Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung – ist das sinnvoll?

Zur persönlichen
Beratung

Zuletzt aktualisiert : 14.02.2025
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Eine Risikolebensversicherung zahlt beim Tod der versicherten Person eine vereinbarte Summe als Einmalbetrag an die Hinterbliebenen.
  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Einkommen ab, indem sie eine monatliche Rente zahlt, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr oder nur erheblich eingeschränkt ausüben kann.
  • Eine Kombination kann sinnvoll sein, wenn Sie beide Risiken – Tod und Berufsunfähigkeit – absichern möchten. Bei Berufsunfähigkeit zahlt Zurich eine Berufsunfähigkeitsrente und übernimmt die Beitragszahlung für Ihre Risikolebensversicherung.

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung ist eine Versicherung, die im Todesfall der versicherten Person an die Bezugsberechtigten eine vereinbarte Geldsumme auszahlt. Sie bietet der Familie oder anderen Bezugsberechtigten finanzielle Sicherheit, falls der Hauptverdiener oder eine andere wichtige Person plötzlich verstirbt. Die Versicherung läuft für den bei Vertragsabschluss festgelegten Zeitraum. Wenn die versicherte Person während dieser Zeit stirbt, wird die vereinbarte Summe ausgezahlt. Tritt der Versicherungsfall nicht ein, endet der Vertrag ohne Auszahlung.

Eine Risikolebensversicherung ist besonders wichtig, wenn Sie finanzielle Verpflichtungen haben, also Ihr Partner oder Ihre Familie auf Ihr Einkommen angewiesen sind oder Sie einen Kredit aufgenommen haben.

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RisikoLeben Komfort

Die Risikolebensversicherung von Zurich sichert Sie und Ihre Lieben finanziell ab, wenn es zu schweren Erkrankungen oder einem Todesfall kommt. Die Absicherung von zwei Personen in einem Vertrag ist möglich.

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie gesundheitsbedingt Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Diese zahlen wir, wenn Ihre Berufsunfähigkeit (voraussichtlich) mindestens sechs Monate besteht, auch rückwirkend und wenn Sie zu mindestens 50% nicht arbeiten können.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist besonders wichtig, da die staatlichen Leistungen bei Krankheit nicht ausreichen, um den Lebensstandard zu halten. Der Versicherungsschutz kann bis zum Erreichen des gesetzlich definierten Renteneintrittsalters abgeschlossen werden.

Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren

Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung schützen Sie und Ihre Hinterbliebenen vor finanziellen Schwierigkeiten und sind daher äußerst wichtige Versicherungen. Wenn Sie sich entschieden haben, beide Versicherungen abzuschließen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie schließen Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung einzeln und getrennt voneinander ab. Sie unterzeichnen zwei Verträge und erhalten zwei Policen. Zugleich wird für jede Versicherung ein eigener RisikoCheck mit Gesundheitsfragen nötig.
  2. Sie kombinieren beide Versicherungen in einer Police.
    Bei einer Kombination schließen Sie die Risikolebensversicherung als Hauptversicherung ab – bei Zurich ist dies die RisikoLeben Komfort – und kombinieren diese mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ).

Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bietet Ihnen die wichtigsten Vorteile, die Sie auch bei einem Einzelvertrag einer BU-Versicherung haben:

  • Zahlung der vereinbarten monatlichen Rente ab 50% Berufsunfähigkeit
  • im Falle der Berufsunfähigkeit werden die Beiträge für die Risikolebensversicherung von Zurich übernommen
  • Anpassung des Versicherungsschutzes bei bestimmten Lebensereignissen
  • auf Wunsch Einschluss einer Dynamik
  • Rückwirkende Leistungen ab Beginn der Berufsunfähigkeit
  • Verzicht auf Prüfung, ob theoretisch eine alternative Tätigkeit (so genannte „abstrakte Verweisung“) ausgeübt werden kann
  • weltweiter Rund-um-die-Uhr-Schutz
  • kostenlose professionelle Hilfe bei Rehabilitationsmaßnahmen

Im Ergebnis erhalten Sie eine Police, die sowohl eine Risikolebensversicherung beinhaltet als auch Ihre Berufsunfähigkeit absichert.

Grundsätzlich gilt bei Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung – ob einzeln oder in Kombination abgeschlossen: Die von Ihnen gezahlten Prämien werden allein für den Risikoschutz verwendet, also für den Fall, dass Sie berufsunfähig werden oder versterben. Es wird kein Kapital angespart. Bei Vertragsende ohne Eintritt eines Versicherungsfalls erfolgt keine Auszahlung.

Was spricht für Einzelverträge?

Auch Einzelverträge haben Vorteile:

  1. Vertragsanpassungen
    Wenn Sie Ihren Vertrag anpassen möchten, etwa durch Erhöhung der Leistungen oder Verlängerung der Laufzeit, ist dies bei Einzelverträgen in der Regel einfacher und flexibler als bei einem Kombiprodukt.
  2. Vertragskündigungen
    Sollte sich Ihr Bedarf ändern und Sie eine der beiden Absicherungen nicht mehr benötigen, ist es häufig nur möglich den Zusatzvertrag zu kündigen.
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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung, digital oder vor Ort.

Die häufigsten Fragen und Antworten zur Kombination von Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Was passiert mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn man stirbt?
    Verstirbt die versicherte Person einer Berufsunfähigkeitsversicherung, endet der Vertrag. Beiträge zur BU-Versicherung müssen nicht mehr bezahlt werden.
    Hat die versicherte Person bis zum Todeszeitpunkt eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, endet auch hier der Vertrag und es werden keine weiteren Leistungen gezahlt.
  • Wann zahlt die BU nicht mehr?

    In diesen Fällen stellt eine Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Leistungen ein:

    • Wegfall der Berufsunfähigkeit
      Bei gesundheitlicher Verbesserung der versicherten Person und wenn der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50% sinkt, erlischt der Anspruch auf Leistungen bei Berufsunfähigkeit. Übt die versicherte Person eine andere ihrer Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit konkret aus, liegt ebenfalls keine Berufsunfähigkeit mehr vor.
    • Erreichen des Endalters/Vertragsendes
      Die BU-Rente wird nur bis zu dem im Vertrag festgelegten Endalter oder der vertraglich vereinbarten Leistungsdauer gezahlt.
    • Tod des Versicherten
      Mit dem Tod des Versicherten endet die Berufsunfähigkeitsversicherung. Es werden keine weiteren Zahlungen mehr geleistet.
  • Sind Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung das Gleiche?

    Nein, es sind zwei grundlegend unterschiedliche Versicherungen. Zweck und Leistungen veranschaulicht diese Tabelle:

      Lebensversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung
    Was ist der Zweck Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall und Vermögensaufbau (Kapital- und fondsgebundene Lebensversicherung) Einkommensabsicherung im Falle von Berufsunfähigkeit
    Wann leistet die Versicherung Abhängig von der Form der Versicherung, z.B. bei Tod der versicherten Person oder bei Vertragsablauf bei Kapital- und fondsgebundenen Versicherungen Wenn der Versicherte seinen Beruf voraussichtlich oder tatsächlich für mindestens sechs Monate zu 50 % nicht mehr ausüben kann
    Was zahlt die Versicherung? Abhängig von der Form der Versicherung, z.B. einmalige Auszahlung im Todesfall oder angespartes Kapital bei Kapital- und fondsgebundenen Versicherungen Monatliche Berufsunfähigkeitsrente und ggfls. Beitragsbefreiung einer Hauptversicherung
  • Was sind die Gemeinsamkeiten von Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung?

    Gemeinsamkeiten sind:

    • Risikoversicherung
      Beide Versicherungen dienen in erster Linie dem Schutz vor spezifischen Risiken. Sie legen kein Kapital an und zahlen nur im Falle eines klar definierten Ereignisses – Tod oder Berufsunfähigkeit.
    • Finanzielle Absicherung
      Beide Versicherungen sichern die finanziellen Folgen eines unerwarteten Ereignisses ab, sei es der Tod des Versicherten oder dessen Berufsunfähigkeit. Wenn das versicherte Risiko während der Vertragslaufzeit nicht eintritt, erfolgt keine Auszahlung an den Versicherten oder dessen Hinterbliebene.
    • Vertragslaufzeit
      Bei beiden Versicherungen wird zu Vertragsabschluss festgelegt, wie lange der Versicherungsschutz bestehen soll.

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