Risikolebensversicherung kündigen – so geht‘s

Zuletzt aktualisiert : 14.08.2024
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Kündigungsmöglichkeit und -bedingungen: Eine Risikolebensversicherung kann in der Regel jederzeit unter Einhaltung einer eventuellen Kündigungsfrist gekündigt werden.
  • Gründe für eine Kündigung: Die Kündigung einer Risikolebensversicherung kann aus verschiedenen Gründen wie zum Beispiel veränderte Lebensumstände oder das Vorhanden-sein günstigerer Angebote anderer Versicherer sinnvoll sein. Wenn Sie sich unsicher sind, ist der Kontakt zu einem persönlichen Berater sinnvoll, der die eigene Situation umfänglich analysieren kann.
  • Bedeutung der Kündigung für den Versicherungsschutz: Wenn Sie Ihre Risikolebensversicherung kündigen, wird der Vertrag beendet, wodurch Ihre Angehörigen im Todesfall keine Leistungen erhalten. Zudem verlieren Sie alle bisher eingezahlten Prämien, da es bei der Risikolebensversicherung keine Rückkaufswerte oder Rückzahlungen gibt.
  • Alternativen zur Kündigung: Bevor Sie Ihre Risikolebensversicherung kündigen, sollten Sie über Alternativen nachdenken, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten können die Beiträge meist gestundet werden oder die Absicherungssumme herabgesetzt werden.

Kann man eine Risikolebensversicherung kündigen?

Unter Einhaltung einer evtl. Kündigungsfrist kann man im Regelfall jederzeit seine Risikolebensversicherung kündigen. Es entstehen keine weiteren Kosten für Sie.
Allerdings sollten Sie beachten, dass mit der Kündigung der Versicherung auch der Schutz im Todesfall wegfällt, was insbesondere für Familien mit abhängigen Angehörigen ein wichtiger Aspekt ist. Es ist ratsam, vor der Kündigung zu prüfen, ob alternative Versicherungsoptionen oder -anpassungen in Frage kämen.

Eine Kündigung sollte gut überlegt sein: Es ist ratsam, vor der Kündigung zu prüfen, ob alternative Versicherungsoptionen oder -anpassungen in Frage kämen. Gerne beraten wir Sie – digital oder vor Ort.

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Die Risikolebensversicherung von Zurich sichert Sie und Ihre Lieben finanziell ab, wenn es zu schweren Erkrankungen oder einem Todesfall kommt. Die Absicherung von zwei Personen in einem Vertrag ist möglich.

Ist es sinnvoll, eine Risikolebensversicherung zu kündigen?

Ob es sinnvoll ist, eine Risikolebensversicherung zu kündigen, hängt stark von den persönlichen Umständen und Bedürfnissen ab.
Wenn sich die Lebenssituation geändert hat – beispielsweise, wenn die Kinder erwachsen und finanziell unabhängig oder wenn Schulden wie Hypotheken vollständig zurückgezahlt sind –, kann eine Risikolebensversicherung weniger notwendig sein.
In solchen Fällen könnte eine Kündigung sinnvoll sein. Vor einer Kündigung sollte die individuelle Situation gemeinsam mit einem persönlichen Berater analysiert werden. Nutzen Sie hierfür die qualifizierte Beratung von Zurich.

Gründe für die Kündigung einer Risikolebensversicherung

Es gibt unterschiedliche Situationen im Leben, die für die Kündigung oder Herabsetzung einer Risikolebensversicherung sprechen:

  1. Überflüssiger Versicherungsschutz: Wenn sich Ihre Lebensumstände so geändert haben, dass der ursprüngliche Zweck der Versicherung nicht mehr besteht – zum Beispiel, wenn Ihre Kinder erwachsen und finanziell unabhängig sind oder Schulden vollständig getilgt wurden.
  2. Erbe: Eine bedeutende Erbschaft kann Ihre finanzielle Lage signifikant verändern und da-zu führen, dass eine Risikolebensversicherung nicht mehr benötigt wird.
  3. Finanzielle Entlastung: Wenn Sie kurzfristige finanzielle Schwierigkeiten haben oder Ihre finanzielle Situation sich drastisch geändert hat, könnte das Kündigen der Risikolebensversicherung notwendig sein. So können Sie laufende Kosten senken. Bevor Sie sich zu diesem Schritt entscheiden, sollten Sie jedoch die Alternativen zu einer Kündigung in Betracht ziehen. Bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten können die Beiträge meist gestundet oder die Absicherungssumme herabgesetzt werden. So bleibt der Schutz erhalten – wenn auch in geringerem Umfang –, ohne die Police vollständig aufzugeben.

Folgende Punkte sollte man beachten, bevor man die Risikolebensversicherung kündigt

  1. Schutzverlust in Betracht ziehen: Eine Risikolebensversicherung bietet finanzielle Sicherheit für Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes. Die Kündigung bedeutet, dass dieser Schutz wegfällt. Überlegen Sie, ob es alternative Wege gibt, diesen Schutz aufrechtzuerhalten oder zu ersetzen. Wenn Sie sich unsicher sind, ist es ratsam einen persönlichen Versicherungsberater zu kontaktieren.
  2. Kein Rückkaufswert: Eine Risikolebensversicherung ist eine preiswerte Absicherung für Ihre Familie, da sie keinen Sparanteil beinhaltet und somit kein Kapital aufbaut. Das heißt aber auch, dass es im Fall einer Kündigung keine Auszahlung und auch keine Erstattung geleisteter Beiträge gibt.
  3. Gesundheitsprüfung bei neuem Versicherer: Wenn Sie planen, Ihre aktuelle Risikolebensversicherung zu kündigen und eine neue Versicherung bei einem anderen Anbieter abzuschließen, wird Ihre Gesundheit erneut geprüft. Dies kann zu höheren Prämien führen, besonders wenn sich Ihr Gesundheitszustand seit dem Abschluss der ursprünglichen Police verschlechtert hat. Im schlimmsten Fall scheitert eine erneute Absicherung an der Gesundheitsprüfung und Sie haben keine Möglichkeit mehr, sich erneut zu versichern. Deshalb sollten Sie erst kündigen, wenn Sie sich sicher sind eine neue Absicherung zu haben.
  4. Höhere Beiträge: Ein neuer Vertrag kann oft kostspieliger sein: Mit zunehmendem Ein-trittsalter und einem möglicherweise einhergehenden schlechteren Gesundheitszustand steigen in der Regel die Beiträge. Außerdem können zusätzliche Risikozuschläge den Beitrag weiter erhöhen.

Kündigungsfristen bei der Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung kann zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden.

  • Bei monatlicher Zahlung kann die Kündigung jeweils zum folgenden Monat wirksam werden. Beispiel: Kündigen Sie am 27. März, entfällt die Zahlung für April.
  • Bei quartalsweiser Zahlung tritt die Kündigung mit dem nächsten fälligen Beitrag in Kraft. Beispiel: Eine Kündigung am 27. März bedeutet, dass der Beitrag für das zweite Quartal, also ab April, nicht mehr gezahlt werden muss.
  • Bei jährlicher Zahlweise gilt ebenfalls, dass die Kündigung mit dem nächsten fälligen Beitrag wirksam wird. Beispiel: Eine Kündigung am 27. März führt dazu, dass der Beitrag für das nächste Jahr nicht mehr zu entrichten ist.

Um sicherzugehen, empfiehlt es sich, die spezifischen Kündigungsbedingungen in Ihrer Police zu prüfen oder direkt bei Ihrem Versicherer nachzufragen.

Wann kann man die Risikolebensversicherung nicht kündigen?

Handelt es sich um eine gewöhnliche Risikolebensversicherung zur Absicherung der Hinterbliebenen, ist die Kündigung in der Regel problemlos möglich. Jedoch gibt es Situationen, in denen eine Kündigung möglicherweise eingeschränkt ist. Das kann der Fall sein, wenn ein Dritter Rechte am Vertrag hat. Wenn beispielsweise die Versicherung an eine Bank abgetreten ist, oder es eine unwiderruflich bezugsberechtigte Person gibt. Ein solcher Fall betrifft die Verbindung der Risikolebensversicherung mit einer Restschuldabsicherung.

Diese Art der Versicherung wird oft zusammen mit Krediten, insbesondere Hypotheken oder anderen Arten von Darlehen, abgeschlossen. Die Risikolebensversicherung dient dabei als Sicherheit für den Kreditgeber im Falle des Todes des Kreditnehmers. Sie garantiert, dass die verbliebene Schuld beglichen wird, sollte der Versicherte während der Laufzeit des Kredits versterben.
In diesem Fall kann daher der Kreditgeber vorschreiben, dass die Versicherung für die Dauer des Kredits bestehen bleibt, um das Risiko eines Kreditausfalls zu minimieren. Eine Kündigung könnte dazu führen, dass der Kreditgeber eine alternative Absicherung fordert oder die Kreditkonditionen anpasst, was unter Umständen zu ungünstigeren Zinssätzen oder zusätzlichen Sicherheitsforderungen führen kann.
Auch in diesem Fall sollten Sie Ihren persönlichen Zurich Berater kontaktieren, der die Situation umfänglich analysieren kann.

Alternativen zur Kündigung der Risikolebensversicherung

Bevor Sie Ihre Risikolebensversicherung kündigen, sollten Sie folgende Alternativen in Betracht ziehen:

  • Beitragspause oder Stundung: Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, die Beitragszahlungen für eine bestimmte Zeit zu pausieren oder zu stunden, insbesondere in finanziellen Notlagen wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Dies kann eine monetäre Erleichterung bieten, ohne den Versicherungsschutz aufzugeben.
  • Anpassung der Versicherungssumme: Bei den meisten Versicherern ist eine Herabsetzung der Versicherungssumme möglich. Dies reduziert die Prämie, ohne den kompletten Schutz aufzugeben.
  • Beitragsfreistellung: Einige Policen bieten die Option, die Versicherung beitragsfrei zu stellen. In diesem Fall bleibt der Versicherungsschutz bestehen, aber auf einem reduzierten Niveau, und es werden keine weiteren Prämien fällig.
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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Risikolebensversicherung kündigen, digital oder vor Ort.

Die häufigsten Fragen und Antworten

  • Was passiert, wenn ich eine Risikolebensversicherung kündige?
    Mit der Kündigung Ihrer Risikolebensversicherung, wird der Vertrag beendet, wodurch Ihre Hinterbliebenen im Todesfall keine Leistungen erhalten. Zudem erfolgt im Fall der Kündigung weder eine Auszahlung der Versicherungssumme noch eine Rückerstattung der bis dahin gezahlten Beiträge, da diese Art der Versicherung reinen Risikoschutz ohne Sparanteil bietet. Bevor Sie Ihre Risikolebensversicherung kündigen, sollten Sie über Alternativen nachdenken, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren.
  • Kann man sich die Risikolebensversicherung auszahlen lassen?
    Nein, eine Risikolebensversicherung enthält keinen Sparanteil und daher gibt es bei einer Kündigung auch keine Auszahlung. Diese Art von Versicherung ist ausschließlich darauf ausgerichtet, im Todesfall des Versicherten eine vereinbarte Summe an die Begünstigten zu zahlen. Wenn die Versicherung während der Laufzeit gekündigt wird, verlieren Sie den Schutz und erhalten keine Rückzahlung der eingezahlten Prämien.
  • Wie lange sollte ich eine Risikolebensversicherung laufen lassen?

    Die optimale Laufzeit einer Risikolebensversicherung hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen, Ihren finanziellen Zielen und den Bedürfnissen Ihrer Angehörigen ab.

    • Absicherung von Angehörigen: Die Versicherung sollte so lange laufen, wie Ihre Angehörigen finanziell von Ihnen abhängig sind. Dies könnte der Zeitraum sein, bis Ihre Kinder finanziell unabhängig sind oder Ihr Ehepartner das Rentenalter erreicht.
    • Laufzeit von Verbindlichkeiten: Eine gängige Strategie ist es, die Versicherungslaufzeit an die Dauer Ihrer größten finanziellen Verpflichtungen anzupassen, zum Beispiel einen Hypothekenkredit.
    • Berufliche und finanzielle Ziele: Berücksichtigen Sie Ihre Karriere- und Einkommensentwicklung. Eine längere Laufzeit könnte sinnvoll sein, wenn Sie erwarten, dass Ihre finanziellen Verpflichtungen über viele Jahre bestehen bleiben.
  • Kann ich eine Risikolebensversicherung beitragsfrei stellen lassen?
    Bei einer Risikolebensversicherung, die primär dazu dient, im Todesfall eine Summe auszuzahlen, ist bestimmten Umständen eine Beitragsfreistellung möglich. In einem solchen Fall bleibt der Schutz zwar bestehen, die Versicherungssumme ist jedoch deutlich reduziert.
  • Was mache ich mit der Risikolebensversicherung bei Trennung?
    Wenn sich ein Paar trennt, hat es die Möglichkeit, beide Verträge zu kündigen. Alternativ ist eine Änderung des Bezugsrechts möglich, mit der die Absicherung für den Todesfall an Hinterbliebene erhalten bleibt. Dies ist sinnvoll, wenn Sie Kinder haben, die noch finanziell von Ihnen abhängig sind. In Bezug auf die verbundene Risikolebensversicherung besteht nur ein Vertrag, der im Falle einer Trennung nicht aufgeteilt, sondern nur gekündigt werden kann.

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