Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) in der Kfz-Versicherung

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Zuletzt aktualisiert : 08.08.2023
6 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) – das Wichtigste kurz erklärt

  • Je länger Sie unfallfrei fahren, desto höher ist Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) Ihrer Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung und umso geringer der Beitrag.
  • Für den Beitrag der Teilkaskoversicherung spielt die SF-Klasse keine Rolle.
  • Die SF-Klasse ergibt sich aus den unfall- und schadenfreien Jahren. Über die Höhe der Rückstufung in eine niedrigere SF-Klasse nach einem Unfall verschaffen die SF-Tabellen Ihrer Versicherung einen Überblick.
  • Es ist möglich, die Schadensfreiheitsklasse eines Fahrzeuges zu übertragen und somit Geld zu sparen.

Was sind Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)?

Die Schadenfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse, gibt an, wie viele Jahre ein Autofahrer unfall- und schadenfrei mit seinem Auto unterwegs ist. Zurich berechnet wie alle anderen Versicherer anhand der schadenfreien Jahre die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls. Je höher die SF-Klasse eines Versicherten ist, desto geringer ist der Beitrag für seine Kfz-Versicherung. Falls jedoch ein Schaden bei einem Unfall entsteht, wird der Versicherte in eine niedrigere SF-Klasse zurückgestuft und muss ab dem nächsten Jahr einen höheren Beitrag bezahlen.

Dementsprechend ist die Kfz-Schadenfreiheitsklasse ein wichtiger Faktor, der sich auf die Höhe der Kfz-Versicherung auswirkt. So sollen umsichtige Autofahrer belohnt werden.

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Schadenfreiheitsrabatt

Der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) ist eine Ermäßigung in der Autoversicherung für unfall- und schadenfreies Fahren. Je länger die Versicherung keinen Schaden regeln muss, desto höher ist der Schadenfreiheitsrabatt, umso niedriger der Beitragssatz. Die Aussicht auf einen hohen Schadenfreiheitsrabatt dient demnach auch als Anreiz, umsichtig zu fahren.

Wichtig: Das System der Schadenfreiheitsklassen und des Schadenfreiheitsrabatts gilt nur für die Vollkaskoversicherung und Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei der Teilkaskoversicherung gibt es dagegen keinen Schadenfreiheitsrabatt. Der Grund hierfür ist, dass die Teilkasko Schäden regelt, die durch Brand, Diebstahl oder Elementarschäden entstehen. Bei all diesen Schäden spielt es keine Rolle, ob der Versicherungsnehmer ein vorsichtiger oder eher waghalsiger Fahrer ist, da der den Eintritt des Schadenereignisses nicht mittelbar beeinflussen kann.

Zurich belohnt schadenfreie Jahre mit hohen Schadenfreiheitsrabatten bzw. niedrigen Beitragssätzen. So zahlen Sie in SF 35 nur noch 20 Prozent des Tarifs der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Sie erhalten demnach eine Beitragsersparnis von 80 Prozent.

SF-Klassen berechnen

Wenn Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse berechnen möchten, addieren Sie einfach die Jahre, in denen Sie unfall- und schadenfrei gefahren sind. Ein Fahranfänger startet normalerweise in der SF-Klasse 0, in der die Versicherung noch keinen Rabatt bietet. Mit jedem unfallfreien Jahr erhöht sich die SF-Klasse, was wiederum einen höheren SF-Rabatt oder anders ausgedrückt einen niedrigeren Beitragssatz bedeutet.

Ein Autofahrer mit SF-Klasse 25 ist beispielsweise seit 25 Jahren unfall- und schadenfrei unterwegs. Falls er jedoch während des Kalenderjahres einen belastenden Unfall verursacht und Zurich den Schaden regelt, kommt es – unabhängig von der Schadenhöhe – zu einer Rückstufung der SF-Klasse.

SF-Klassen-Tabelle

Die Einordnung nach SF-Klassen reicht bei Zurich von SF-Klasse 0 bis SF-Klasse 35 und richtet sich nach den schaden- und unfallfreien Jahren. Schadenfrei heißt, dass der Versicherungsnehmer keinen Unfall gemeldet und die Versicherung keinen Schaden reguliert hat.

Die Schadenfreiheitsklassen-Tabelle verschafft einen Überblick, in welcher Höhe sich die Prozentwerte bei Zurich für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung bewegen. Sie sind jedoch nur Richtwerte und können je nach Wagnis- oder Tarifart variieren.

Dauer des schadenfreien ununterbrochenen Verlaufs SF-Klasse Beitragssätze in %
    KH  VK
35 und mehr Kalenderjahre SF 35 20 20
34 Kalenderjahre SF 34 21 21
33 Kalenderjahre SF 33 21 22
32 Kalenderjahre SF 32 21 22
31 Kalenderjahre SF 31 22 23
30 Kalenderjahre SF 30 22 23
29 Kalenderjahre
SF 29 23 23
28 Kalenderjahre SF 28 23 24
27 Kalenderjahre SF 27

24

24
26 Kalenderjahre SF 26 24 25
25 Kalenderjahre  SF 25 25 25
24 Kalenderjahre SF 24 25 25
23 Kalenderjahre SF 23 26 26
22 Kalenderjahre SF 22 26 26
21 Kalenderjahre SF 21 27 27
20 Kalenderjahre SF 20 27 27
19 Kalenderjahre
SF 19 28 28
18 Kalenderjahre
SF 18 28 28
17 Kalenderjahre
SF 17 29 29
16 Kalenderjahre
SF 16 30 29
15 Kalenderjahre
SF 15 30 30
14 Kalenderjahre
SF 14 31 31
13 Kalenderjahre
SF 13 32 31
12 Kalenderjahre
SF 12 33 32
11 Kalenderjahre
SF 11 35 33
10 Kalenderjahre
SF 10 36 34
9 Kalenderjahre
SF 9 37 36
8 Kalenderjahre
SF 8 39 37
7 Kalenderjahre SF 7 41 38
6 Kalenderjahre SF 6 43 40
5 Kalenderjahre SF 5 45 42
4 Kalenderjahre SF 4 47 43
3 Kalenderjahre SF 3 51 45
2 Kalenderjahre SF 2 55 49
1 Kalenderjahre SF 1 64 55

SF-Klassen: Einstufung und Rückstufung

Ob es bei Ihrer Schadenfreiheitsklasse zu einer Rückstufung kommt, hängt von Ihrer Unfallquote ab. Zurich prüft am Jahresende, ob ein Schaden gemeldet wurde. Je nachdem wird Ihnen das schadenfreie Jahr angerechnet oder es kommt zu einer Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Wie viele SF-Klassen Sie zurückgestuft werden, hängt von der Anzahl der Unfälle bzw. der gemeldeten Schäden ab.

Die Rückstufungstabelle gibt Aufschluss über die neue Schadenfreiheitsklasse nach einem oder mehreren Unfällen. Diese Tabellen erhalten Sie mit Ihrem Kfz-Vertrag von Zurich.

  • So werden Sie zum Beispiel nach 30 unfallfreien Jahren und einem Unfall im Kalenderjahr aus der Schadenfreiheitsklasse 30 (SF 30) in die Schadenfreiheitsklasse 15 (SF 15) in der Kfz-Haftpflichtversicherung zurückgestuft.
  • Bei der Vollkaskoversicherung kommt es nach 30 unfallfreien Jahren und einem Unfall zu einer Rückstufung in Schadenfreiheitsklasse 19.

So vermeiden Sie die Rückstufung in eine niedrige Schadenfreiheitsklasse:

  • Muss die Versicherung einen Schaden regulieren, werden Sie automatisch in eine neue Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Ist der Schaden nicht allzu groß, sollten Sie prüfen, ob es vielleicht günstiger ist, die Rechnung selbst zu bezahlen, als eine Beitragserhöhung durch Rückstufung in die Schadenfreiheitsklasse in Kauf zu nehmen.
  • Bei Vertragsabschluss können Sie einen Rabattschutz in Ihren Versicherungsvertrag integrieren. Diese kostenpflichtige Zusatzleistung auf den Grundbeitrag sorgt dafür, dass der Vertrag im Folgejahr trotz einem Schadenfall in derselben SF-Klasse verbleibt bzw. nicht bemerkbar im Hintergrund gestuft wird.

Rückstufung im Schadenfall bei Pkw

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
aus SF-Klassen 1 Schaden 2 und mehr Schäden
  nach Klassen  
SF 35 SF 20 SF 8
SF 34
SF 17 SF 7
SF 33 SF 16 SF 6
SF 32 SF 16 SF 6
SF 31 SF 15 SF 6
SF 30 SF 15 SF 6
SF 29 SF 14 SF 6
SF 28 SF 14 SF 5
SF 27 SF 13 SF 5
SF 26 SF 13 SF 5
SF 25 SF 12 SF 4
SF 24 SF 12 SF 4
SF 23 SF 11 SF 4
SF 22 SF 11 SF 4
SF 21 SF 10 SF 3
SF 20 SF 10 SF 3
SF 19 SF 9 SF 3
SF 18 SF 9 SF 2
SF 17 SF 8 SF 2
SF 16 SF 8 SF 2
SF 15 SF 7 SF 1
SF 14 SF 6 SF 1
SF 13 SF 6 SF 1
SF 12 SF 5 SF 1
SF 11 SF 5 SF 1
SF 10 SF 4 SF 1/2
SF 9 SF 3 SF 1/2
SF 8 SF 3 SF 1/2
SF 7 SF 2 SF 1/2
SF 6 SF 2 S
SF 5 SF 1 S
SF 4 SF 1 0
SF 3 SF 1 0
SF 2 SF 1/2 0
SF 1 SF 1/2 0
SF 1/2 0 M
S 0 M
0 M M
M M M
Fahrzeugvollkaskoversicherung (Vollkasko)
aus SF-Klassen 1 Schaden 2 und mehr Schäden
  nach Klassen  
SF 35 SF 26 SF 16
SF 34
SF 22 SF 12
SF 33 SF 21 SF 12
SF 32 SF 20 SF 12
SF 31 SF 20 SF 11
SF 30 SF 19 SF 11
SF 29 SF 18 SF 10
SF 28 SF 18 SF 10
SF 27 SF 17 SF 9
SF 26 SF 16 SF 8
SF 25 SF 16 SF 8
SF 24 SF 15 SF 8
SF 23 SF 14 SF 7
SF 22 SF 14 SF 7
SF 21 SF 13 SF 6
SF 20 SF 12 SF 6
SF 19 SF 12 SF 5
SF 18 SF 11 SF 5
SF 17 SF 10 SF 5
SF 16 SF 10 SF 4
SF 15 SF 9 SF 4
SF 14 SF 8 SF 3
SF 13 SF 7 SF 3
SF 12 SF 7 SF 1
SF 11 SF 6 SF 1
SF 10 SF 5 SF 1/2
SF 9 SF 5 SF 1/2
SF 8 SF 4 0
SF 7 SF 3 0
SF 6 SF 2 0
SF 5 SF 2 0
SF 4 SF 1 0
SF 3 SF 1/2 0
SF 2 0 M
SF 1 0 M
SF 1/2 0 M
0 M M
M M M

Schadenfreiheitsklasse übernehmen oder übertragen

Geld sparen bei der Kfz-Versicherung – das ist möglich, wenn Sie eine Schadenfreiheitsklasse übernehmen oder übertragen. Das Übertragen der SF-Klassen ist unter folgenden Bedingungen möglich:

SF-Klasse eines Familienmitglieds übernehmen:

Überlassen beispielsweise die Eltern oder Großeltern den Kindern oder Enkelkindern ein Auto, können diese die Versicherung bzw. die hohe SF-Klasse übernehmen.  Das Kind oder Enkelkind sollte das Fahrzeug aber auch gefahren haben und somit zum erhalt der Schadenfreiheitsklasse beigetragen haben. Man kann dabei jedoch nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie man im Besitz eines Führerscheins ist

Beispiel: Wer seit vier Jahren seine Fahrerlaubnis besitzt, kann entsprechend vier Jahre übernehmen. Für einen absoluten Fahranfänger lohnt sich das Übernehmen des Vertrags daher also nicht.

Von SF-Klasse bei Anmeldung eines Zweitwagens profitieren:

Der Zweitwagen kann je nach Regelung unter eine verbesserte Zweitwageneinstufung fallen. Daher kann es sinnvoll sein, das eigene Fahrzeug bei den Eltern oder auch beim Ehepartner als Zweitwagen anzumelden. Sobald man dann einige schadenfreie Jahre gesammelt hat, kann der Zweitwagenfahrer eine eigene Kfz-Versicherung abschließen und die günstige Schadenfreiheitsklasse übertragen.

Wechsel des Versicherungsanbieters:

Die SF-Klasse kann in den meisten Fällen auch zu einer anderen Versicherung „mitgenommen“ werden, falls der Anbieter gewechselt wird. Ob das sinnvoll ist, hängt davon ab, wie viel die Versicherung insgesamt kostet. Ausnahmen bilden Sondereinstufungen wie zum Beispiel die Zweitwagenregelung (s.o.) oder die Rabattschutzregelung.

SF-Klasse des Firmenwagens nutzen:

Sie sind jahrelang mit einem Firmenwagen gefahren, den Ihr Arbeitgeber jetzt nicht mehr nutzt? In diesem Fall können Sie die Schadenfreiheitsklasse für Ihren privaten Pkw nutzen. Voraussetzung ist natürlich, dass Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist und den SFR auch tatsächlich an Sie abtritt. Zudem muss ein echter SFR in dem KFZ-Vertrag des Arbeitgebers entstanden sein, der auch von dem jeweiligen Versicherer bestätigt werden kann.

Schadenfreiheitsklasse übernehmen: Das sind die Nachteile

  • Wichtig zu wissen: Haben Sie Ihre SF-Klasse einmal übertragen, ist der Vorgang nicht mehr rückgängig zu machen. Ihre Rabatte sind dann unwiderruflich verloren.
  • Das gilt auch, wenn Sie einen Zweitwagen abmelden und Ihre SF-Klasse auf eines Ihrer Kinder übertragen. Möchten Sie später erneut einen Zweitwagen anmelden, ist eine Rückübertragung nicht mehr möglich.
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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) in der Kfz-Versicherung, digital oder vor Ort.

Fragen und Antworten zum Thema Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)

  • Welche Schadenfreiheitsklassen gibt es?

    Die Schadenfreiheitsklassen reichen bei Zurich von 0 bis 35. Fahranfänger beginnen bei 0 und können Jahr für Jahr, das sie schaden- und unfallfrei fahren, ihre Schadenfreiheitsklasse erhöhen.

    Die Autoversicherung von Zurich belohnt schadenfreie Jahre mit hohen Schadenfreiheitsrabatten. So beträgt der Beitragssatz in der KFZ-Versicherung mit SF 35 nur noch 20%.

  • Welche Schadenfreiheitsklasse habe ich?
    Sie berechnen Ihre Schadenfreiheitsklasse, indem Sie die Jahre seit Ihrem Versicherungsbeginn zusammenzählen. Ein Fahrer in SF-Klasse 25 ist beispielsweise seit 25 Jahren ohne einen gemeldeten Unfall unterwegs. Kommt es zu einem oder mehreren Unfällen, werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. In diesem Fall können Sie die Schadenfreiheitsklasse der SF-Tabelle Ihrer Versicherung entnehmen oder fragen direkt bei Zurich nach.
  • Was ist die niedrigste Schadenfreiheitsklasse?
    Die niedrigste Schadenfreiheitsklasse ist die sogenannte Malusklasse M. In diese Klasse werden Versicherungsnehmer eingestuft, die besonders viele Unfälle verschuldet haben.
  • Kann ich meine Schadenfreiheitsklasse beim Wechsel der Autoversicherung mitnehmen?
    In den meisten Fällen können Sie Ihre SF-Klasse bei einem Wechsel auf eine andere Versicherung übertragen. Ausnahmen bilden hierbei Sondereinstufungen, zum Beispiel durch die Zweitwagenregelung. Ihre Schadenfreiheitsklasse können Sie bei einem Versicherungswechsel auch verlieren, wenn Sie Ergebnis einer Rabattschutzregelung ist. Am besten erkundigen Sie sich bei der neuen Versicherung nach den Konditionen.
  • Was ist eine Rabattschutzregelung?
    Der Rabattschutz ist ein gegen Mehrbeitrag einschließbarer Zusatzbaustein, der bei einem Schadenfall im Jahr vor der Rückstufung schützt Bei einem bestehenden hohen SFR ist der Einschluss gegen Mehrbeitrag in jedem Fall ratsam.

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