Alles zum Thema Gebrauchtwagen-Versicherung im Überblick

Zuletzt aktualisiert : 08.08.2023
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Gebrauchtwagen-Versicherung – das Wichtigste kurz erklärt

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtend, um mit einem Auto am Straßenverkehr teilzunehmen.
  • Die Kasko (Teil- oder Vollkaskoversicherung) ist eine freiwillige Versicherung und lohnt sich vor allem für jüngere Gebrauchtwagen.
  • Aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung haften Autohändler 2 Jahre (verkürzbar auf 1 Jahr) für Mängel, die schon bei der Übergabe des Kfz bestanden.
  • Schäden, die nach der Übergabe entstehen, deckt die Gebrauchtwagengarantie ab. Sie wird freiwillig von Händlern für die Zeit abgeschlossen, in sie in der Gewährleistungspflicht stehen. Zurich bietet eine Gebrauchtwagengarantie nicht an.
  • Besonders sinnvoll ist der Abschluss eine Gebrauchtwagengarantie bei einem Privatkauf, da hier die gesetzliche Gewährleistung nicht gilt.

Was ist eine Gebrauchtwagen-Versicherung?

Wie für einen Neuwagen benötigt jeder Fahrzeughalter in Deutschland auch für einen gebrauchten Wagen eine Autoversicherung. Eine Autoversicherung besteht aus der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung, ohne die Sie Ihr Auto im Straßenverkehr nicht bewegen dürfen. Je nach Alter und Wert des Fahrzeugs kann sich zusätzlich eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung lohnen.

Gebrauchtwagen-Versicherung, Gewährleistung, Gebrauchtwagengarantie: Was sind die Unterschiede?

Gebrauchtwagen-Versicherung

Eine Gebrauchtwagen-Versicherung ist nicht mit einer Gebrauchtwagengarantie oder der Gewährleistung zur verwechseln. Hier bestehen entscheidende Unterschiede. Die Gebrauchtwagen-Versicherung besteht aus zwei Teilen. Gesetzlich für jedes Auto vorgeschrieben, das am Straßenverkehr teilnimmt, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie muss vom Fahrzeughalter abgeschlossen werden. Freiwilliger zweiter Bestandteil ist eine Kasko-Versicherung, Teil- oder Vollkasko.

Gewährleistung

Unter der gesetzlichen Gewährleistung versteht man die Pflicht des Händlers, für Mängel am verkauften Fahrzeug zu haften. Die Gewährleistung gilt gleichermaßen für neue wie für gebrauchte Kfz. Grundsätzlich muss der Verkäufer ab der Übergabe des Fahrzeugs 2 Jahre für Sachmängel haften, die schon während des Übergabezeitpunktes bestanden haben. Bei gebrauchten Kfz können Autohändler die Haftungspflicht vertraglich auf 1 Jahr verkürzen. Privatpersonen können die Gewährleistung komplett ausschließen.

Gebrauchtwagengarantie

Die Gebrauchtwagengarantie hingegen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie wird freiwillig abgeschlossen und schützt den Käufer eines gebrauchten Wagens vor teuren Reparaturkosten. Weshalb die Gebrauchtwagengarantie auch Reparaturkostenversicherung genannt wird. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers und umschließt ebenfalls die Haftung für gewisse Mängel.

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Vollkasko, Teilkasko, Kfz-Haftpflicht: Welche Gebrauchtwagen-Versicherung ist notwendig?

Kfz-Haftpflicht für Gebrauchtwagen

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für alle Autos gesetzlich vorgeschrieben, die auf öffentlichen Straßen fahren.
  • Die Kfz-Haftpflicht regelt Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Sie anderen mit Ihrem Gebrauchtwagen zufügen.
  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt jedoch bei einem selbst verschuldeten Unfall nicht für Schäden an Ihrem eigenen Auto auf.

Gebrauchtwagen-Versicherung mit Teilkasko

  • Die Teilkaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht eine freiwillige Versicherung.
  • Die Teilkasko kommt für Kosten auf, die durch Elementarschäden, Überschwemmung, Brand, Explosion, Tierbiss, Steinschlag, Wildunfall und z.B Ladeschäden am eigenen Fahrzeug entstehen.
  • Wird Ihr gebrauchter Wagen gestohlen, ersetzt die Teilkasko den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
  • Die Teilkasko ist bei Haltern verbreitet, die einen Gebrauchtwagen fahren, der älter als 4 bis 5 Jahre ist und noch einen Wert über 5.000 EUR hat. Liegt er darunter, verzichten viele gänzlich auf den Kaskoschutz.

Gebrauchtwagen-Versicherung mit Vollkasko

  • Die Vollkaskoversicherung ist wie die Teilkasko eine freiwillige Versicherung.
  • Die Vollkasko umfasst alle Leistungen der Teilkasko.
  • Sie kommt im Gegensatz zur Teilkasko auch für Schäden auf, die durch eigenes Verschulden sowie durch Vandalismus an Ihrem Gebrauchtwagen entstehen.
  • Im Top-Tarif enthält die Zurich Vollkasko für Gebrauchtwagen zusätzlich noch eine Kaufpreisentschädigung nach Totalschaden (bis zu 12 Monate nach Erwerb) und eine Kaufpreisentschädigung nach Diebstahl (bis zu 6 Monate nach Erwerb).
  • Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich besonders für Gebrauchtwagen in den ersten 1 bis 4 Jahren.

Was kostet die Gebrauchtwagen-Versicherung?

Die Beitragshöhe einer Versicherung für Ihren Gebrauchtwagen hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Art der gewählten Versicherung: Kfz-Haftpflicht, Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung.
  • Typklasse: Die Typklasse eines Fahrzeugs gibt über die Schadens- und Unfallbilanz eines bestimmten Automodells Auskunft. Je häufiger ein Fahrzeugmodell in Unfälle verwickelt ist, desto höher ist die Typklasse und in der Folge der Beitrag für die Versicherung.
  • Alter des Versicherungsnehmers und Fahrers: Laut Statistik haben junge Fahrerinnen und Fahrer zwischen 18 und 24 Jahren mit Abstand das höchste Unfallrisiko. Für Versicherungsnehmer unter 25 Jahren gelten daher höhere Beiträge.
  • Schadenfreiheitsklasse: Die Schadenfreiheitsklasse gibt Auskunft über die eigenen unfall- und schadenfreien Jahre. Sie beeinflusst ebenfalls die Beitragshöhe.
  • Regionalklasse: Die Regionalklasse spiegelt das Schaden- und Unfallrisiko einer Region wider.
  • Höhe der Selbstbeteiligung: Bei der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung wählen. Je höher die Selbstbeteiligung ist, desto geringer ist die Versicherungsprämie.

Was ist eine Gebrauchtwagengarantie bzw. Reparaturkostenversicherung?

Eine Gebrauchtwagengarantie wird häufig auch als Reparaturkostenversicherung bezeichnet. Sie übernimmt die Kosten von Schäden, die im entsprechenden Versicherungszeitraum an einem gebraucht gekauften Fahrzeug entstehen. Darunter fallen in der Regel nicht nur die Kosten für die Ersatzteile, sondern auch der Stundenlohn der Werkstatt.

Die Gebrauchtwagengarantie ist teilweise im Kaufpreis enthalten, wenn Sie einen Gebrauchtwagen bei einem Händler kaufen. Beim Kauf von Privat kann die Reparaturkostenversicherung separat abgeschlossen werden.

Zurich bietet keine Gebrauchtwagengarantie an.

Vorteile einer Gebrauchtwagengarantie bzw. Reparaturkostenversicherung

Sollten nach dem Kauf Ihres Gebrauchtwagens Schäden entstehen, sind diese mit einer Gebrauchtwagengarantie abgesichert. Der Vorteil ist, dass Sie die Reparaturkosten nicht selbst übernehmen müssen, sondern von der Versicherung getragen werden.

Zusätzlich hat der Fahrzeughalter mit einer Gebrauchtwagengarantie die Option, die Reparatur von einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers durchführen zu lassen. Er hat somit die Gelegenheit, einen Fachmann seines Vertrauens selbst auszusuchen.

Händler haften zwar aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung beim Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen für Sachmängel. Diese müssen jedoch schon bei der Übergabe des Kfz bestanden haben. Schäden, die nach der Übergabe entstehen, sind nicht durch die Gewährleistung abgedeckt. Diese Gewährleistung läuft 2 Jahr lang, kann jedoch vom Händler vertraglich auf 1 Jahr verkürzt werden. Zu beachten ist, dass die Beweispflicht ab dem 7. Monat auf den Käufer übergeht.

Um einen Mangel, der erst 6 Monate nach dem Kauf auftritt, beim Händler geltend zu machen, muss demnach der Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand, dieser jedoch bei der Übergabe des Autos übersehen wurde.

Was ist der Unterschied zwischen einer Gebrauchtwagengarantie bei Privatkauf und Händlerkauf?

Händler haften beim Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen 2 Jahre lang (vom Händler verkürzbar auf 1 Jahr) für Sachmängel und bieten in der Regel über den gleichen Zeitraum eine Gebrauchtwagengarantie an.

Private Verkäufer dürfen hingegen die Sachmängelhaftung komplett ausschließen – und tun dies in den meisten Fällen auch.

Tritt nach dem Kauf eines Autos von Privatpersonen ein Schaden auf, müssen Sie demnach für die Reparaturkosten selbst aufkommen. Der Verkäufer müsste nur für die Kosten aufkommen, wenn er Schäden am Auto arglistig verschwiegen hat. Was in den allermeisten Fällen nicht nachzuweisen wäre.

Daher kann es gerade beim Gebrauchtwagenkauf von Privat von Vorteil sein, sich mit einer Gebrauchtwagengarantie bzw. Reparaturkostenversicherung abzusichern. Sie kann separat bei verschiedenen Händlern abgeschlossen werden.

Was kostet die Gebrauchtwagengarantie bzw. Reparaturkostenversicherung?

In der Regel läuft eine Gebrauchtwagengarantie ein Jahr. Die Kosten dafür betragen durchschnittlich zwischen 100 und 300 EUR im Jahr. Wie hoch der Betrag ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen:

  • Leistungsumfang
  • Laufzeit des Vertrags, in der Regel ein Jahr
  • Alter des Autos
  • Leistungsklasse und Fahrzeugmodell
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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema KFZ Versicherung, digital oder vor Ort.

Häufige Fragen und Antworten zur Gebrauchtwagen-Versicherung


  • Welche Versicherung brauche ich für meinen gebrauchten Wagen?
    Für Ihren gebrauchten Wagen benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Alter Ihres Autos kann sich zusätzlich eine Kaskoversicherung für Sie lohnen.
  • Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mein Gebrauchtwagen noch beim Vorbesitzer versichert ist?
    1. Sie kündigen die Kfz-Versicherung innerhalb eines Monats und schließen eine neue Gebrauchtwagen-Versicherung ab.
    2. Wenn Sie Ihren neuen Gebrauchtwagen bei der Zulassungsstelle ummelden, geben Sie die eVB-Nummer der neuen Kfz-Versicherung an. Damit endet der Vertrag des Vorbesitzers automatisch.
  • Kann ich auch für ein Wohnmobil eine Gebrauchtwagen-Versicherung abschließen?
    Bei Zurich können Sie auch eine Gebrauchtwagen-Versicherung für ein Wohnmobil abschließen. Diese besteht aus der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung und einer freiwilligen Kaskoversicherung, die Schäden am eigenen Wohnmobil abdeckt.
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