Paar tanz in Wohnzimmer

Wohngebäudeversicherung

  • Blitz- und Überspannungsschäden sind mitversichert
  • Übernahme von Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit Ihres Hauses
  • Elementargefahren können miteingeschlossen werden

Wohngebäudeversicherung: Das Wichtigste kurz erklärt

  • Mit einer Wohngebäudeversicherung ist Ihr Eigenheim – egal ob Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhaus, Wochenend- oder Ferienhaus gegen mögliche finanzielle Risiken abgesichert.
  • Unsere Wohngebäudeversicherung sichert Sie finanziell gegen Schäden durch Elementargewalten wie Stürme, Hagel, Starkregen, Überschwemmungen oder Erdsenkungen ab.
  • Wir kommen für Schäden am versicherten Gebäude, an mitversicherten Nebengebäuden und Festinstallationen wie sanitären Anlagen auf.
  • Erweitern Sie die Wohngebäudeversicherung von Zurich durch weitere Zusatzbausteine wie Elementar, Glas, Unbenannte Gefahren oder den TechnikSchutz.

Leistungen der Wohngebäudeversicherung

Genießen Sie individuellen Rundum-Schutz mit unserer Zurich Wohngebäudeversicherung. Versichern Sie die grundlegenden Risiken oder entscheiden Sie sich für den Top-Schutz. Mit unseren Zusatzbausteinen haben Sie die Möglichkeit, sich einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zusammenzustellen.
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Versicherungssumme

Unbegrenzte Versicherungssumme für Ihr Gebäude bei Schäden durch z.B. Feuer, Blitzschlag.
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Elementarschäden

Sie können optional Elementarschäden einschließen z.B. Überschwemmung, Erdbeben, usw.
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Aufräumungsmaßnahmen

Kostenübernahme bei Aufräumungs- und Abbruchmaßnahmen.
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Sachverständigenkosten

Im Top-Tarif übernehmen wir die Kosten ab einer Schadenhöhe von 25.000.
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Hotelunterbringungskosten

Im Top-Tarif übernehmen wir die Hotelunterbringungskosten bis 200 EUR/Tag, max. 24 Monate.

Unsere Wohngebäude-Tarife im Vergleich

Versicherungsschutz Top-Schutz Basis-Schutz
Unbegrenzte Versicherungssumme
Versicherte Gefahren: Feuer, Überspannung, Leitungswasser, Sturm, Hagel, innere Unruhen, Streik/Aussperrung
Einschluss weiterer Gefahren möglich optional optional
Ihre Klima-, Wärmepumpen-, Solarheizungsanlagen (nicht Photovoltaikanlagen)
Ihre Photovoltaikanlagen optional optional
Überspannungsschäden
Schäden durch Wasseraustritt (bestimmungswidrig) Ihrer Rohre der Klima-, Wärmepumpen-, Solarheizungs- und Fußbodenheizungsanlagen in unbegrenzter Höhe
Diebstahl Ihrer außen angebrachten Sachen
(Markisen, Schutzgitter, Rollläden, Antennen, Satellitenanlagen)
1.000 € -
Übernahme der Kosten für Mietausfall für Ihrer vermieteten Büro-/Praxisräume und Mietwertersatz für Ihre eigen genutzten Büro-/ Praxisräume 24 Monate -
Übernahme der Kosten für notwendige Datenrettungskosten infolge eines Versicherungsfalles -
Aufräumungskosten für Bäumeeinschließlich Kosten für die Wiederbepflanzung mit Jungpflanzen 10.000 EUR -
Kosten für die Beseitigungvon Rohrverstopfungen infolge eines ersatzpflichtigen Leitungswasserschadens
Hotelunterbringungskosten oder ähnliche Unterbringungskosten einschließlich der Unterbringungskosten für Ihre Kleintiere 200 EUR pro Tag,
max. 24 Monate
-
Übernahme der Kosten für die Entfernung von Schäden durch Graffiti optional optional
Beitragsfreistellung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit bis zu 6 Monate bis zu 6 Monate

✓ mitversichert

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.

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Warum ist die Wohngebäudeversicherung sinnvoll?

Die Zurich Wohngebäudeversicherung kommt für zahlreiche Schäden an Ihrem Gebäude auf – und zwar in unbegrenzter Höhe. Bei Teilschäden erstatten wir die Reparaturkosten; bei einem Totalschaden zahlen wir für den Wiederaufbau.

Überschwemmung des Kellers nach einem Starkregen

Nach tagelangen starken Regenfällen ist mein Keller überflutet. Viele Wertgegenstände wie Werkzeuge und bedeutsame Erinnerungen sind bei den Fluten zerstört worden. Um den Keller wieder nutzen zu können, muss er ausgepumpt und getrocknet werden. Welche Kosten übernimmt die Wohngebäudeversicherung und welche nicht? Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für abpumpen und Trocknungen. Sofern nicht weiter verwendbar oder nutzbar wird auch festverlegter Boden, Tapeten, Anstriche, Estrich etc. ersetzt. Über die Wohngebäudeversicherung werden keine Hausratgegenstände ersetzt, hierfür ist eine Hausratversicherung mit Einschluss Elementarschäden erforderlich.

Dach nach Sturm abgedeckt

Das Dach von unserem Haus wurden nach dem Sturm in der letzten Nacht teilweise abgedeckt. Außerdem wurde die daran befestige Regenrinne vollständig zerstört. Was zahlt die Wohngebäudeversicherung? Die Wohngebäudeversicherung ersetzt sowohl den Materialwert der neuen Dacheindeckung als auch der neuen Regenrinne. Auch die Kosten für den Dachdecker werden von der Zurich Wohngebäudeversicherung übernommen.

Weihnachtsbaum setzt Wohnzimmer in Brand

Am ersten Weihnachtsfeiertag fängt plötzlich der Weihnachtsbaum Feuer und setzt das gesamte Wohnzimmer in Brand. Türen, Fenster und Parkettboden sind schwer zerstört. Was wird von der Wohngebäudeversicherung ersetzt? Die Wohngebäudeversicherung ersetzt den Brandschaden an den Gebäudebestandteilen (Türen, Fenster, festverlegter Parkettboden) sowie die Schäden, die u. U. durch Löschwasser entstanden sein können. Sollte die Wohnung nicht weiter bewohnbar sein, können auch Hotelunterbringungskosten ersetzt werden. Unter Umständen können weitere Kosten wie z. B. Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen oder Kosten für die Dekontamination von durch Löschwasser verseuchtem Erdreich anfallen. Diese werden ebenfalls durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Was zahlt die Wohngebäudeversicherung im Schadenfall?

Was zahlt die Wohngebäudeversicherung im Schadenfall?

Folgende Schäden sind Im Top-Schutz mitversichert (je nach gewähltem Baustein):

  • Gebäudeschäden verursacht durch Naturgewalten
  • Schäden durch Leitungswasser, Nutzwärme oder Implosion
  • Nebengebäude wie Gartenlauben bis zu einer Grundfläche von 25 qm
  • Garagen und Carports am Versicherungsort (politische Gemeinde des Versicherungsortes) oder einer daran angrenzenden Gemeinde
  • Klima-, Wärmepumpen-, Solarheizungsanlagen
  • Diebstahl Ihrer außen angebrachten Sachen (Markisen, Schutzgitter, Rollläden, Antennen, Satellitenanlagen
  • Sachverständigenkosten ab einer Schadenhöhe von 25.000 EUR
  • Ersatz Ihrer Darlehenszinsen nach vollständiger Unbewohnbarkeit Ihres eigens genutzten Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhauses ab dem 101. Tag der Unbewohnbarkeit (max. 18 Monate)
  • Aufräumungskosten für Bäume, einschließlich Kosten für die Wiederbepflanzung mit Jungpflanzen (bis 10.000 Euro)
  • Entseuchungskosten des Erdreichs (Dekontaminationskosten)
  • Unterbringungskosten bei Unbewohnbarkeit Ihres eigen genutzten Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhaus

Was zahlt die Wohngebäudeversicherung im Schadenfall nicht?

Folgende Schäden sind nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert:

  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt sind
  • Das bewegliche Inventar des Hauses wie zum Beispiel Möbel oder Elektrogeräte. Diese können aber durch die Hausratversicherung abgeschlossen werden
  • Schäden durch Kernenergie
  • Schäden durch Kriegsereignisse

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Extras für Ihre Wohngebäudeversicherung

Photovoltaikanlagen

Für zum Beispiel 4,44 Euro im Monat können Sie Ihre Wohngebäudeversicherung um den Baustein Photovoltaikanlagen erweitern. Bei Zerstörung zum Beispiel durch Feuer, Sturm oder Hagel ist ihrer Photovoltaikanlage in unbegrenzter Höhe in der Wohngebäudeversicherung von Zurich mit dem Baustein Photovoltaik mitversichert. Wenn Sie Ihre Photvoltaikanlage nicht nur gegen Elementargefahren versichern möchten, empfehlen wir Ihnen unsere umfassende Photovoltaikversicherung SolarPlus+.

Graffitischäden

Die Beseitigung von Graffiti auf dem eigenen Haus ist häufig mit hohen Kosten verbunden. Besonders dann, wenn es sich nicht um Kunst handelt, sondern um Schmierereien oder ungewollte politische Statements, die die Hauswand verschandeln. Für zum Beispiel 5,55 Euro im Monat können Sie die Kosten für die Entfernung von Schäden durch Graffiti mit dem Zusatzbaustein Graffitischäden der Wohngebäudeversicherung von Zurich mitversichern. Die Kosten sind in beiden Tarifen in unbegrenzter Höhe mit einem Selbstbehalt von 150 € versichert.

Elementarschäden

In beiden Tarifen können Sie die folgenden Elementarschäden einschließen: Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch oder Rückstau. Bitte beachten Sie, dass Rückstau nur versichert ist, wenn dieser durch ein Naturereignis entstanden ist und nicht bei einem normalen Stau in den Abwasserleitungen. Bei den genannten Elementarschäden gilt eine Selbstbeteiligung von 3.500 Euro. Diese kann auf 25.000, 50.000 oder 100.000 EUR erhöht oder auf 2.500, 1.500 oder 750 EUR – im Top-Schutz sogar auf 0 EUR – reduziert werden.

Homeassistance

Ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz um zusätzliche Servicedienstleistungen für zum Beispiel 2,08 Euro im Monat. Wir organisieren in Notfällen für Sie den Handwerkerservice und übernehmen die unvorhergesehenen Kosten. Beispiel-Leistungen des Bausteins Homeassistance sind Schlüsseldienst, Kinder- und Tierbetreuung, Schädlingsbekämpfung, 24-Stunden-Heinwerkerservice und vieles mehr. Die Gesamtentschädigung pro Jahr liegt bei 1.500 EUR.

Unbenannte Gefahren

Die Unbenannten Gefahren schließen eine Lücke zu den benannten Gefahren wie z.B. Feuer oder Sturm. Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch eine plötzliche, unvorhergesehene, von außen einwirkende Ursache zerstört oder beschädigt werden. Die Entschädigungsleistung ist im Top-Tarif unbegrenzt mitversichert. Es gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 EUR.

TechnikSchutz

Der TechnikSchutz ist eine Allgefahrendeckung für Ihre Gebäudetechnik wie z. B. Wärmepumpen, Alarm- und Sicherungstechnik oder Beschattungssysteme. Die Entschädigungsleistung ist im Top-Tarif auf 100.000 EUR begrenzt. Es gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 EUR.

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Fragen und Antworten zur Wohngebäudeversicherung

  • Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
    Die Höhe der Beitragskosten hängt davon ab, welchen Versicherungsschutz Sie sich für Ihr Haus oder Ihre Wohnung wünschen. Reicht Ihnen der Basisschutz oder möchten Sie Ihr Zuhause noch gegen weitere Risiken, wie zum Beispiel Lawinen oder Überschwemmungen schützen? Mit dem Tarifrechner können Sie eine Einschätzung Ihrer individuellen Beitragskosten für unsere Wohngebäudeversicherung berechnen.
  • Was sind ZÜRS-Zonen?
    Das Zonirungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) ist ein Geoinformationssystem zur Einschätzung von Naturgefahren. Es wurde im Jahr 2001 vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entwickelt.
  • Wer braucht eine Wohngebäudeversicherung?
    Ein Haus ist für die meisten Menschen eine große – wenn nicht sogar die größte – Investition. Für jeden Eigentümer einer Immobilie ist es deshalb sinnvoll, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. So können Sie sich vor den finanziellen Folgen von Schäden am Haus durch Naturgewalten wie Feuer, Sturm, Blitz und Leitungswasser schützen. Ohne Versicherungsschutz müssen Sie selbst für die Kosten einer Reparatur oder eines Wiederaufbaus aufkommen. Das gilt sowohl für Besitzer eines Eigenheims als auch für Besitzer eines Mietobjekts.
  • Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht?
    Nein, eine Wohngebäudeversicherung muss nicht zwingend abgeschlossen werden. Da es sich bei einem Haus oder einer Wohnung meist um kostspielige Investition handelt, ist sie aber dringend zu empfehlen.
  • Wohngebäudeversicherung – Was ist versichert?
    Im Grundschutz versichert sind Schäden, die durch Feuer, Überspannung, Leitungswasser, Sturm und Hagel direkt an Ihrem Gebäude und seinen Nebengebäuden entstehen. Zusätzlich können noch weitere Naturgefahren über den Zusatzbaustein Elementarversicherung versichert werden.
  • Ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar?
    Nein, die Wohngebäudeversicherung ist in der Regel nicht steuerlich absetzbar, da sie zu den sogenannten Sachversicherungen gehört. Zwar gibt es Ausnahmen – wie zum Beispiel die Rechtsschutzversicherung mit dem Zusatzbaustein Arbeitsrecht – doch als Faustregel gilt: Sachversicherungen werden in der Steuererklärung vom Finanzamt nicht anerkannt.
  • Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
    Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude und seinem festen Inventar ab. Dazu gehören unter anderem Heizungs- und Klimaanlagen, aber auch Garagen, Carports und andere Nebengebäude.
  • Wohngebäudeversicherung – Worauf achten?
    Ob als Mieter oder Untermieter in einer Wohnung oder als Eigentümer im eigenen Haus – Überlegen Sie, welche Gefahren auf Ihr Eigenheim zukommen könnten, und achten Sie darauf, dass Ihre Wohngebäudeversicherung Sie gegen die für Sie relevanten Gefahren absichert. Beispielsweise sind Schäden, die durch Schneedruck verursacht werden, nur als Zusatzbaustein einschließbar. Gerne beraten wir Sie auch dabei.
  • Gebäude- und Hausratversicherung?
    Beide Versicherungen greifen bei ähnlichen Gefahren, doch während Ihre Gebäudeversicherung Sie gegen Schäden direkt am Gebäude und seinem festen Inventar absichert, schützt die Hausratversicherung Ihr bewegliches Hab und Gut, wie beispielsweise Möbel und Elektrogeräte.

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