Warum braucht es einen Sachkundenachweis für Hunde?

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Beratung

Zuletzt aktualisiert : 23.02.2024
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Der Sachkundenachweis für Hunde bestätigt, dass Halter fachgerecht für ihren Hund sorgen und ihn sicher kontrollieren können ohne Gefahr für andere.
  • Der Sachkundenachweis ist nicht bundeseinheitlich geregelt, aber in einigen Bundesländern gesetzlich verpflichtend. Insbesondere bei als potenziell gefährlich eingestuften Hunden wie den sogenannten Listenhunden.
  • Autorisierte Stellen wie Landestierärztekammern oder zertifizierte Hundetrainer stellen den Nachweis aus. Die Prüfung umfasst in der Regel einen theoretischen Teil mit Multiple-Choice-Fragen und einen praktischen Test zusammen mit dem Hund.
  • Ziel ist es, die Qualität der Hundehaltung zu verbessern und die Sicherheit von Menschen und Tier zu gewährleisten.
  • Sollte Ihr Hund Schäden an Personen, Eigentum oder anderen Tieren verursachen, tragen Sie als Halter die volle Verantwortung dafür. Mit der Zurich Hundehaftpflichtversicherung schützen Sie sich umfassend vor Schäden an fremdem Eigentum, finanziellen Verlusten und Verletzungen von Dritten.

Was ist der Sachkundenachweis für Hunde?

Der Sachkundenachweis für Hunde ist eine offizielle Bescheinigung. Sie bestätigt, dass der Halter fachgerecht für seinen Hund sorgt und ihn sicher kontrollieren kann. Entscheidend ist dabei, dass keine Gefahr durch den Hund für andere Personen und die öffentliche Ordnung ausgehen.

Insbesondere für Hunderassen, die als potenziell gefährlich angesehen werden, ist dieser Nachweis relevant. Halter von Listenhunden müssen in den meisten Bundesländern eine Sachkundeprüfung ablegen und den Nachweis bereits bei der Anmeldung des Hundes vorlegen.

Autorisierte Stellen sind befugt, den Sachkundenachweis auszustellen. Hierzu zählen In der Regel die Landestierärztekammern. Auch auf der Seite des BHV findet man eine nach Postleitzahl geordnete Liste zertifizierter Hundetrainer und Prüfer. Die Prüfungsdurchführung variiert von Bundesland zu Bundesland. Sie umfasst jedoch normalerweise einen theoretischen Teil mit Multiple-Choice-Fragen sowie in der Regel auch einen praktischen Test für Hund und Halter.

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Unterschied zwischen Sachkundenachweis und Hundeführerschein

Zwischen Hundeführerschein und Sachkundenachweis besteht ein Unterschied. Der Sachkundenachweis ist in einigen Fällen für die Haltung von Hunden gesetzlich verpflichtend, während der Hundeführerschein immer freiwillig ist.
In der Regel hat der Hundeführerschein strengere Anforderungen und Prüfungen. Deshalb wird er häufig auch als Nachweis für die Sachkunde von Halterin oder Halter akzeptiert.

So teuer wird es ohne Hundehaftpflicht

Die genannten Kosten basieren auf Durchschnittswerten und Erfahrungen und beziehen sich auf Schäden, die von Hunden an Dritten verursacht wurden. Die Höhe des Schadens kann je nach Fall unterschiedlich sein.

Wer braucht einen Sachkundenachweis?

Die Anforderungen für den Sachkundenachweis variieren je nach Bundesland. Die meisten Bundesländer verlangen diesen Nachweis für spezifische Rassen wie die als gefährlich eingestuften Listenhunde.

In Niedersachsen müssen Ersthundehalter sogar noch vor dem Kauf die theoretische Prüfung für den Sachkundenachweis bestehen. Ein Jahr später müssen sie die praktische Prüfung ablegen.

Für Hundetrainer und Züchter ist eine Sachkundeprüfung seit 2014 verpflichtend. Dadurch soll die Qualität und Seriosität von Ausbildung und Herkunft unter tierschutzgerechten Bedingungen sichergestellt werden.

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Wenn Ihr Hund einen anderen Hund angreift oder eine Person verletzt, sind Sie als Hundehalter gesetzlich dafür verantwortlich und müssen für sämtliche Schäden an Personen, Eigentum oder Vermögen aufkommen, selbst wenn Sie nicht direkt schuldig sind.

Die Hundehaftpflichtversicherung von Zurich deckt dieses Risiko ab, indem sie die Kosten für berechtigte Schadenersatzansprüche übernimmt und unberechtigte Forderungen für Sie abwehrt – auch vor Gericht, falls nötig. Diese Versicherung gilt auch für als gefährlich eingestufte Listenhunde, für die in ganz Deutschland eine Versicherungspflicht besteht.

Sachkundenachweis: Regelungen nach Bundesland

Ein bundeseinheitliches Vorgehen gibt es nicht. Ob und für welche Hunde Halter einen Sachkundenachweis benötigen, ist im jeweiligen Landeshundegesetz festgelegt.

Baden-Württemberg: Der Sachkundenachweis ist bisher nur für gefährlich eingestufte Hunderassen (Listenhunde) erforderlich. Die genauen Anforderungen können je nach Kommune variieren.

Bayern: Ein Sachkundenachweis ist laut bayrischem Hundegesetz für das Führen oder Halten eines Hundes nicht vorgeschrieben.

Berlin: Der Sachkundenachweis ist für gefährlich eingestufte Hunderassen (Listenhunde) erforderlich. Ein freiwilliger Sachkundenachweis oder Hundeführerschein bietet die Möglichkeit, einen Hund von der allgemeinen Leinenpflicht zu befreien.

Brandenburg: Der Sachkundenachweis ist für gefährlich eingestufte Hunderassen (Listenhunde) erforderlich.

Bremen: Für die Haltung von gefährlichen Hunden kann im Einzelfall von der zuständigen Behörde ein Sachkundenachweis gefordert werden. Ebenso dann, wenn ein Hund auffällig geworden ist.

Hamburg: Halter von Listenhunden oder auffällig gewordenen Tieren müssen einen Sachkundenachweis erbringen. Es gibt außerdem die Möglichkeit, Hunde allgemein durch eine Prüfung/Hundeführerschein von der generellen Anleinpflicht zu befreien.

Hessen: Ein Sachkundenachweis ist für Halter gefährlich eingestufter Hunde Pflicht.

Mecklenburg-Vorpommern: Ein Sachkundenachweis kann für Hunde gefordert werden, wenn sie als gefährlich eingestuft werden.

Niedersachsen: Ersthundehalter müssen vor dem Kauf die theoretische Prüfung des Sachkundenachweises ablegen und ein Jahr später die praktische Prüfung mit dem Hund. Außerdem müssen Hunde in ein zentrales Register eingetragen und zuvor mit einem Chip gekennzeichnet werden. Ab 6 Monaten besteht zudem Haftpflicht für alle Hunde.

Nordrhein-Westfalen: Für bestimmte Hunderassen oder -typen sowie für alle Hunde, die eine Schulterhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von 20 kg oder mehr aufweisen, ist der Sachkundenachweis erforderlich. Die spezifischen Voraussetzungen können jedoch von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Hier geht’s zum Hundegesetzt für das Land Nordrhein-Westfalen.

Rheinland-Pfalz: Der Sachkundenachweis ist für Halter von Listenhunden Pflicht.

Saarland: Für die Haltung gefährlicher Hunde ist der Sachkundenachweis Pflicht. Dieser gilt jedoch nur in Bezug auf den jeweiligen Hund, mit dem die Schulung absolviert wurde. Dem Besitzer wird also keine generelle Sachkunde bescheinigt.

Sachsen: Halter gefährlicher Hunde müssen ihre Sachkunde unter Beweis stellen. Der Sachkundenachweis kann auch über den Hundeführerschein nachgewiesen werden.

Sachsen-Anhalt: Der Sachkundenachweis ist nur für Halter von Listenhunden erforderlich.

Schleswig-Holstein: Seit 2016 muss jeder Hundehalter, der einen auffällig gewordenen Hund hält, seine Sachkunde nachweisen. Sonst ist Sachkundenachweis freiwillig, abhängig von der Gemeinde kann sich aber die Hundesteuer verringern.

Thüringen: Keine Pflicht. Seit Anfang 2018 müssen nur Hundehalter, deren Hund auffällig geworden ist, ihre Sachkunde nachweisen.

Welche Themen werden beim Sachkundenachweis abgefragt?

In der Theorieprüfung werden für den Sachkundenachweis für Hunde Grundlagen zu den folgenden Themenfeldern abgefragt:

  • Lerntheorie, Erziehung und Ausbildung
  • Haltung und Pflege
  • Gesundheit, Ernährung und Fortpflanzung
  • Sozialverhalten und Kommunikation
  • Angst und Aggression
  • Rassenkenntnisse
  • Hunde und Recht

Die theoretische Prüfung besteht aus einer Auswahl von 30 bis 35 Multiple-Choice-Fragen, von denen 20 bis 25 richtig beantwortet werden müssen, um die Prüfung zu bestehen. Es ist zu beachten, dass jedes Bundesland einen eigenen Fragenkatalog für die Prüfung hat.

Erst nach Abschluss der theoretischen Prüfung können Sie den Prüfungstermin für die praktische Prüfung vereinbaren. Der Prüfer beurteilt in dieser das Verhalten von Hund und Halter in verschiedenen Alltagssituationen. Beispiele hierfür sind Spaziergänge ohne Leine sowie Besuche in Cafés oder Geschäften mit anderen Menschen. Die Prüfer beurteilen die Reaktion des Hundes auf Menschenansammlungen, andere Tiere, Fahrzeuge und Jogger sowie die Befolgung von Kommandos durch den Besitzer.

Wer stellt den Sachkundenachweis aus?

Der Sachkundenachweis darf nur von offiziell anerkannten Sachverständigen und sachverständigen Stellen ausgestellt werden. Dazu zählen beispielsweise qualifizierte Tierarztpraxen ebenso wie zertifizierte Hundeschulen, die eine entsprechende Qualifikation erworben haben. In einigen Bundesländern erfolgt die Sachkundeprüfung auch durch fachkundiges Personal der Veterinärämter bzw. Tiergesundheitsbehörden.

Was passiert, wenn man keinen Sachkundenachweis hat?

Das Fehlen des Sachkundenachweises kann Folgen haben, wenn dieser vorgeschrieben ist. Hält man einen Hund ohne diesen Nachweis, drohen Bußgelder von etwa 100 bis 200 Euro – abhängig vom jeweiligen Bundesland.

Ignoriert man die Aufforderung zum Nachweis, bleibt es nicht bei einem Verwarngeld. Insbesondere bei als gefährlich eingestuften Hunden kann die Auflage erfolgen, den Hund abzugeben. Allerdings kann die Beschlagnahmung aufgehoben werden, wenn der Halter den geforderten Sachkundenachweis nachreicht.

Was kostet der Sachkundenachweis?

Die Kosten für den Sachkundenachweis für Hunde können je nach Anbieter variieren. Sie liegen aber in der Regel zwischen 80 und 130 Euro, wenn sowohl die praktische als auch die theoretische Prüfung gefordert sind. Die genauen Beträge werden üblicherweise von den jeweiligen Prüfern festgelegt.

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Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Sachkundenachweis für Hunde, digital oder vor Ort.

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Sachkundenachweis für Hunde

  • Wie läuft der Sachkundenachweis ab?
    Der Sachkundenachweis besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. In der theoretischen Prüfung werden hauptsächlich Fragen zum Thema Hunderassen und -verhalten gestellt. Im praktischen Teil muss der Hundebesitzer seine Fähigkeiten im Umgang mit dem Hund, der Kontrolle über ihn und seine artgerechte Haltung unter Beweis stellen.
  • Wird der Sachkundenachweis kontrolliert?
    Der Sachkundenachweis wird in der Regel vom Ordnungsamt einer Gemeinde oder einer Stadt kontrolliert.
  • Wer darf den Sachkundenachweis abnehmen?
    Die Befugnis zur Abnahme des Sachkundenachweises für Hunde liegt in der Regel bei speziell autorisierten Stellen oder Personen. Oft sind das zertifizierte Hundetrainer, Sachverständige für Tierhaltung oder Mitarbeiter von Veterinärämtern.
  • Ist der Sachkundenachweis schwer?
    Der Sachkundenachweis für Hunde kann je nach Vorkenntnissen anspruchsvoll sein. Es erfordert Wissen über Hundeverhalten, Pflege, Erziehung und rechtliche Aspekte. Eine gute Vorbereitung ist entscheidend für den Erfolg.
  • Ist der Sachkundenachweis sinnvoll?
    Ja, der Sachkundenachweis für Hunde ist sinnvoll, denn er stellt sicher, dass Hundehalter über das nötige Wissen bezüglich Verhalten, Pflege, Erziehung und rechtlichen Aspekten verfügen. Das trägt zur verantwortungsvollen Hundehaltung und zur Sicherheit von Mensch und Tier bei.

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