Hundebiss: ein Leitfaden zu Behandlung, Haftung und Versicherung

Zuletzt aktualisiert : 26.07.2024
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Gesundheitliche Konsequenzen: Eine Bisswunde durch einen Hund kann zu schweren Infektionen führen und potenziell eine lebensbedrohliche Sepsis (oft auch als Blutvergiftung bezeichnet) verursachen.
  • Sofortiges Handeln: Reinigen der Wunde, ärztliche Behandlung und Überprüfung des Impfstatus sind essentiell, um Infektionsrisiken wie Tollwut und Tetanus zu minimieren.
  • Versicherung: Hundehalter sind gesetzlich verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die ihr Hund verursacht. Die Hundehaftpflicht deckt diese Schäden ab.
  • Rechtliche Konsequenzen: Ein Hundebiss kann Schmerzensgeldansprüche nach sich ziehen. Professionelle rechtliche Beratung und eine Rechtsschutzversicherung sind im Schadensfall empfehlenswert.
Hundebisse können sowohl physisch als auch psychisch traumatisch sein. Sie verursachen nicht nur Bisswunden, sondern bergen auch das Risiko schwerwiegender Infektionen. Für Hundehalter und Opfer stellt sich zudem die Frage nach der finanziellen und rechtlichen Verantwortung. Dieser Artikel bietet Ihnen Informationen zum Umgang mit Hundebissen, zur Behandlung und zu den Versicherungsoptionen.

Was tun bei einem Hundebiss?

Ein Hundebiss sollte nie unterschätzt werden. Selbst eine scheinbar oberflächliche Verletzung kann zu Wundinfektionen führen. Das sollten die Besitzer des Hundes und die Gebissenen im Fall tun:

  • Medizinische Maßnahmen: Reinigen Sie als Erste-Hilfe-Maßnahme die Wunde sofort und für mindestens 10 bis 15 Minuten unter fließendem lauwarmem Wasser und mit einer milden Seife. Im Anschluss desinfizieren Sie die Wunde mit einem Wunddesinfektionsmittel und verschließen sie mit einem Pflaster oder Verband. Grundsätzlich ist es ratsam, auch bei kleineren Bisswunden ärztliche Hilfe aufzusuchen, um das Infektionsrisiko zu minimieren und Ihren Impfstatus überprüfen zu lassen, insbesondere in Bezug auf Tetanus und Tollwut.
  • Tatbestandsaufnahme: Falls möglich, dokumentieren Sie den Vorfall. Machen Sie Fotos von den Verletzungen, dem Hund, dem Unfallort und notieren Sie sich Details wie Datum, Uhrzeit und mögliche Zeugen.
  • Kontaktaufnahme: Nehmen Sie die Kontaktdaten aller betroffener Parteien auf.
  • Meldung bei der Polizei und/oder beim Ordnungsamt: Abhängig von der Schwere des Bisses und den lokalen Gesetzen kann es notwendig sein, den Vorfall bei der Polizei oder dem Ordnungsamt zu melden. Dies kann auch relevant sein, um festzustellen, ob der Hund bereits früher auffällig geworden ist.
  • Dokumentation der Folgen: Dokumentieren Sie alle weiteren Folgen des Vorfalls, wie etwa Arbeitsausfall, medizinische Nachbehandlungen und psychische Belastungen
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Hundehalter-Haftpflicht

Als Hundebesitzer ist eine Hundehalter-Haftpflicht unverzichtbar. Die Zurich Hundehaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Ihr Hund verursacht hat. Private Tierhüter sind bei uns mitversichert.

Wer haftet bei einem Hundebiss?

In Deutschland sind Hundehalter grundsätzlich für Schäden verantwortlich, die ihr Tier verursacht. Dies schließt medizinische Kosten, Schmerzensgeld und gegebenenfalls Einkommensausfall ein. Dies gilt selbst bei indirekten Verletzungen, wenn beispielsweise jemand bei einer Auseinandersetzung unter Hunden verletzt wird. Im Zweifel liegt die Haftung immer beim Halter oder der Halterin. Auch bei einer Teilschuld des Opfers, wie bei zu nahem Kontakt mit dem Hund durch den Gebissenen, bleibt die Verantwortung beim Hundehalter. Einfaches Streicheln stellt beispielsweise in der Regel keine Mitschuld dar. Das Ordnungsamt kann bei schweren Vorfällen zusätzlich Maßnahmen ergreifen. So kann bei gefährlichen Hunden ein Leinen- und Maulkorbzwang erwirkt werden, die Anordnung der sicheren Verwahrung bis hin zur Wegnahme des Hundes.

Welche Versicherung zahlt bei einem Hundebiss?

Die Hundehaftpflichtversicherung deckt für nur wenige Euro im Monat Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch den eigenen Hund verursacht werden – im Basisschutz mit einer Deckungssumme von bis zu 5 Mio. Euro, im Top-Schutz bis 50 Mio. Euro. Sie ist zudem eine unerlässliche Absicherung, für den Fall, dass Hundehalter gegenüber Dritten aufgrund eines Hundebisses schadensersatzpflichtig sind. Aufgrund ihrer Wichtigkeit ist die Hundehalterhaftpflicht in diesen sechs Bundesländern sogar gesetzlich vorgeschrieben:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Warum sind Hundebisse gefährlich?

Hundebisse können zum einen gefährlich sein, wenn die Bissverletzungen Muskeln, Sehnen und Nerven schädigen. Besonders gravierend sind Verletzungen im Gesichts- und Halsbereich. Zum anderen ist das Risiko einer Wundinfektion hoch. So können über die offene Wunde Tetanusbakterien in den Körper gelangen. Auch das Tollwutvirus wird durch Hundebisse übertragen. Das Risiko ist in Deutschland zwar sehr gering, doch Tollwut kann – genauso wie Tetanus – lebensbedrohlich sein. Vorsicht ist deshalb geboten. Schwellungen, starke Schmerzen oder Anzeichen einer Blutvergiftung erfordern sofortige medizinische Aufmerksamkeit.

Behandlung bei einem Hundebiss

Nach einem Hundebiss ist die sofortige medizinische Versorgung entscheidend. Diese umfasst das Reinigen, Desinfizieren und Schließen der Wunde, das Aufsuchen eines Arztes oder einer Ärztin, ggf. die ärztlich verordnete Gabe von Antibiotika zur Vorbeugung oder Behandlung einer Wundinfektion und eine Tetanus-Auffrischungsimpfung. Bei Verdacht auf Tollwut kann der Arzt eine aktive Impfung mit einem Tollwutimpfstoff verordnen und zugleich eine passive Impfung durch Verabreichung von Antikörpern in die Wunde veranlassen. Bei schweren Verletzungen können chirurgische Eingriffe notwendig sein.

Hundebiss und Sepsis

Wenn durch den Hundebiss Bakterien in den Blutkreislauf gelangen und sich im Körper ausbreiten, kann dies eine Sepsis (Blutvergiftung) verursachen. Eine Sepsis kann zu Entzündungen im ganzen Körper und zu Organversagen führen. Symptome sind unter anderem

  • Fieber
  • starke Schmerzen
  • anhaltende Schwellung um die Wunde
  • veränderte geistige Verfassung
  • schneller Herzschlag
  • schnelle Atmung
  • Verfärbungen oder dunkle, fleckige Bereiche auf der Haut

Bei diesen Symptomen sollte sofort medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden. Eine Sepsis ist ein medizinischer Notfall und erfordert umgehende Behandlung, um schwere Komplikationen bis hin zum Tod zu verhindern.

Schmerzensgeld nach einem Hundebiss

Nach einem Hundebiss kann das Opfer Schmerzensgeld beanspruchen. Dieses muss vom Hundehalter oder dessen Haftpflichtversicherung beglichen werden. Die Höhe des Schmerzensgelds variiert je nach Schwere und Folgen des Bisses sowie betroffenem Körperteil. Neben physischen Verletzungen kann Schmerzensgeld auch bei psychischen Traumata und finanziellen Verlusten durch Arbeitsausfall gefordert werden.

Eine außergerichtliche Einigung beider Parteien sollte stets der erste Schritt sein. Dabei kann auch ein Schieds- oder Schlichtungsverfahren zwischen den Parteien helfen, eine Lösung zu finden. Die Private Rechtsschutzversicherung von Zurich übernimmt die Kosten dafür in der 1. Instanz.

Sollte die Schlichtung zu keinem Ergebnis führen, kann rechtlicher Beistand hinzugezogen werden. Auch hierbei unterstützt eine Rechtsschutzversicherung Kläger wie Beklagte und übernimmt zum Beispiel die Kosten für den Anwalt.
Kommt es zu einer Entschädigung, wird deren Höhe individuell vom Gericht festgelegt. Sie hängt von der Verletzung und einer eventuellen Mitschuld des Opfers ab. Es gibt keine Pauschalsummen, die Ansprüche können jedoch in die Zehntausende gehen.

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Häufige Fragen und Antworten zum Thema Hundebiss

  • Ist ein Hundebiss meldepflichtig?
    In Deutschland besteht keine generelle Meldepflicht für Hundebisse gegenüber den Behörden durch Privatpersonen. Allerdings können bestimmte Umstände eine Meldung erforderlich machen. Beispielsweise, wenn der Hundebiss eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat oder im Rahmen eines Arbeits- oder Schulunfalls erfolgt. Dann kann eine Meldung bei der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse notwendig sein.
  • Wird ein Hundebiss vom Arzt gemeldet?
    Ärzte sind in Deutschland dazu verpflichtet, bestimmte Verletzungen, insbesondere Bisse durch Tiere, an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Diese Meldung erfolgt jedoch anonymisiert und dient der Überwachung und Vorbeugung von Infektionskrankheiten.
  • Was macht das Ordnungsamt bei einem Hundebiss?
    Das Ordnungsamt kann nach einem Hundebiss verschiedene Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören die Prüfung der Hundehaltung, die Anordnung einer Quarantäne für den Hund oder die Überprüfung des Impfstatus des Hundes. Bei schwerwiegenden Fällen kann auch ein Halteverbot ausgesprochen werden.
  • Wie lange kann man einen Hundebiss anzeigen?
    Eine Strafanzeige wegen eines Hundebisses kann je nach Schwere der Tat innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen gestellt werden. Diese Fristen variieren, daher sollte man sich im Zweifelsfall so schnell wie möglich rechtlichen Rat einholen.
  • Ist ein leichter Hundebiss gefährlich?
    Auch ein leichter Hundebiss kann gefährlich sein, da das Risiko einer Infektion besteht. Unabhängig von der sichtbaren Schwere der Verletzung sollte ein Arzt konsultiert werden, um das Risiko einer Infektion oder anderer Komplikationen auszuschließen.
  • Wann muss man mit einem Hundebiss zum Arzt?
    Nach jedem Hundebiss sollte ein Arzt aufgesucht werden, um das Risiko einer Infektion zu beurteilen und gegebenenfalls eine Impfung oder Antibiotikabehandlung zu veranlassen. Dies gilt auch für scheinbar oberflächliche Bisse.
  • Wie viel Geld bekommt man bei einem Hundebiss?
    Die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Hundebiss hängt von vielen Faktoren ab, wie der Schwere der Verletzung, den Folgeschäden und den Umständen des Vorfalls. Es gibt keine pauschale Summe, und Ansprüche sollten mit einem Anwalt oder einer Versicherung besprochen werden.

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