Grüne Versicherungskarte
Grüne Versicherungskarte – das Wichtigste kurz erklärt
- Offiziell heißt die Grüne Karte „internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“.
- Wegen ihrer grünen Papierfarbe bürgerte sich jedoch die Bezeichnung Grüne Karte oder Grüne Versicherungskarte ein.
- Seit dem 1. Juli 2020 hat sich die Farbe geändert: Aus dem grünen Dokument wurde ein schwarzweißes.
- Die Leistungen blieben die gleichen: Nach wie vor können Sie mit diesem Dokument in allen Staaten des „Grüne-Karte-Abkommens“ nachweisen, dass für Ihr Auto eine KFZ-Haftpflichtversicherung besteht.
- In den meisten EU-Ländern muss man die Versicherungskarte allerdings nicht mehr mitführen. In einigen osteuropäischen Ländern und auch Russland und in der Türkei ist sie jedoch Pflicht!
Was ist die Grüne Versicherungskarte?
Die Grüne Karte weist nach, dass für Ihr Auto eine KFZ-Versicherung bzw. KFZ-Haftpflichtverpflichtung besteht. Ihre offizielle Bezeichnung lautet: „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“.
Die Karte wurde 1965 eingeführt, um Auslandsreisen mit dem Auto zu vereinfachen. Davor mussten die Reisenden für jedes Land eine separate Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Regelung komplizierte die Vorbereitung für längere Urlaubsreisen enorm.
Seit 1965 wurde die Versicherungskarte auf grünem Papier gedruckt. Daher der Name „Grüne Karte“, der sich schnell einbürgerte. Seit dem 1. Juli 2020 gibt es die Karte nur noch auf weißem Papier. Autofahrer können ihre Grüne Karte deshalb einfach selbst ausdrucken, denn sie wird auch in digitaler Form als PDF verschickt.
Auf der „Internationalen Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ werden das Kennzeichen des Autos, die Gültigkeitsdauer der Karte, die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer des Fahrzeugs angegeben. Länder, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, werden mit einem durchgestrichenen Länderkürzel gekennzeichnet.
Wann und in welchen Ländern gilt die Grüne Versicherungskarte?
Die Grüne Versicherungskarte gilt in über 40 Ländern. Dazu zählen die meisten europäischen Staaten, aber auch Russland und die Türkei.
In den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (das sind die EU-Länder sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und Kroatien) sowie in Andorra, Monaco, San Marino, Serbien und in der Schweiz gilt zudem das sogenannte Kennzeichenabkommen. Das heißt, dass in diesen Ländern schon das gültige amtliche Kennzeichen als Versicherungsschutz gilt.
Es gibt aber weiterhin Staaten, in die man nur mit einer gültigen Grünen Karte einreisen darf. Eine Mitführpflicht besteht in folgenden Ländern:
Albanien
Bosnien-Herzegowina
Mazedonien
Montenegro
Russland
Türkei
Empfehlung: Grüne Karte mitführen
Empfohlen wird das Mitführen der Grünen Karte zudem in Italien, Serbien, Kroatien, der Tschechischen Republik und Ungarn – dort wird mitunter bei einem Unfall trotz Kennzeichenabkommen die Vorlage der Grünen Karte verlangt. Seit dem Brexit wird auch für Reisen nach Großbritannien und Nordirland das Mitführen der Grünen Versicherungskarte dringend empfohlen.
In Ländern, die nicht am Grüne-Karte-System teilnehmen, gilt auch der Versicherungsschutz der KFZ-Haftpflichtversicherung nicht. Vor dem Grenzübertritt in solche Länder muss für das Fahrzeug eine sogenannte Grenzversicherung abgeschlossen werden. In Europa gilt das etwa für den Kosovo.
Was Sie bei der Grünen Versicherungskarte beachten müssen
Seit dem 1. Juli 2020 wird die „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“, die sogenannte Grüne Karte, nicht mehr auf grünem, sondern auf weißem Papier gedruckt. Durch diesen Farbwechsel müssen Sie nicht mehr auf die Zustellung mit der Post warten. Zurich schickt Ihnen die Versicherungskarte auch als PDF zum Ausdrucken zu. Das geht wesentlich schneller.
Wie Sie die Grüne Versicherungskarte beantragen
Ist Ihr Fahrzeug bei Zurich versichert, können Sie die Grüne Versicherungskarte ganz unkompliziert online beantragen. Einfach das Formular ausfüllen und die Karte kostenlos anfordern.
Was kostet die Grüne Versicherungskarte?
Für die Grüne Versicherungskarte fallen keine Kosten an. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Karte erstmalig beantragen oder Ihre bestehende Karte verlängern möchten.
Wie lange ist die Grüne Versicherungskarte gültig?
Die Grüne Versicherungskarte von Zurich ist zwei Jahre gültig. Prüfen Sie bitte vor jeder Reise, ob die Versicherungskarte noch ihre Gültigkeit besitzt und die Daten mit Ihrem Auto übereinstimmen. Haben sich die Daten geändert, fordern Sie kostenfrei eine neue Karte an.
Wichtig:
Die Grüne Karte wird seit 1. Juli 2020 auf weißem Papier gedruckt. Dennoch behält Ihre Versicherungskarte bis zum aufgedruckten Datum ihre Gültigkeit.
Haben Sie Fragen zur Grünen Versicherungskarte von Zurich?
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Für alle Fälle: wie Sie sich bei einem Unfall im Ausland verhalten sollten
Sie haben während Ihrer Reise einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug? Notieren Sie sich am besten gleich die Daten der Grünen Karte Ihres Unfallgegners oder fotografieren diese mit dem Smartphone ab. Führt der Unfallgegner keine Grüne Karte mit sich, sollte man sich auf jeden Fall das KFZ-Kennzeichen und dessen persönliche Daten aufschreiben. Machen Sie zudem Fotos vom Unfallort. In manchen Ländern sollte auch die Polizei gerufen werden.
Außerdem ist es empfehlenswert, den europäischen Unfallbericht auszufüllen. Dort finden Sie die wichtigsten Angaben zum Schaden in verschiedenen Sprachen.
Der Zurich Versicherung melden Sie Ihren Unfall über die Online-Schadenmeldung oder über das Zurich Schadentelefon: +49 (0) 221 7715-7780.
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Was passiert, wenn ich die Grüne Versicherungskarte vergessen habe?Wenn Sie die Grüne Versicherungskarte vergessen haben und das amtliche Kennzeichen nicht anerkannt wird, haben Sie die Möglichkeit, an der Grenze eine sogenannte Grenzpolice abzuschließen. Die Kosten hierfür variieren zwischen einigen wenigen bis zu mehreren Hundert Euro.
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Kann ich die Grüne Versicherungskarte auch in digitaler Form vorlegen, zum Beispiel auf meinem Smartphone?Nein. Die Grüne Karte wird nur in Papierform als Versicherungsnachweis akzeptiert.
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Wie lange ist eine Grüne Versicherungskarte gültig?Wie beim Reisepass oder Personalausweis steht das Ablaufdatum auf der Versicherungskarte selbst. Die Grüne Karte von Zurich besitzt eine Gültigkeit von zwei Jahren.
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Was gilt in Ländern, die nicht auf der Grünen Karte stehen?In Ländern, die nicht am Grüne-Karte-System teilnehmen, gilt auch der Versicherungsschutz der KFZ-Haftpflichtversicherung nicht. Vor dem Grenzübertritt in diese Länder müssen Sie für Ihr Fahrzeug eine sogenannte Grenzversicherung abschließen. In Europa gilt das zum Beispiel für den Kosovo.