Berufsunfähigkeitsversicherung bei ADHS

Zuletzt aktualisiert : 20.11.2024
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • ADHS gilt im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Vorerkrankung und muss bei der Antragstellung angegeben werden.
  • Versicherer entscheiden nach einer individuellen Prüfung, ob und wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit ADHS möglich ist.
  • Eine BU-Versicherung mit ADHS kann in vielen Fällen durch eine Ausschlussklausel und/oder Risikozuschläge ermöglicht werden.
  • Bei einer Vorerkrankung wie ADHS ist es ratsam, eine anonyme Voranfrage stellen zu lassen.

Ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit ADHS möglich?

Die Sicherheit darüber, ob ein Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) von einer Versicherung angenommen oder abgelehnt wird, gibt es grundsätzlich nicht. Jeder Antrag wird vom Versicherer einzeln geprüft und die individuelle Versicherbarkeit bewertet. Das gilt auch für ADHS.

Um sich über Vorerkrankungen des Antragstellers zu informieren, sind bei der Zurich Versicherung umfassende Gesundheitsfragen im Rahmen eines Risikochecks erforderlich. In diesem etwa 20-minütigen Gespräch werden Fragen zu Beruf, Freizeit, Reisen und Gesundheit gestellt. Auch nach psychischen Vorerkrankungen wie ADHS wird gefragt.

Ob ADHS vorliegt, diagnostiziert der Arzt. Eine Liste an Spezialisten finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft ADHS e.V.. Wenn ein eindeutiges ADHS-Krankheitsbild und damit eine klare Diagnose vorliegt, bedeutet dies nicht automatisch, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeschlossen ist. Versicherungsunternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, mit den Risiken umzugehen, die ADHS mit sich bringt. Sie können beispielsweise bestimmte Krankheiten ausschließen. Das bedeutet, wenn die Berufsunfähigkeit durch eine der ausgeschlossenen Krankheiten verursacht wird, erbringt die Versicherung keine Leistung. Alternativ kann ein Risikozuschlag erhoben werden, was höhere Beiträge bedeutet, jedoch eine umfassende Absicherung bietet, selbst wenn ein Leistungsfall durch ADHS bedingt ist.

Die Entscheidung, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder einer Kombination aus beidem gewährt wird, liegt im Ermessen des Versicherers. Jeder Antrag wird individuell geprüft, um eine passende Lösung für den Antragsteller zu finden.

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung von Zurich kann Ihnen helfen, finanzielle Lücken zu schließen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

Muss ADHS als Vorerkrankung beim Abschluss einer BU-Versicherung angegeben werden?

ADHS muss als Vorerkrankung beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben werden. Es ist entscheidend, beim Risikocheck von Zurich alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Das Verschweigen von Vorerkrankungen bei der Risikoprüfung kann dazu führen, dass der Versicherer den Vertrag aufgrund der „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“ sanktioniert und ggf. die Zahlung der BU-Rente verweigert. Um alle Fragen korrekt und vollständig beantworten zu können, ist es hilfreich, Ihre Krankenakte, Atteste und Stellungnahmen von behandelnden Jugendärzten, Ärzten und Kliniken sowie Angaben von der Krankenkasse anfordern.

Die Zurich Versicherung verlangt Angaben zu Vorerkrankungen der letzten 5 bis 10 Jahre. Es ist wichtig, diesen Zeitraum zu beachten, für den Sie Angaben machen müssen.

Die Entwicklung und der Verlauf von ADHS sind individuell sehr unterschiedlich. Bei einigen Menschen tritt im Laufe des Lebens eine signifikante Verbesserung auf. Es kann daher sinnvoll sein, einen Antrag auf eine BU-Versicherung bei ADHS dann erneut oder erst dann zu stellen, wenn sich die Symptome deutlich verbessert haben – auch, wenn die Beiträge zur BU-Versicherung in jungen Jahren niedriger sind als mit höherem Alter.

Was ist die Ausschlussklausel?

Eine Ausschlussklausel kann Bestandteil Ihres individuellen Versicherungsvertrags sein. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet eine Ausschlussklausel, dass der Versicherer im Falle einer Berufsunfähigkeit, bedingt durch die ausgeschlossene Erkrankung, keine Leistungen erbringen wird.
Die wichtigsten Aspekte der Ausschlussklausel sind:

  • Eingrenzung des Risikos: Durch den Ausschluss bestimmter Krankheiten wie ADHS reduziert der Versicherer sein Risiko.
  • Individuelle Prüfung: Zurich prüft individuell, ob eine Ausschlussklausel und/oder Zuschlag notwendig ist. Dies hängt von der Schwere und den Auswirkungen der ADHS-Symptome auf das tägliche Leben und die Berufsfähigkeit ab.
  • Kombination mit Risikozuschlag: Die Ausschlussklausel kann mit einem Risikozuschlag kombiniert werden, wodurch der Versicherte höhere Beiträge zahlt, jedoch uneingeschränkter Versicherungsschutz besteht.

Eine Ausschlussklausel ist bei ADHS in vielen Fällen die einzige Möglichkeit, eine BU-Versicherung abzuschließen.

Was ist eine anonyme Risikovoranfrage bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine anonyme Risikoanfrage führt Ihr Berater vor Ort bei unterschiedlichen Versicherungen für Sie durch. Zweck dieser Anfrage ist es, vorab zu klären, ob und zu welchen Konditionen ein Versicherer bereit wäre, Sie zu versichern, ohne dass eine offizielle Antragstellung erfolgt.

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Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung bei ADHS, digital oder vor Ort.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Berufsunfähigkeitsversicherung mit ADHS

  • Ist ADHS eine Vorerkrankung?
    Ja, ADHS ist im Hinblick auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Vorerkrankung. Versicherungen bewerten ADHS als ein erhöhtes Risiko, da die Erkrankung Ihre berufliche Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit beeinträchtigen kann. Aus diesem Grund müssen Antragsteller ADHS bei den Gesundheitsfragen im Antrag angeben.
  • Kann man durch ADHS berufsunfähig werden?
    Ja, durch ADHS kann man berufsunfähig werden. ADHS kann Ihr Leistungsvermögen im Beruf erheblich beeinträchtigen, insbesondere durch Symptome wie Unaufmerksamkeit, Impulsivität und Schwierigkeiten bei der Konzentration und Organisation. Diese Symptome können zu verminderter Produktivität, einer erhöhten Fehlerquote und Schwierigkeiten im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten führen. In schweren Fällen können Menschen so ihre beruflichen Aufgaben nicht mehr erfüllen, sie werden berufsunfähig.
  • Kann man ADHS beweisen?
    Die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Antrag gemachten Angaben werden im Leistungsfall von der Leistungsabteilung überprüft. Im Einzelfall wird individuell bestimmt, welche Unterlagen und Informationen hierzu erforderlich sind. Finden sich Hinweise auf nicht angezeigte Umstände, so auch z.B. ADHS, kann das Auswirkungen auf den Fortbestand des Vertrages und die Leistungspflicht haben.
  • Wie viel Prozent des Grads der Behinderung (GdB) kann man bei ADHS bekommen?

    Der Grad der Behinderung (GdB) bei ADHS kann variieren, je nach Schwere und Beginn der Erkrankung und ihren Auswirkungen auf das tägliche Leben. In Deutschland wird der GdB individuell festgestellt. Er ist nicht mit dem Grad der Berufsunfähigkeit gleichzusetzen. Im Allgemeinen können folgende GdB-Werte bei ADHS vergeben werden:

    • GdB 10–20: keine Auswirkungen auf Alltag und Integrationsfähigkeit
    • GdB 20–30: leichte bis mittelschwere Beeinträchtigungen, die das Alltagsleben nur geringfügig beeinflussen
    • GdB 50: erhebliche Beeinträchtigungen, die das Alltagsleben und die berufliche Leistungsfähigkeit deutlich beeinflussen. Diese Einstufung kann auch zur Anerkennung einer Schwerbehinderung führen
    • GdB 70 und höher: schwere und dauerhafte Beeinträchtigungen, die eine weitgehende Unterstützung im Alltag erfordern

    Die genaue Einstufung erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt und basiert auf medizinischen Gutachten sowie der individuellen Lebenssituation des Betroffenen. Es ist empfehlenswert, sich an einen Facharzt zu wenden, der die ADHS-Diagnose bestätigen und die Auswirkungen der Erkrankung dokumentieren kann, um den Antrag auf Feststellung des GdB zu unterstützen.

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