Wohngebäudeversicherung und Eigentümerwechsel

Zuletzt aktualisiert : 22.08.2023
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Die Wohngebäudeversicherung ist für jeden Hausbesitzer unverzichtbar. Im Schadensfall schützt Sie diese vor hohen Kosten.
  • Gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geht die Wohngebäudeversicherung nach einem Eigentümerwechsel (Hausverkauf) automatisch auf den neuen Versicherungsnehmer über.
  • Der Käufer ist nicht an die bestehende Versicherung gebunden. Er hat die Möglichkeit, eine neue Versicherung abzuschließen.
  • Dank des Sonderkündigungsrechts können Sie als neuer Eigentümer innerhalb eines Monats nach Eigentumsübertragung die bestehende Versicherung kündigen.
  • Damit eine lückenlose Absicherung Ihres Gebäudes gewährleistet ist, sollten Sie sich vor einer Kündigung über eine geeignete Nachfolgeversicherung informieren.

Gesetzliche Lage: Wohngebäudeversicherung nach Eigentümerwechsel

Es besteht zwar keine gesetzliche Pflicht, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, dennoch zählt sie zu den wichtigsten Versicherungen für Hausbesitzer. Sie deckt Schäden durch Feuer, Unwetter sowie Leitungswasser an Haupt- und Nebengebäuden ab. Im Falle eines unvorhergesehenen Ereignissens kann Ihnen die Wohngebäudeversicherung Ihre Existenz retten.

Gemäß § 95 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geht die Wohngebäudeversicherung bei einem Eigentümerwechsel automatisch auf den neuen Eigentümer über. Somit tritt der neue Hausbesitzer in den bereits bestehenden Versicherungsvertrag ein und ist hierüber versichert. Der neue Eigentümer hat jedoch auch die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach dem Eigentümerübergang zu kündigen. Dies kann sinnvoll sein, wenn die bestehende Versicherungspolice nicht den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.

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Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist für jeden Hauseigentümer ein Muss. Sichern Sie Ihre vier Wände gegen finanzielle Risiken, wie Elementargewalten: Feuer, Blitzschlag, Sturm, Leitungswasser oder Hagel ab.

Welche Möglichkeiten hat der Käufer nach dem Erwerb?

Nach dem Kauf eines Gebäudes haben Sie in Bezug auf die Wohngebäudeversicherung verschiedene Möglichkeiten:

  • Übernahme der bestehenden Versicherung
  • Kündigung der bestehenden und Abschluss einer neuen Versicherung
  • Änderung des Versicherungsschutzes der bestehenden Versicherung

Neben einer schriftlichen Mitteilung haben Sie auch die Möglichkeit, den Versicherer telefonisch über den Eigentümerwechsel zu informieren. In diesem Fall sollte der Verkäufer der Immobilie alle nötigen Informationen bereithalten und sich vergewissern, dass der Versicherer die Mitteilung aufgezeichnet hat.

Wer bezahlt die Wohngebäudeversicherung nach dem Eigentümerwechsel?

In der Regel werden Immobilie im laufenden Versicherungsjahr verkauft. Die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung müssen aber trotzdem weitergezahlt werden. Sofern der neue Eigentümer die bestehende Versicherung übernimmt, müssen neuer und alter Eigentümer gemeinsam für die Kosten der laufenden Versicherungsperiode aufkommen.

Im Normalfall zahlt jeder die Kosten für den Zeitraum, in dem der Vertrag auf seinen Namen läuft. Sie können sich jedoch auch auf andere Art und Weise einigen. In jedem Fall sollten Sie Ihre individuelle Einigung jedoch im Kaufvertrag festhalten, damit die Sachlage im Streitfall klar geregelt ist. Nach Ablauf der Versicherungsperiode kommt der neue Eigentümer allein für die Gesamtkosten der Versicherung auf.

Welche Pflichten hat der Hausverkäufer?

Als Verkäufer eines Hauses müssen Sie sich weder um die Kündigung noch um Vertragsdetails kümmern. Dennoch haben Sie einige Pflichten:

  • Mitteilungspflicht: Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer über die bestehende Wohngebäudeversicherung zu informieren, diesem eine Kopie des Versicherungsvertrags und Versicherungsscheins auszuhändigen und ihn über die vereinbarten Leistungen und Bedingungen zu informieren.
  • Übertragung der Versicherung: Der Verkäufer muss die Übertragung der Wohngebäudeversicherung auf den Käufer veranlassen. Hierfür muss er den Versicherer über den Wechsel der Eigentümer informieren und alle notwendigen Formalitäten erledigen.
  • Übergabe des Versicherungsscheins: Der Verkäufer muss dem neuen Eigentümer den Versicherungsschein übergeben, da dieser als Nachweis für den Versicherungsschutz dient.

Wie muss die Versicherung über den Eigentümerwechsel informiert werden?

Gemäß § 97 des Versicherungsvertragsgesetzes muss entweder der Käufer oder der Verkäufer die Versicherung über den Eigentümerwechsel informieren. Ein formloses Schreiben reicht als Mitteilung völlig aus. In diesem Schreiben müssen die Versicherungsnummer der Gebäudeversicherung, die Adresse des Gebäudes und der Name des alten und neuen Eigentümers enthalten sein. Die schriftliche Mitteilung kann entweder postalisch oder per E-Mail erfolgen.

Musterschreiben Wohngebäudeversicherung Eigentümerwechsel (die kursiven Angaben entsprechend ausfüllen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie hiermit über den Eigentümerwechsel des von Ihnen versicherten Gebäudes informieren. Ich habe das Gebäude [Adresse des Gebäudes] am [Datum des Eigentümerwechsels] von [Name des Verkäufers] erworben und übernehme damit auch die bestehende Wohngebäudeversicherung mit der Versicherungs-nummer [Versicherungsnummer der bestehenden Wohngebäudeversicherung].

Ich bitte Sie, die notwendigen Änderungen in Bezug auf den Versicherungsvertrag vorzunehmen und die entsprechenden Unterlagen an meine Adresse zu senden. Sollten weitere Informationen von meiner Seite erforderlich sein, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

[Name des neuen Eigentümers]

Eigentümerwechsel nach Erbe

Wenn der Eigentümer einer Immobilie stirbt, geht diese automatisch auf den gesetzlichen Erben über. Dies ist durch die Paragrafen § 1922 und § 1967 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Der Erbe ist in diesem Fall verpflichtet, die Gebäudeversicherung zu übernehmen. Im Gegensatz zum Kauf einer Immobilie hat der Erbe kein außerordentliches Kündigungsrecht und kann die Versicherung frühestens zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.

Ist es sinnvoll, die Gebäudeversicherung des Vorbesitzers zu übernehmen?

Ob es Sinn macht, die Versicherung des Vorbesitzers zu übernehmen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einerseits ist es bequem, die Gebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer zu übertragen. Zudem gewährleistet dies einen nahtlosen Übergang und einen kontinuierlichen Versicherungsschutz. Doch nicht immer passt der vorhandene Versicherungsschutz zu den Wünschen und Bedürfnissen des neuen Eigentümers.

Bevor Sie sich für die Übernahme der bestehenden Wohngebäudeversicherung entscheiden, sollten Sie folgende Kriterien prüfen:

  • Bietet die vorhandene Versicherung im Schadensfall ausreichend Versicherungsschutz?
  • Entspricht der Leistungsumfang der Versicherung meinen individuellen Bedürfnissen?
  • Sind beispielsweise auch Risiken wie Hochwasser versichert oder Elementarschäden abgedeckt?

Sonderkündigungsrecht bei Eigentümerwechsel

Wenn Sie ein Gebäude erwerben, geht die bestehende Wohngebäudeversicherung des vorherigen Eigentümers automatisch auf Sie über. Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet, diese fortzuführen, sollte der vorhandene Versicherungsschutz nicht zu Ihren individuellen Bedürfnissen passen. Gemäß § 96 VVG haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, welches Sie innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag in Anspruch nehmen können.

Wussten Sie zum Zeitpunkt des Hauskaufs nichts von einer bestehenden Gebäudeversicherung, bleibt ihr Sonderkündigungsrecht bestehen und die Kündigungsfrist beginnt erst, sobald Sie von der bestehenden Gebäudeversicherung erfahren.

Wohngebäudeversicherung bei Zwangsvollstreckung

Erfolgt ein Eigentümerwechsel aufgrund einer Zwangsvollstreckung, verläuft die Handhabung ähnlich wie bei einem Verkauf. Der Unterschied besteht lediglich im Datum, an dem der Wechsel vollzogen wird. Dieses ist dann nicht der Tag, an dem der Grundbucheintrag aktualisiert wird, sondern der Tag, an dem der neue Eigentümer den Zuschlag bei der Auktion erhält.

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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Wohngebäudeversicherung nach Eigentümerwechsel, digital oder vor Ort.

Haben Sie Fragen zum Thema Wohngebäudeversicherung nach Eigentümerwechsel?

  • Wer zahlt die laufende Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel?

    Nach dem Eigentümerwechsel einer Immobilie müssen sich Verkäufer und Käufer darüber einigen, wie die Gebühren für die Wohngebäudeversicherung bis zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels aufgeteilt werden. Übernimmt der neue Eigentümer die bestehende Versicherung, werden die Kosten in der Regel anteilig berechnet, was Sie in einem Kaufvertrag oder einem gesonderten Vertrag vereinbaren sollten. Denn die endgültige Verantwortung für die Bezahlung der laufenden Gebühren liegt beim neuen Versicherungsnehmer. Nur wenn Sie Ihre Vereinbarung vertraglich festhalten, ist die Sachlage auch im Streitfall klar. Ab dem Folgejahr kommt der neue Eigentümer allein für die Kosten der Wohngebäudeversicherung auf.

    Entscheidet sich der neue Eigentümer der Immobilie dafür, die bestehende Versicherung zu kündigen und eine neue Versicherung abzuschließen, muss der ehemalige Eigentümer die Kosten der Versicherung bis zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels allein tragen.

  • Wann geht die Gebäudeversicherung auf den Käufer über?
    Ist der Eigentümerwechsel rechtskräftig vollzogen, geht die Gebäudeversicherung auf den neuen Besitzer über. Dies ist der Fall, sobald der Käufer im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen wurde.
  • Was passiert mit der schon gezahlten Prämie nach dem Hausverkauf?
    Kündigt der neue Eigentümer einer Immobilie die bestehende Versicherung, erhält der Verkäufer die Beiträge zurück, falls er bereits über den Zeitraum des Eigentümerwechsels hinweg Beiträge gezahlt hat.
  • Mit welcher Frist kann die Wohngebäudeversicherung nach dem Hauskauf gekündigt werden?
    Aufgrund des Sonderkündigungsrechts kann der neue Eigentümer den Versicherungsvertrag nach einem Hauskauf mit einer Frist von 1 Monat kündigen.

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