Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Bandscheibenvorfall

Zur persönlichen
Beratung

Zuletzt aktualisiert : 13.12.2024
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn der Versicherte aufgrund eines Bandscheibenvorfalls seinen Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann und dies voraussichtlich für mindestens sechs Monate ununterbrochen andauert.
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet bei einem Bandscheibenvorfall finanziellen Schutz durch eine monatliche Rente und kann unter bestimmten Bedingungen auch berufliche Umschulungen oder Arbeitsplatzanpassungen unterstützen.
  • Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist trotz eines Bandscheibenvorfalls in den meisten Fällen möglich, allerdings können höhere Beiträge und Leistungsausschlüsse die Folge sein.

Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Bandscheibenvorfall

In Deutschland zählen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Zwar muss nicht immer ein Bandscheibenvorfall die Ursache für Rückenschmerzen sein. Dennoch sind jedes Jahr in Deutschland rund 180.000 Patienten davon betroffen.
Ein Bandscheibenvorfall entsteht, wenn der weiche Kern einer Bandscheibe durch den äußeren Faserring austritt und auf Nerven drückt. Dies kann zu starken Schmerzen, Lähmungserscheinungen und Bewegungseinschränkungen führen.
Je nachdem, wo der Bandscheibenvorfall auftritt und wie groß er ist, kann er zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Berufsunfähigkeit führen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet in solchen Fällen finanziellen Schutz. Sie stellt sicher, dass Betroffene ihre Lebenshaltungskosten weiterhin decken können, wenn sie aufgrund von gesundheitlichen Problemen ihren Beruf gar nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt ausüben können.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung von Zurich kann Ihnen helfen, finanzielle Lücken zu schließen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Bandscheibenvorfall?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie im Sinne Ihrer Versicherung berufsunfähig sind. Bei der Zurich Berufsunfähigkeitsversicherung ist dies der Fall, wenn Sie als Versicherungsnehmer Ihren Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben können und dies voraussichtlich für mindestens sechs ununterbrochen Monate der Fall ist.

Die genaue Beurteilung erfolgt durch den Versicherer auf Basis medizinischer Unterlagen. Erkennt die Versicherung die Berufsunfähigkeit an, besteht der Leistungsanspruch so lange, wie die krankheitsbedingten Beeinträchtigungen andauern, maximal bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Leistungsdauer bzw. dem Tod der versicherten Person.
Sollte der Zustand dauerhaft sein, erhalten Sie die vereinbarte BU-Rente, solange die Berufsunfähigkeit anhält. Der Versicherer hat ein Recht auf Nachprüfung - das bedeutet, das überprüft werden kann, ob Leistungspflicht nach wie vor besteht. Es besteht eine Anzeigepflicht, wenn erneut eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Diese Überprüfung wird regelmäßig wiederholt, um sicherzustellen, dass die Bedingungen weiterhin erfüllt sind.

Wie schützt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Bandscheibenvorfall?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet finanziellen Schutz, wenn ein Bandscheibenvorfall dazu führt, dass Sie Ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt ausüben können. Sie erhalten eine monatliche Rente (sofern vereinbart), die Ihnen hilft, Ihren Lebensstandard zu halten und finanzielle Verpflichtungen trotz Berufsunfähigkeit zu erfüllen. Zusätzlich bietet Zurich Unterstützung bei der beruflichen und medizinischen Rehabilitation an, Ihnen eine Rückkehr ins Arbeitsleben zu ermöglichen.

Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen trotz eines Bandscheibenvorfalls

Generell können Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch trotz eines Bandscheibenvorfalls abschließen. Hierfür ist es jedoch entscheidend, dass Sie bei der Gesundheitsprüfung der Versicherung alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten.

  • Ein Risikozuschlag bedeutet, dass Sie höhere Beiträge zahlen, aber uneingeschränkten Versicherungsschutz haben.
  • Ein Leistungsausschluss kann vereinbart werden, bei dem bestimmte Rückenleiden von der Versicherung ausgeschlossen sind. Wenn Rückenleiden ausgeschlossen sind, erhalten Sie keine Leistungen bei Berufsunfähigkeit durch diese Beschwerden.
  • In manchen Fällen kann der Versicherer den Antrag wegen eines Bandscheibenvorfalls ablehnen. Prüfen Sie im Falle einer Ablehnung die Konditionen anderer Versicherer. Es kann sinnvoll sein, Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht zu ziehen. Die Entscheidung hängt von der Art des Bandscheibenvorfalls und den Bedingungen des Versicherers ab. Gerne beraten  wir Sie hierzu.

Tipp: Möchten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz eines Bandscheibenvorfalls abschließen, können Sie eine Risikovoranfrage bei der Versicherung stellen. Diese anonyme Anfrage ermöglicht es Ihnen, im Voraus herauszufinden, unter welchen Bedingungen die BU-Versicherung bei dem von Ihnen bevorzugten Anbieter abgeschlossen werden kann.

Berufsunfähig durch einen Bandscheibenvorfall: Was muss man tun?

Diagnose und Attest

Zur Überprüfung Ihres Anspruches werden die von Ihren Ärzten und Behandlern bereits erstellten medizinischen Unterlagen ausgewertet.

Leistungen und Versicherungen prüfen

  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, sollte man diese umgehend informieren und die notwendigen Unterlagen einreichen, um eine Rente oder andere Leistungen, wie z.B. Reha-Leistungen, zu beantragen.
  • Gesetzliche Rentenversicherung: In Deutschland kann man unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung erhalten.
  • Krankenkasse: Auch die Krankenkasse sollte informiert werden, da sie eventuell weitere medizinische Leistungen oder Krankengeld zahlt.

Rehabilitation und Umschulung

  • Rehabilitation: Häufig wird nach einem Bandscheibenvorfall eine Reha-Maßnahme empfohlen, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.
  • Umschulung: Wenn eine Rückkehr in den bisherigen Beruf nicht möglich ist, kann eine Umschulung oder berufliche Rehabilitation in Betracht gezogen werden. Dies kann über die Rentenversicherung oder die Arbeitsagentur erfolgen. Zurich unterstützt auf Wunsch unserer Kunden bei der beruflichen und medizinischen Rehabilitation. Bspw. Umschulungen, Modifizierung bisheriger Arbeitsplatz.
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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung & Bandscheibenvorfall, digital oder vor Ort.

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema der bandscheibenvorfallbedingten Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Welche Versicherung zahlt bei Bandscheibenvorfall?

    Bei einem Bandscheibenvorfall können verschiedene Versicherungen infrage kommen, je nach Art und Umfang der Absicherung.

    • Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie zahlt, wenn der Bandscheibenvorfall dazu führt, dass Sie dauerhaft oder voraussichtlich 6 Monate nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf nicht mehr zumindest zu 50 % ausüben und dies gemäß den Bedingungen der Versicherungspolice anerkannt wird.
    • Private Unfallversicherung: In der Regel greift diese, wenn der Bandscheibenvorfall durch einen Unfall verursacht wurde.
    • Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Diese greift, wenn Sie aufgrund des Bandscheibenvorfalls als erwerbsunfähig gelten. · Gesetzliche und private Krankenversicherung: Sie übernehmen die Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation und eventuelle Operationen bei einem Bandscheibenvorfall.
    • Gesetzliche Unfallversicherung: Diese zahlt, wenn der Bandscheibenvorfall ausschließlich auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist.
  • Ist man mit einem Bandscheibenvorfall berufsunfähig?
    Ob Sie mit einem Bandscheibenvorfall berufsunfähig sind, hängt von der Schwere des Vorfalls und den beruflichen Anforderungen ab. In schweren Fällen kann ein Bandscheibenvorfall dazu führen, dass man seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Leichtere Fälle erlauben oft eine Rückkehr zur Arbeit nach Behandlung und Rehabilitation.
  • Wie lange ist man mit einem Bandscheibenvorfall in der Regel krankgeschrieben?
    Bei einem Bandscheibenvorfall ist man in der Regel etwa zwei bis sechs Wochen krankgeschrieben. Die genaue Dauer hängt von der Schwere des Vorfalls, den individuellen Beschwerden und dem Heilungsverlauf sowie den Belastungen durch den Beruf ab. In einigen Fällen kann die Arbeitsunfähigkeit auch länger dauern, insbesondere wenn eine Operation erforderlich ist oder die Symptome schwerwiegend sind.
  • Welchen Beruf kann man mit einem Bandscheibenvorfall ausführen?
    Mit einem Bandscheibenvorfall können Berufe ausgeübt werden, die körperlich wenig belastend für die Bandscheiben sind und kein schweres Heben oder Tragen erfordern. Geeignet sind vor allem sitzende Tätigkeiten, zum Beispiel Büroarbeiten, Tätigkeiten in der Verwaltung, IT-Berufe oder beratende Tätigkeiten. Wichtig ist, dass der Arbeitsplatz ergonomisch eingerichtet ist und regelmäßige Pausen und Bewegungen eingeplant werden, um die Wirbelsäule zu entlasten.

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