Wohngebäudeversicherung: Besteht eine Pflicht?

Zuletzt aktualisiert : 11.08.2023
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Eine Wohngebäudeversicherung bietet Schutz bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Naturgefahren (Sturm, Hagel etc.).
  • Hauseigentümer sind nicht verpflichtet, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, allerdings wird es dringend empfohlen. Bei der Finanzierung einer Immobilie ist eine Wohngebäudeversicherung dagegen zumeist Pflicht.
  • Die Wohngebäudeversicherung schließt sämtliche Bauten auf dem Grundstück mit ein wie Gartenschuppen, Garage oder Zäune.

Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht?

Nein, die Entscheidung liegt beim Immobilieneigentümer, ob er eine Wohngebäudeversicherung abschließt oder nicht. Eine gesetzliche Verpflichtung wie etwa bei der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht nicht.
Der Vorläufer der Wohngebäudeversicherung, die Feuerversicherung, war dagegen früher von Mitte des 19. Jahrhunderts an für Hauseigentümer verpflichtend. Da die Baumaterialien meist aus Holz bestanden und in der vorindustriellen Zeit ständig Feuer in den Häusern entzündet und in Gang gehalten wurden, kam es häufig zu Bränden, die ganze Stadtviertel zerstörten. Die Pflicht für die Feuerversicherung wurde endgültig 1994 aufgehoben.

Wer sollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen?

Als Hausbesitzer sollten Sie in jedem Fall Ihr Wohneigentum mit einer Gebäudeversicherung absichern – egal ob Sie selbst darin wohnen oder das Gebäude vermieten. Die Kosten für Schäden zum Beispiel durch Sturm, Hagel oder Feuer können sehr hoch ausfallen – bis hin zum kompletten Wiederaufbau des Wohngebäudes, wenn es etwas aufgrund eines Blitzeinschlags abgebrannt oder durch Wasserschaden unbewohnbar geworden ist. Daher ist es auch wichtig, auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu achten, damit Sie im Falle eines Totalschadens angemessen entschädigt werden.

Immobilienfinanzierung und Wohngebäudeversicherung

In einem Fall kann der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung allerdings verpflichtend – und zwar wenn Sie bei einem Hausneubau oder einem Hauskauf eine Finanzierung in Anspruch nehmen. Als Kreditnehmer müssen Sie Sicherheiten bereitstellen – in dem Fall das Gebäude selbst, das mit einer Grundschuld belastet wird. Sollten Sie den Kredit nicht mehr tilgen können, darf das Kreditinstitut durch Zwangsversteigerung die Kosten begleichen. Damit das Gebäude bei Schäden abgesichert ist, müssen Sie als Voraussetzung für ein Immobiliendarlehen oder eine Hypothek eine Wohngebäudeversicherung abschließen.

Welche Leistungen deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

Die Wohngebäudeversicherung leistet bei Schäden an Ihrer Immobilie, die entstehen durch:

  • Hagel
  • Sturm
  • Blitzschlag
  • Brand
  • Explosion
  • Leitungswasser, z. B. bei Rohrbrüchen

Optional können Sie bei Zurich eine Elementarversicherung zusätzlich zu Ihrer Wohngebäudeversicherung abschließen, um zum Beispiel bei Überschwemmungen und Erdbeben bestmöglich abgesichert zu sein.

Warum die Wohngebäudeversicherung auch ohne Pflicht sinnvoll ist

Wenn Sie als Immobilieneigentümer für Ihr Gebäude keine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, haften Sie selbst für sämtliche entstandenen Schäden etwa durch Sturm, Hagel, Feuer, Leitungswasser oder auch Elementargefahren wie Überschwemmung und Erdbeben.
Eine Wohngebäudeversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die notwendigen Reparaturen oder den Wiederaufbau des Gebäudes. Haben Sie keine Wohngebäudeversicherung, müssen Sie die Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Je nach Größe des Schadens kann dies zu einer finanziellen Notlage führen.

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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Wohngebäudeversicherung, digital oder vor Ort.

Häufige Fragen zum Thema „Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht?“

  • Wer trägt die Kosten der Gebäudeversicherung?
    In der Regel zahlt der Immobilieneigentümer, der die Gebäudeversicherung abgeschlossen hat, auch den Versicherungsbeitrag. In Ausnahmefällen kann es bei einer vermieteten Immobilie vorkommen, dass die Wohngebäudeversicherung über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt wird. Diese Regelung muss allerdings im Mietvertrag vereinbart sein.
  • Kann die Wohngebäudeversicherung von der Steuer abgesetzt werden?
    Bewohnen Sie als Eigentümer die Immobilie selbst, können Sie die Wohngebäudeversicherung nicht steuerlich absetzen. Eine Ausnahme ist es, wenn Sie Räumlichkeiten beruflich nutzen. Dann können Sie zum Beispiel die Wohngebäudeversicherung anteilig für die Fläche des Arbeitszimmers bei der Steuer geltend machen.
  • Was ist alles in der Wohngebäudeversicherung versichert?

    Die Wohngebäudeversicherung schließt außer dem Wohngebäude selbst vieles weitere ein wie z.B. Gartenhäuser und Nebengebäude bis 25 qm oder Ihre Garage/Ihr Carport. Auch Ihre Klima- und Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sind inklusive. Ihre Photovoltaikanlage können Sie gegen Aufpreis in Ihre Wohngebäudeversicherung einschließen.

    Folgende Grundstücksbestandteile und weiteres Zubehör sind auf dem Versicherungsgrundstück versichert:

    • Grundstückseinfriedungen,
    • Hof- und Gehsteigbefestigungen,
    • elektrische Freileitungen,
    • Ständer,
    • Masten,
    • Hundehütten/-zwinger,
    • Antennen,
    • Beleuchtungsanlagen,
    • Terrassenbefestigungen,
    • Überdachungen,
    • Pergolen,
    • Generatoren oder Pumpen,
    • Gas- oder Öltanks,
    • Schwimmbecken,
    • Wege- und Gartenbeleuchtungen.

    Grundstücksbepflanzungen sind nicht mitversichert.

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