Übergangsleistung in der Unfallversicherung

Zur persönlichen
Beratung

Zuletzt aktualisiert : 01.04.2025
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Die Übergangsleistung unterstützt Sie nach einem Unfall finanziell, bis eine mögliche Invalidität festgestellt und eine Invaliditätsleistung und/oder, je nach Vereinbarung, eine Unfall-Rente ausgezahlt wird. Sie ist im Top-Tarif der PrivatSchutz Unfallversicherung freiwillig wählbar.
  • Sie erhalten die Übergangsleistung, wenn ärztlich attestiert wird, dass Ihre normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit durch einen Unfall für mindestens drei Monate mindestens 50 Prozent eingeschränkt ist.
  • Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten: 50 Prozent der Versicherungssumme nach drei Monaten, die restlichen 50 Prozent nach sechs Monaten, sofern die Einschränkung fortbesteht.
  • Besonders sinnvoll ist die Übergangsleistung bei schweren Unfällen, für Selbstständige bei fehlenden Rücklagen, zum Ausgleich finanzieller Einbußen und zur schnellen Deckung unerwarteter Kosten wie Therapien oder Haushaltshilfen.

Was ist die Übergangsleistung in der Unfallversicherung?

Stellen Sie sich vor, Sie hatten einen Unfall und können für längere Zeit weder arbeiten noch Ihren Alltag wie gewohnt bewältigen – sei es im Beruf oder privat. In dieser Phase hilft Ihnen die Übergangsleistung, indem sie eine finanzielle Lücke schließt. Diese Leistungsart der Unfallversicherung überbrückt Ihren Verdienstausfall in den ersten Monaten nach dem Unfall, bis eine mögliche Invalidität von der Versicherung offiziell festgestellt sowie eine Invaliditätsleistung und/oder, je nach Vereinbarung, eine Unfall-Rente ausgezahlt wird. Bei der PrivatSchutz Unfallversicherung von Zurich können Sie die Übergangsleistung im Top-Tarif freiwillig einschließen. Die Höhe der Auszahlung bestimmen Sie individuell bei Vertragsabschluss selbst, sodass sie optimal zu Ihrem persönlichen Absicherungsbedarf passt. Die Übergangsleistung beträgt maximal 10 Prozent der Invaliditätsgrundsumme.

Art und Höhe der Leistung

Die Übergangsleistung ist ein Versicherungsschutz, der bei der Zurich Unfallversicherung in zwei Auszahlungen geleistet wird. Dadurch erhalten Sie frühzeitig eine finanzielle Unterstützung:

  • Erste Auszahlung
    • Nach drei Monaten ununterbrochener Beeinträchtigung
    • 50 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme
    • Auszahlung als Einmalbetrag
    • Zweite Auszahlung
  • Zweite Auszahlung
    • Nach sechs Monaten ununterbrochener Beeinträchtigung
    • Weitere 50 Prozent der Versicherungssumme (die gesamte Übergangsleistung entspricht also 100 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme)
    • Auszahlung als Einmalbetrag

Wichtig zu wissen: Die Übergangsleistung ist eine Leistungsart, die unabhängig von einer späteren Invaliditätsfeststellung bezahlt wird.

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Unfallversicherung

Ein Unfall ist schnell passiert. Egal ob im Job, in der Freizeit oder im Haushalt. Mit der leistungsstarken Unfallversicherung von Zurich sind Sie nach einem Unfall finanziell abgesichert.

Ist die Übergangsleistung sinnvoll?

Die Übergangsleistung kann ein wertvoller Versicherungsschutz sein, wenn ein Unfall dazu führt, dass Sie für längere Zeit eingeschränkt sind. Sie überbrückt die Zeit, bis eine mögliche Invaliditätsleistung ausgezahlt wird, und sorgt dafür, dass Sie nicht sofort in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Denn bis Sie Ihre Invaliditätsleistung von der Unfallversicherung erhalten, muss die Versicherung Ihre Invalidität prüfen und endgültig feststellen. Das kann auch einige Monate dauern. Für Betroffene bedeutet das eine enorme finanzielle Belastung, besonders wenn durch den Unfall ein Verdienstausfall oder zusätzliche Kosten für Therapien entstehen.
So kann beispielsweise ein schwerer Fahrradunfall dazu führen, dass Sie monatelang weder arbeiten noch Ihre täglichen Aufgaben selbstständig erledigen können. Vielleicht brauchen Sie Unterstützung im Haushalt oder müssen zusätzliche Therapiekosten tragen. Die Übergangsleistung greift in solchen Fällen und bietet eine schnelle finanzielle Unterstützung, noch bevor endgültig feststeht, ob und in welchem Maß eine dauerhafte Invalidität vorliegt.

Besonders sinnvoll ist die Übergangsleistung in folgenden Fällen:

  • Bei schweren Unfällen – wenn Sie monatelang ausfallen und hohe Kosten für nicht versicherte medizinische Behandlungen oder Reha anfallen.
  • Für Selbstständige – da hier kein Arbeitgeber einspringt, kann die Übergangsleistung finanzielle Engpässe überbrücken.
  • Bei fehlenden Rücklagen – wenn Sie keine finanziellen Reserven haben, um einen Verdienstausfall oder zusätzliche Ausgaben auszugleichen.
  • Als schnelle Hilfe – die Übergangsleistung wird zügig ausgezahlt, noch bevor eine Invaliditätsleistung endgültig feststeht.
  • Zur Deckung unerwarteter Kosten – beispielsweise für Haushaltshilfen, Mobilitätshilfen oder private Zusatztherapien.

Welche Höhe ist bei der Übergangsleistung sinnvoll?

Die Höhe der Übergangsleistung legen Sie bei Vertragsabschluss selbst fest. Die Auszahlungssumme sollte ausreichen, um Ihren Verdienstausfall oder andere finanzielle Engpässe nach einem Unfall zu überbrücken. Gleichzeitig sollte sie aber auch nicht unnötig hoch sein, da dies die Versicherungsprämie beeinflusst. Deshalb ist es wichtig, sich vorab Gedanken darüber zu machen, wie lange Sie im Ernstfall finanziell abgesichert sein möchten und welche monatlichen Ausgaben gedeckt werden müssen.

Faustregel für die Höhe der Übergangsleistung:

Die Übergangsleistung sollte idealerweise drei bis sechs Monatsgehälter abdecken – abhängig davon, wie schnell Sie nach einem Unfall wieder arbeiten können und ob Sie andere finanzielle Rücklagen haben. Wenn Sie wenig Ersparnisse haben oder selbstständig sind, empfiehlt es sich, eine höhere Summe zu wählen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.

  • Beispiel für Angestellte:
    Verdienen Sie 3.000 EUR netto pro Monat und wären nach einem Unfall sechs Monate arbeitsunfähig, könnte eine Übergangsleistung zwischen 9.000 EUR und 18.000 EUR sinnvoll sein – je nachdem, ob Sie eine vollständige oder nur eine teilweise Absicherung wünschen.
  • Beispiel für Selbstständige:
    Als Selbstständige oder Freiberufler erhalten Sie keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn Ihre monatlichen Fixkosten (Miete, Versicherungen, laufende Betriebskosten) 4.000 EUR betragen, sollten Sie eine Übergangsleistung von mindestens 12.000 EUR bis 20.000 EUR einplanen, um für drei bis fünf Monate abgesichert zu sein.

Die Versicherungssumme der Übergangsleistung ist bei Zurich an die Invaliditätsleistung gekoppelt. Es sind maximal 10 Prozent der Invaliditätsgrundsumme versicherbar.

Was sind Voraussetzungen für die Übergangsleistung?

Damit die Übergangsleistung in der PrivatSchutz Unfallversicherung gezahlt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

In diesem Fall wird die Übergangsleistung gezahlt:

  • Sie haben einen Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen erlitten.
  • Nach diesem Unfall ist Ihre körperliche und/oder geistige Leistungsfähigkeit für drei Monate (erste Auszahlung) bzw. sechs Monate (zweite Auszahlung) erheblich eingeschränkt.
  • Die Einschränkung muss mindestens 50 Prozent Ihrer normalen körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit betragen.
  • Eine Krankheit, Berufskrankheit oder Gebrechen, die Sie bereits vor dem Unfall hatten, dürfen keinen Einfluss auf Ihre unfallbedingte Beeinträchtigung haben.

Welche Nachweise sind erforderlich?

Damit die Übergangsleistung ausgezahlt wird, müssen Sie die Beeinträchtigung fristgerecht nachweisen:

  • Für die erste Auszahlung von 50 Prozent der vereinbarten Übergangsleistung muss innerhalb von vier Monaten nach dem Unfall ein ärztliches Attest eingereicht werden.
  • Für die zweite Auszahlung der weiteren 50 Prozent muss dieser Nachweis innerhalb von sieben Monaten erfolgen.
  • Das Attest muss bestätigen, dass die Einschränkung unfallbedingt ist und die genannte Mindestdauer von drei bzw. sechs Monaten erfüllt.

Ohne diesen Nachweis erfolgt keine Auszahlung. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig darum zu kümmern, damit die Leistung bei Bedarf rechtzeitig greift.

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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Übergangsleistung in der Unfallversicherung, digital oder vor Ort.

Fragen und Antworten zur Übergangsleistung in der Unfallversicherung

  • Wie wird die Übergangsleistung berechnet?
    Die Übergangsleistung wird auf Basis der vereinbarten Versicherungssumme berechnet.
    Nach drei Monaten ununterbrochener Beeinträchtigung erhalten Sie 50 Prozent dieser Versicherungssumme. Nach sechs Monaten ununterbrochener Beeinträchtigung werden Ihnen die restlichen 50 Prozent ausbezahlt.
  • Was bedeutet Übergangsleistung?
    Die Übergangsleistung ist eine finanzielle Entschädigung, die von Ihrer Versicherung für eine bestimmte Zeit gezahlt wird, um Einkommensausfälle oder Mehrkosten nach einem Unfall zu überbrücken. Sie dient dazu, den finanziellen Übergang bis zur Klärung langfristiger Leistungen wie einer Invaliditätsleistung oder einer gesondert vereinbarten Rentenzahlung zu erleichtern.
  • Welche Leistungsarten gibt es in der Unfallversicherung?

    Die PrivatSchutz Unfallversicherung bietet eine Vielzahl an Leistungsarten, die zur Invaliditätsleistung individuell gewählt werden können. Hierzu zählen:

    • Invaliditätsleistung – Einmalzahlung zur Absicherung von dauerhaften Beeinträchtigungen
    • Monatliche Unfall-Rente – lebenslange Zahlung eines monatlichen Betrages ab 50 Prozent Invaliditätsgrad
    • Todesfallleistung – Zahlung an Hinterbliebene im Todesfall durch einen Unfall
    • Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld – tägliche Zahlung für stationäre Aufenthalte und in gleicher Höhe für den Zeitraum danach
    • Sofortleistung bei Knochenbruch – Einmalzahlung bei Knochenbruch, Muskel-, Sehnen- oder Bänderrissen
    • Wiederkehrende Zahlung – Zahlung der Grundversicherungssumme alle 10 Jahre, sofern der Invaliditätsgrad über 50 Prozent liegt
    • Übergangsleistung – schnelle Auszahlung zur Überbrückung bis zur Invaliditätsfeststellung
    • Unfall-Assistance – Unterstützung nach einem Unfall: z. B. Menüservice, Reinigung der Wohnung oder Fahrservice zu Behörden und Ärzten, wenn Sie selbst in der Genesungszeit nicht dazu in der Lage sind

    Die genauen Leistungen hängen vom gewählten Tarif (Basis, Top oder Premium) und individuellen Vereinbarungen ab.

  • Was sind Sofortleistungen in der Unfallversicherung?

    Mit den Sofortleistungen der PrivatSchutz Unfallversicherung von Zurich erhalten Sie im Top-Tarif je nach Vereinbarung nach bestimmten unfallbedingten Verletzungen einmalige Zahlungen – unabhängig davon, ob später eine Invalidität festgestellt wird oder nicht.
    Zu den Sofortleistungen bei Zurich gehören:

    • Knochenbruch – Einmalzahlung bei diagnostiziertem Bruch, Sehnen- oder Bänderriss (wählbar)
    • Schwerverletzungen – z. B. bei Querschnittslähmung oder schweren Schädel-Hirn-Verletzungen
    • Raubüberfall oder Geiselnahme – finanzielle Unterstützung nach einem traumatischen Ereignis
    • Unfallbedingte Fehlgeburt – Einmalige Zahlung im Falle des Verlustes ungeborenen Lebens durch einen Unfall
    • Oberschenkelhalsbruch – unfallunabhängige Leistung für Personen ab 50 Jahre

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