Vorsorgevollmacht

Zur persönlichen
Beratung

Zuletzt aktualisiert : 16.01.2025
5 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Eine Vorsorgevollmacht ist eine rechtliche Vereinbarung, mit der Sie einer Vertrauensperson im Voraus die Befugnis erteilen, in wichtigen Lebensbereichen für Sie zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind.
  • Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestellt ein Gericht einen Betreuer, der nicht unbedingt Ihren Wünschen entspricht, um Ihre Angelegenheiten zu regeln.
  • Eine Vorsorgevollmacht kann schriftlich und ohne großen Aufwand erstellt werden, sollte jedoch klare Formulierungen enthalten.
  • Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich – außer bei komplexen Vermögensangelegenheiten oder Immobiliengeschäften.
  • Neben der Vorsorgevollmacht sollten Sie eine Bankvollmacht und eine Patientenverfügung erstellen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Art Vertrag. In diesem Vertrag legen Sie (= Vollmachtgeber) vorsorglich fest, dass eine volljährige Person Ihres Vertrauens (= Bevollmächtigter), Sie rechtlich vertritt oder Entscheidungen für Sie treffen darf. Diese Regelung wird relevant, wenn durch eine schwere körperliche, geistige oder psychische Erkrankung oder Behinderung möglicherweise Ihre Entscheidungsfähigkeit zeitweise oder dauerhaft eingeschränkt ist.
In solchen Fällen ist eine rechtzeitig durch eine Vorsorgevollmacht bestellte Vertrauensperson hilfreich. Sie kann Ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich und unkompliziert regeln, ohne dass ein Betreuungsgericht eingeschaltet werden muss und sich der Verfahrensablauf verzögert.

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Wofür benötigt man eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die Ihre Angelegenheiten regelt, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Hier sind die wichtigsten Bereiche, in denen eine Vorsorgevollmacht zum Einsatz kommt:

  1. Medizinische Entscheidungen:
    Ihre Vertrauensperson entscheidet in Verbindung mit einer Patientenverfügung, ob und welche Behandlungen durchgeführt werden, wenn Sie dies selbst nicht mehr können.
  2. Finanzielle Angelegenheiten:
    Der Bevollmächtigte verwaltet Bankkonten, bezahlt Rechnungen und regelt Versicherungsfragen.
  3. Wohnsituation:
    Die Vertrauensperson kann entscheiden, ob Sie in Ihrem Zuhause bleiben oder in ein Pflegeheim ziehen müssen.
  4. Behördliche Vertretung:
    Anträge bei Ämtern und Behörden werden im Rahmen der Vollmacht in Ihrem Namen gestellt.
  5. Rechtsgeschäfte:
    Der Bevollmächtigte kann Verträge abschließen, Immobilien verkaufen oder Mietverträge regeln.
  6. Pflegeorganisation:
    Ihre Vertrauensperson sorgt für die Organisation von Pflegeleistungen, sei es durch Pflegedienste oder stationäre Einrichtungen.
  7. Steuerangelegenheiten:
    Der Bevollmächtigte darf Steuererklärungen abgeben und mit dem Finanzamt kommunizieren.
  8. Unternehmensführung:
    Wenn Sie ein Unternehmen besitzen, kann der Bevollmächtigte geschäftliche Entscheidungen treffen.
  9. Kommunikation mit Ärzten:
    Der Bevollmächtigte spricht mit Ärzten, nimmt an Besprechungen teil und erhält Zugang zu medizinischen Unterlagen.
  10. Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen:
    Die Vertrauensperson handelt nach Ihrem Willen in Bezug auf lebensverlängernde Maßnahmen. Diese Regelung gilt in Verbindung mit einer Patientenverfügung.
  11. Nachlassregelung:
    Mit der Vollmacht kann der Bevollmächtigte Erbschaftsangelegenheiten klären.

Rechtliche Vorgaben zur Vorsorgevollmacht

Die rechtlichen Vorgaben zur Vorsorgevollmacht sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in Paragraf 1896 und den folgenden Paragrafen. Eine Vorsorgevollmacht erlaubt es demnach, im Voraus eine Person zu bestimmen, die im Bedarfsfall Entscheidungen für den Vollmachtgeber trifft.

Eine Vorsorgevollmacht ist eine freiwillige und private Vereinbarung, die rechtsverbindlich wird, wenn sie den formalen Anforderungen genügt. Hierfür ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Eine notarielle Beglaubigung wird empfohlen, insbesondere bei Vermögensangelegenheiten.
Die Vollmacht kann sämtliche Lebensbereiche umfassen, einschließlich Gesundheits-, Vermögens- und Wohnungsangelegenheiten. Um Missbrauch vorzubeugen, ist eine genaue Beschreibung der Befugnisse ratsam. Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist.

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird im Ernstfall ein gesetzlicher Betreuer durch das Gericht bestellt, um Ihre Angelegenheiten zu regeln. Dies bedeutet, dass eine fremde Person über wichtige Entscheidungen in Ihrem Leben bestimmt.
Möchten Sie dies vermeiden und auf die Auswahl des Betreuers Einfluss nehmen, empfiehlt es sich, eine Betreuungsverfügung zu erstellen. In dieser können Sie festlegen, wer als Betreuer infrage kommt und wer auf keinen Fall in diese Rolle eingesetzt werden soll. Zusätzlich können Sie Ihre persönlichen Vorstellungen und Wünsche hinsichtlich der Betreuung darlegen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen bestmöglich gewahrt werden.

Vorlage Vorsorgevollmacht zum Ausdrucken

Beim Bundesministerium der Justiz finden Sie zahlreiche Vorlagen rund um die Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Formale Voraussetzungen für eine Vorsorgevollmacht

Eine nicht notariell beurkundete Vollmacht muss Datum und Unterschrift tragen. Der von Ihnen eingesetzte Bevollmächtigte sollte ebenfalls die Vorsorgevollmacht unterschreiben. Er macht damit deutlich, dass er über die Vollmacht informiert ist und diese Aufgabe übernehmen wird. Beachten Sie, dass Banken und Sparkassen häufig nur eine notariell beglaubigte oder bankintern unterschriebene Vollmacht anerkennen.
Sinnvoll ist, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gilt. Damit bleibt dem Bevollmächtigten die Handlungsfähigkeit erhalten, bis die Vollmacht von einem der Miterben widerrufen wird.
Von der notariell beurkundeten Vollmacht erhalten die Bevollmächtigten eine Ausfertigung. Der Fortbestand der Vollmacht wird durch die Vorlage der Vollmachtsurkunde durch den Bevollmächtigten nachgewiesen.
Wenn die Vollmacht widerrufen wird, müssen auch die Ausfertigungen von den Bevollmächtigten eingezogen werden. Dasselbe gilt für die Urschrift der privatschriftlichen Vollmachtsurkunde. Damit eine Vollmacht weiterbesteht, sind die Ausfertigung und die Urschrift der nicht beurkundeten Vollmacht notwendig.

Wie erstelle ich eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht sollte gut durchdacht und umfassend erstellt werden, um alle wichtigen Lebensbereiche abzudecken. Hier sind die wesentlichen Schritte und Punkte, die Sie beachten sollten.

  1. Vorbereitung und Beratung
    Überlegen Sie, welche Lebensbereiche die Vollmacht abdecken soll (zum Beispiel Gesundheitsfragen, Vermögensangelegenheiten, Wohnungsfragen).
    Ziehen Sie gegebenenfalls eine rechtliche Beratung in Betracht, um sicherzustellen, dass alle relevanten Punkte berücksichtigt werden.
  2. Form und Gestaltung
    Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich erfolgen. Versehen Sie die Vollmacht wie einen Vertrag mit Datum und Unterschrift. Eine notarielle Beglaubigung ist empfehlenswert, insbesondere für Bankgeschäfte, Immobilienangelegenheiten oder umfangreiche Vermögensfragen.
  3. Inhalte der Vorsorgevollmacht
    • Persönliche Daten: Angaben zum Vollmachtgeber und Bevollmächtigten (Name, Adresse, Geburtsdatum).
    • Gesundheitsvorsorge: Regelungen zu medizinischen Maßnahmen, Operationen und Pflegeentscheidungen.
    • Vermögensverwaltung: Bereitstellung von Verträgen (zum Beispiel Mietverträge, Versicherungen, Altersvorsorge). Der Bevollmächtigte sollte die Befugnis erhalten, Zahlungen weiterzuführen und Vermögensanlagen zu verwalten.
    • Abonnements und Verträge: Klären Sie, ob laufende Abos (zum Beispiel Zeitungen, Streamingdienste) gekündigt oder weitergeführt werden sollen. Geben Sie dies explizit an.
    • Wohnungsfragen: Erlauben Sie dem Bevollmächtigten, Wohnungsangelegenheiten zu regeln, etwa die Kündigung eines Mietvertrags oder den Abschluss neuer Verträge.
    • Erbschaftsangelegenheiten: Klären Sie, ob der Bevollmächtigte Schenkungen oder ähnliche Rechtsgeschäfte durchführen darf.
  4. Bestandsschutz und Sicherstellung der Altersvorsorge
    • Weisen Sie ausdrücklich darauf hin, ob bestehende Altersvorsorgeverträge und Versicherungen erhalten bleiben sollen.
    • Formulieren Sie Klauseln, die den Erhalt langfristiger Spar- und Anlageverträge sicherstellen.
    • Stellen Sie klar, dass keine voreiligen Kündigungen oder Veränderungen erfolgen dürfen, außer es dient Ihrem Vorteil.
  5. Widerruf und Gültigkeit
    Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. Legen Sie fest, ob die Vollmacht sofort oder erst im Bedarfsfall wirksam wird.
  6. Hinterlegung und Registrierung
    Bewahren Sie die Vollmacht an einem sicheren Ort auf, etwa bei einem Notar oder in einem Bankschließfach. Registrieren Sie die Vollmacht zudem im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, damit sie im Bedarfsfall schnell auffindbar ist.
  7. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung
    Überprüfen Sie die Vollmacht alle paar Jahre, um sicherzustellen, dass sie noch Ihren aktuellen Wünschen entspricht. Aktualisieren Sie bei Bedarf die Inhalte, etwa wenn sich Ihre Lebenssituation ändert (neue Verträge, neuer Bevollmächtigter).

Unternehmervollmacht als Erweiterung zur Vorsorgevollmacht

Eine Unternehmervollmacht ist speziell für Selbstständige, Freiberufler oder Unternehmer von Bedeutung. Sie ergänzt die Vorsorgevollmacht, indem sie sicherstellt, dass der Geschäftsbetrieb auch bei Krankheit, Unfall oder im Fall der Geschäftsunfähigkeit handlungsfähig bleibt. Dabei sind folgende Punkte besonders wichtig:

  1. Abgrenzung zur Vorsorgevollmacht
    • Die Unternehmervollmacht bezieht sich ausschließlich auf die geschäftlichen Angelegenheiten.
    • Private Angelegenheiten (zum Beispiel Gesundheitsvorsorge, persönliche Vermögensfragen) werden weiterhin über die Vorsorgevollmacht geregelt.
  2. Wesentliche Inhalte der Unternehmervollmacht
    • Geschäftsführung: Der Bevollmächtigte erhält das Recht, das Unternehmen zu führen und Entscheidungen zu treffen.
    • Bankvollmacht: Diese ermöglicht die Verfügung über geschäftliche Konten und die Durchführung finanzieller Transaktionen.
    • Personalentscheidungen: Befugnis, Mitarbeiter einzustellen, zu entlassen oder Verträge zu ändern.
    • Vertragsmanagement: Klare Regelungen zu bestehenden und neuen Geschäftsverträgen, einschließlich Lieferanten- und Kundenbeziehungen.
    • Handelsregisterangelegenheiten: Berechtigung, Änderungen im Handelsregister vorzunehmen, zum Beispiel Geschäftsführerwechsel.
    • Steuern und Buchhaltung: Erlaubnis, Steuerangelegenheiten mit dem Finanzamt und dem Steuerberater zu regeln sowie die Buchführung zu übernehmen.
    • Vertretung bei Behörden: Befugnis, das Unternehmen vor Behörden, Gerichten und anderen Institutionen zu vertreten.
  3. Auswahl des Bevollmächtigten
    • Wählen Sie eine vertrauenswürdige Person mit ausreichender Kompetenz und Erfahrung im Umgang mit geschäftlichen Angelegenheiten.
    • In Betracht kommen Familienmitglieder, Geschäftspartner oder externe Fachleute (zum Beispiel ein Steuerberater oder Rechtsanwalt).
  4. Form und Beglaubigung
    • Die Unternehmervollmacht muss schriftlich verfasst und möglichst notariell beglaubigt werden, insbesondere wenn sie Immobilien- oder Bankgeschäfte umfasst.
    • Klären Sie bei komplexen Unternehmensstrukturen, ob weitere Gesellschafter zustimmen müssen.
  5. Zusammenarbeit mit Unternehmensunterlagen
    • Hinterlegen Sie eine Übersicht aller wichtigen Geschäftsunterlagen, zum Beispiel Verträge, Zugangsdaten, Geschäftsbücher, Steuerunterlagen.
    • Definieren Sie klare Regelungen, wie die Vollmacht mit bestehenden Gesellschaftsverträgen oder Unternehmensnachfolgeplänen in Einklang steht.
  6. Bestandsschutz für das Unternehmen
    • Vereinbaren Sie, dass bestehende Verträge (z. B. mit Kunden, Lieferanten oder Investoren) nach Möglichkeit erhalten bleiben.
    • Klären Sie, wie wichtige Geschäftsentscheidungen in Ihrer Abwesenheit getroffen werden sollen, etwa Investitionen oder Kredite.
  7. Hinterlegung und Auffindbarkeit
    • Bewahren Sie die Unternehmervollmacht an einem sicheren Ort auf, z. B. bei einem Notar oder im Unternehmensarchiv.
    • Informieren Sie den Bevollmächtigten und wichtige Personen im Unternehmen über die Existenz und den Aufbewahrungsort der Vollmacht.
  8. Regelmäßige Überprüfung
    • Überarbeiten Sie die Vollmacht bei Änderungen im Unternehmen, etwa durch Wachstum, Umstrukturierungen oder Personalwechsel.

Benötigt man für eine Vorsorgevollmacht einen Notar?

Nein, ein Notar ist nur erforderlich, wenn die Vorsorgevollmacht auch für Grundstücks- und Immobiliengeschäfte oder gesellschaftliche Beteiligungen gelten soll. Für allgemeine Angelegenheiten wie Gesundheitsvorsorge oder Vermögensverwaltung ist keine notarielle Beurkundung vorgeschrieben.

Allerdings erhöht eine notarielle Beurkundung den Beweiswert der Vollmacht, insbesondere bei Banken oder anderen Institutionen. Ein Notar prüft zudem Ihre Geschäftsfähigkeit, was spätere Streitigkeiten darüber, ob Sie bei der Ausstellung geschäftsfähig waren, ausschließt. Die Beurkundung durch einen Notar verleiht der Vollmacht zusätzliche Rechtsverbindlichkeit.

Sollten Sie sich für eine notarielle Beglaubigung entscheiden, wird die Vollmachtsurkunde in der Regel sicher beim Notar verwahrt. Diese Verwahrung schützt die Urkunde vor Verlust und unbefugtem Zugriff. Darüber hinaus kann der Notar die Vollmacht auf Wunsch auch im zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen. Eine notarielle Beurkundung ist daher besonders bei komplexeren Vollmachten oder umfangreichen Vermögensverhältnissen empfehlenswert.

Vorteile und Nachteile der Vorsorgevollmacht

Vorteile einer Vorsorgevollmacht

  • Zeitersparnis: Als Vollmachtgeber können Sie die Vorsorgevollmacht ohne großen Aufwand erstellen.
  • Selbstbestimmung: Sie bestimmen selbst, wer im Bedarfsfall Ihre Angelegenheiten regelt, und vermeiden eine gerichtlich angeordnete Betreuung.
  • Flexibilität: Die Vollmacht kann individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden, etwa für Gesundheits- oder Vermögensangelegenheiten.
  • Rechtsverbindlichkeit: Die Vorsorgevollmacht hat direkten Einfluss und ist ohne gerichtliche Mitwirkung wirksam, wenn sie formgerecht erstellt wurde.
  • Widerrufsrecht: Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind, und behalten so die Kontrolle.

Risiken einer Vorsorgevollmacht

  • Missbrauchsgefahr: Der Bevollmächtigte hat weitreichende Befugnisse, was bei Missbrauch zu finanziellen oder persönlichen Schäden führen kann.
  • Fehlende Kontrolle: Anders als bei gerichtlicher Betreuung gibt es keine regelmäßige Überprüfung durch ein Gericht.
  • Geschäftsfähigkeit bei Ausstellung: Die Vollmacht ist nur gültig, wenn der Vollmachtgeber bei Ausstellung voll geschäftsfähig war, was später infrage gestellt werden könnte.
  • Komplexität: Ohne rechtliche Beratung kann es leicht zu Lücken oder unklaren Formulierungen kommen, die die Wirksamkeit einschränken.
  • Konflikte mit Dritten: Banken oder Behörden akzeptieren Vorsorgevollmachten manchmal nur mit zusätzlicher Beglaubigung oder Beurkundung.
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Die häufigsten Fragen und Antworten zur Vorsorgevollmacht

  • Ist eine Vorsorgevollmacht auch ohne Notar gültig?
    Ja, eine Vorsorgevollmacht ist auch ohne Notar gültig, wenn sie mit Datum versehen, schriftlich erstellt und unterschrieben wurde. Eine notarielle Beglaubigung ist jedoch in der Regel erforderlich, wenn sie Bank-, Grundstücks- und Immobiliengeschäfte oder gesellschaftliche Beteiligungen umfasst.
  • Hat der Ehepartner automatisch eine Vorsorgevollmacht?
    Nein, Ehepartner haben nicht automatisch eine Vorsorgevollmacht füreinander. Seit 2023 gibt es jedoch ein Notvertretungsrecht für Eheleute, das bei akuten gesundheitlichen Problemen für maximal sechs Monate gilt. Für umfassende Entscheidungen und langfristige Regelungen ist weiterhin eine schriftliche Vorsorgevollmacht erforderlich.
  • Ist eine Vorsorgevollmacht auch eine Bankvollmacht?
    Nein, eine Vorsorgevollmacht ist nicht automatisch eine Bankvollmacht. Viele Banken verlangen eine separate, bei der Bank hinterlegte Bankvollmacht, da Vorsorgevollmachten oft nicht direkt akzeptiert werden. Um finanzielle Angelegenheiten umfassend zu regeln, sollten Sie daher zusätzlich eine Bankvollmacht ausstellen oder die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigen lassen.
  • Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
    Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine Person zu bestimmen, die im Bedarfsfall Entscheidungen für Sie trifft, etwa in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten.
    Die Patientenverfügung hingegen regelt ausschließlich medizinische Maßnahmen und legt fest, welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen. Die Vorsorgevollmacht erfordert eine bevollmächtigte Person, während die Patientenverfügung Ihren eigenen Willen direkt zum Ausdruck bringt. Beide Dokumente ergänzen sich, sind aber rechtlich voneinander unabhängig.
  • Wann ist eine Vorsorgevollmacht ungültig?
    Eine Vorsorgevollmacht ist ungültig, wenn der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht geschäftsfähig war, etwa bei fortgeschrittener Demenz oder im Zustand geistiger Verwirrung.
    Außerdem kann sie unwirksam werden, wenn sie formale Fehler enthält, wie das Fehlen einer schriftlichen Festlegung oder der Unterschrift des Vollmachtgebers. Sie verliert ebenfalls ihre Gültigkeit, wenn sie gegen geltendes Recht verstößt, zum Beispiel durch unzulässige Regelungen wie die Übertragung von Rechten zur Testamentserrichtung oder die Aufforderung zu gesetzeswidrigen Handlungen.
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