital oder vor Ort.

Fragen und Antworten zum Thema Vollkaskoversicherung

  • Was zahlt die Vollkaskoversicherung bei Eigenverschulden?
    Haben Sie einen Unfall verursacht, kommt die Vollkaskoversicherung für die Reparaturkosten an Ihrem Fahrzeug auf. Allerdings müssen Sie die mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung von der Leistung der Versicherung abziehen.
  • Wann werde ich bei der Vollkasko hochgestuft?
    Das lässt sich nicht pauschal beantworten. In welcher Schadenfreiheitsklasse Sie nach einem von der Versicherung regulierten Unfall landen, entscheiden die Versicherungsgesellschaften üblicherweise selbst und ist abhängig von den jeweils gültigen Vertragsbedingungen (AVB). Eine beispielhafte Tabelle von Zurich über die Eingruppierung in die entsprechenden Schadenfreiheitsklassen im Falle einer Hochstufung finden Sie in Ihren Vertragsbedingungen.
  • Wann ist es sinnvoll, einen Schaden selbst zu bezahlen?
    Das kommt auf den Einzelfall an. Für die Rückstufung nach einem selbst verschuldeten Unfall spielt es keine Rolle, wie hoch der Schaden insgesamt ausfällt. Egal, ob es nur ein Kratzer oder ein Totalschaden ist: Wenn die Versicherung den Schaden reguliert, stuft sie den Schadenfreiheitsrabatt zurück. Deshalb ist es meistens sinnvoll, kleine Schäden selbst zu bezahlen. Dies kann selbstverständlich nach einem Schadenfall individuell für Sie berechnet werden.
  • Wird bei einem Vollkasko-Schaden ein Mietwagen zur Verfügung gestellt?
    Ja, wenn Sie die Reparatur Ihres Fahrzeugs in einer der Zurich Partnerwerkstätten durchführen lassen, profitieren Sie von attraktiven Leistungen wie Hol- und Bringservice, Fahrzeugreinigung sowie einem Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur.

Ratgeber Kfz-Versicherung

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