Reiserücktrittsversicherung für Familie

Zuletzt aktualisiert : 06.11.2024
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Umfassender Schutz bei Reiserücktritt oder verspätetem Antritt oder Reiseabbruch
  • Absicherung von Ehepartner, Lebenspartner, eigenen, Stief-, Adoptiv- und Pflegekindern
  • Übernahme der Stornokosten und Mehrkosten für vorab gebuchte Aktivitäten, Ausflüge oder Kurse
  • Flexibel als Versicherung für eine Reise abschließbar oder als Jahresschutz für die ganze Familie und Reisen einzelner Familienmitglieder innerhalb eines Jahres
  • Schutz auch bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Schaden am Eigentum oder Arbeitsplatzverlust

Reiserücktrittsversicherung für die ganze Familie

Bald geht es los! Der Familienurlaub steht vor der Tür und die Vorfreude wächst täglich. Doch ob Ferien auf Mallorca oder auf dem Bauernhof in Südtirol – unvorhergesehene Ereignisse wie eine plötzliche Krankheit oder ein Unglück zu Hause können die Reisepläne durchkreuzen. In diesen Fällen ist eine Reiserücktritts- oder Reiserücktrittskostenversicherung wichtig: Sie schützt die Familie vor finanziellen Folgen, wenn die Reise verschoben, verspätet begonnen oder abgebrochen werden muss. Die Zurich Reiserücktrittsversicherung bietet diesen umfassenden Schutz inklusive Reiseabbruchversicherung – damit die Freude auf den Urlaub ungetrübt bleibt.

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Reiserücktrittskosten-Versicherung

Sollten Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten können, kümmern wir uns um die finanziellen Folgen.

Welche Familienmitglieder sind geschützt?

Im Familientarif der Reiserücktrittsversicherung von Zurich sind der Versicherungsnehmer und alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienmitglieder abgesichert. Geschützt sind:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner
  • leibliche Kinder, nicht leibliche und adoptierte Kinder
  • weitere Familienmitglieder und Angehörige, wenn sie im Vertrag namentlich genannt sind – eine häusliche Gemeinschaft ist hierfür nicht zwingend erforderlich

Welche Vorteile hat die Reiserücktrittsversicherung für Familien?

Eine Reiserücktrittsversicherung bietet Familien einen umfassenden Schutz und sorgt dafür, dass sie unbeschwert den wohlverdienten Urlaub genießen können. Lesen Sie hier die wichtigsten Vorteile im Überblick.

  • Absicherung der gesamten Familie
    Schutz für Ehepartner, Lebenspartner, eigene und weitere Kinder, die mit Ihnen in einem Haushalt leben oder im Vertrag zusätzlich namentlich aufgeführt sind.
  • Weitere Reisende einschließen
    Auch andere Personen können über die Reiserücktrittsversicherung für Familien von Zurich abgesichert werden, wenn sie namentlich im Vertrag aufgeführt sind.
  • Finanzieller Schutz bei Stornierungen
    Erstattung der Stornokosten, wenn die Reise aus unvorhergesehenen Gründen nicht angetreten werden kann.
  • Verspäteter Reiseantritt
    Übernahme der Mehrkosten, falls die Reise später begonnen werden muss.
  • Reiseunterbrechungen
    Bei einer Reiseunterbrechung werden Kosten für gebuchte versicherte Leistungen und notwendige Beförderungskosten zum Wiedereinstieg in die Gruppe – zum Beispiel einer Rundreise oder Kreuzfahrt – erstattet.
  • Reiseabbruchversicherung inklusive
    Kostenübernahme auch bei Abbruch des Urlaubs aufgrund eines Notfalls oder eines unerwarteten Ereignisses zu Hause.
  • Vorfälle mit Risikopersonen
    Wenn nahen Angehörigen wie Eltern, Großeltern, Geschwistern, Schwiegereltern oder anderen nahestehenden Personen etwas zustößt, das Ihre Reise beeinträchtigt, werden die Stornokosten oder Abbruchkosten übernommen.
  • Unvorhersehbare Ereignisse
    Schutz bei Krankheitsfällen, Impfunverträglichkeiten, Unfällen, familiären Notfällen, erheblichem Schaden am Eigentum, Diebstahl des Reisefahrzeugs, kurzfristiger Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses.
  • Bis zu 60 Tage auf der ganzen Welt
    Abgesichert sind Reisen bis 60 Tage rund um den Globus.

Welche Leistungen bietet die Reiserücktrittsversicherung für Familien?

Die Reiserücktrittsversicherung für Familien bietet Ihnen umfassenden Schutz bei zahlreichen unvorhersehbaren Ereignissen, die Ihren Reiseantritt oder die Fortsetzung Ihres Urlaubs verhindern könnten. Versichert sind die mit dem Reiseunternehmen vertraglich vereinbarten Rücktritts- oder Stornokosten sowie angemessene Vermittlungsentgelte, wenn Sie die Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses wie Krankheit, erheblichem Schaden an Ihrem Eigentum oder unvorhergesehenen familiären Umständen nicht antreten oder planmäßig beenden können.

Darüber hinaus übernimmt Zurich auch die Kosten, wenn Sie vorab Arrangements wie Landausflüge, Tauch- und Skikurse oder Skipässe gebucht haben und die Reise vorzeitig abbrechen müssen. Ebenfalls abgesichert sind Hotelkosten, die Ihnen der Veranstalter oder das Hotel trotz eines vorzeitigen Abbruchs in Rechnung stellen.

Wichtig:
Die Reiserücktrittversicherung muss vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Wenn Sie eine Reise vor Vertragsabschluss gebucht haben, muss die Versicherung innerhalb von 10 Tagen nach der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Das gilt für Einzel- wie Jahresverträge.

Abschließen können Sie Ihre Reiserücktrittversicherung ganz einfach über unser Online-Buchungsportal.

Versicherte Ereignisse im Überblick:

  • Tod, Unfallverletzung oder unerwartete schwere Erkrankung einer versicherten Person
  • erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm oder Wasserschäden
  • Schwangerschaft
  • Unverträglichkeit einer Impfung
  • Bruch von Prothesen, Lockerung implantierter Gelenke, unvermeidbarer Austausch eines Herzschrittmachers oder eine Organtransplantation
  • Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung
  • kurzfristige Aufnahme eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  • unvermeidbare Kurzarbeit
  • unerwarteter Beginn eines Bundesfreiwilligendienstes oder eines freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres
  • unerwartete gerichtliche Vorladung
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
  • Adoption eines minderjährigen Kindes
  • Scheidung der versicherten Person
  • Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels als Teil der Reise um mehr als 2 Stunden
  • Diebstahl des Fahrzeugs, das als Hauptbeförderungsmittel für die Reise geplant war
  • Notfälle bei Risikopersonen: Wenn ein naher Angehöriger wie ein Elternteil, der Bruder oder die Schwester, Großmutter oder Großvater, die Schwiegermutter oder der Schwiegervater oder die Schwägerin oder der Schwager schwer erkrankt oder einen Unfall hat und dadurch Ihre Reise beeinträchtigt, übernimmt die Versicherung die Stornokosten oder Abbruchkosten.

Der Versicherungsschutz gilt für Reisen mit einer maximalen Dauer von 60 Tagen pro Reise und kann flexibel für eine einzelne Reise oder als Jahresschutz abgeschlossen werden.

3 Schadenbeispiele bei der Reiserücktrittsversicherung für Familien

„Mallorca, wir kommen … aber erst nächstes Jahr!“ – Nichtantritt des Sommerurlaubs
Familie Müller hat eine Reise nach Mallorca für 2.500 EUR gebucht. Kurz vor Abreise erleidet Vater Markus einen komplizierten Beinbruch, sodass die Reise storniert werden muss. Die Stornokosten betragen 2.000 EUR. Zudem hatten die Müllers einen nicht erstattbaren Tauchkurs für 300 EUR gebucht. Da sie sich für eine Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung entschieden hatten, erhält die Familie einen Betrag von 1.840 EUR erstattet und trägt 20 Prozent Selbstbeteiligung.

„Karibiktraum mit Verspätung“ – ein verspäteter Start in die Kreuzfahrt
Die dreiköpfige Familie Weber bucht eine Karibikkreuzfahrt für 10.000 EUR. Wegen einer Zugverspätung verpassen sie den Flug und müssen 2.400 EUR für einen Ersatzflug und 150 EUR für ein Taxi zahlen. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese Zusatzkosten abzüglich einer Selbstbeteiligung von 25 EUR pro Person, sodass die Familie die Reise ohne große finanzielle Verluste fortsetzen kann.

„Bergidylle adé!“ – Abbruch des Winterurlaubs
Die Kellers haben für 3.000 EUR Winterurlaub in den Alpen gebucht. Nach einem Wasserrohrbruch im Haus müssen sie die Reise abbrechen und verlieren 1.400 EUR für das Hotel sowie 500 EUR für Skikurse. Ihr Jahresvertrag der Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung erstattet die 1.400 EUR Hotelkosten und die 500 EUR für den Skikurs, sodass der Abbruch keine finanziellen Einbußen bedeutet.

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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Reiserücktrittversicherung für Familien, digital oder vor Ort.

Fragen und Antworten zur Reiserücktrittsversicherung für Familien

  • Was bedeutet Familie bei Reiserücktrittsversicherung?

    Beim Familientarif der Reiserücktrittsversicherung von Zurich sind folgende Personen geschützt:

    • Ehepartner oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers
    • eigene minderjährige und volljährige Kinder sowie Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, die gemeinsam mit den Eltern im selben Haushalt wohnen
    • Kinder, die nicht leiblich oder im selben Haushalt leben, können mitversichert werden, indem sie namentlich im Vertrag benannt werden

    Zudem umfasst der Versicherungsschutz alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen und/oder die im Vertrag namentlich genannten Personen – diese müssen nicht im gleichen Haushalt wohnen, sofern sie namentlich genannt sind.

  • Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung für 2 Personen?

    Die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab wie dem Reisepreis, der Zahl der versicherten Personen, der Wahl einer Selbstbeteiligung und der Entscheidung für Einzeltarif oder Jahresschutz.

    Zwei Beispiele:

    Reiserücktrittsversicherung für eine Reise:
    Eine Reise für 1.000 EUR bei 25 EUR Selbstbeteiligung pro Person kann ein Ehepaar für 59,50 EUR absichern.

    Reiserücktrittsversicherung für ein Jahr:
    Alle Reisen eines Jahres für insgesamt bis zu 5.000 EUR sichert ein Ehepaar für 172,55 EUR ab (25 EUR Selbstbeteiligung pro Person).

    Ihre individuelle Reiserücktrittsversicherung können Sie online berechnen und abschließen.

  • Wer gilt als Familienmitglied?
    Als Familienmitglied gelten Ehepartner, Lebenspartner, eigene, Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sowie auch Kinder, die nicht im selben Haushalt leben.
  • Kann man mit einer Reiserücktrittsversicherung für Familien allein reisen?
    Ja, mit einer Reiserücktrittsversicherung können auch einzelne Familienmitglieder allein reisen und sind dennoch abgesichert. Das macht besonders im Jahrestarif Sinn und bedeutet, dass nicht nur gemeinsame Familienreisen versichert sind, sondern auch jede Reise, die ein versichertes Familienmitglied separat unternimmt, vom Versicherungsschutz abgedeckt wird. Wichtig ist, dass die versicherten Personen im Vertrag entweder in häuslicher Gemeinschaft leben oder namentlich genannt sind, damit der Schutz unabhängig vom gemeinsamen Reisen gilt.
  • Reiserücktrittsversicherung für Familien mit oder ohne Selbstbeteiligung?

    Bei der Reiserücktrittsversicherung von Zurich für eine Einzelreise ist eine Selbstbeteiligung von 25 EUR je versicherte Person automatisch eingeschlossen. Dadurch reduziert sich der Beitrag zur Reiserücktrittsversicherung, Sie müssen jedoch im Versicherungsfall einen bestimmten Teil der Kosten selbst tragen. Sollte der Versicherungsfall durch eine Krankheit eintreten, liegt Ihre Selbstbeteiligung bei 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens, jedoch mindestens 25 EUR pro Person und Schadenfall. Bei einer Versicherungssumme über 25.000 EUR beträgt Ihr Anteil 10 Prozent des Schadens und mindestens 350 EUR pro Person und Schadenfall.

    Beim Jahresvertrag haben Sie die Wahl, ob Sie die Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung von 25 EUR je versicherte Person und je Reise abschließen möchten. Diese Option kann sinnvoll sein, wenn Sie Ihre Prämienkosten niedrig halten möchten und bereit sind, im Notfall einen Anteil selbst zu übernehmen.

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