Zweitwagenversicherung – so günstig wie der Erstwagen

Zuletzt aktualisiert : 08.08.2023
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Zweitwagenversicherung – das Wichtigste kurz erklärt

  • Wer sich neben seinem Erstwagen einen Zweitwagen anschaffen möchte, benötigt eine Zweitwagenversicherung.
  • Mit der richtigen Zweitwagenversicherung sparen Sie jede Menge Geld.
  • Für Fahranfänger lohnt sich der Abschluss einer Zweitwagenversicherung besonders, da durch die geringe Fahrpraxis die Versicherungskosten bei einer Erstwagenversicherung extrem hoch sind.
  • Bei der Zurich Versicherung können Sie Ihr Fahrzeug in einer besonders günstigen Schadensfreiheitsklasse versichern lassen und dabei jede Menge Geld sparen.

Was ist eine Zweitwagenversicherung?

Hat ein Fahrzeughalter oder dessen Partner bereits ein Auto (oder ein anderes Kraftfahrzeug) versichert und möchte sich ein weiteres Fahrzeug anschaffen, spricht man von einem Zweitwagen. Es ist sinnvoll, den Zweitwagen beim selben Versicherungsunternehmen absichern zu lassen wie den Erstwagen. Andernfalls kann es sein, dass wertvolle Prämien und Rabatte vonseiten des Versicherers nicht eingeräumt werden.

Dies liegt daran, dass ein neuer Versicherer grundsätzlich davon ausgeht, dass es sich beim angemeldeten Fahrzeug um einen Neuwagen handelt, bei dem die Schadensfreiheitsklasse 0 zugrunde gelegt wird. Nur durch unfallfreies Fahren kann sich der Fahrzeughalter im Laufe der darauffolgenden Jahre eine günstigere Schadensfreiheitsklasse erarbeiten.

kfz-versicherung_300x300_2022_06

Schließen Sie Ihre Autoversicherung jetzt online ab!

Wie sinnvoll ist eine Zweitwagenversicherung?

Wer neben dem ersten Fahrzeug einen Zweitwagen fahren möchte, benötigt eine Kfz-Zweitwagenversicherung. Insbesondere Paare und Familien, bei denen beide Partner täglich zur Arbeit fahren, benötigen häufig einen Zweitwagen. Doch auch Singles, die beispielsweise im Sommer ein Cabrio als Zweitwagen fahren möchten, sollten Ihren Zweitwagen durch eine Zweitwagenversicherung absichern.

Grundsätzlich kann ein Zweitwagen zwar auch als Erstfahrzeug angemeldet werden. In der Regel ist die Versicherung in diesem Fall jedoch teurer. Denn wer mit der Kfz-Versicherung noch keine schadensfreien Jahre nachweisen kann, fängt mit der teuren Schadensfreiheitsklasse 0 an. Haben Sie dagegen für Ihren Erstwagen bereits eine höhere Schadensfreiheitsklasse wie zum Beispiel die SF-Klasse ½ erreicht, können Sie das zweite Fahrzeug ebenfalls mit der günstigeren Schadensfreiheitsklasse versichern lassen.

Die Zweitwagenversicherung für Fahranfänger

Aufgrund der geringen Fahrpraxis kommen auf Fahranfänger bei einer Erstwagenversicherung hohe Versicherungskosten zu. Viele Eltern von Fahranfängern entscheiden sich deshalb für eine Kfz-Zweitwagenversicherung für ihr Kind. Dadurch lässt sich die teure Schadensfreiheitsklasse 0 umgehen und der Zweitwagen wird direkt mit der Schadensfreiheitsklasse ½ eingestuft. 

Im Vergleich zu einer Erstwagenversicherung können dadurch mehr als 20 Prozent der Kosten eingespart werden. Bleibt der Zweitwagen unfallfrei, wird die Versicherung mit der Zeit noch günstiger. Um die genannten Vorteile nutzen zu können, sollte das Kind Halter des Fahrzeugs werden und die Eltern Versicherungsnehmer.

Konnte der Fahranfänger ein paar schadensfreie Jahre sammeln, besteht die Möglichkeit, dass das Kind die Zweitwagenversicherung übernimmt. Die schadensfreien Jahre werden dann auf den Sohn oder die Tochter übertragen. Diese sogenannte Rabattübertragung ist jedoch nur zwischen Verwandten ersten Graden, also zwischen Eltern und Kindern möglich.

Welche Konditionen gelten für die Zweitwagenversicherung?

Nur in seltenen Fällen ist es möglich, für die Zweitwagenversicherung dieselbe Kfz-Schadensfreiheitsklasse zu erhalten wie für den Erstwagen. Streben Sie diese Sondereinstufung für Ihren Zweitwagen an, müssen Sie strenge Bedingungen erfüllen. So muss das Erstfahrzeug auf denselben Versicherungsnehmer zugelassen sein wie das Zweitfahrzeug. Als alleiniger Fahrzeugführer darf dieser das Auto im Straßenverkehr führen.

Bei einem verhältnismäßig hohen Basisbetrag für den Zweitwagen erhalten Versicherungsnehmer durch Sonderrabatte ähnlich gute Konditionen bei der Versicherung wie beim Erstwagen. Vereinbaren Sie jetzt bei der Zurich Versicherung einen Termin, um sich eine individuelle Einstufung für die Zweitwagenversicherung erstellen zu lassen.

Wie viel kostet eine Zweitwagenversicherung

Wenn Sie sich für die Zurich Versicherung entscheiden, können Sie Ihre Zweitwagenversicherung günstig abschließen und sich einen Rabatt von bis zu 34 Prozent sichern. Auch eine günstige Zweitwagenversicherung für Fahranfänger können Sie bei uns abschließen. Ihre individuellen Zweitwagenversicherungskosten können Sie über unseren Zweitwagenversicherungsrechner ermitteln lassen.

agent-finder-y-300x300

Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema KFZ-Versicherung, digital oder vor Ort.

Haben Sie Fragen zur Zweitwagenversicherung von Zurich?

  • Ist die Zweitwagenversicherung Pflicht?
    Ja, auch der Zweitwagen muss über eine Haftpflichtversicherung versichert sein. Ohne diese Pflichtversicherung dürfen Sie mit Ihrem Auto nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Grundsätzlich wäre es zwar möglich, den Zweitwagen als Erstfahrzeug anzumelden. Die Zulassung als Erstwagen ist jedoch in der Regel teurer als eine Zweitwagenversicherung, da hierbei noch keine schadensfreien Jahre nachgewiesen werden können. Die kostengünstigere und damit für Sie als Zweitwagenhalter sinnvollere Wahl ist somit die Zweitwagenversicherung.
  • Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
    Der Versicherungsschutz für das Fahrzeug beginnt sofort mit Zahlung des ersten Beitrags. Eine Wartezeit gibt es in diesem Fall nicht.
  • Kann ich als Ehepartner auch von der Zweitwagenversicherung profitieren?

    Im Normalfall muss der Erstwagen auf die gleiche Person zugelassen sein wie der Zweitwagen. Hiervon ausgenommen sind Ehepartner. Somit können Sie auch als Ehepartner von einer Kfz-Zweitwagenversicherung profitieren.

  • kfz-haftpflichtversicherung_352x220_2022_05
    Ratgeber Fahrzeuge

    KFZ-Haftpflichtversicherung

    Die KFZ-Haftpflicht regelt Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen.

  • kfz-anmelden_352x220_2022_01
    Ratgeber Fahrzeuge

    Auto anmelden

    Informieren Sie sich, wie Sie Ihr Fahrzeug bei der KFZ-Zulassungsstelle anmelden und welche Papiere Sie brauchen.

  • ratgeber-fahrzeuge_352x220_2021_11
    Ratgeber Fahrzeuge

    Alle Ratgeber im Überblick

    Hier erfahren Sie alles, was Sie rund um das Thema Fahrzeuge wissen müssen.

Das könnte Sie auch interessieren

kfz-versicherung_300x300_2022_06

KFZ-Versicherung

Gestalten Sie Ihre Kfz-Versicherung ganz individuell. Mit der Auto-Haftpflicht sichern Sie sich gegen Ansprüche Dritter ab und mit der Voll- oder Teilkasko sind Schäden am Fahrzeug optimal abgesichert.

rollerversicherung_300x300_2020_11

Roller-und Mopedversicherung

Die Roller- Mofa und Mopedversicherung von Zurich sichert Sie im Bereich Haftpflicht und Teilkaskoversicherung ab. Der Versicherungsschutz kann auch für E-Roller, E-Bikes und Segways abgeschlossen werden.

mann-sitzt-auf-anhaenger_300x300_2022_08

Anhängerversicherung

Auto-Anhänger sind bei vielen Gelegenheiten eine große und praktische Hilfe. Sollte jedoch einmal ein Unfall mit dem Anhänger passieren, sichert Zurich Sie vor den finanziellen Folgen ab.