Wildunfall – welche Versicherung zahlt bei einem Wildschaden?

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Beratung

Zuletzt aktualisiert : 08.08.2023
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Bei einem Wildunfall kommt die Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung von Zurich für die Kosten am eigenen Pkw auf.
  • Die Kfz-Haftpflicht deckt nur Personen- und Sachschäden, die Dritten durch die Kollision mit einem Reh, Hirsch oder Wildschwein entstehen.
  • Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen übernimmt die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung von Zurich nicht nur den Schutz bei einem Zusammenstoß mit Haarwild, sondern mit Tieren aller Art.
  • Verhalten nach einem Wildunfall: Sichern Sie die Unfallstelle und rufen Sie sofort die Polizei.

Was ist ein Wildunfall?

Ein Wildunfall ist ein Verkehrsunfall mit einem Wildtier, genauer gesagt mit einem Haarwild. Es kann dabei sowohl zur Kollision eines Fahrzeugs mit dem Wildtier kommen als auch ein Schaden infolge eines durch das Tier ausgelösten Ausweichmanövers entstehen.

Zum Haarwild gehören:

  • Rehe und Hirsche
  • Wildschweine
  • Füchse und Luchse
  • Hasen
  • Murmeltiere
  • Wisente und Elche

Hat man einen Verkehrsunfall mit einem dieser Wildtiere, spricht man von einem Wildunfall. Es entsteht dabei ein sogenannter Wildschaden. Kühe, Schafe, Pferde, Hunde und Katzen gelten hingegen nicht als Wildtiere. Sie zählen zu den Haus- und Nutztieren.

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Welche Versicherung zahlt bei einem Wildunfall?

Wird Ihr Auto durch einen Wildunfall mit einem Haarwild geschädigt, übernimmt die Zurich Teilkaskoversicherung bzw. die Vollkaskoversicherung die Reparaturkosten. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung reicht dafür nicht aus. Diese kommt ausschließlich für die Kosten auf, die Dritten durch einen Wildunfall entstehen. Darunter fallen Personenschäden zum Beispiel von Beifahrern im eigenen Pkw oder Sachschäden, die an anderen Pkws durch den Wildunfall entstehen.

Wildunfall mit Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung von Zurich kommt bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier für die Kosten auf, die Ihnen durch Schäden am eigenen Auto entstehen. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach der Selbstbeteiligung, die mit der Versicherung vereinbart wurde.

Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen übernimmt die Zurich Teilkaskoversicherung den Schutz bei einem Zusammenstoß mit Tieren jeglicher Art, also nicht nur mit Haarwild, sondern beispielsweise auch mit Vögeln.

Wildunfall mit Vollkaskoversicherung

Die Zurich Vollkaskoversicherung regelt bei einem Wildunfall alle Teilkaskoschäden. Bedingt der Wildunfall einen Totalschaden Ihres Neuwagens, erstattet Ihnen die Vollkaskoversicherung zusätzlich den Neuwagenwert innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf Ihres Neuwagens oder innerhalb von 24 Monaten im Top-Schutz.

Wildunfall mit KFZ-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung von Zurich kommt für Personen- und Sachschäden auf, die Dritten durch den Wildunfall entstehen. Hierzu zählen zum Beispiel Schäden an anderen Fahrzeugen, aber auch Personenschäden, wenn Sie infolge eines Wildunfalls mit einem anderen Fahrzeug zusammenstoßen und dabei der Fahrer verletzt wird. Bei einem Unfall mit einem Wildtier können zudem Straßenschilder und Leitplanken beschädigt werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt auch für diese Schäden auf.

Hochstufung der Versicherung bei Wildunfall

Ob Sie nach einem Wildunfall hochgestuft werden, hängt von der Art der Versicherung ab. Eine Hochstufung erfolgt generell nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung, nicht aber in der Teilkasko. Der Grund hierfür ist, dass die Teilkaskoversicherung vor allem Schäden abdeckt, die der Autofahrer durch die individuelle Fahrweise nicht beeinflussen kann. Hierzu zählen Schäden durch Sturm, Hagel, Brand und Diebstahl, die jeden Autofahrer treffen können.

Zurich bietet zudem einen Rabattschutz an. Dieser bewahrt Ihren Kfz-Vertrag nach einem Schaden vor der Rückstufung in eine teurere Schadenfreiheitsklasse. Das bedeutet, dass sowohl in der Kfz-Haftpflicht- als auch in der Vollkaskoversicherung ein Schaden pro Kalenderjahr nicht zur Rückstufung führt.

Was tun bei einem Wildunfall?

Kommt es zu einem Wildunfall, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Ruhe bewahren und die Warnblinkanlage anschalten. Die gelbe Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit einem Warndreieck absichern.
  • Verständigen Sie die Polizei (110). Bei Personenschäden leisten Sie erste Hilfe und wählen den Notruf (112).
  • Fassen Sie das getötete oder verletzte Tier nicht an. Lassen Sie es später vom Förster bergen. Wildtiere wie Wildschweine können sehr gefährlich werden. Zudem können Tiere Infektionen wie Tollwut übertragen.
  • Lassen Sie sich den Wildunfall von der Polizei oder vom Förster bescheinigen. Die sogenannte Wildschadenbescheinigung müssen Sie später bei der Zurich Versicherung einreichen.
  • Dokumentieren Sie zudem den Schaden mit Fotos vom Unfallort, dem Tier und dem Fahrzeug.
  • Wichtig: Waschen Sie das Fahrzeug erst, wenn der Unfall mit der Versicherung geklärt ist. Das ist von Vorteil, falls ein Gutachter den Schaden besichtigt.

So können, Sie einen Wildunfall vermeiden:

  • Fahren Sie stets umsichtig und seien Sie jederzeit bremsbereit.
  • Taucht vor Ihnen auf der Straße ein Reh oder Wildschein auf, schalten Sie sofort das Fernlicht aus.
  • Hupen Sie und reduzieren Sie die Geschwindigkeit Ihres Fahrzeugs.
  • Versuchen Sie nicht auszuweichen. Ein kontrollierter Aufprall ist in fast allen Fällen die bessere Option als ein unkontrolliertes Ausweichmanöver. Hierbei können Sie mit einem anderen Fahrzeug zusammenstoßen oder gegen einen Baum fahren.
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Fragen und Antworten zum Thema Wildunfall/Wildschaden

  • Was muss ich nach einem Wildunfall tun?
    Zunächst einmal gilt es, Ruhe zu bewahren und die Unfallstelle abzusichern. Informieren Sie dann die Polizei, die den Jäger benachrichtigt. Nur wenn Sie den Wildunfall melden, haben Sie Anspruch auf die Leistung der Versicherung.
  • Welches Tier zählt zum Wildunfall?
    Von einem Wildunfall spricht man, wenn am Fahrzeug ein Schaden durch den Zusammenprall mit einem Haarwild oder durch das Ausweichmanöver entsteht. Dazu zählen beispielsweise Schwarz- und Rotwild, Reh- und Damwild, Wildschweine, Füchse und Luchse.
  • Was macht man, wenn ein Tier vors Auto läuft?
    Wenn sich ein Tier auf der Straße befindet, Fernlicht ausschalten, denn Rehe, Hirsche oder Wildsteine bleiben ansonsten regungslos im Lichtkegel stehen. Zugleich kontrolliert bremsen und hupen, damit die Tiere flüchten können.
  • Wer zahlt bei einem Wildunfall?
    Für die Schäden, die beim Zusammenstoß eines Fahrzeugs mit Wild entstehen, haftet nicht der Jäger. Grundsätzlich werden Wildschäden von der Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung übernommen. Für Sach- und Personenschäden an Dritten kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung auf.
  • Muss ich einen Wildunfall immer melden?
    Sie sollten einen Wildunfall immer melden, auch wenn das Tier scheinbar unverletzt in den Wald rennt. Verständigen Sie daher die Polizei. In vielen Bundesländern muss zudem der Jäger informiert werden. Bitten Sie darum, dass Ihnen der Jäger oder die Polizei eine Wildschadenbescheinigung aushändigt.
  • Ist es strafbar, nach einem Wildunfall einfach weiterzufahren?
    Ja. Wenn Sie nach einem Wildunfall einfach weiterfahren, verletzen Sie das Tierschutzgesetz. Sie riskieren damit bis zu 5.000 Euro Strafe. Bleibt das Tier einfach auf der Straße liegen, verstoßen Sie zudem gegen die Verkehrssicherungspflicht.

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