E-Kennzeichen am Auto im Überblick

Zuletzt aktualisiert : 08.08.2023
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

E-Kennzeichen – das Wichtigste kurz erklärt

  • Ein E-Kennzeichen zeigt nicht nur an, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Elektroauto handelt.
  • Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen profitieren von einigen Privilegien.
  • E-Kennzeichen sind keine Pflicht für Elektrofahrzeuge.
  • Die Beantragung eines E-Kennzeichens verläuft genauso wie für normale Kennzeichen.

Was ist ein E-Kennzeichen?

Wenn Sie auf den Straßen ein Auto sehen, auf dessen Kennzeichen am Ende ein E steht, handelt es sich um ein sogenanntes E-Kennzeichen, das speziell für Elektrofahrzeuge vorgesehen ist. Das E-Kennzeichen wurde 2015 im Rahmen des neuen Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) eingeführt. Das Gesetz erlaubt Kommunen und Städten, Sonderregeln für emissionslose Fahrzeuge zu erlassen. Ob die Behörden die Sonderregeln wirklich umsetzen, bleibt ihnen überlassen.

Welche Vorteile bietet ein E-Kennzeichen?

Als Fahrer eines Autos mit E-Kennzeichen haben Sie einige Vorteile – allerdings nur in den Kommunen und Städten, die Sonderregeln für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen eingeführt haben.

Ein Vorteil des E-Kennzeichens kann es sein, dass Sie die Busspur mitbenutzen dürfen. Auf dieser kommen Sie im dichten Berufsverkehr meist schneller voran als auf den anderen Spuren. Manche Kommunen bieten Elektroautos mit entsprechenden Kennzeichen kostenfreie oder vergünstigte Parkplätze an, die normalerweise speziell gekennzeichnet sind. Elektroautos ohne E-Kennzeichen dürfen diese Parkplätze nicht nutzen. Mancherorts sind Autos mit E-Kennzeichen von Durchfahrtsverboten und Zufahrtsbeschränkungen ausgenommen. Zudem dürfen Kommunen laut dem neuen Elektromobilitätsgesetz kostenfreie Ladestationen für Elektroautos mit E-Kennzeichen anbieten.

Der größte Nachteil des E-Nummernschildes: Die Privilegien, die die Städte anbieten dürfen, sind nicht einheitlich geregelt. Das macht das Ganze recht unübersichtlich. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Sie sich also vor einer Fahrt in eine andere Region unbedingt erkundigen, welche Sonderregelungen bestehen – und welche nicht.

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Welche Bedingungen müssen für ein E-Kennzeichen erfüllt werden?

Das E-Kennzeichen dürfen ausschließlich reine Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenautos und Fahrzeuge erhalten, die extern geladen werden können wie Plug-in-Hybride. Hybridautos müssen zudem mindestens eine von zwei Bedingungen erfüllen: Entweder das Fahrzeug stößt weniger als 50 Gramm CO₂ pro gefahrenem Kilometer aus oder es kann ausschließlich mit elektrischem Antrieb mindestens 40 Kilometer fahren. Wurde Ihr Hybridfahrzeug vor dem 1.1.2018 das erste Mal zugelassen, beträgt die zulässige rein elektrische Reichweite 30 Kilometer.

Außerdem ist es für die Erteilung eines E-Kennzeichens von Bedeutung, welcher Fahrzeugklasse Ihr Wagen angehört. Folgende Fahrzeugklassen dürfen ein E-Kennzeichen tragen:

  • Autos und Wohnmobile (Fahrzeugklasse M1)
  • Lieferwagen bis 3,5 Tonnen (N1)
  • Transporter, die unter 4,35 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht aufweisen und mit deutscher Fahrerlaubnis Klasse B gefahren werden dürfen (N2)
  • zweirädrige Krafträder ohne und mit Beiwagen (L3e und L4e)
  • Trikes (L5e)
  • Quads (L7e)

Die Fahrzeugklasse Ihres Wagens finden Sie im Fahrzeugschein.

Wie kann ein E-Kennzeichen beantragt werden?

Wollen Sie Ihr Fahrzeug mit einem E-Kennzeichen versehen, müssen Sie dieses bei der für Sie zuständigen Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Für die Zulassung eines E-Kennzeichens benötigen Sie wie für alle anderen Fahrzeuge auch:

  • die Zulassungsbescheinigungen I und II (früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief genannt)
  • den Nachweis, dass der Wagen versichert ist (eVB-Nummer)
  • den Beleg über die bestandene Hauptuntersuchung (HU)
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls eine Vollmacht, wenn Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind · die alten Nummernschilder, falls es sich um eine Ummeldung handelt

Darüber hinaus müssen Sie für den Antrag auf das E-Kennzeichen den Nachweis erbringen, dass Ihr Fahrzeug alle wesentlichen Kriterien des EmoG erfüllt. Dieser kann in Form der EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder als Datenbestätigung vom Hersteller vorgelegt werden.

Die Kosten für ein E-Kennzeichen sind genauso hoch wie für herkömmliche Autokennzeichen und betragen circa 50 bis 60 Euro für die Bearbeitung bei der Zulassungsstelle und die Anfertigung des Kennzeichens. Haben Sie sich zunächst für ein normales Kennzeichen entschieden und wollen nun zum E-Kennzeichen wechseln, können Sie gegen entsprechende Gebühren auch nachträglich das E-Kennzeichen beantragen. Die Ausstellung ist nur einmalig nötig, das E-Kennzeichen ist dauerhaft für Ihr Fahrzeug gültig.

Wie bei den normalen Fahrzeugen können Sie auch für Ihr E-Auto ein Wunschkennzeichen reservieren lassen. Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass auf ein Autokennzeichen maximal acht Ziffern passen inklusive dem Ortskürzel. Das E am Ende der Zeile zählt mit, sodass Ihnen bei E-Kennzeichen nur sieben weitere Ziffern zur Verfügung stehen. Wollen Sie Ihr altes Kennzeichen behalten, darf es also höchstens sieben Ziffern haben, ansonsten müssen Sie sich für Ihr Wunsch-E-Kennzeichen eine neue Kombination überlegen.

Ist ein E-Kennzeichen Pflicht?

Nicht jedes Elektrofahrzeug muss zwingend ein E-Kennzeichen tragen. Der Halter kann entscheiden, ob er das E-Kennzeichen beantragen oder ein herkömmliches Kennzeichen für sein Fahrzeug nutzen will. Die Vorteile, die ein E-Kennzeichen mit sich bringt, gelten allerdings nur für Fahrzeuge, die auch das E auf dem Kennzeichen haben – alle anderen Elektrofahrzeuge werden bezüglich der Privilegien in den Städten wie herkömmliche Fahrzeuge behandelt.

Kfz-Steuern bei einem E-Kennzeichen

Grundsätzlich genießen Sie als Halter eines Elektrofahrzeugs steuerliche Vorteile: E-Autos, die zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2025 zugelassen wurden oder werden, sind bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Dabei ist es nicht von Belang, ob Ihr Auto ein E-Kennzeichen besitzt oder nicht. Der Steuervorteil gilt für alle Elektroautos gleichermaßen. Nur Plug-in-Hybride sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen – auch wenn sie ein E-Kennzeichen haben.

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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema E-Kennzeichen am Auto im Überblick, digital oder vor Ort.

Fragen und Antworten zum Thema E-Kennzeichen 

  • Benötigen Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen eine Versicherung?
    Die Steuerbefreiung bis 2030 hat nichts mit der Versicherungspflicht zu tun. Für den Antrag auf ein E-Kennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle müssen Sie in jedem Fall eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen.
  • Benötigen Autos mit dem E-Kennzeichen eine Umweltplakette?
    Ein E-Kennzeichen allein genügt nicht, um in den Umweltzonen der Städte fahren zu dürfen. Sie benötigen auf jeden Fall zusätzlich eine Umweltplakette.
  • Können auch Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen ein E-Kennzeichen erhalten?
    Ja, Sie können das E-Kennzeichen mit dem Saisonkennzeichen zum E-Saisonkennzeichen kombinieren. In dem Zeitraum, in dem Ihr Auto zugelassen ist, profitieren Sie von den Vorteilen des E-Kennzeichens.

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