Berufsunfähigkeitsrente: Das sollten Sie wissen

Zuletzt aktualisiert : 11.08.2023
5 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Berufsunfähigkeitsrente – das Wichtigste kurz erklärt

  • Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert Sie finanziell ab, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit oder einem Unfall für mindestens 6 Monate oder sogar dauerhaft nicht mehr ausüben können.
  • Im Unterschied hierzu ist die Erwerbsminderungsrente eine staatliche Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt wird. So liegt zum Beispiel eine volle Erwerbsminderung nur vor, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag eine beliebige am Arbeitsmarkt angebotene Tätigkeit verrichten können.
  • Um Ihren Lebensstandard halten zu können, gilt für die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ein Richtwert von etwa 75 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens.
  • Um die Berufsunfähigkeitsrente zu beantragen, müssen Sie die medizinischen Unterlagen der behandelnden Ärzte einreichen

Was ist die Berufsunfähigkeitsrente?

Eine Berufsunfähigkeitsrente gleicht im Idealfall die Differenz zwischen dem aktuellen Einkommen und der staatlichen Erwerbsminderungsrente aus. So können Sie Ihren Lebensunterhalt sichern. Dazu hat eine Berufsunfähigkeitsrente leichtere Voraussetzungen zum Erhalt der Leistung als die Erwerbsminderungsrente

Eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit können Sie sowohl im Rahmen eines privaten Vertrages oder einer betrieblichen Altersvorsorge abschließen. Als berufsunfähig im Sinne der Berufsunfähigkeitsrente gelten Sie, wenn Sie zu mindestens 50 Prozent Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können.

Im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) muss die Berufsunfähigkeit infolge einer Krankheit, einer Körperverletzung oder einem mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall eintreten. Die Berufsunfähigkeit muss für eine Mindestdauer von 6 Monaten ununterbrochen andauern.

Welche Berufsunfähigkeitsrente erhält man vom Staat?

Der Staat zahlt seit dem Jahr 2001 für Arbeitnehmer, die nach 1961 geboren sind, keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Sie wurde durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die Erwerbsminderungsrente ist jedoch deutlich niedriger bemessen als die Berufsunfähigkeitsrente.

Die durchschnittliche Höhe der im Jahr 2021 neu zugegangenen Erwerbsminderungsrenten in Westdeutschland lag bei 972 Euro pro Monat für Männer und 859 Euro pro Monat für Frauen. In Ostdeutschland betrugen die durchschnittlichen Auszahlungen 891 Euro für Männer und 984 Euro für Frauen.

Ein weiterer Nachteil: Die Erwerbsminderungsrente bietet keinen Berufsschutz. Das bedeutet: Wenn Sie Ihrem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen können, aber in der Lage sind, eine andere Arbeit zu verrichten, erhalten Sie keine Erwerbsminderungsrente. Akademiker können demnach zum Beispiel verpflichtet werden, einer ungelernten Arbeit nachzugehen.

Die halbe Erwerbsminderungsrente erhalten Sie zudem nur, wenn es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, mehr als 6 Stunden irgendeiner Arbeit nachzugehen. Um jedoch die volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen Sie unfähig sein, mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten.

Eine weitere Hürde: Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen Sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre ununterbrochen in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. Das bedeutet, dass junge Leute wie Azubis, Studenten und Berufsanfänger in der Regel keine Erwerbsminderungsrente beziehen können.

Viele Voraussetzungen also, die erfüllt sein müssen, um eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen – umso mehr spricht für eine private Berufsunfähigkeitsrente!

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung von Zurich kann Ihnen helfen, finanzielle Lücken zu schließen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

Unterschied zwischen Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente

Die Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente zu kennen, lohnt sich, denn es gibt jeweils andere Voraussetzungen und Leistungen. Hier ein Überblick:

Berufsunfähigkeitsrente Erwerbsminderungsrente
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die bei Zurich bis zum Alter von 62 Jahren abgeschlossen werden kann. Eine Erwerbsminderungsrente erhalten Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen.
Als berufsunfähig gilt, wer in seinem bisherigen Beruf nicht mehr oder für mindestens 6 Monate nicht mind. 50 Prozent arbeiten kann. Als voll erwerbsgemindert gelten Arbeitnehmer, die weniger als 3 Stunden täglich irgendeiner Arbeit nachgehen können.
Die Höhe der Rente können Sie bei Vertragsabschluss selbst festlegen (unter Berücksichtigung der finanziellen Angemessenheit). Die monatliche Rente ist davon abhängig, wie viele Jahre und wie viel Geld in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt worden ist.
Der Beginn des Versicherungsschutzes kann individuell festgelegt werden – meist ab Zahlung des ersten Beitrags. Die Leistungen können in der Regel nach 5 Beitragsjahren in der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch genommen werden.

Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsrente sein?

Um Ihren Lebensstandard im Falle einer Berufsunfähigkeit aufrechterhalten zu können, schlägt der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungsgesellschaft) als Richtwert ca. 75 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens vor.
Die Zahlungen der BU sollten im Versicherungsfall auch ausreichen, um den Aufbau Ihrer Altersvorsorge weiterführen zu können. Denn wer eine BU-Rente empfängt, zahlt nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein und die Ansprüche werden eingefroren.

Entscheidend für den monatlichen Beitrag für Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung sind natürlich auch Ihre individuellen finanziellen Möglichkeiten.

Zudem geben alle Versicherungen eine Höchstgrenze für die maximale Rentenhöhe vor. Zurich bietet Ihnen eine BU-Rente von max. 75 Prozent des Nettoeinkommens bzw. bis zu 60 Prozent des Bruttoeinkommens.

Abzüge und Steuern bei der Berufsunfähigkeitsrente

Bei einer Berufsunfähigkeitsrente handelt es sich grundsätzlich um ein steuerpflichtiges Einkommen. Die Höhe der Steuer hängt vom persönlichen Steuersatz und der Dauer der Rentenzahlung ab.

Steuerfrei ist die Berufsunfähigkeitsrente, wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 10.908 EUR (2023) für Einzelpersonen und 21.816 EUR für Ehepartner (2023) nicht übersteigt.

Liegt die Auszahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung über dem Grundfreibetrag, müssen Sie den sogenannten Ertragsanteil der BU-Rente versteuern. Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils an der BU-Rente hängt von der Rentendauer ab.

Höhe des steuerpflichtigen Ertrags
1 Jahr 0 Prozent
2 Jahre 1 Prozent
5 Jahre 5 Prozent
10 Jahre 12 Prozent
15 jahre 16 Prozent
20 Jahre 21 Prozent

Ein Beispiel: Mit 57 Jahren müssen Sie nach einem Schlaganfall aus Ihrem Beruf ausscheiden. Aus Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie wie vereinbart eine monatliche Rente von 1.500 EUR bis zu Ihrem Renteneintrittsalter mit 67 Jahren.
Das heißt: Ihre Rentendauer beträgt 10 Jahre und Ihnen wird ein Ertragsanteil von 12 Prozent versteuert.
Bei einer Rente von 1.500 EUR sind das 180 Euro im Monat und 2.160 Euro im Jahr.

Bei einem Steuersatz von 25 Prozent Gesamtsteuersatz würden somit monatlich 45 EUR Steuern auf die 180 EUR steuerpflichtige Rentenleistung fallen. Sie erhalten nach diesem Rechnungsmodell eine Nettorente von 1.455 EUR.

Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeitsrente

Um eine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten, müssen die folgenden drei Voraussetzungen zutreffen:

  1. Der Versicherte leidet unter Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall. Unter Krankheit sind sowohl körperliche als auch geistige Beeinträchtigungen zu verstehen, die dazu führen, dass der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeführt werden kann.
  2. Die Versicherung zahlt die vereinbarte Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn der Versicherte nachweist, dass der Grad der Berufsunfähigkeit über 50 Prozent beträgt und der zuletzt ausgeübte Beruf für mindestens 6 Monate nicht ausgeübt werden kann.
  3. Die Leistung wird nur ausgezahlt, wenn die Antragsfragen bei Vertragsabschluss wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Sind Ausschlussgründe vereinbart, gelten für andere Krankheitsursachen Versicherungsschutz.

So beantragen Sie die Berufsunfähigkeitsrente

Unterrichten Sie Ihre Versicherung umgehend über Ihre Berufsunfähigkeit, damit die BU-Rente mit dem Eintritt in die Berufsunfähigkeit ausgezahlt wird – auch wenn eine spätere Nachregulierung in der Regel möglich ist.

Bei der Antragsstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  1. Medizinische Befunde und Prognosen
    Medizinische Befunde und Unterlagen der Sie behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Dabei dokumentieren die Ärzte unter anderem auch die Prognose der Berufsunfähigkeit sowie die Dauer.
  2. Informationen zu Ihrem beruflichen Werdegang und Ihrem Einkommen
    Die Versicherung benötigt u. a. Auskünfte über Ihre berufliche Aus- und Weiterbildung, Arbeitsverträge und Nachweis zum Einkommen.
  3. Weitere wichtige Unterlagen
    Eine Berufsunfähigkeit kann viele Ursachen haben, deshalb sprechen wir individuell mit Ihnen ab, welche Unterlagen wie von Ihnen noch brauchen. Dazu können gehören: Unfallberichte, die Korrespondenz mit einem Sozialversicherungsträger, mit der Berufsgenossenschaft, einem Versorgungswerk oder einer Beamtenversorgung.

In unseren Checklisten für Arbeitnehmer und für Selbstständige finden Sie, was Sie für eine detaillierte Dokumentation benötigen.

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Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Berufsunfähigkeitsrente, digital oder vor Ort.

Haben Sie Fragen zum Thema Berufsunfähigkeitsrente?

  • Erhält man eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente?
    Einen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente haben nur noch Arbeitnehmer, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Alle anderen erhalten im Fall einer Berufsunfähigkeit die geringere gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente.
  • Wie lange erhält man die Berufsunfähigkeitsrente?
    Die Berufsunfähigkeitsrente wird bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gezahlt. Maximal ist das bis zur Erreichung des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Denn als Rentner können Sie keine Berufsunfähigkeitsrente mehr beziehen, weil die BU-Rente nur bis zur vereinbarten Leistungsdauer gezahlt wird. Die BU ist keine Rentenversicherung bis an Ihr Lebensende.
  • Ab wann gibt es eine Berufsunfähigkeitsrente?
    Eine Berufsunfähigkeitsrente wird gezahlt, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann, und zwar zu mindestens 50 Prozent und das für voraussichtlich mindestens 6 Monate.
  • Kann man trotz Berufsunfähigkeitsrente arbeiten?
    Grundsätzlich kann man diese Frage mit Ja beantworten. Denn berufsunfähig bedeutet nicht, dass man überhaupt nicht mehr arbeiten kann oder darf. Beziehen Sie Leistungen wegen Berufsunfähigkeit und nehmen eine berufliche Tätigkeit auf, informieren Sie bitte ihre Versicherung. Sie wird Ihren Fall individuell prüfen.

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