Alles zum Thema „Auto-Totalschaden“ im Überblick

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Zuletzt aktualisiert : 08.08.2023
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Auto-Totalschaden – das Wichtigste kurz erklärt

  • Ein wirtschaftlicher Totalschaden am Auto liegt vor, wenn sich eine Reparatur nicht mehr lohnt oder die Reparaturkosten viel höher wären als die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzwagens.
  • Ist der wirtschaftliche Totalschaden Ihres Autos durch Fremdverschulden entstanden, erhalten Sie als Geschädigter von der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.
  • Bei Eigenverschulden reguliert die Kaskoversicherung einen wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden.
  • Sonderregelung: Nach der 130-Prozent-Regelung kann das Fahrzeug trotz Totalschaden repariert werden.

Was ist ein Totalschaden?

Ein Auto-Totalschaden ist nicht gleich ein Totalschaden. Es wird zwischen technischem, wirtschaftlichem und unechtem Totalschaden entschieden.

  • Bei einem technischen Totalschaden lässt sich das Auto nicht mehr reparieren. Der vom Sachverständigen festgelegte Restwert des Autos beträgt 0 Euro.
  • Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann der Wagen durchaus noch fahrtüchtig sein. Die Reparatur lohnt sich aber rechnerisch nicht mehr, weil der Wert des Autos deutlich geringer ist als die geschätzten Reparaturkosten.
  • Von einem unechten Totalschaden spricht man, wenn trotz eines hohen Unfallschadens kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, weil die Reparatur geringere Kosten verursacht als die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Schrottwert. Das heißt, die Reparatur des Neuwagens wäre zwar möglich, ist dem Geschädigten aber aufgrund des Wertverlustes nicht zumutbar.

Das richtige Verhalten bei einem Totalschaden

Ein Unfall mit Totalschaden ist ein Schock. Er entsteht oft durch einen schweren Verkehrsunfall. Wie sollte man sich in so einem Fall verhalten?

  • Bewahren Sie Ruhe und sichern Sie den Unfallort ab.
  • Vergewissern Sie sich, dass kein Beteiligter medizinische Hilfe braucht.
  • Im Falle von Personenschäden melden Sie den Unfall den Rettungsdiensten.
  • Lassen Sie den Schaden von der Polizei aufnehmen (nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert).
  • Erst wenn das sichergestellt ist, sollten Sie den Unfall dokumentieren.
  • Sprechen Sie hierfür Zeugen an und lassen Sie sich Kontaktdaten geben (übernimmt ggf. die Polizei)
  • Machen Sie Fotos vom Unfallort und von allen beteiligten Fahrzeugen.
  • Dokumentieren Sie sichtbare Schäden möglichst detailliert.
  • Lassen Sie den Wagen abschleppen.

Wann sollte der Totalschaden der Versicherung gemeldet werden?

Sind Sie in einen Unfall verwickelt, muss grundsätzlich die KFZ-Versicherung informiert werden. Die Schadensmeldung bei einem Totalschaden sollte möglichst sofort erfolgen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche. Auskunft über die Informationspflicht bei einem Totalschaden Ihres Autos finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

Welche Versicherung zahlt was bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Welche Versicherung greift bei Fremdverschulden?

Ist der wirtschaftliche Totalschaden Ihres Autos durch Fremdverschulden entstanden, sind Sie der Geschädigte. In diesem Fall muss die Kfz-Haftpflicht Ihres Unfallgegners Ihnen gegenüber Schadenersatz leisten.

Welche Versicherung greift bei Selbstverschulden (Vollkasko)?

Sind Sie selbst für den wirtschaftlichen Totalschaden Ihres Autos verantwortlich, sind die Kosten ausschließlich durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt. Haben Sie keine Kfz-Versicherung mit Vollkasko, müssen Sie selbst die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert Ihres Autos tragen.

Welche Versicherung greift bei Unwetter, Diebstahl oder Tierunfall?

Die Teilkaskoversicherung greift, wenn ein Totalschaden durch Unwetter wie zum Beispiel Hochwasser oder Hagelschaden entstanden ist. Auch wenn das Auto gestohlen wurde oder ein Totalschaden durch den Unfall mit einem Tier entstand, zahlt die Teilkasko.

Ermittelns Sie jetzt Ihre Beiträge im Zurich Autoversicherungs-Rechner.

Wie werden Restwert und Wiederbeschaffungswert berechnet?

Welchen Betrag die Versicherung nach einem Unfall zahlt, hängt vom Restwert, dem Wiederbeschaffungswert und von den Reparaturkosten ab. Der Sachverständige der Versicherung ermittelt anhand dieser Werte, ob sich die Reparatur des Unfallwagens wirtschaftlich noch lohnt. Sind die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungsaufwand, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden des Autos vor.

Restwert bezeichnet den Geldbetrag, den Händler für das Unfallfahrzeug zahlen würden.

Wiederbeschaffungswert gibt an, was ein gleichartiges intaktes Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt kostet.

Rechenbeispiel:

Wiederbeschaffungswert des Autos: 20.000 EUR
Reparaturkosten: 22.000 EUR
Restwert: 4.000 EUR

Schadenersatz = Wiederbeschaffungswert – Restwert = 20.000 EUR – 4.000 EUR = 16.000 EUR.

Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, können Sie von der gegnerischen Seite den Schadenersatz in voller Höhe verlangen. Dabei können Sie im Fall unseres Beispiels entscheiden, ob Sie sich die 16.000 Euro als Schadenersatz auszahlen lassen oder von der 130-Prozent-Regel Gebrauch machen möchten.

Sonderfälle

  • Die 130-Prozent-Regelung: Die 130-Prozent-Regelung ist eine Sonderregelung, nach der das Fahrzeug nach einem Totalschaden auch dann repariert werden kann, wenn die Reparaturkosten aus wirtschaftlicher Sicht eigentlich zu hoch sind. Voraussetzung ist jedoch, dass die Reparatur die Wiederbeschaffungskosten nur um maximal 30 Prozent übersteigt. Greift die 130-Prozent-Regel, darf der Geschädigte den Totalschaden auf Kosten der gegnerischen Kfz-Versicherung reparieren lassen. Die 130-Prozent-Regel wird vor allem von Autobesitzern gewählt, für die ihr Fahrzeug einen hohen emotionalem Wert hat. Zum Beispiel, wenn es sich beim Unfallwagen um einen Oldtimer handelt.
  • Auto mit Totalschaden verkaufen: Nach einem Totalschaden können Besitzer das Auto behalten oder auch verkaufen. Das Gutachten der Versicherung bietet hierfür eine gute Grundlage für die Verkaufsverhandlungen, denn es legt den Restwert fest.
  • Sonderfall Neuwagen: Ist das Auto maximal vier Wochen alt und hat höchstens 1.000 Kilometer auf dem Tachometer, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den vollen Kaufpreis des Neuwagens.

Haben Sie den Totalschaden Ihres Autos selbst verursacht, erstattet Ihnen die Zurich Vollkaskoversicherung den Neuwagenwert

  • im Top-Tarif bis zu 12 Monate nach der Zulassung und bis zu 12 Monate bei Diebstahl.
  • im Premium-Tarif 36 Monate (erweiterbar) nach der Zulassung
  • Im Basis-Tarif ist keine Neuwertentschädigung beinhaltet
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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema KFZ-Versicherung, digital oder vor Ort.

Fragen und Antworten zum Thema Auto Totalschaden

  • Kann ich mir die Versicherungssumme bei einem Totalschaden auch auszahlen lassen?
    Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit, sich statt der Reparaturkosten einfach den Schadenersatz auszahlen zu lassen. Dieser beträgt dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, wenn Sie Ihr Auto behalten und beispielsweise selbst reparieren möchten.
  • Welche Versicherung greift, wenn ich den Totalschaden an meinem Auto selbst verschuldet habe?
    Gegen Schäden durch selbst verschuldete Kfz-Unfälle sind Sie grundsätzlich nur mit einer Vollkasko versichert. Bei einem Vollkaskoschaden übernimmt die Versicherung demnach die Reparaturkosten. Im Falle eines Totalschadens wird Ihnen der Wiederbeschaffungswert bzw. der Neuwert Ihres Autos erstattet.
  • Wer zahlt die Abschleppkosten nach einem Totalschaden?
    Bei Beschädigung Ihres Fahrzeugs im Rahmen eines versicherten Ereignisses ersetzt Zurich die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt, wenn nicht ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen.

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