Dienstunfähigkeit absichern
- Versorgungslücke schließen: Ein Versicherungsschutz bei Dienstunfähigkeit ist für junge Beamte kaum vorhanden. Auch nach der Verbeamtung auf Lebenszeit reicht das Ruhegehalt meist nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung hilft, die Versorgungslücke zu schließen.
- Leistungen: Absicherung aller gesundheitlichen Ursachen, die zu einer Dienstunfähigkeit führen können, wie Unfälle, Krankheiten, Allergien und psychische Probleme – unabhängig davon, ob die Ursachen in der Arbeitswelt oder der Freizeit liegen.
- Kombinierte Absicherung: Die Dienstunfähigkeitsversicherung von Zurich kombiniert Berufs- und Dienstunfähigkeitsabsicherung und bietet Ihnen so den optimalen Schutz.
- Keine zusätzliche Gesundheitsprüfung: Im Leistungsfall folgt Zurich bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit der Entscheidung des Dienstherrn – das bedeutet: Eine zusätzliche, eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit ist nicht notwendig.
- Günstige Beiträge sichern: Je jünger Sie beim Abschluss der Versicherung sind, desto günstiger sind die Beiträge.
Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Sollte eine Beamtin oder ein Beamter aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr in der Lage sein, die dienstlichen Pflichten dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum zu erfüllen, kann Sie der Dienstherr vorzeitig in den Ruhestand versetzen. Ursachen dafür können beispielsweise Krankheiten, Unfälle oder psychische Erkrankungen sein.
Offiziell regelt dies der Gesetzgeber in § 44 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes:
„Die allgemeine Dienstunfähigkeit tritt ein, wenn ein Beamter aufgrund physischer oder psychischer Beeinträchtigungen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die ihm übertragenen Dienstpflichten zu erfüllen, unabhängig von seiner konkreten Verwendung oder Tätigkeit. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.“
Werden Sie vom Amtsarzt als dienstunfähig eingestuft und deshalb in den Ruhestand versetzt, erhalten Sie als Beamter ein Ruhegehalt. Dieses Ruhegehalt reicht jedoch in vielen Fällen nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Als Beamter auf Probe oder Widerruf ist es zudem möglich, dass Sie gar keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt haben.
Die aktuellen Regelungen für das Ruhegehalt sehen wie folgt aus:
- Beamte auf Lebenszeit
Nach der Verbeamtung auf Lebenszeit erhalten Sie ein Ruhegehalt erst nach fünf Jahren Dienstzeit (sogenannte Wartezeit). Sollten Sie nach der Wartezeit dienstunfähig werden, haben Sie Anspruch auf ein Ruhegehalt. Dieses steigt mit jedem Dienstjahr. Nach 40 Jahren beträgt es maximal 71,75 Prozent Ihres durchschnittlichen Bruttogehalts der letzten zwei Dienstjahre. - Beamte auf Probe
Befinden Sie sich noch in der Probezeit für den Staatsdienst, sind Sie Beamter auf Probe. Im Fall einer Dienstunfähigkeit werden Sie dann in der Regel entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Allerdings müssen Sie auch dort fünf Jahre versichert sein, um Leistungen wie eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten. - Beamte auf Widerruf
Wenn Sie sich in der Ausbildung zum Beamten befinden, werden Sie meist als Beamter auf Widerruf eingestuft. Auch mit diesem Status werden Sie bei einer Dienstunfähigkeit in der Regel entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und haben keinen Anspruch auf Ruhegehalt.
Was ist die kombinierte Absicherung aus Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsabsicherung?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung von Zurich ist eine Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und Dienstunfähigkeitsversicherung (DU). Sie erhalten damit eine BU-Versicherung, die durch eine echte Dienstunfähigkeitsklausel erweitert wird. Dies ist wichtig und sinnvoll, da „dienstunfähig“ nicht automatisch „berufsunfähig“ bedeutet.
- Dienstunfähigkeit wird vom Amtsarzt festgestellt. Sie ist nicht an einen bestimmten Grad an noch vorhandener Arbeitsfähigkeit gebunden. Der Amtsarzt kann Sie beispielsweise als dienstunfähig einstufen, wenn Sie Ihren Beruf zwar noch zu 70 oder 80 Prozent ausüben können, der Arzt aber eine vollständige Genesung für unwahrscheinlich hält.
- Berufsunfähigkeit hingegen wird von einem normal praktizierenden Arzt festgestellt. Er stuft Sie als berufsunfähig ein, wenn Sie Ihre Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können.
In der Folge kann es sein, dass der Amtsarzt Sie als dienstunfähig einstuft, obwohl Sie Ihren Beruf noch zu 70 oder 80 Prozent ausüben können, die BU-Versicherung Sie hingegen für dienstfähig hält, da Sie Ihre Tätigkeit noch zu über 50 Prozent ausüben können. In diesem Fall würden Sie aus dem Dienst entlassen, die Berufsunfähigkeitsversicherung erbrächte aber keine Leistungen.
Die kombinierte BU-Versicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel erleichtert den Leistungsanspruch, indem sie die Einstufung des Amtsarztes anerkennt und auf eine zusätzliche ärztliche Prüfung, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können, verzichtet. Man spricht bei dem Verzicht auf Nachprüfung durch einen zweiten Arzt von einer „echten Dienstunfähigkeitsklausel“. Die BU bezahlt also auch dann, wenn Sie Ihren Beruf laut Amtsarzt noch zu 70 oder 80 Prozent ausüben können.
Was sind die Hauptursachen für Dienstunfähigkeit?
Die Ansicht, dass Dienstunfähigkeit vor allem durch Unfälle verursacht wird, ist weit verbreitet. Doch in Wirklichkeit sieht es ganz anders aus: In der modernen Arbeitswelt sind es vor allem psychische Belastungen, die Beamte aus der Bahn werfen. Ständiger Stress und hoher Druck führen immer häufiger zu Problemen wie Burnout und Depressionen, die mit 68 Prozent die häufigste Ursache für Dienstunfähigkeit sind.
Aber auch körperliche Beschwerden spielen eine Rolle, insbesondere Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats wie Bandscheibenvorfälle oder chronische Rückenschmerzen, die 16 Prozent der Fälle ausmachen.
Überraschenderweise machen Unfälle, die oft im Vordergrund stehen, nur 9 Prozent der Dienstunfähigkeiten aus. Auch Krebserkrankungen sowie Herz- und Gefäßprobleme tragen jeweils mit 4 Prozent nur einen geringen Teil dazu bei. Diese vielfältigen Ursachen zeigen, wie wichtig es ist, als Beamter gut abgesichert zu sein.
Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung
Die Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Sie umfassend vor den finanziellen Folgen aller gesundheitlichen Ursachen, die eine Dienstunfähigkeit auslösen können – sei es durch Allergien, Unfälle, körperliche Erkrankungen oder psychische Belastungen. Unabhängig davon, ob die Auslöser im Beruf oder in der Freizeit liegen, bietet Ihnen die DU-Versicherung von Zurich weltweit und rund um die Uhr Sicherheit.
Wenn Ihr Dienstherr Ihre Dienstunfähigkeit feststellt, erhalten Sie für die Dauer der Dienstunfähigkeit die vereinbarte Rente.
Egal, wo Sie leben oder arbeiten: Sie sind jederzeit, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr umfassend abgesichert – auch in Ihrer Freizeit.
Auf Wunsch bietet Ihnen Zurich umfassende Beratung und Unterstützung bei Ihrer Rehabilitation und der Wiedereingliederung in Ihren Beruf. Für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen oder berufliche Integrationsmaßnahmen übernimmt Zurich die Kosten bis zu einer Höhe von 6 Monatsrenten.
Die Günstigerprüfung bei der Kombination von Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung garantiert Ihnen, dass Sie im Fall einer Dienstunfähigkeit immer die für Sie vorteilhaftere Regelung erhalten. Zurich prüft also, ob die Bedingungen der Dienstunfähigkeits- oder der Berufsunfähigkeitsversicherung finanziell besser für Sie sind, und wendet die für Sie günstigere an. Dies bietet zusätzlichen Schutz und stellt sicher, dass Sie die bestmögliche Leistung erhalten.
Warum ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Dienstunfähigkeit kann jeden Beamten treffen, unabhängig davon, wie ungefährlich der Beruf auf den ersten Blick erscheinen mag. Im Ernstfall könnte ein Beamter nach nur wenigen Dienstjahren statt eines vollen Gehalts plötzlich mit einer monatlichen Versorgung von wenigen hundert Euro auskommen müssen. Dies kann zu erheblichen finanziellen Engpässen führen und reicht möglicherweise nicht aus, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken. Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung ist daher sehr sinnvoll, da sie im Fall einer Dienstunfähigkeit hilft, den gewohnten Lebensstandard zu sichern.
Von psychischen Erkrankungen wie Depressionen und Burnout sind heute alle Beamtenberufe betroffen. Bei Lehrern kommen Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates und Herz-Kreislauf-Erkrankungen hinzu. Faktoren wie ständiger Lärm, anspruchsvolle Schüler und der Druck durch Eltern können die Gesundheit zusätzlich belasten.
Auch in Verwaltungs- oder Büroberufen besteht das Risiko, durch Bewegungsmangel, einseitige Belastungen oder psychischen Stress langfristig zu erkranken.
Schließen Sie deshalb möglichst früh eine private Dienstunfähigkeitsversicherung ab. Sie bietet eine wichtige finanzielle Absicherung und ermöglicht es Ihnen im Fall einer Dienstunfähigkeit, den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. So erhalten Sie ein Plus an Sicherheit, unabhängig davon, in welchem Bereich Sie als Beamter tätig sind.

Wenn der Körper nicht mehr mitspielt
Yannis Z., 24 Jahre, Grundschulreferendar
Nach seinem Lehramtsstudium bewirbt sich Yannis Z. für ein Grundschulreferendariat und erhält für die Dauer des sogenannten Vorbereitungsdienstes die Ernennungsurkunde zum Beamten auf Widerruf. Noch während des Referendariats erkrankt er schwer an einer rasch fortschreitenden sogenannten erosiven Rheumatoidarthritis. Dabei entzünden und zersetzen sich insbesondere die Finger-, Hand- und Fußgelenke.
Zahlreiche Operationen, Medikamente und Physiotherapien führen zu keiner Besserung. Yannis Z. leidet unter hochgradigen Bewegungseinschränkungen und Dauerschmerzen. Seinen Vorbereitungsdienst muss er abbrechen. Der Dienstherr entlässt ihn aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Ansprüche wegen Dienstunfähigkeit ergeben sich nicht, da er die gesetzlichen
Mindestanforderungen (Mindestdienst von fünf Jahren) nicht erfüllt.
Es besteht jedoch ein voraussichtlich dauerhafter Leistungsanspruch wegen Berufsunfähigkeit.
Finanzielle Hilfe in einer schweren Zeit
Marita B., 51 Jahre, Beamtin auf Lebenszeit
Marita B. ist als Dipl.-Finanzwirtin in einem Finanzamt in der Rechtsbehelfstelle tätig. Beim Abtasten der Brust stellt sie eine Auffälligkeit fest und konsultiert ihren Gynäkologen. Dieser initiiert eine mammographische und sonographische Untersuchung, bei der sich herausstellt, dass Marita B. an
Brustkrebs erkrankt ist.
Nach einer brusterhaltenden Operation und Strahlentherapie wird eine onkologische Heilung erreicht. Marita B. beginnt eine Aromathase-Hemmertherapie und profitiert von einer mehrwöchigen psychoonkologischen Rehabilitationsbehandlung, um neben den körperlichen Beeinträchtigungen auch das Erlebte mental verarbeiten zu können. Nach 15-monatiger Krankheits- und Rehabilitationsdauer kehrt sie an den bisherigen Arbeitsplatz zurück.
Eine Dienstunfähigkeit wurde nicht festgestellt, jedoch eine temporäre Berufsunfähigkeit. Aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhält sie für diese Zeit die vereinbarte monatliche Rente.

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Fragen und Antworten zur Dienstunfähigkeitsversicherung
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Wie sinnvoll ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Beamte äußerst sinnvoll, da sie im Fall einer gesundheitlich bedingten Dienstunfähigkeit finanzielle Sicherheit bietet. Besonders in den ersten Berufsjahren, in denen die gesetzlichen Ruhegehaltsansprüche noch gering sind, kann eine Dienstunfähigkeit zu erheblichen finanziellen Engpässen führen. Psychische Belastungen wie Burnout und Depressionen sind die häufigsten Ursachen für Dienstunfähigkeit, aber auch körperliche Beschwerden oder Unfälle können Beamte frühzeitig aus dem Dienst zwingen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung schließt die Lücke zwischen dem verminderten Ruhegehalt und den tatsächlichen Lebenshaltungskosten, sodass Betroffene ihren Lebensstandard trotz Dienstunfähigkeit aufrechterhalten können. Angesichts der vielfältigen Risiken in verschiedenen Beamtenberufen ist es ratsam, diese Versicherung frühzeitig abzuschließen, um bestmöglich abgesichert zu sein.
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Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeitsversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung?
Der Hauptunterschied zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und einer Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) liegt in der Zielgruppe und der Definition der Unfähigkeit.
- Die BU-Versicherung richtet sich an alle Erwerbstätigen und zahlt eine Rente, wenn man den erlernten oder ausgeübten Beruf aufgrund gesundheitlicher Probleme zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.
- Die DU-Versicherung hingegen ist speziell für Beamte konzipiert und greift, wenn diese aufgrund von gesundheitlichen Gründen dauerhaft dienstunfähig werden und ihr Dienstherr ihre Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand beschließt. Streng genommen ist eine DU-Versicherung eine durch eine Dienstunfähigkeitsklausel ergänzte BU-Versicherung. Nur so können sich Beamte sinnvoll privat zusätzlich absichern.
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Wie lange sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung laufen?Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sollte idealerweise bis zu Ihrem regulären Pensionsalter, also meist bis zum 65. oder 67. Lebensjahr, laufen. So ist sichergestellt, dass Sie bis zum Eintritt in den Ruhestand bei einer möglichen Dienstunfähigkeit finanziell abgesichert sind. Es ist wichtig, dass die Versicherung den Zeitraum abdeckt, in dem das Risiko einer Dienstunfähigkeit besteht, um mögliche Versorgungslücken zu vermeiden.
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Wie sind Beamte bei Dienstunfähigkeit abgesichert?
Beamte sind bei Dienstunfähigkeit durch das Beamtenversorgungsrecht abgesichert. Wenn ein Beamter aus ausschließlich gesundheitlichen Gründen dauerhaft dienstunfähig wird, muss er mit der Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand rechnen. Dabei hat er Anspruch auf ein Ruhegehalt, dessen Höhe von den geleisteten Dienstjahren abhängt. Mit jedem geleisteten Dienstjahr steigt das Ruhegehalt um 1,79375 Prozent an und beträgt nach 40 Dienstjahren höchstens 71,75 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts, das der Beamte während der letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen hat.
In den ersten Dienstjahren ist der Anspruch deshalb noch gering, da sich das Ruhegehalt erst über die Jahre aufbaut. Zudem besteht für Beamte auf Lebenszeit erst nach fünf Dienstjahren ein Anspruch auf Ruhegehalt. In vielen Fällen reicht deshalb das Ruhegehalt nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Daher wird empfohlen, zusätzlich eine private Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um eventuelle finanzielle Lücken zu schließen.
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