Saisonkennzeichen

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Zuletzt aktualisiert : 08.08.2023
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Saisonkennzeichen – das Wichtigste kurz erklärt

  • Wer sein Fahrzeug zum Beispiel Auto, Motorrad, Wohnmobil usw. in einem festgelegten Zeitraum im Jahr nicht nutzt, kann mit einem Saisonkennzeichen Zeit und Geld sparen.
  • Mit einem Saisonkennzeichen dürfen Fahrzeuge nur innerhalb eines festgelegten Zeitraums am Straßenverkehr teilnehmen.
  • Das Fahrzeug wird automatisch an- und abgemeldet. Dafür fallen keine Extrakosten an. Der Gang zur Zulassungsstelle entfällt.
  • Der Zulassungszeitraum eines Saisonkennzeichens umfasst mindestens zwei, höchstens elf Monate.
  • KFZ-Steuer und Versicherungsbeitrag müssen nur für den Nutzungszeitraum bezahlt werden.
  • Zurich passt Ihren Schadenfreiheitsrabatt an, wenn das Fahrzeug mindestens 180 Tage im Jahr angemeldet ist.

Was ist ein Saisonkennzeichen?

Mit einem Saisonkennzeichen dürfen Pkws, Motorräder und Wohnmobile nur innerhalb eines festgelegten Zeitraums am Straßenverkehr teilnehmen. Dieser Betriebszeitraum wird vom Halter selbst festgelegt und von der Zulassungsstelle auf das Kennzeichen geprägt. Das Saisonkennzeichen enthält neben den Angaben des normalen Kennzeichens zwei durch einen Strich getrennte Zahlen am rechten Rand. Diese zeigen die Monate, in denen der Halter das Fahrzeug fahren kann.

Beispiel: Die obere Zahl ist eine 04, die untere eine 10. Somit beginnt der Zulassungszeitraum des Fahrzeugs am 1. April und endet am 31. Oktober.

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Saisonkennzeichen vs. Wechsel- und Kurzkennzeichen

Das Saisonkennzeichen ist nicht mit dem Wechsel- oder Kurzkennzeichen zu verwechseln.

Wechselzeichen – ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge

Mit dem Wechselkennzeichen dürfen zwei Fahrzeuge derselben EU-Fahrzeugklasse wechselweise mit nur einem Kennzeichen genutzt werden. Mit dem Kennzeichen können zum Beispiel zwei Pkw oder zwei Oldtimer betrieben werden. Die Nutzung ist dabei nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden.

Kurzkennzeichen – keine Alternative zu Saisonkennzeichen

Der Unterschied zwischen Kurzkennzeichen und Saisonkennzeichen liegt in der Geltungsdauer. Das Kurzkennzeichen ist maximal fünf Tage gültig, während der Zulassungszeitraum des Saisonkennzeichens mindestens zwei Monate beträgt.

Saisonkennzeichen für Autos

Sie haben ein Cabrio oder einen Oldtimer, den Sie nur im Sommer fahren? Dann kann sich für Sie ein Saisonkennzeichen lohnen.  Der Vorteil eines Saisonkennzeichens ist, dass die An- und Abmeldung automatisch erfolgt. Der Halter zahlt zudem Steuern und Prämien für die KFZ-Versicherung nur anteilig. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie über einen privaten Stellplatz verfügen. Denn das Abstellen eines abgemeldeten Autos auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen oder Straßen ist nicht gestattet. Es darf nur auf privaten Parkplätzen, privaten Grundstücken oder in privaten Garagen stehen. Wer extra eine Garage oder einen Stellplatz anmieten muss, sollte sich ausrechnen, ob das Saisonkennzeichen plus Miete wirklich die günstigere Alternative ist.

Saisonkennzeichen für Motorräder

Nur wenige Motorradfahrer sind mit ihren Maschinen das ganz Jahr unterwegs. Aufgrund der Wetterverhältnisse fahren die meisten ihr Motorrad nur in den Sommermonaten. Im Winter steht das gute Stück häufig in der Garage. Das Saisonkennzeichen ist daher bei Motorrädern das meistverwendete Kennzeichen. Es spart Kosten, Zeit und Aufwand.

Aber auch für Saisonmotorräder gilt als Gleiche wie für Pkws: Sie müssen in einer Garage oder auf Privatgrund abgestellt werden. Steht das Motorrad mit Saisonkennzeichen während des abgemeldeten Zeitraums auf der Straße, drohen ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. 

Saisonkennzeichen – Zulassung

Ein Saisonkennzeichen können Sie bei Ihrer zuständigen KFZ-Zulassungsstelle anmelden. Für die Zulassung sind folgende Dokumente erforderlich:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters im Original mit gültiger Anschrift
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief und -schein)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit Angabe des Saisonzeitraumes
  • TÜV-Untersuchungsbericht bzw. Prüfbericht über gültige Hauptuntersuchung
  • Prüfbericht über gültige Abgasuntersuchung
  • bisherige Kennzeichen
  • neue Kennzeichenschilder (können auch bei der Zulassungsstelle angefertigt werden)

Wie viel kostet ein Saisonkennzeichen?

Bei der Zulassung des Saisonkennzeichens entstehen folgende Kosten:

  1. Die einmalige Gebühr für die Zulassung eines Fahrzeugs beträgt in etwa 30 Euro. Sie ist deutschlandweit nicht einheitlich geregelt, so variieren die Kosten je nach Ort und Stadt.
  2. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder, die circa 25 Euro betragen. Die Gebühr für die Kennzeichenreservierung beträgt 2,60 Euro. Bei Reservierung eines Wunschkennzeichens müssen Sie mit 12,80 Euro rechnen.

Saisonkennzeichen – Versicherung & Kosten

Wird ein Auto oder ein Motorrad nur im Sommer gefahren, kann man mit einem Saisonkennzeichen nicht nur Zeit, sondern auch Geld sparen. Denn es entfallen Behördengänge sowie weitere dabei anfallende Zulassungsgebühren – Sie müssen Ihr Kraftfahrzeug mit einem Saisonkennzeichen nicht ständig neu an- und abmelden.

Saisonkennzeichen: Versicherung sparen

Zudem reduziert sich im Normalfall der Beitrag für Ihre KFZ-Versicherung, denn die Kosten werden nur anteilig für den benutzten Zeitraum berechnet. Wenn Sie zum Beispiel Ihr Cabrio nur sechs Monate fahren, zahlen Sie die Prämie Ihrer KFZ-Versicherung nur für sechs Monate.

Zurich bietet zudem die Möglichkeit durch unfallfreie Zulassungszeiten eine bessere Schadenfreiheitsklasse zu erreichen. Jedoch nur, wenn Sie eine Saisondauer von mindestens sechs Monaten 180bzw. 180 Tagen wählen. Dann verbessert sich bei unfallfreier Fahrt die Schadenfreiheitsklasse.

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