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Falls doch, sind wir für dich da.

"Ich bin jung. Mir geht es gut. Mir passiert schon nix."

Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leute bis 30

Wir haben für dich das Wichtigste einfach und übersichtlich dargestellt.

  • 100% Rente bereits bei 50% Berufsunfähigkeit
  • Wenn du Arbeitnehmer bist, spielt es für uns keine Rolle, ob du theoretisch noch einen anderen Beruf ausüben könntest
  • Selbst als Student oder Azubi kannst du dich mit 1.250 EUR BU-Rente absichern, auch wenn du nicht so viel verdienst
  • Egal, wo du dich aufhältst, bei uns bist du weltweit 24/7 abgesichert – auch in deiner Freizeit

Mehr Details findest du hier

Die wichtigsten Produktfeatures im Überblick

Wir haben dir die wichtigsten Infos kurz und knapp zusammengefasst. Maßgeblich für die Absicherung sind jedoch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

  • Einsteiger-Modell

    Du kannst bis zum 30. Lebensjahr unser Einsteiger-Modell abschließen und so von besonders günstigen Beiträgen profitieren. Wichtig zu wissen: Die Versicherung läuft dann nur bis maximal zu deinem 40. Lebensjahr. Ohne eine erneute Gesundheitsprüfung kannst du jederzeit in einen Berufsunfähigkeits-Schutzbrief wechseln. Solltest du bis zum 40. Lebensjahr berufsunfähig werden, zahlen wir die BU-Rente natürlich solange du berufsunfähig bist und maximal bis zu deinem 67. Lebensjahr.

  • Leistung ab 50% Berufsunfähigkeit

    Solange du zu mindestens 50% berufsunfähig bist, zahlen wir dir die volle vereinbarte monatliche Rente, und das sogar rückwirkend. Wenn du uns einen Antrag stellst, prüfen wir, ob deine Ansprüche berechtigt sind. Bei Bedarf setzen wir auch Spezialisten ein, die sich vor Ort ein Bild von deiner Lage machen und dir mit Rat und Tat zur Seite stehen.

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung

    Wir zahlen dir auch dann die vereinbarte Rente, wenn du theoretisch einen anderen Beruf ausüben könntest. Der Fachbegriff hierfür ist "Verzicht auf abstrakte Verweisung".

  • Lebensphasenkonzept: dein Schutz wächst mit

    Dein Leben verändert sich. Das erste eigene Geld, die große Liebe, Heirat, Kinder oder das Eigenheim. Dein Versicherungsbedarf wird sich entsprechend verändern. Bei uns ist das kein Problem: Du entscheidest, ob du bei wichtigen Ereignissen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes oder Gehaltserhöhung von mindestens 10%) deinen Schutz gegen eine angepasste Prämie erhöhen möchtest. Das geht auch in den ersten 5 Jahren ohne bestimmten Grund. In jedem Fall verzichten wir auf eine erneute Gesundheitsprüfung.

  • Weltweiter Versicherungsschutz

    Egal, wo und wann die Berufsunfähigkeit eintritt, du bist weltweit und rund um die Uhr versichert. In der Freizeit genauso wie im Job.

  • Rehabilitationshilfe

    Der Weg zurück in den Job ist nicht einfach. Wenn du es möchtest, unterstützen wir dich bei der Reha und der Rückkehr ins Berufsleben. Zusätzlich zu der monatlichen Rentenzahlung organisieren wir kostenfreie Rehabilitations- und Berufsberatungen durch anerkannte Fachleute und übernehmen die anfallenden Kosten für diese Maßnahme (z.B. Umschulung), maximal bis zum 6-fachen der versicherten monatlichen BU-Rente.

  • BU-Rente von bis zu 1.250 EUR für Azubis und Studenten

    Selbst wenn du als Student oder Azubi noch nicht so viel verdienst, können wir dich monatlich mit bis zu 1.250 EUR Berufsunfähigkeitsrente absichern.

  • Flexibilität in der Beitragszahlung

    Wenn es finanziell mal eng wird, hast du die Möglichkeit, die Beiträge zu reduzieren oder ganz zu pausieren.

  • Leistung auch bei Arbeitsunfähigkeit (optional)

    Wir zahlen nicht nur bei Berufsunfähigkeit, sondern, wenn du es in deinem Vertrag berücksichtigst, auch bei Arbeitsunfähigkeit. Und das in voller Höhe der vereinbarten BU-Rente. Die Leistung erhältst du für max. 24 Monate während der Vertragslaufzeit.

Du bist über 30? Erkundige dich über unseren Berufsunfähigkeits-Schutzbrief.

Berufsunfähig - wodurch eigentlich?

Sonstige Erkrank-ungen 14,4 % Erkrankungen des Skelett- und Bewegungs-apparats 18,8 % Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems 3,6 % Krebs und andere bösartige Geschwüre 15,6 % Unfälle 13,6 % PsychischeErkrankungenund Nerven-krankheiten 34 % Sonstige Erkrank-ungen 14,4 % Erkrankungen des Skelett- und Bewegungs-apparats 18,8 % Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems 3,6 % Krebs und andere bösartige Geschwüre 15,6 % Unfälle 13,6 % PsychischeErkrankungenund Nerven-krankheiten 34 %
Klicke auf die pulsierenden Buttons und erfahre, wodurch eine Berufsunfähigkeit ausgelöst werden kann.

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*Fallbeispiel aus der Praxis unserer Schadenbearbeitung, Name geändert, Bild beispielhaft.

Quelle: Ursachen für eine Berufsunfähigkeit nach Altersstufen bis 40,
Morgen & Morgen, Stand 04/2022

Was passiert, wenn du berufsunfähig wirst?

Solange du arbeiten kannst, fließt auch dein Einkommen regelmäßig.

Doch wenn du berufsunfähig bist, fließt kaum noch Geld.

Mit einer BU-Versicherung bekommst du von uns nicht nur jeden Monat Geld, sondern auch Hilfe (z.B. bei Rehamaßnahmen).

Lass dich von uns individuell beraten

Hier findest du deinen persönlichen Ansprechpartner in deiner Nähe:

Häufig gestellte Fragen

  • Versichern als Student oder Azubi – ist das nicht noch zu früh?

    Je früher du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, desto günstiger sind deine Beiträge.

    Mit unserer Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leute profitierst du bis maximal zu deinem 40. Lebensjahr von besonders günstigen Beiträgen.

    Junge Menschen haben in der Regel weniger Vorerkrankungen als ältere. Dies hat natürlich auch einen positiven Einfluss auf die Vertragsannahme. Wer bis zum ersten Bandscheibenvorfall wartet, bis er den Versicherungsschutz beantragt, wird nicht ganz so problemlos und evtl. nur mit einem Risikozuschlag versichert. Im schlimmsten Fall sogar gar nicht.

  • Welche Vorteile hat das Einsteiger-Modell?

    Als Berufseinsteiger verdienst du in der Regel weniger und kannst durch das Einsteiger-Modell bereits durch moderate Beiträge einen passenden Versicherungsschutz genießen. Später sollte dann dein Versicherungsschutz auch an dein Einkommen und an eine längere Laufzeit angepasst werden. Deswegen kannst du jederzeit problemlos und ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen Anschlussvertrag wechseln.

    Wichtig: Beachte, dass beim Einsteiger-Modell dein Versicherungsschutz spätestens mit dem Ablauf deines 40. Lebensjahres endet, wenn du keinen Anschlussvertrag abgeschlossen hast. Wenn du während der Laufzeit berufsunfähig wirst, erhältst du selbstverständlich die vereinbarte Leistung maximal bis zum 67. Lebensjahr.

  • Reicht für junge Leute nicht auch eine Unfallversicherung aus?

    Eine Unfallversicherung greift, wie es der Name schon sagt, nur bei Unfällen. Die Hauptursache für Berufsunfähigkeit sind jedoch Erkrankungen.

    Wer eine Unfallversicherung abgeschlossen hat, hat bereits den ersten Grundstein für eine gute Absicherung gelegt. Wenn du allerdings durch eine Erkrankung (wie z.B. Asthma oder einen Schlaganfall) berufsunfähig wirst, greift die Unfallversicherung nicht. Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung erhältst du hier die volle vereinbarte Leistung.

  • Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?

    Der Begriff Berufsunfähigkeit bedeutet, dass du deinen Beruf, so wie du ihn zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt hast, zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kannst, und zwar für voraussichtlich mind. 6 Monate. Es wird also konkret auf deine letzte Tätigkeit abgestellt.

    Für die Erwerbsunfähigkeit spielt dein Beruf keine Rolle. Um staatliche Unterstützung wegen Erwerbsminderung zu erhalten, musst du viele Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt z.B., dass du mind. 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast. Azubis und Studenten haben daher meist gar keinen Anspruch.

    Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird außerdem in 2 Stufen aufgeteilt. Wenn du nur noch max. 3 Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten kannst, giltst du als voll erwerbsgemindert und erhältst nach derzeitiger Regelung 30% deines letzten Bruttoeinkommens. Wenn du noch 3 bis 6 Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten kannst, erhältst du sogar nur 15%.

    Der wichtigste Unterschied ist also, ob du deinen letzten Beruf nicht mehr ausüben kannst, oder ob du nicht mehr am allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kannst.

    Beispiel: Als Krankenpfleger kannst du nach einem Bandscheibenvorfall deine Tätigkeit (Pflege der Patienten, administrative Aufgaben, etc.) nur noch zu 1/3 ausüben. In diesem Fall erhältst du die volle vereinbarte Leistung aufgrund von Berufsunfähigkeit. Trotz des Bandscheibenvorfalls bist du aber noch in der Lage, täglich 7 Stunden am Empfang des Krankenhauses das Telefon zu bedienen. Eine Erwerbsminderung liegt daher nicht vor.

  • Was ist, wenn sich mein Beruf während der Vertragslaufzeit ändert? Muss ich euch das mitteilen?

    Einen Berufswechsel musst du uns nicht melden. Selbst wenn du später eine komplett andere Tätigkeit ausübst als den Beruf, der bei Vertragsabschluss zugrunde gelegt wurde. Wenn du einen Antrag auf BU-Rente stellst, prüfen wir, ob du in dem Beruf, den du zuletzt ausgeübt hast, berufsunfähig bist.

  • Muss ich euch melden, wenn sich mein Gesundheitszustand ändert?

    Nein, die Veränderung deines Gesundheitszustands während der Vertragslaufzeit musst du uns nicht mitteilen. Wenn du also z.B. während der Vertragslaufzeit Asthma bekommst, hat das keine Auswirkung auf den Vertrag oder deinen Beitrag. Im Leistungsfall, wenn du einen Antrag auf Berufsunfähigkeit stellst, solltest du uns dies allerdings mitteilen.

  • Ich bin Student – welche Versicherung brauche ich noch?

    Eine gute Übersicht und Erklärung findest du in unserer Lebenswelt Junge Leute.

Kennst du auch schon unsere junge Hausrat und Haftpflichtversicherung?

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