Kfz-Versicherung wechseln & sparen – Das müssen Sie beachten

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Beratung

Zuletzt aktualisiert : 08.08.2023
5 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Kfz-Versicherung wechseln – das Wichtigste kurz erklärt

Ein Umzug, ein Autoverkauf oder eine Änderung des Fahrerkreises – es gibt viele Situationen, in denen ein Wechsel der Kfz-Versicherung sinnvoll sein kann. Möglicherweise bietet ein anderer Anbieter einen günstigeren Tarif oder bessere Leistungen als Ihr bisheriger Versicherer.

Wenn Sie zur Hauptfälligkeit kündigen, muss die Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf beim Versicherer vorliegen. Bei vielen Versicherungsverträgen ist dieser Stichtag der 30. November. Möglicherweise können Sie aber auch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen – z. B. nach einem Schadensfall oder wenn der Beitrag erhöht wurde.
Um Versicherungslücken zu vermeiden, sollten Sie zuerst eine neue Kfz-Versicherung abschließen bevor Sie Ihren alten Vertrag kündigen.

Warum Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln sollten

Der Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung kann sich aus vielen verschiedenen Gründen lohnen. Laut einer Umfrage der Data & Analytics Group YouGov ist ein günstigerer Preis für 59 Prozent der Befragten entscheidend, während 37 Prozent bessere Leistungen eines anderen Versicherers als Wechselgrund angaben (Stand 2019).

Auch das Angebot besserer Vertragsbedingungen kann ein triftiger Grund für einen Kfz-Versicherungswechsel sein, wenn Sie einen Kasko-Schutz für Ihr Fahrzeug zu einem günstigen Tarif einschließen können. Idealerweise sollten alle Vertragsbedingungen Ihrer Kfz-Versicherung stets zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passen.

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Wann genau Sie Ihre alte Kfz-Versicherung kündigen und wechseln sollten

Unsere Lebensumstände sind stets im Wandel und eine Kfz-Haftpflichtversicherung sollte sich neuen Situationen anpassen. Wenn sich Ihr Versicherungsschutz nicht mit Ihnen verändern kann, ist es möglicherweise Zeit, über einen Wechsel nachzudenken. Gründe für einen Wechsel können vielfältig sein:

  • Sie möchte einen Fahranfänger mit in Ihre Versicherung aufnehmen: In solchen Fällen kann Ihnen eine günstige Kfz-Familienhaftpflichtversicherung helfen. Auch ein Vollkasko-Schutz ist bei unerfahrenen Fahrern sinnvoll.
  • Sie kaufen ein neues Auto: Eine Kfz-Versicherung ist immer an ein Fahrzeug gebunden. Beim Kauf eines neuen Autos kann sich z. B. die Typklasse ändern, die ebenfalls für die Höhe der Prämie ausschlaggebend ist.
  • Ihre Kinder sind ausgezogen und nutzen Ihr Auto nicht mehr: Wenn Sie Ihrem Versicherer melden, dass sich die Zahl der Fahrer Ihres Fahrzeugs geändert hat, kann sich das auf Ihre Beitragshöhe auswirken.
  • Sie möchten Ihren Lebenspartner mitversichern: Das ist nicht unbedingt mit einer Beitragserhöhung verbunden, dennoch kann es sich lohnen, Anbieter zu vergleichen.
  • Sie ziehen um: Ein Umzug kann eine Erhöhung der Prämie mit sich bringen – z. B. wenn Sie in eine Großstadt ziehen und sich dadurch Ihre Regionalklasse ändert. In Großstädten ist die Unfallbilanz meist höher als auf dem Land.
  • Sie legen sich einen Zweitwagen zu: Einige Versicherer bieten günstige Sonderkonditionen für Personen an, die ein zweites Auto bei ihnen versichern.

Generell können Sie Ihrem Versicherer Ihre Kündigung jederzeit zukommen lassen. Das tatsächliche Ende des Versicherungsvertrages hängt jedoch von den Kündigungsgründen ab. Für verschiedene Anlässe müssen auch verschiedene Kündigungsfristen eingehalten werden.

Kündigungsfristen beim Wechsel der Kfz-Versicherung

Unter normalen Umständen beträgt die Frist bei der Kündigung einer Kfz-Versicherung einen Monat vor Versicherungsablauf (Hauptfälligkeit). Das gilt sowohl für die Haftpflicht als auch für die Kaskoversicherung. Bei vielen Versicherern ist die Hauptfälligkeit der 01. Januar. Das bedeutet, dass Sie eine Kündigung spätestens am 30. November in schriftlicher Form beim Versicherer vorliegen sollten.

Genauere Informationen dazu, welche Hauptfälligkeiten Ihr aktueller Versicherer festgelegt hat, finden Sie in Ihrem Versicherungspolice. Diesen sollten Sie genau prüfen, um keine der festgelegten Fristen zu verpassen. Andernfalls kann es sein, dass sich Ihre Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben. Achten Sie deshalb bei einem Versicherungswechsel auf das Kündigungsdatum in ihrem alten Vertrag

Außerordentliches Sonderkündigungsrecht

So kündigen Sie Ihre Kfz-Versicherung vor Ablauf der regulären Laufzeit.

1. Kündigung wegen Prämienerhöhung

Falls Ihr Versicherer die Beiträge erhöht, aber die Leistungen nicht im gleichen Maße steigen, haben Sie möglicherweise das Recht, den Vertrag auch außerordentlich zu kündigen. Dies gilt auch, wenn Ihre Beiträge unverändert bleiben, Ihr Versicherer jedoch den Schutz Ihrer Versicherung reduzieren möchte. In den meisten Fällen muss die Kündigung innerhalb von einem Monat ab Erhalt des Informationsschreibens über die Erhöhung, beim Versicherer eingehen, damit diese ab dem Zeitpunkt, ab dem die höhere Prämie zu bezahlen wäre, wirksam ist.

Bitte beachten Sie: Werden Sie nach einem Schaden in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse gestuft oder kommt es durch Ihren Umzug in eine höhere Regionalklasse zur Beitragserhöhung, so haben Sie kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung.

2. Kündigung nach Schadensfall

Auch nach einem Schadensfall gilt das Sonderkündigungsrecht. Falls Sie in einen Unfall verwickelt waren und Ihre Kfz-Versicherung darüber informieren, haben Sie bei den meisten Versicherungen ab dem Zeitpunkt der Leistungsanerkennung oder der Leistungsabweisung einen Monat Zeit, um Ihre Kündigung einzureichen. In der Regel ist nur eine vollständige Kündigung eines Vertrags möglich. Das bedeutet, wenn Sie einen Haftpflichtschaden bei Ihrer Versicherung gemeldet haben und anschließend kündigen, beenden Sie auch den Teilkasko- oder Vollkasko-Schutz Ihrer Versicherung.

Bitte beachten Sie: im Schadensfall kann auch Ihr Versicherer den Vertrag beenden.

3. Kündigung bei Fahrzeugwechsel

Der Versicherungsnehmer bleibt solange Vertragspartner bis der Käufer des Fahrzeuges in den Vertrag eintritt oder das Fahrzeug ab-/umgemeldet wird. Der Verkauf eines zugelassenen Fahrzeuges ist daher immer brisant. Besser man meldet das Fahrzeug vorher ab und der Vertrag endet mit Tag der Abmeldung.

Die passende neue Kfz-Versicherung finden – Jetzt zu Zurich

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall verursachen, kommt die Kfz-Versicherung für die Schäden des Unfallgegners auf. Im Schutz enthalten sind unter anderem Beulen im Blech und die Behandlung von verletzten Insassen, Radfahrern oder Fußgängern. Vor allem ein Unfall mit Personenschaden kann schnell sehr teuer werden.

Zwei Aspekte, auf die Sie bei der Wahl Ihrer Kfz-Versicherung auf jeden Fall achten sollten, sind:

  • Deckungssummen. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 7,5 Mio. EUR für Personenschäden, 1,22 Mio. EUR für Sachschäden und 50.000 EUR für Vermögensschäden.
  • Leistungsumfänge. Der Versicherungsschutz sollte zu Ihren Lebensumständen passen. Überprüfen Sie deshalb, welche Leistungen und Zusatzbausteine geboten werden.

Bleiben Sie mit der Zurich Autoversicherung gut geschützt

  • Deckungssumme im Schadensfall bis zu 100 Mio. EUR
  • Schäden durch Tierbisse können mitversichert werden
  • 12 Monate Kaufpreisentschädigung bei einem Totalschaden
  • Schäden durch Naturgewalten (Überschwemmungen, Brand, etc.) sind auch im Basis-Schutz der Teilkaskoversicherung versichert

Unser Tipp: Neben einer allgemeinen Kfz-Versicherung finden Sie bei uns auch eine passende Motorradversicherung und eine Oldtimerversicherung. So bleiben Sie auch mit anderen Fahrzeugen bestens geschützt und finden die passende Police für jede Fahrt.

Was kostet die Kfz-Versicherung? Unser Rechner

Die Prämienhöhe der Autoversicherung hängt von vielen Faktoren ab; z. B. von der Anzahl der Fahrer, vom gewünschten Versicherungsschutz (Teil- oder Vollkasko) und vom Wohnort (Regionalklasse). Wählen Sie deshalb die Kfz-Versicherung, die die Leistungen, die Sie benötigen, zu einem fairen Preis anbietet. Berechnen Sie jetzt Ihr persönliches Angebot mit unserem KFZ-Rechner.

So gelingt Ihnen der Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung

Sie haben sich die Angebote der verschiedenen Anbieter durchgeschaut und sich dazu entschieden, Ihre Autoversicherung zu wechseln. Was ist der nächste Schritt?
Antwort: Sie sollten erst den neuen Vertrag unterschreiben, bevor Sie den alten Vertrag kündigen.

Es ist empfehlenswert, die bestehende Kfz-Versicherung erst zu kündigen, wenn Sie bereits einen neuen Vertrag beim Anbieter Ihrer Wahl unterschrieben haben. Sollte es zu unvorhergesehenen Verzögerungen beim neuen Anbieter kommen, oder weist dieser Sie möglicherweise sogar ab, kann Ihre alte Kfz-Haftpflicht in der Zwischenzeit schon auslaufen.

Zu Komplikationen kann es beispielsweise kommen, wenn der Antragsteller sehr hohe Schulden hat. Reichen Sie Ihre Kündigung also stets erst ein, wenn Sie eine Bestätigung für Ihre neue Versicherung vorliegen haben. Sobald dies der Fall ist, senden Sie die Kündigung an Ihren bestehenden Versicherer. Prüfen Sie, ob diese als E-Mail, Einschreiben oder Fax eingereicht werden sollte.

Was Sie beim Wechsel der Kfz-Versicherung beachten müssen

Damit der Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung so reibungslos wie möglich abläuft, sollten Sie auf drei Dinge achten.

1. Suchen Sie im Voraus alle nötigen Unterlagen zusammen

Für das Stellen eines neuen Versicherungsantrages benötigen Sie häufig folgenden Dokumente und Informationen:

  • Ihren Führerschein
  • den Fahrzeugschein des zu versichernden Fahrzeugs
  • die letzte Beitragsrechnung Ihres bisherigen Versicherers
  • den Kilometerstand des Fahrzeugs
  • Ihre Bankverbindung
  • die Vertragsnummer der bisherigen Kfz-Versicherung

Für das Kündigungsschreiben an Ihren aktuellen Versicherer benötigen Sie:

  • Versicherungsschein-Nummer
  • Kfz-Kennzeichen
  • Anschrift
  • Datum
  • Kündigungsgrund, wobei dieser bei einer regulären Kündigung zum Vertragsende meist nicht notwendig ist

2. Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) beim Wechsel auf Ihre neue Police

Grundsätzlich müssen sie keine Rückstufung befürchten, es sei denn es wurden Sondereinstufungen vorgenommen. Darum sollten Sie beim Vorversicherer bestehende, Sondereinstufungen beachten. Diese können auch durch Rabattschutz entstanden sein, wenn nur im Hintergrund gestuft wurde. Der Zusatzbaustein Zurich Rabattschutz in der KFZ-Versicherung bewahrt Ihren KFZ-Vertrag nach einem Schaden vor der Rückstufung in eine schlechtere und damit teurere Schadenfreiheitsklasse.

Manchmal ist das Kündigen einer Kfz-Versicherung überflüssig.

Es gibt Ausnahmefälle, in denen eine Kündigung nicht notwendig oder unmöglich ist.

  • Wenn der Fahrzeughalter stirbt. Die Kfz-Versicherung wird für ein bestimmtes Fahrzeug abgeschlossen und bezieht sich nicht auf den Besitzer. Falls dieser verstirbt, werden die Kfz-Haftpflicht und mögliche Kaskoversicherungen zunächst auf den Erben übertragen. Dies geschieht allerdings nicht automatisch, denn erst wenn das Fahrzeug ab- oder umgemeldet wurde, kann der Erbe eine Sonderkündigung einreichen.
  • Wenn das Fahrzeug nicht mehr genutzt wird. Bei einer Außerbetriebsetzung, z.B. bei Verschrottung, wird die Zulassungsbehörde Ihren Kfz-Versicherer informieren, wenn das Fahrzeug abgemeldet wurde. Der Versicherungsschutz läuft dann einfach aus.
  • Wenn das Fahrzeug vorübergehend nicht genutzt wird. Sie können Ihr Fahrzeug abmelden und später wieder anmelden. Auch dann informiert die Zulassungsstelle den Versicherer. Die Kfz-Versicherung kann in diesem Fall in eine beitragsfreie Ruheversicherung übergehen. Wird das Fahrzeug bis zu einem bestimmten Datum nicht wieder angemeldet, läuft der Versicherungsvertrag aus.
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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Kfz-Versicherung wechseln, digital oder vor Ort.

Haben Sie Fragen zum Thema Kfz-Versicherung wechseln?

  • Wie kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?
    Eine Kfz-Versicherung kann entweder zur Hauptfälligkeit gekündigt werden oder mit Berufung auf das Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht besteht nach einem Schadensfall oder einer Prämienerhöhung. Es ist sinnvoll, bereits einen neuen Vertrag abzuschließen, bevor Sie Ihre bestehende Versicherung kündigen. Mehr Informationen dazu finden Sie im Abschnitt „So gelingt Ihnen der Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung“.
  • Ab wann muss ich die Kfz-Versicherung wechseln?
    Im Grunde kann eine Autoversicherung zum Ende des Jahres gewechselt werden – in den meisten Fällen handelt es sich dabei auch um das Ende des Kalenderjahres. Die genauen Fristen können Sie in Ihrem aktuellen Versicherungsschein finden.
  • Bis wann muss ich die Kfz-Versicherung wechseln?
    Die Kündigung muss spätestens bis zum Stichtag beim Versicherer eingegangen sein, damit Sie ordentlich gekündigt werden kann. Normalerweise bedeutet das, dass die Kündigung spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit eingegangen sein muss. Es gibt aber auch Ausnahmen. Mehr Informationen zu den Kündigungsfristen finden Sie im Abschnitt „Wann genau Sie Ihre alte Kfz-Versicherung kündigen und wechseln sollten“.

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