Reiserücktrittversicherung bei Individualreisen

Zur persönlichen
Beratung

Zuletzt aktualisiert : 02.12.2024
2 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Die Zurich Reiserücktrittversicherung bietet umfassenden Schutz auch für Individualreisen und erstattet Stornokosten bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Krankheit oder Unfall.
  • Eine Individualreise zeichnet sich dadurch aus, dass Reisende eigenständig Unterkünfte und Transportmittel buchen und auch ihre Aktivitäten individuell planen.
  • Die Versicherungssumme sollte dabei so gewählt werden, dass sie alle Reisebestandteile abdeckt. Wählen Sie also eine Deckungssumme, die dem Reisepreis insgesamt entspricht.
  • Sie können die Reiserücktrittversicherung einmalig oder als Jahresschutz abschließen.

Leistet die Reiserücktrittversicherung bei einer Individualreise?

Die Reiserücktrittversicherung von Zurich deckt auch Individualreisen ab. Wie bei einer Pauschalreise erstattet die Versicherung die Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aufgrund unerwarteter Ereignisse wie Krankheit oder Unfall nicht antreten können.

Der Versicherungsschutz gilt für eine Reisedauer von bis zu 60 Tagen und weltweit – ausgenommen sind Kriegs- und Krisengebiete sowie Länder, für die eine Reisewarnung besteht. Sie können die Reiserücktrittversicherung von Zurich für einzelne Individualreisen oder als Jahresschutz abschließen.
Familienangehörige, die mit Ihnen in einem Haushalt leben, oder namentlich im Vertrag genannte Personen können über eine Reiserücktrittversicherung für Familien mitversichert werden.

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Reiserücktrittskosten-Versicherung

Sollten Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten können, kümmern wir uns um die finanziellen Folgen.

Was genau fällt alles unter den Begriff Individualreise?

Eine Individualreise bezeichnet jeden Urlaub, den Reisende selbstständig planen und buchen. Sie unterscheidet sich von einer Pauschalreise, da sie nicht von einem Reiseveranstalter organisiert wird. Reisende stellen sich ihre Unterkünfte und Transportmittel nach eigenen Vorlieben zusammen, indem sie selbst Hotels, Ferienhäuser, Flüge, Fährverbindungen oder Bahnfahrten buchen.

Häufig umfasst eine Individualreise auch Aktivitäten wie geführte Touren, Sightseeing-Ausflüge oder Konzertbesuche, die individuell im Voraus gebucht werden. Diese Art der Reise bietet maximale Flexibilität und ermöglicht es, den gesamten Reiseablauf den persönlichen Interessen und Bedürfnissen anzupassen.

Zu Individualreisen zählen zum Beispiel:

  • Campingreisen: Reisende gestalten ihren Aufenthalt selbst, wählen frei die Campingplätze und planen Aktivitäten unabhängig.
  • Backpackerreisen: Abenteuerlustige erkunden Regionen flexibel, nutzen öffentliche Verkehrsmittel und wechseln Unterkünfte oft spontan.
  • Roadtrips: Man fährt mit eigenem oder gemietetem Auto durch verschiedene Gegenden, hält und übernachtet an Orten nach Belieben und entscheidet spontan über Pausen und Sehenswürdigkeiten.
  • Selbst geplante Städtetrips: Die Reisenden buchen Unterkünfte und erkunden Städte ohne gebuchte Touren, entdecken Sehenswürdigkeiten in eigenem Tempo.
  • Wanderreisen: Naturliebhaber planen Wanderwege und Übernachtungen selbst, suchen sich ihre Routen und Pausenorte aus.
  • Hausboottouren: Reisende steuern ein gemietetes Hausboot auf Flüssen oder Seen, bestimmen die Route und die Liegeplätze eigenständig.
  • Fahrradtouren: Man organisiert die Strecke und die Unterkunft selbst, entdeckt Landschaften und Orte ohne vorgegebene Pläne.
  • Segelurlaube: Reisende chartern ein Segelboot, bestimmen den Kurs und halten an Stränden und Buchten, wann immer sie möchten.

Welche Versicherungssumme sollte man bei einer Individualreise wählen?

Bei einer Individualreise sollte sich die Versicherungssumme an den Gesamtkosten der Reise orientieren. Die Summe sollte alle gebuchten Unterkünfte, Transportmittel und geplanten Aktivitäten umfassen. Auch zusätzliche Kosten wie Eintrittsgelder oder besondere Ausflüge sollten Sie berücksichtigen.

Idealerweise wählen Sie eine Versicherungssumme, die im Falle eines Stornos die gesamten Stornogebühren deckt. Wer eine teurere oder längere Reise plant, sollte eher eine höhere Summe wählen, um nicht auf hohen Restkosten sitzen zu bleiben.

Familien oder Gruppen sollten die Versicherungssumme so wählen, dass jeder Reiseteilnehmer mitversichert ist. Eine umfassende Deckung bietet Sicherheit, auch wenn man nicht alle Details vorher kalkulieren kann.

Welche Kosten bezahlt die Reiserücktrittversicherung bei einer Individualreise?

Die Reiserücktrittversicherung von Zurich übernimmt bei Individualreisen folgende Kosten:

  • Stornokosten bei Reiserücktritt: Wenn Sie Ihre Reise aufgrund versicherter Ereignisse wie unerwarteter schwerer Erkrankung, Unfall oder Todesfall nicht antreten können, erstattet Zurich die Rücktritts- bzw. Stornokosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
  • Umbuchungsgebühren: Sollten Sie Ihre Reise vor Antritt aus einem versicherten Grund umbuchen müssen, erstattet Zurich die entstehenden Umbuchungskosten.
  • Kosten bei Reiseabbruch: Müssen Sie eine bereits angetretene Reise abbrechen, übernimmt Zurich die Kosten für die nicht genutzten Reiseleistungen sowie die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise.
  • Kosten bei Reiseunterbrechung: Bei einer Unterbrechung der Reise werden die Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen, die Sie aufgrund der Unterbrechung nicht nutzen konnten, erstattet. Zudem übernimmt Zurich die notwendigen Beförderungskosten, um beispielsweise bei einer Kreuzfahrt oder Rundreise wieder zur Reisegruppe zu gelangen.
  • Mitversicherung von Familienangehörigen: In der Zurich Reiserücktrittversicherung für Familien sind der Versicherungsnehmer und seine in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen sowie namentlich im Vertrag genannte Personen mitversichert.

Was kostet eine Reiserücktrittversicherung für eine Individualreise?

Die Kosten für die Zurich Reiserücktrittversicherung für Individualreisen hängen von mehreren Faktoren ab.

  • Reisepreis: Je höher der Gesamtpreis Ihrer Reise, desto höher fällt die Versicherungsprämie aus.
  • Selbstbeteiligung: Entscheiden Sie sich für einen Tarif mit Selbstbehalt, reduziert sich die Prämie, jedoch tragen Sie im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst.
  • Versicherungsdauer: Sie können zwischen einer einmaligen Versicherung für eine spezifische Reise oder einem Jahresschutz für alle Reisen

innerhalb eines Jahres wählen. Dieser Jahresschutz lohnt sich, wenn Sie und Ihre Familie mehrere Reise im Jahr unternehmen.

Die genaue Prämie Ihrer Reiserücktrittversicherung können Sie hier online berechnen:

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Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Reiserücktrittversicherung bei Individualreise, digital oder vor Ort.

Reiserücktrittversicherung bei Individualreise: die häufigsten Fragen und Antworten

  • Welche Versicherung sollte man für den Campingurlaub abschließen?
    Für einen Campingurlaub bietet die Reiserücktrittversicherung Schutz bei unerwarteten Ereignissen, die eine Reise unmöglich machen. Sie deckt Stornokosten ab, wenn Sie die Reise wegen Krankheit, Unfall oder einem Todesfall im engeren Familienkreis absagen müssen. Zusätzlich kann eine Auslandskrankenversicherung wichtig sein, die bei Krankheit oder Unfall im Ausland die zum Teil hohen Kosten für Arzt und Krankenhaus übernimmt.
  • Wie verhält es sich mit einer Reiserücktrittversicherung bei einer nicht selbst gebuchten Individualreise?
    Bei der Zurich Reiserücktrittversicherung umfasst der Versicherungsschutz nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch in häuslicher Gemeinschaft lebende Familienangehörige. Zusätzlich können im Vertrag namentlich genannte Personen wie Freunde oder entfernte Verwandte in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Dies stellt sicher, dass diese Personen im Falle einer Reiseabsage ebenfalls von der Versicherung profitieren.
  • Welche Nachweise brauche ich für einen Reiserücktritt?

    Um bei der Zurich Reiserücktrittversicherung Ihren Leistungsanspruch so schnell wie möglich geltend zu machen, benötigen Sie folgende Unterlagen.

    • Versicherungsschein und Bestätigung der Reisebuchung: Diese Dokumente belegen den Abschluss der Versicherung und die gebuchte Reise.
    • Stornierungsrechnung und Nachweis der gezahlten Stornogebühren: Sie weisen damit die entstandenen Kosten durch die Stornierung nach.
    • Ärztliche Bescheinigung zur Reiseunfähigkeit: Bei Krankheit oder Unfall ist eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung erforderlich, die die Reiseunfähigkeit bestätigt.
    • Weitere Nachweise je nach Stornierungsgrund: Bei anderen Gründen wie Todesfall eines Angehörigen oder erheblichem Schaden am Eigentum sind entsprechende amtliche Dokumente wie Sterbeurkunden oder polizeiliche Berichte erforderlich.

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