Risikolebensversicherung: Was Raucher wissen sollten

Zur persönlichen
Beratung

Zuletzt aktualisiert : 17.07.2024
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Eine Risikolebensversicherung ist eine sinnvolle und wichtige Absicherung für Ihren Partner und Ihre Familie. Zurich ist dafür Ihr gewohnt verlässlicher Partner.
  • Es ist kein Geheimnis, dass Raucher sich durch ihr Rauchverhalten erhöhten Risiken aussetzen. Eine mögliche Konsequenz ist eine statistisch kürzere Lebenserwartung im Vergleich zu Nichtrauchern.
  • Im Rahmen einer Risikolebensversicherung gelten Sie als Raucher, wenn Sie in den letzten 12 Monaten regelmäßig, aber auch gelegentlich Nikotin konsumiert haben.
  • Raucher zahlen für eine Risikolebensversicherung aufgrund ihres erhöhten Risikos in der Regel höhere Beiträge als Nichtraucher.
  • Bei einer Risikolebensversicherung von Zurich sind Sie nicht zur Nachmeldung verpflichtet, wenn Sie mit dem Rauchen beginnen.

Wann gilt man in der Risikolebensversicherung als Raucher

Bei der Zurich Risikolebensversicherung gelten Sie als Raucher, wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate aktiv Nikotin konsumiert haben. Die Art und Weise, wie Nikotin aufgenommen wird und wurde, spielt keine Rolle. Das bedeutet: Selbst wenn Sie im vergangenen Jahr Nikotinpflaster verwendet haben oder aktuell verwenden, um mit dem Rauchen aufzuhören, werden Sie dennoch als Raucher eingestuft.
Konkret gelten Sie bei der Risikolebensversicherung als Raucher, wenn Sie in den letzten 12 Monaten aktiv z.B. auf die folgenden Arten Nikotin konsumiert haben:

  • Zigaretten und elektrische Zigaretten
  • Zigarillos und elektrische Zigarillos
  • Zigarren und elektrische Zigarren
  • Pfeifen und elektrische Pfeifen
  • Wasserpfeifen, Shishas und elektrische Shishas
  • Nikotinpflaster
  • Nikotinkaugummis
  • Schnupftabak
  • Kautabak
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RisikoLeben Komfort

Die Risikolebensversicherung von Zurich sichert Sie und Ihre Lieben finanziell ab, wenn es zu schweren Erkrankungen oder einem Todesfall kommt. Die Absicherung von zwei Personen in einem Vertrag ist möglich.

Kann man als Raucher eine Risikolebensversicherung abschließen?

Ja. Auch wenn Sie in den letzten 12 Monaten auf eine oder mehrere der oben aufgeführten Arten Nikotin konsumiert haben, können Sie bei Zurich eine Risikolebensversicherung abschließen. Bei der Antragstellung zur Risikolebensversicherung ist grundsätzlich eine Gesundheitsprüfung und Risikoprüfung notwendig. Bei dieser Prüfung sind Sie verpflichtet anzugeben, ob Sie Raucher sind oder nicht.

Je nach Höhe der Versicherungssumme und Vertragslaufzeit kann auch eine ärztliche Untersuchung und ein Nichtrauchertest angefordert werden.

Gut zu wissen: Der Schutz, den Sie über die Risikolebensversicherung erhalten, ist derselbe, den auch Nichtraucher erhalten. Bezugsberechtigte Hinterbliebene erhalten im Leistungsfall die komplette Versicherungssumme ausbezahlt.

Wieso zahlt man als Raucher mehr für die Risikolebensversicherung?

Laut Bundesgesundheitsministerium ist Rauchen das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko in Deutschland. In Zahlen bedeutet das: Am Konsum von Nikotin sterben hierzulande jedes Jahr rund 127.000 Menschen.

Zurich kalkuliert die Beiträge zur Risikolebensversicherung unter anderem auf Basis von Sterbewahrscheinlichkeiten. Die Sterbewahrscheinlichkeit ist bei Rauchern statistisch gesehen höher. Dies schlägt sich in höheren Beiträgen zur Risikolebensversicherung nieder.

Ab wann gilt man für die Versicherung als Nichtraucher?

In der Regel gelten Sie als Nichtraucher und profitieren von günstigeren Konditionen bei der Risikolebensversicherung, wenn Sie in den letzten 12 Monaten kein Nikotin aktiv zu sich genommen haben.

  • Wenn Sie mit dem Rauchen während der Laufzeit Ihrer Risikolebensversicherung begonnen haben
    Ob Sie während der Laufzeit Ihren Versicherer über verändertes Rauchverhalten informieren müssen, sollten Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nachlesen.
    Zurich verzichtet auf eine derartige Nachmeldung. Das heißt: Wurden Sie bei Vertragsabschluss als Nichtraucher eingestuft und fangen während der Laufzeit an zu rauchen, müssen Sie dies nicht melden und behalten Sie bei Zurich den günstigeren Nichtraucherbeitrag. Ein wichtiger Vorteil für Kunden von Zurich. Bei einigen anderen Versicherern wird mit der Veränderung Ihrer Gewohnheiten auch Ihre Einstufung im Versicherungsvertrag angepasst. Üblicherweise wird an dann auf den Rauchertarif umgestellt. Manche Versicherungsgesellschaften überprüfen den Raucherstatus sogar während der Laufzeit.

  • Wenn Sie mit dem Rauchen aufgehört haben
    Auch hier gilt: Als Kunde von Zurich haben Sie keine Mitteilungspflicht – weder wenn Sie mit dem Rauchen beginnen, noch wenn Sie mit dem Rauchen aufhören. Entsprechend wird auch Ihre bestehende Risikolebensversicherung nicht automatisch umgestellt. Es kann sich aber unter Umständen lohnen, eine neue Versicherung mit günstigeren Beiträgen im Nicht-Raucher-Tarif abzuschließen.

    Manch andere Versicherer bieten die Möglichkeit, den bestehenden Tarif während der Laufzeit anzupassen, wenn Sie mit dem Rauchen aufgehört haben, dann aber gegebenenfalls mit einer erneuten Gesundheits- und Risikoprüfung.

Lohnt es sich, mit dem Rauchen aufzuhören?

Es steht außer Frage, dass es sich aus gesundheitlichen Gründen lohnt, mit dem Rauchen oder anderem Konsum von Nikotin aufzuhören. Sie senken damit automatisch gesundheitliche Risiken für Herzkrankheiten, Schlaganfälle oder verschiedene Krebsarten und dürfen sich über eine statistisch gesehen längere Lebenserwartung freuen.

Auch aus finanzieller Sicht ist es ratsam, das Rauchen aufzugeben. Sie sparen dabei nicht nur die Kosten für Zigaretten, Zigarillos & Co., sondern profitieren auch von geringeren Beiträgen zu verschiedenen Versicherungsarten.

Bei einer Risikolebensversicherung ist es ratsam, den Tabakkonsum mindestens 12 Monate vor Antragstellung aufzugeben. In diesem Fall gelten Sie als Nichtraucher und Sie profitieren von niedrigeren Prämien.

Sollten Sie nach dem Abschluss einer Risikolebensversicherung mit dem Rauchen aufhören, können Sie bei manchen Versicherern – gegebenenfalls mit erneuter Gesundheits- und Risikoprüfung – Ihren Tarif auf Nichtraucher umstellen lassen. Bei Zurich ist diese Umstellung nicht möglich. Es lohnt sich aber zu prüfen, ob ein neuer Vertrag zum Nichtrauchertarif günstiger ist.

Was passiert, wenn man verschweigt, dass man Raucher ist?

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung sind Sie verpflichtet, den Versicherer unter anderem wahrheitsgemäß darüber zu informieren, ob Sie Raucher sind. Das Verschweigen oder absichtliche Mitteilen falscher Informationen vor Vertragsabschluss kann zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Sind Sie unsicher, ob Ihr individueller Nikotinkonsum angegeben werden muss, entscheiden Sie sich im Zweifel lieber für die Nennung als dagegen. Wird später bekannt, dass Sie falsche Angaben gemacht haben, riskieren Sie, dass der Versicherer Ihren Hinterbliebenen die Versicherungssumme nicht auszahlt.

Wie kann nachgewiesen werden, ob man Raucher ist?

Ihr Raucherstatus kann durch verschiedene medizinische Tests nachgewiesen werden. Dabei können vor allem die Abbauprodukte von Nikotin, in erster Linie Cotinin, festgestellt werden. Die häufigsten Untersuchungsmethoden sind:

  • Blutuntersuchung: Diese ist eine der zuverlässigsten Methoden, um Nikotin und Cotinin im Körper nachzuweisen. Cotinin, ein Stoffwechselprodukt von Nikotin, bleibt länger im Blut nachweisbar als Nikotin selbst, normalerweise bis zu einer Woche nach der letzten Zigarette.
  • Urintest: Cotinin kann im Urin von Rauchern für 2 bis 3 Tage nach dem letzten Zigarettenkonsum nachgewiesen werden, bei starken Rauchern sogar bis zu einer Woche.
  • Speicheltest: Auch im Speichel lässt sich Cotinin nachweisen. Diese Methode kann Nikotin bis zu mehreren Tagen nach der letzten Einnahme nachweisen.
  • Haaranalyse: Dieser Test kann den Nikotinkonsum über einen längeren Zeitraum hinweg nachweisen, da Nikotin in den Haaren eingelagert wird. Die Haaranalyse kann den Nikotinkonsum über Monate hinweg widerspiegeln.
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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Risikolebensversicherung für Raucher, digital oder vor Ort.

Die häufigsten Fragen und Antworten zur Risikolebensversicherung für Raucher

  • Kann man nachweisen, ob jemand raucht?
    Ja. Durch Analysen und Test von Blut, Haaren, Urin oder Speichel lässt sich der Konsum von Nikotin nachweisen. Je nach Test kann geklärt werden, ob Nikotin in den letzten Tagen, Wochen oder Monaten konsumiert wurde. Im Zweifelsfall fordern Versicherer solche Tests an.
  • Ab wann gilt man als Raucher?

    Grundsätzlich werden Sie als Raucher eingestuft, wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate regelmäßig Tabakprodukte wie Zigaretten, Zigarren, Pfeifentabak oder Kautabak  konsumiert hat. Auch gelegentlicher Konsum kann dazu führen, dass Sie in der Risikolebensversicherung als Raucher eingestuft werden.

    Übrigens: Auch bei der Einnahme von Nikotinersatzprodukten wie Nikotinpflaster und -kaugummis sowie E-Zigaretten gelten Sie als Raucher.

  • Gelten Shishas auch als Rauchen?
    Ja. Der Konsum von Nikotin über Shishas und elektrische Shishas gilt bei der Risikolebensversicherung als Rauchen.
  • Lohnt sich eine Risikolebensversicherung für Raucher?

    Eine Risikolebensversicherung ist eine wichtige finanzielle Absicherung, die besonders für Raucher von großer Bedeutung sein kann. Raucher haben durch ihr Rauchverhalten eine statistisch kürzere Lebenserwartung als Nichtraucher. Gerade deshalb ist eine solche Absicherung für Raucher äußerst wichtig.

    Sie kann dazu beitragen, laufende Kosten, Hypotheken oder Ausbildungskosten der Kinder zu decken. Auch für die gegenseitige Absicherung von Geschäftspartnern kann eine Risikolebensversicherung vor finanziellen Folgen eines vorzeitigen Todes eines Geschäftspartners schützen. Auch wenn die Beiträge für Raucher höher sind als für Nichtraucher, bietet eine Risikolebensversicherung dennoch einen kostengünstigeren Schutz im Vergleich zu anderen Versicherungslösungen. Die Investition in eine solche Versicherung ist eine präventive Maßnahme, die sich im Ernstfall auszahlt.

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