Alles über den Hundeführerschein

Zuletzt aktualisiert : 15.03.2024
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Der Hundeführerschein ist eine Befähigungsprüfung für Hundehalter, die je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedliche Regelungen aufweist.
  • Es gibt keine bundesweite Pflicht für den Hundeführerschein. Einige Bundesländer verlangen aber einen Sachkundenachweis, zum Beispiel für die als gefährlich eingestuften Listenhunde.
  • Der Hundeführerschein und der Sachkundenachweis dienen beide der Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden.
  • Manche Halter absolvieren den Hundeführerschein für die eigene Sicherheit oder weil dank ihm mancherorts die Hundesteuer entfällt.
  • Verursacht Ihr Hund Schäden an Personen, Eigentum oder Artgenossen, sind Sie als Halter im vollen Umfang dafür verantwortlich. Mit der Zurich Hundehaftpflichtversicherung sichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen aller Sachschäden, Vermögensschäden und Personenschäden von Dritten ab.

Was ist der Hundeführerschein?

Ein Hundeführerschein ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für einen Befähigungsnachweis für Hundehalter. Um ihn zu erlangen, muss der Halter zusammen mit seinem Hund eine Prüfung ablegen. Da es keine bundesweit einheitlichen Richtlinien gibt, legen Vereine und Verbände die Prüfungsinhalte individuell fest.
Der Hundeführerschein bestätigt das Verständnis des Halters für das Verhalten seines Hundes und seine Fähigkeit, den Hund zu erziehen. In der praktischen Prüfung zeigt der Halter die Kontrolle über das Tier und beweist dessen Ungefährlichkeit für Artgenossen und andere Personen.

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Hundehalter-Haftpflicht

Als Hundebesitzer ist eine Hundehalter-Haftpflicht unverzichtbar. Die Zurich Hundehaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Ihr Hund verursacht hat. Private Tierhüter sind bei uns mitversichert.

Braucht man einen Hundeführerschein?

In Deutschland gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung bezüglich eines verpflichtenden Hundeführerscheins. Die Gesetze zur Hundehaltung variieren je nach Bundesland oder sogar Kommune.

Je nachdem, in welchem Bundesland Hundehalter wohnen, ist jedoch ein Sachkundenachweis erforderlich. Halter von sogenannten Listenhunden – zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Dobermann – weisen mit diesem Theorie- und Praxistest nach, dass sie ihr Tier in Gefahrensituationen unter Kontrolle haben.

Ist der Hundeführerschein sinnvoll?

Hundebesitzer entscheiden selbst, ob Sie die Prüfung mit ihrem Hund absolvieren möchten. Einige haben Freude daran, den Vorbereitungskurs und die Prüfung mit ihrem Hund zu absolvieren.
Generell gilt: Ein freiwilliger Hundeführerschein hilft Besitzern, ihr Verständnis für die Bedürfnisse ihrer Hunde zu verbessern und die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.

In manchen Bundesländern, Städten oder Gemeinden können Hundehalter mit einem Hundeführerschein zeitweise von der Hundesteuer befreit werden. In München gilt das zum Beispiel für ein Jahr, in anderen Gemeinden gibt es bis zu 50 Prozent Ermäßigung.

Zurich Hundehaftpflicht: So sind Sie optimal abgesichert

Wenn Ihr Hund einen anderen Hund angreift oder eine Person verletzt, sind Sie als Hundehalter gesetzlich dafür verantwortlich und müssen für sämtliche Schäden an Personen, Eigentum oder Vermögen aufkommen, selbst wenn Sie nicht direkt schuldig sind.

Die Hundehaftpflichtversicherung von Zurich deckt dieses Risiko ab, indem sie die Kosten für berechtigte Schadenersatzansprüche übernimmt und unberechtigte Forderungen für Sie abwehrt – auch vor Gericht, falls nötig. Diese Versicherung gilt auch für als gefährlich eingestufte Listenhunde, für die in ganz Deutschland eine Versicherungspflicht besteht.

So teuer wird es ohne Hundehaftpflicht:

Die genannten Kosten basieren auf Durchschnittswerten und Erfahrungen und beziehen sich auf Schäden, die von Hunden an Dritten verursacht wurden. Die Höhe des Schadens kann je nach Fall unterschiedlich sein.

Unterschied zwischen Hundeführerschein und Sachkundenachweis

Sowohl der Hundeführerschein als auch der Sachkundenachweis dienen der Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden.

Der Hundeführerschein bestätigt die Fähigkeit des Halters, den Hund verantwortungsbewusst zu führen und zu kontrollieren, indem er theoretisches und praktisches Grundwissen über Hundeverhalten, Erziehung und Sicherheit in der Öffentlichkeit prüft. Er ist meist freiwillig und nicht überall als offizieller Sachkundenachweis anerkannt.

Der Sachkundenachweis hingegen ist eine rechtliche Bestätigung, dass der Halter über das erforderliche Fachwissen verfügt, um Risiken im Umgang mit dem Hund zu minimieren. Einige Bundesländer verlangen ihn gesetzlich verpflichtend für bestimmte Hunde wie Listenhunde, um die Ungefährlichkeit durch verantwortungsvolle Erziehung nachzuweisen. Zu diesen Rassen gehören der Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier, die als potenziell gefährlich gelten.

Hundeführerschein: die theoretische Prüfung

Der erste Schritt zum Hundeführerschein ist die theoretische Prüfung. Sie erfolgt in schriftlicher Form und wird meist handschriftlich in einem Prüfungszentrum abgehalten. Dabei werden ca. 35 Multiple-Choice-Fragen zu folgenden Themengebieten gestellt:

  • Sozialverhalten
  • Kommunikation
  • Lerntheorie, Erziehung, Ausbildung
  • Welpen und deren Entwicklung
  • Gesundheit
  • Ernährung
  • Rassenkenntnisse
  • Hundegesetz und Recht

Um die theoretische Prüfung zu bestehen, müssen 80 Prozent der Antworten richtig sein, für deren Beantwortung insgesamt 60 Minuten zur Verfügung stehen. Die Zulassung zur praktischen Prüfung wird erst nach bestandener theoretischer Prüfung erteilt und ist dann drei Jahre lang gültig.

Hundeführerschein: die praktische Prüfung

Wer die Theorieprüfung bestanden hat, ist zum Praxisteil des Hundeführerscheins zugelassen. Bei der praktischen Prüfung steht der Umgang des Halters mit seinem Hund auf dem Prüfstand. Situationsabhängig testet der Prüfer dabei unter anderem folgende Aspekte:

  • Gehorsamsprüfung: Hier wird die Kontrolle über den Hund in Alltagssituationen geprüft, etwa das sichere Befolgen von Befehlen wie „Sitz“, „Platz", „Hier“ und „Fuß“.
  • Verhalten in der Öffentlichkeit: Das Verhalten des Hundes in der Öffentlichkeit wird geprüft einschließlich der Reaktionen auf andere Hunde, Fußgänger, Fahrradfahrer und das Verhalten an der Leine in verschiedenen Umgebungen.
  • Sozialverhalten des Hundes: Dies umfasst das Verhalten des Hundes gegenüber anderen Hunden, Menschen und möglicherweise anderen Tieren. Aggressives Verhalten wird nicht toleriert.

In der Regel sind für die praktische Prüfung in Deutschland Halsband, Leine und je nach Vorschriften auch Belohnungen (Leckerlis) erlaubt. Der Prüfungsablauf und die Dauer der Prüfung kann variieren, liegt aber oft bei circa zwei Stunden.

Vorbereitung auf den Hundeführerschein

Um die theoretische Prüfung des Hundeführerscheins zu bestehen, ist ein umfassendes Verständnis von Hundehaltung, Erziehung, tierischem Sozialverhalten und geltenden Gesetzen entscheidend.
Nutzen Sie Bücher, kostenlose Apps oder auch ergänzende Kurse bei Fachtierärzten für Verhaltenskunde und Verhaltenstherapie, um sich bestmöglich vorzubereiten.

Für die Vorbereitung auf den praktischen Teil ist regelmäßiges Training grundlegender Kommandos wie „Sitz“, „Platz“, „Hier“ und „Fuß“ unerlässlich. Simulieren Sie Alltagssituationen und trainieren Sie auch in belebten Bereichen wie Parks, Straßen, Fußgängerzonen und öffentlichen Plätzen, damit Ihr Hund sich dort wohl fühlt.

Die Prüfer bewerten die Abstimmung zwischen Ihrem und dem Verhalten Ihres Hundes. Ein eingespieltes Team, das sich vertraut, erzielt die besten Ergebnisse.

Die Gesetzliche Lage zum Hundeführerschein

Der Hundeführerschein ist keine Pflicht. Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland völlig unterschiedlich, hier eine kurze Übersicht.

  • Baden-Württemberg: Hundeführerschein ist keine Pflicht, aber in einigen Orten existiert eine Leinenpflicht.
  • Bayern: Keine Pflicht, aber er kann wie in München zum Aussetzen der Hundesteuer führen. Es gibt Regelungen zur Leinenpflicht.
  • Berlin: Hunde müssen seit 1. Januar 2019 im gesamten Stadtgebiet mit Ausnahme von ausgewiesene Hundeauslaufgebieten angeleint sein. Ausnahme: Der Halter hat den Hundeführerschein.
  • Brandenburg: Keine Pflicht, kann aber zur Ermäßigung der Hundesteuer führen.
  • Bremen: Keine Pflicht. Halter, deren Hunde auffällig geworden sind, müssen einen Sachkundenachweis ablegen.
  • Hamburg: In ganz Hamburg gilt seit 2007 eine allgemeine Anleinpflicht, außer der Halter besitzt den Hundeführerschein.
  • Hessen: Keine Pflicht. Es gibt Regelungen zur Leinenpflicht.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Keine Pflicht.
  • Niedersachsen: Es besteht eine Hundeführerscheinpflicht bzw. die Verpflichtung, Sachkunde nachzuweisen. Hierfür wird eine praktische und theoretische Prüfung absolviert.
  • Nordrhein-Westfalen: Keine Pflicht, aber es existieren Regelungen zur Leinenpflicht, zum Sachkundenachweis für die Haltung von Listenhunden sowie für große Hunde.
  • Rheinland-Pfalz: Keine Pflicht, allerdings wird ein Sachkundenachweis für Halter von Listenhunden gefordert. Es gibt Regelungen zur Leinenpflicht.
  • Saarland: Keine Pflicht. Ein Sachkundenachweis ist für die Haltung von Listenhunden erforderlich. Es gibt verschiedene Regelungen zu Leinenpflicht.
  • Sachsen: Keine Pflicht, jedoch einen verpflichtenden Sachkundenachweis für die Haltung von Listenhunden.
  • Sachsen-Anhalt: Keine Pflicht. Ein Sachkundenachweis wird für die Haltung von Listenhunden gefordert.
  • Schleswig-Holstein: Keine Pflicht. Ein Sachkundenachweis für die Haltung von Listenhunden ist erforderlich.
  • Thüringen: Keine Pflicht. Ein Sachkundenachweis ist für die Haltung von auffällig gewordenen Hunden nötig.
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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Hundeführerschein, digital oder vor Ort.

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Hundeführerschein

  • Ist ein Hundeführerschein Pflicht?
    Einen Hundeführerschein abzulegen, ist laut Gesetz keine Pflicht in Deutschland. In manchen Bundesländern ist jedoch ein Sachkundenachweis verpflichtend, der vor allem für die Haltung bestimmter Hunderassen, den sogenannten Listenhunden, gefordert wird. Der Sachkundenachweis wird häufig mit dem Hundeführerschein gleichgesetzt, da die Inhalte ähnlich sind. Je nach Regelung wird ein bestandener Hundeführerschein in manchen Bundesländern auch als gleichwertig mit einer Sachkundeprüfung anerkannt.
  • Für welche Hunde braucht man einen Hundeführerschein?
    Einen Hundeführerschein braucht man nicht verpflichtend für bestimmte Hunde. In einigen Bundesländern ist jedoch ein Sachkundenachweis für Listenhunde erforderlich. Mit diesem Theorie- Praxis-Test weisen Sie als Halter nach, dass Sie Ihren Hund im Griff haben und keine Gefahr von ihm ausgeht.
  • Welche Bundesländer verlangen einen Hundeführerschein?
    In Niedersachsen besteht eine Hundeführerscheinpflicht bzw. die Verpflichtung, Sachkunde nachzuweisen. Hierfür wird eine praktische und eine theoretische Prüfung absolviert.
    In allen anderen Bundesländern ist der Hundeführerschein nicht verpflichtend. Es besteht aber in vielen Regionen die Pflicht, einen sogenannten Sachkundenachweis für Listenhunde zu erbringen. Je nach Hundegesetz und Prüfung wird der Hundeführerschein als solcher Nachweis anerkannt.
  • Wie schwer ist ein Sachkundenachweis für den Hund?
    Die Sachkundenachweis für Hunde besteht wie der Hundeführerschein in der Regel aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung, wobei die Prüfung für den Hundeführerschein erfahrungsgemäß anspruchsvoller ist als die Sachkundeprüfung für Hundehalter.

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