Wohnmobilzulassung: Voraussetzungen und Unterlagen

Zuletzt aktualisiert : 14.03.2024
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Um eine Wohnmobilzulassung zu erhalten, muss das Fahrzeug bestimmte Vorgaben zum Beispiel bei der Mindestausstattung erfüllen.
  • Für die Zulassung als Wohnmobil müssen Sie eine Wohnmobilversicherung sowie eine Betriebserlaubnis nachweisen.
  • Sie können zwischen unterschiedlichen Varianten der Wohnmobilzulassung wählen, je nachdem, wie oft Sie Ihr Reisemobil nutzen wollen und wie alt es ist.
  • Die Kosten für die Wohnmobilzulassung belaufen sich auf rund 30 Euro. Für einen gebraucht erworbenen Camper brauchen Sie den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung, die ca. 120 Euro kostet.

Was ist eine Wohnmobilzulassung?

Um mit Ihrem Wohnmobil auf Reisen zu gehen – beziehungsweise es überhaupt bewegen zu dürfen, benötigen Sie eine Wohnmobilzulassung. Sie ist die rechtliche Genehmigung dafür, Ihren Camper auf öffentlichen Straßen zu fahren. Diese Erlaubnis erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Sie können Ihr Campingfahrzeug auch als Pkw oder Lkw (je nach zulässigem Gesamtgewicht) anmelden, zahlen dann aber meist mehr Versicherungsbeiträge und Steuern.

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Voraussetzungen für die Wohnmobilzulassung

Nicht jedes Reisemobil erhält automatisch die Zulassung als Wohnmobil. Besonders, wenn Sie einen Bus oder Lkw umbauen, eventuell mit Aufbauten versehen und als Wohnmobil anmelden möchten, müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen. Zudem muss ein amtlich anerkannter Sachverständiger einer Prüfstelle wie TÜV oder Dekra das Fahrzeug nach dem Umbau begutachten. Zur Mindestausstattung, die ein Wohnmobil für die Einordnung in die Fahrzeugklasse M und die Zulassung erfüllen muss, gehören laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):

  • Schlafplatz: Im Wohnmobil muss ein Bett vorhanden sein, das fest in die Einrichtung integriert ist und nicht lose aufgestellt sein darf. Eine Schlaf-Sitz-Kombination – tagsüber Sofa, nachts Schlafplatz – ist erlaubt.
  • Sitzgelegenheiten: Neben dem Fahrer- und Beifahrersitz müssen weitere Sitze verfügbar sein, die ebenfalls eingebaut sind.
  • Tisch: Zur vorgeschriebenen Ausstattung gehört ein Tisch, der entweder fest verankert ist oder aber sich abnehmen oder wegklappen lässt.
  • Kochmöglichkeit: Auch eine Kochstelle muss Ihr Wohnmobil vorweisen, um als solches zu-gelassen zu werden. Das kann ein fest installierter Gas-, Elektro- oder Spirituskocher sein. Kühlschrank oder Spüle sind keine Pflichtvorgaben.
  • Zusätzlicher Stauraum: Neben Kofferraum und Handschuhfach, die auch im Pkw üblich sind, muss der Camper weiteren Stauraum bereitstellen wie verschließbare Schränke oder andere Ablagemöglichkeiten, in denen das Gepäck sicher verstaut werden kann.

Außer dem Tisch müssen also alle Bestandteile der Ausstattung aus Sicherheitsgründen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Sie dürfen allerdings verschoben, gedreht, abgesenkt oder geklappt werden.

Nur ein Campingfahrzeug mit diesen Mindeststandards erhält die Wohnmobilzulassung. Ansonsten müssen Sie es als Pkw oder Lkw anmelden.

Vorteile der Wohnmobilzulassung

Eine Wohnmobilzulassung hat im Vergleich zu einer Pkw-Zulassung den Vorteil, dass Sie oftmals weniger Kfz-Steuern zahlen müssen. Diese richten sich nicht wie bei neu zugelassenen Pkw seit 2021 vermehrt nach dem CO2-Ausstoß, sondern nach der Schadstoffklasse und dem Gesamtgewicht des Gefährts.

Auch beim Versicherungsschutz gibt’s Vorteile: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist als Wohnmobilversicherung meist günstiger als für Pkws. Und einen Einbruchschutz bei der Kaskoversicherung erhalten Sie nur mit Wohnmobilzulassung.

Nachteile der Wohnmobilzulassung

Wer zum Beispiel einen Lkw zum Camper umbaut und die Mindeststandards in puncto Ausstattung erfüllt, kann ihn als Wohnmobil anmelden. Damit ändert sich der Fahrzeugtyp. Unter Umständen kann dies den Nachteil haben, dass mehr Steuern als bei der Zulassung als Lkw anfallen. Dies lässt sich allerdings nicht pauschal sagen, sondern hängt vom Ausgangsfahrzeug ab.

Unterlagen für die Wohnmobilzulassung

Um Ihr Campingfahrzeug als Wohnmobil anzumelden, müssen Sie bei der Zulassungsstelle folgende Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher: Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (Wohnmobil-TÜV), falls Ihr Fahrzeug älter als 3 Jahre ist · Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • COC-Papiere (Certificate of Conformity) beziehungsweise EG-Übereinstimmungsbescheinigung (diese erhalten Sie beim Kauf des Wohnmobils als Nachweis, dass die EU-Normen eingehalten werden)
  • Kfz-Kennzeichen
  • Bankverbindung (für die Abbuchung der Kfz-Steuer)

Die eVB-Nummer ist die elektronische Versicherungsbestätigung und liefert den Nachweis, dass für Ihr Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

Bei der Zurich Wohnmobilversicherung können Sie Ihren Camper zusätzlich zur Haftpflichtversicherung noch über eine Kaskoversicherung schützen.

Welche Arten der Wohnmobilzulassung gibt es?

Bei der Wohnmobilzulassung haben Sie die Wahl zwischen vier verschiedenen Arten – je nachdem, wie lange und zu welchem Zweck Sie Ihr Fahrzeug nutzen oder ob es ein Oldtimer ist:

  • Ganzjährige Zulassung: Nutzen Sie Ihr Wohnmobil zu jeder Jahreszeit, brauchen Sie ein reguläres Kfz-Kennzeichen, das das ganze Jahr über gilt.
  • Saisonzulassung: Campingfreunde, die mit ihrem Wohnmobil ausschließlich in den wärmeren Monaten unterwegs sind, können ihr Gefährt nur für diese bestimmte Zeit anmelden und so Geld sparen. Sie haben die Wahl zwischen einer Zeitspanne von 2 bis 11 Monaten.
  • Kurzzeitzulassung: Diese Art der Zulassung gilt für 5 Tage. Sie eignet sich zum Beispiel, wenn Sie Ihr Wohnmobil verkaufen und Probefahrten ermöglichen wollen. Beachten Sie, dass Sie auch für diesen kurzen Zeitraum Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug benötigen. Auch für Überführungsfahrten ist die Kurzzeitzulassung sinnvoll.
  • Zulassung als Oldtimer: Haben Sie ein Wohnmobil, das mindestens 30 Jahre alt ist oder dessen Erstzulassung so lange zurückliegt, können Sie es als Oldtimer anmelden und erhalten ein H-Kennzeichen. Auch damit können Sie dann zwischen der Ganzjahres- oder Saisonzulassung wählen. Für Ihr Oldtimer-Wohnmobil zahlen Sie einen pauschalen Steuerbetrag von rund 192 Euro im Jahr.

Was kostet die Wohnmobilzulassung?

Bei der zuständigen Kfz-Behörde kostet die Wohnmobilzulassung circa 30 Euro.

Benötigen Sie den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Wohnmobil-TÜV), kommen circa 120 Euro hinzu.

Für ein Wunschkennzeichen müssen Sie inklusive Reservierung 12,80 Euro zahlen (bundesweit einheitlich).

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Häufige Fragen zur Wohnmobilzulassung

  • Was ist besser: Wohnmobil- oder Pkw-Zulassung?
    In der Regel kommen Sie günstiger weg, wenn Sie Ihr Campingfahrzeug als Wohnmobil und nicht als Pkw zulassen. Damit sparen Sie in den meisten Fällen Kosten bei der Haftpflichtversicherung sowie bei der Kfz-Steuer.
  • Was ist nötig für eine Wohnmobilzulassung?
    Um eine Zulassung als Wohnmobil zu erhalten, muss der Camper die Mindestausstattung vorweisen, also Schlafplatz, Sitzgelegenheiten, Kochmöglichkeit, Tisch und Stauraum (hier sind die jeweiligen Vorgaben zu erfüllen).
  • Wie bekommt man ein H-Kennzeichen für das Wohnmobil?
    Wurde Ihr Wohnmobil vor mindestens 30 Jahren das erste Mal zugelassen, können Sie es als Oldtimer anmelden und erhalten dafür das Kfz-Kennzeichen mit einem H (für „historisch“). Voraussetzung dafür ist ein Oldtimer-Gutachten.
  • Wie kann man einen Bus als Wohnmobil zulassen?
    Wenn Sie für Ihren Campingbus – auch Campervan genannt – eine Wohnmobilzulassung beantragen wollen, muss er die erforderliche Mindestausstattung vorweisen können. Zudem müssen Sie beachten, dass Sie im Falle eines Umbaus vom Transporter zum Camper eine neue Betriebserlaubnis brauchen.
  • Was ist besser: Wohnmobilzulassung oder Lkw-Zulassung?

    Wenn Sie Ihr Reisemobil als Wohnmobil zulassen, hat das viele Vorteile: Sie sparen im Vergleich zur Lkw-Zulassung Kosten bei der Haftpflichtversicherung. Auch der Einbruchschutz der Kaskoversicherung gilt nur bei einer Wohnmobilzulassung. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wohnmobil über die Saisonzulassung nur für eine bestimmte Zeit im Jahr anzumelden.

    Bei den Steuern hingegen kommt eine Lkw-Zulassung oft günstiger.

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