Ob zu Hause oder auf Reisen: Die Zurich Sportgeräte-Versicherung bietet Ihnen finanziellen Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihrer hochwertigen Golfausrüstung.
Leistungen der Golfausrüstungs-Versicherung
Ersetzt werden Schäden bei Verlust, Zerstörung und Beschädigung z. B. durch
- Unfall des Transportmittels
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub, Abhandenkommen und räuberische Erpressung
Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn sich Ihre Ausrüstung im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes, eines Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
Umfang des Versicherungsschutzes
Versicherte Gegenstände
- Golfschläger (Hölzer, Eisen, Wedges)
- Golfbags
- Trolleys
- Golfbälle
- Golfhandschuhe
- Zubehör wie Tees, Pitchgabeln, Schirme, Zähler und Handtücher
- etc.
Nicht versichert sind Bekleidung und Elektro-Cars.
Unser besonderes Plus
Zwei Jahre Ersatz zum Neuwert für Ihre neuen Ausrüstungsgegenstände
Bei Abhandenkommen oder Zerstörung der Ausrüstung ersetzen wir den Wert, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen – ohne jeden Altersabzug.
Ab dem zweiten Jahr wird der Versicherungswert um 20 Prozent reduziert. Bei beschädigter Ausrüstung kommen wir für die Reparaturkosten bis 75 Prozent des Versicherungswerts auf.