Reiserücktrittversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung?
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Das Wichtigste kurz erklärt
- Kostenersparnis bei Selbstbeteiligung: Eine Versicherung mit Selbstbeteiligung ist günstiger, da der Versicherungsnehmer im Schadenfall einen Eigenanteil trägt.
- Höhere Prämien ohne Selbstbeteiligung: Bei einer Reiserücktrittversicherung ohne Selbstbeteiligung fallen höhere Prämien an, dafür werden im Schadenfall die gesamten Stornokosten übernommen.
- Geeignet für niedriges Risiko und geringe Reisekosten: Ein Versicherungsschutz mit Selbstbeteiligung kann sich lohnen, wenn das Risiko für einen Schadenfall als gering eingeschätzt wird und die Reisekosten niedrig sind.
- Sinnvoll für teure Reisen und Sicherheitsbedürfnis: Der Versicherungsschutz ohne Selbstbeteiligung ist vorteilhaft bei teuren Reisen oder wenn ein höheres Sicherheitsbedürfnis besteht, da keine zusätzlichen Kosten im Schadenfall anfallen.
In diesem Ratgeber
Ist eine Selbstbeteiligung bei der Reiserücktrittversicherung sinnvoll?
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der Reiserücktrittversicherung von Zurich?
Rechenbeispiel zur Reiserücktrittversicherung mit und ohne Selbstbeteiligung
Fragen und Antworten zur Reiserücktrittversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung
Ist eine Selbstbeteiligung bei der Reiserücktrittversicherung sinnvoll?
Ob bei Ihrer Reisebuchung der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So spielt Ihr persönliches Sicherheitsbedürfnis eine Rolle, ob Sie alleine oder mit der ganzen Familie verreisen und eine sehr teure Reise gebucht haben. Auch Ihr allgemeiner Gesundheitszustand sowie andere äußere Umstände können eher für oder gegen einen Selbstbehalt sprechen.
Grundsätzlich gilt: Bei einer Reiserücktrittversicherung mit Selbstbeteiligung tragen Sie im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst, die anfallen, wenn Sie Ihre Reise nicht oder nur verspätet antreten können oder ein Reiseabbruch nötig ist, denn bei der Reiserücktrittversicherung von Zurich ist die Reiseabbruchversicherung inklusive.
Reiserücktritt mit Selbstbeteiligung
- Vorteil: Da der Versicherer im Schadenfall weniger Kosten übernehmen muss, kann er Ihnen die Reiserücktrittversicherung zu günstigeren Konditionen anbieten.
- Nachteil: Gerade bei teuren Reisen oder einer Familienreise können im Schadenfall durch Ihren Anteil an den anfallenden Gebühren höhere Kosten auf Sie zukommen.
- Eher sinnvoll:
- wenn die Reisekosten gering sind,
- wenn Ihnen eine niedrigere Versicherungsprämie wichtiger ist als Ihr Sicherheitsbedürfnis,
- wenn Sie das Risiko gering einschätzen, dass Sie Ihre Reise aus gesundheitlichen oder anderen versicherten Gründen nicht antreten können oder gar ein Reiseabbruch droht,
- wenn Sie alleine reisen und Sie deshalb im Schadenfall nur alleine eine Selbstbeteiligung leisten müssen.
Reiserücktritt ohne Selbstbeteiligung
- Vorteil: Im Schadenfall werden die gesamten Kosten von der Versicherung übernommen, sodass Sie keine Eigenkosten tragen müssen.
- Nachteil: In der Regel müssen Sie mit höheren Prämien im Vergleich zu Tarifen mit Selbstbeteiligung rechnen.
- Eher sinnvoll:
- wenn Sie eine teure Reise gebucht haben, da sonst im Schadenfall die Selbstbeteiligung im Krankheitsfall höher ausfallen kann,
- wenn Sie ein Sicherheitsmensch sind, finanziellen Risiken gerne aus dem Weg gehen und bereit sind, dafür eine etwas höhere Versicherungsprämie zu zahlen,
- wenn Sie mit der Familie im Familientarif verreisen, denn jeder Versicherte im Familientarif muss im Schadenfall eine Selbstbeteiligung leisten.
Wichtig zu wissen: Bei Zurich haben Sie nur beim Jahresvertrag die Wahl, ob Sie die Reiserücktrittversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen wollen. Beim Einzelvertrag ist die Selbstbeteiligung automatisch integriert.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der Reiserücktrittversicherung von Zurich?
Die Höhe der Selbstbeteiligung bei der Reiserücktrittversicherung von Zurich beträgt:
- im Krankheitsfall:
- bei einer Versicherungssumme bis 25.000 EUR:
20 Prozent der anfallenden Kosten pro Person, mindestens jedoch 25 Euro pro Person - bei einer Versicherungssumme über 25.000 EUR:
10 Prozent der anfallenden Kosten pro Person, mindestens jedoch 350 Euro pro Person
- bei einer Versicherungssumme bis 25.000 EUR:
- in anderen Fällen: 25 Euro pro Person
Diese Selbstbeteiligung ist standardmäßig bei der einmaligen Reiserücktrittversicherung von Zurich eingeschlossen, sodass Versicherungsnehmer automatisch einen Eigenanteil im Schadenfall tragen müssen. Bei Abschluss eines Jahresvertrags hingegen besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung. Solch ein Jahresvertrag kann vor allem bei der Reiserücktrittversicherung für Familien die optimale Absicherung sein.
Rechenbeispiel zur Reiserücktrittversicherung mit und ohne Selbstbeteiligung
Mit zwei Beispielen wollen wir verdeutlichen, wie sich die unterschiedlichen Kosten und Leistungen bei einem Jahresvertrag einer Reiserücktrittversicherung von Zurich auswirken können.
Beispiel 1: Klaus Maier möchte bei einem Reiseveranstalter eine Urlaubsreise im Wert von 2.000 EUR buchen und dafür bei Zurich einen Jahresvertrag für eine Reiserücktrittversicherung über eine Versicherungssumme von 2.000 EUR abschließen. Im Fall, dass er seine Reise bis eine Woche vor Reisebeginn nicht antreten kann, verlangt der Reiseveranstalter 80 Prozent der Kosten der gebuchten Reise. Nun steht Herr Maier vor der Frage, ob er eine Reiserücktrittversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen soll, um diese Kosten abzusichern.
Mit diesen Kosten muss Herr Maier bei einer Reiserücktrittversicherung mit Selbstbeteiligung (SB) und ohne SB rechnen:
Reiserücktritt-versicherung | Jahresprämie (2.000 EUR Versicherungssumme) |
Stornokosten (80 Prozent des Reise-preises von 2.000 EUR) |
Selbstbeteiligung von Hr. Maier | Kostenübernahme durch die Versicherung |
---|---|---|---|---|
ohne SB | 103,67 EUR | 1.600 EUR | 0 EUR | 1.600 EUR |
mit SB (Schadenfall aufgrund von Krankheit) |
86,39 EUR | 1.600 EUR | 320 EUR | 1.280 EUR |
ohne SB (anderer Schadenfall als Krankheit*) |
86,39 EUR | 1.600 EUR | 25 EUR | 1.575 EUR |
*) Zu den anderen Schadenfällen als Krankheit gehören unter anderem
- erheblicher Schaden am Eigentum des Versicherten
- Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund unerwarteter betriebsbedingter Kündigung
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses der versicherten Person nach Arbeitslosigkeit
- unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder Wehrübung
- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Beispiel 2: Familie Kustermann (2 Eltern, 2 Kinder) plant eine Reise im Wert von 10.000 EUR und möchte dafür bei Zurich einen Jahresvertrag für eine Reiserücktrittversicherung über eine Versicherungssumme von 10.000 EUR abschließen. Stornokosten des Reiseveranstalters: 80 Prozent des Reisepreises. In diesem Fall sieht die Rechnung wie folgt aus:
Reiserücktritt-versicherung | Jahresprämie (10.000 EUR Versicherungssumme) |
Stornokosten (80 Prozent des Reisepreises von 10.000 EUR) |
Selbstbeteiligung der Familie | Kostenübernahme durch die Versicherung |
---|---|---|---|---|
ohne SB | 362,71 EUR | 8.000 EUR | 0 EUR | 8.000 EUR |
mit SB (Schadenfall aufgrund von Krankheit) |
302,26 EUR | 8.000 EUR | 1.600 Euro (20% oder mindestens 25 Euro je Person/Schadenfall) |
6.400 EUR |
ohne SB (anderer Schadenfall als Krankheit*) |
302,26 EUR | 8.000 EUR | 100 EUR (= 4 x 25 EUR) |
7.900 EUR |
Wichtig zu wissen: Prüfen Sie vor Reiseantritt in jedem Fall, ob Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung haben.
Sie schützt Sie vor den hohen Kosten eines unvorhergesehenen Arzt- und Krankenhausbesuchs während Ihrer Urlaubsreise.
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