Wohnmobil vermieten – lohnt sich das?

Zuletzt aktualisiert : 19.04.2024
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Wenn Sie Ihr Wohnmobil nur begrenzt selbst nutzen, können Sie überlegen, es in der restlichen Zeit zu vermieten. Dabei sollten Sie genau kalkulieren, ob sich der Aufwand finanziell lohnt.
  • Um Ihr Campingfahrzeug vermieten zu können, müssen Sie über den erforderlichen Versicherungsschutz verfügen. Eine Wohnmobilversicherung für Vermietfahrzeuge ist unerlässlich. Ob und zu welchen Konditionen wir Ihnen diesen Versicherungsschutz anbieten können, prüfen wir gerne im Einzelfall.
  • Für die private Wohnmobilvermietung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zu Verfügung: von Zeitungs- oder Onlineanzeigen bis zu Internetplattformen, die auf die Vermietung von Campingfahrzeugen spezialisiert sind.

Rechnet es sich, das eigene Wohnmobil zu vermieten?

Die Anschaffung eines Wohnmobils oder Campingbusses ist eine kostspielige Angelegenheit. Und da die meisten Reisemobilisten ihr Gefährt nur für einige Wochen im Jahr nutzen, liegt es nahe zu überlegen, ob man nicht mit der Vermietung einiges an Kosten wieder hereinholen kann. Der Mietpreis, den Sie für Ihr Wohnmobil verlangen können, hängt dabei von einer Reihe von Faktoren ab, etwa dem Alter, dem Zustand und der Ausstattung und auch davon, ob Sie es in der Haupt- oder Nebensaison vermieten. Vermieten Sie Ihr Wohnmobil über eine Onlineplattform, fallen zusätzlich Kosten für die Vermittlung an. Je nach Anbieter können das zwischen 8 und 25 Prozent Provision sein.

Um herauszufinden, ob es sich für Sie lohnt, Ihr Wohnmobil zu vermieten, müssen Sie sämtliche Kosten für Steuern, Versicherung, Wartung und Reparaturen zusammenzählen und von den Mieteinnahmen abziehen. Im Ergebnis sehen Sie, was für Sie bei der Vermietung herausspringt.

Eine Beispielrechnung für einen Campingbus (ungefähre Angaben):

Selbstfahrervermietversicherung: 1.100 EUR
Steuern: 300 EUR
Wartung/Reparaturen: 700 EUR
Wertverlust: 1.500 EUR
evtl. Vermittlungsprovision: 1.000 EUR
gesamt: 4.600 EUR

Vermieten Sie Ihren Campingbus für 80 Euro pro Tag, müssten Sie ihn also mindestens 58 Tage im Jahr vermieten, um diese Kosten zu decken:

80 Euro x 58 Tage = 4640 Euro
Für mehr Gewinn müssen Sie ihn entsprechend häufiger oder – zum Beispiel in der Hauptsaison – teurer vermieten.

Um richtig hohe Gewinne zu erzielen, lohnt sich eine Wohnmobilvermietung meist nicht, da Sie auch bedenken müssen, dass sich das Fahrzeug abnutzt und sich die deutlich mehr gefahrenen Kilometer auf einen möglichen Weiterverkauf auswirken. Wer sein Wohnmobil vermietet, dem geht es meist darum, die laufenden Kosten für das Gefährt etwas zu reduzieren. Zudem kommt man mit Menschen in Kontakt, mit denen man seine Leidenschaft fürs Camping teilen kann.

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Wohnmobilversicherung

Bei Schäden an Ihrem Fahrzeug oder im Fall eines Diebstahls sind Sie mit der Zurich Kaskoversicherung optimal abgesichert.

Welche Versicherung braucht man für die Wohnmobilvermietung?

Wenn Sie Ihr Wohnmobil vermieten wollen, müssen Sie auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten. Mit diesen Versicherungspolicen sind Sie auf der sicheren Seite:

  • Haftpflichtversicherung für Wohnmobile: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben – egal ob Sie Ihr Reisegefährt selbst fahren oder es vermieten.
  • Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung: Damit decken Sie Schäden ab, die zum Beispiel durch Naturgewalten oder Diebstahl (Teilkasko), oder auch Kosten, die durch selbst verschuldeten Schaden sowie durch Vandalismus entstehen (Vollkasko).
  • Selbstfahrervermietversicherung: Diese wird bei einer gewerblichen Vermietung benötigt und deckt Schäden ab, die der Mieter verursacht. Nachteil: hohe Versicherungskosten. Die Hauptuntersuchung muss hierbei einmal jährlich stattfinden. Das ist kein Zusatzbaustein zur bestehenden Haftpflichtversicherung, sondern eigenständig.
  • Schutzbrief: Absicherung für Notfälle im In- und Ausland.
  • Veruntreuungsversicherung: Damit sind Sie vor Betrug des Mieters geschützt, etwa im Falle von Entwendung oder Weiterverkauf.

Mit einer Wohnmobilversicherung sind Sie mit der enthaltenen Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung gegen zahlreiche Schäden rundum gut abgesichert. Hier können Sie auch den Schutzbrief als Zusatzbaustein integrieren.

Wohnmobil vermieten und Steuern

Vermieten Sie Ihr Wohnmobil und erhalten Mieteinnahmen – im Unterschied zum kostenlosen Verleihen –, müssen Sie diesen Posten in Ihrer Steuererklärung angeben, so wie alle Art von Einnahmen. Da es für Mieteinnahmen Freibeträge gibt, kann es sein, dass für Sie keine Steuern anfallen. Das hängt von der Höhe Ihres Gewinns ab.

Benötigt man ein Gewerbe, wenn man das Wohnmobil vermietet?

Planen Sie, Ihr Wohnmobil regelmäßig zu vermieten und Gewinn zu erzielen, müssen Sie unter Umständen ein Gewerbe anmelden. Genaueres regelt hier das Einkommensteuergesetz, § 15 Absatz 2. Um sicherzugehen und keinen Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen, sollten Sie sich steuerlich beraten lassen.

Checkliste für die Wohnmobilvermietung

Wenn Sie Ihr Wohnmobil vermieten wollen, sollten Sie diese Punkte beachten:

  • Prüfen Sie, ob Sie einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Wohnmobilvermietung besitzen oder ergänzen Sie diesen.
  • Überlegen Sie, wie Sie auf die Vermietung aufmerksam machen wollen, zum Beispiel über ein Onlineportal, Kleinanzeigen oder ein Zeitungsinserat.
  • Lassen Sie sich von Ihrem potenziellen Mieter den Führerschein zeigen (Klasse B für Wohnmobile unter 3,5 Tonnen).
  • Notieren Sie die Personalien und überprüfen Sie sie mit dem Personalausweis des Mieters.
  • Setzen Sie einen Mietvertrag auf, der die Höhe der Miete enthält, die Mietdauer, die Übernahme der Nebenkosten etc.
  • Vereinbaren Sie eine Kaution, die Ihnen der Mieter zahlt.
  • Unterschreiben Sie zusammen mit dem Mieter ein Übergabeprotokoll, wenn Sie ihm das Fahrzeug überlassen, und ebenso ein Protokoll bei der Rückgabe.
  • Weisen Sie den Mieter gründlich in die Funktionen des Fahrzeugs und die Benutzung sämtlicher Gerätschaften ein.
  • Lassen Sie sich beraten, ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen und vergessen Sie nicht, Ihre Mieteinnahmen bei der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Wer haftet für Schäden bei der Wohnmobilvermietung?

Grundsätzlich haften Sie als Besitzer Ihres Wohnmobils. Als Vermieter benötigen Sie daher zwingend eine Wohnmobilversicherung für Selbstfahrervermietung, insbesondere, wenn Sie die Wohnwagenvermietung gewerblich betreiben. Sie gilt für Sie selbst wie auch für andere Personen, die Ihr Campingmobil fahren. Bei Schäden oder einem Unfall, die der Mieter Ihres Fahrzeugs verursacht, springt diese Versicherung ein. Allerdings bieten nur wenige Versicherer diese spezielle Versicherung an.

Wohnmobile über Portale vermieten: Worauf sollte man achten?

Wenn Sie Ihr Wohnmobil über eine Onlineplattform vermieten, hat das einige Vorteile: Durch die Nutzerbewertungen sowohl von Mietern als auch Vermietern entsteht eine Art Kontrolle, die es unwahrscheinlicher macht, Betrügern auf den Leim zu gehen oder andere unliebsame Erfahrungen zu machen. Zudem können Sie zusätzlich benötigte Versicherungen, die Ihre Wohnwagenversicherung nicht abdeckt, dazubuchen, und zwar nur für den Zeitraum, für den Sie den Zusatzschutz brauchen. Meist wird der Versicherungsbeitrag direkt zur Miete hinzugerechnet.

Achten Sie bei der Auswahl des Vermieterportals also auf die angebotenen Versicherungen, auf die Bewertungen und vergleichen Sie auch die Höhe der Provision, die das Portal im Falle einer Vermietung erhebt.

Wohnmobil vermieten: Mietvertrag und Übergabeprotokoll

Wenn Sie Ihren Camper oder Ihr Wohnmobil vermieten, müssen Sie einen Mietvertrag auf-setzen, den Sie und Ihr Mieter unterschreiben und von dem jeder von Ihnen ein Exemplar erhält. Der Mietvertrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Höhe der Miete
  • Mietdauer
  • Übernahme der Nebenkosten (Treibstoff etc.)
  • Versicherungsschutz
  • geprüfte Fahrerlaubnis
  • Prozedere im Reparaturfall

Bevor Sie den Mieter in Ihrem Wohnmobil davonfahren lassen, füllen Sie ein Übergabeprotokoll aus, das Sie beide unterschreiben. Darin sollten folgende Angaben enthalten sein:

  • Fahrzeugdetails
  • Personalien Vermieter
  • Personalien Mieter
  • Datum der Übergabe mit Kilometerstand und Tankfüllstand
  • Anzahl der Schlüssel
  • vorhandene Dokumente wie Fahrzeugschein, Bedienungshandbuch etc.
  • Dokumentation des Fahrzeugzustands außen und innen, evtl. Auflistung von Schäden
  • Bedienung von Kraftstoff- und Wassertank
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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Wohnmobil vermieten, digital oder vor Ort.

Häufige Fragen zur Wohnmobilvermietung

  • Was muss ich beachten, wenn ich mein Wohnmobil vermieten möchte?
    Rechnen Sie sich gut durch, ob sich der Aufwand und die Kosten lohnen und Sie nicht im ungünstigsten Fall draufzahlen. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz. Wählen Sie den Mieter gründlich aus und lassen Sie sich die notwendigen Dokumente wie Ausweis und Führerschein vorlegen. Setzen Sie einen Mietvertrag auf und erstellen Sie ein Übergabeprotokoll. Denken Sie daran, dass Sie die Mieteinnahmen bei der Steuererklärung angeben müssen.
  • Welche Versicherung brauche ich, wenn ich mein Wohnmobil vermiete?
    Auf jeden Fall benötigen Sie eine Wohnmobilversicherung, die die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung und eine Teil- oder Vollkaskoversicherung enthält. Für die gewerbliche Vermietung müssen Sie eine Selbstfahrervermietversicherung abschließen.
  • Lohnt es sich, ein Wohnmobil von privat zu mieten?
    Es kann sich durchaus lohnen, einen Campingbus oder ein Reisemobil von einer Privatperson zu mieten. Die Mietpreise sind meist günstiger als bei einem kommerziellen Vermieter. Allerdings müssen Sie genau überprüfen, wie der Zustand des Fahrzeugs ist, ob ausreichender Versicherungsschutz besteht etc.
  • Welche Risiken gibt es bei der privaten Wohnmobilvermietung?
    Grundsätzlich ist es immer ein Risiko, sein Fahrzeug an eine fremde Person zu vermieten. Verschleiß und mögliche Schäden müssen Sie einkalkulieren. Zudem können Sie mit Ihrem Mieter Pech haben, wenn sich dieser nicht an die Vereinbarungen hält oder sogar betrügerische Absichten hegt.

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